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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Familien-Sportboot ummelden zur Eignergemeinschaft / Konformitätsnachweis
Hallöchen,
erst einmal eine kurze Erleuterung meines Anliegens: mein Vater besitzt ein kleines "Campion" Sportboot (Bj.2000) und ist als Eigner im Bootsschein eingetragen. Aufgrund seines Alters möchte er uns (meinem Bruder und mir) das Boot überlassen. Jetzt meine Frage: ist die Ummeldung zur Eignergemeinschaft problemlos möglich? Ich frage nämlich deshalb, weil ich nicht genau weiß ob die Konfirmationserklärung noch auffindbar ist? (sie wird ja wohl bei Booten ab Bj.98 benötigt) Die Rechnungen von Boot und Motor sind wohl vorhanden. Beim General-Importeur von Campion hab ich gerade angerufen und erhielt die Auskunft, ich soll bei dem Händler nachfragen wo das Boot gekauft wurde - nur der ist pleite! Des weiteren teilte man mir erfahrungsgemäß mit, dass Campion die NICHT nachträglich ausstelle. Wird diese Konformitätserklärung tatsächlich benötig?- Das Boot bleibt ja in der Familie... oder mach ich mir umsonst einen Kopf??? |
#2
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wenn das Boot in Deutschland schon mal zugelassen war, brauchst du die Erklärung nicht und der Steuernachweis hast du ja über den alten Kaufvertrag
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#3
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Ja, das Boot ist ja noch beim WSA in Duisburg zugelassen - das Kennzeichen soll ja auch erhalten bleiben! Lediglich die Eigner sollen sich ändern!
Wie sieht es denn aus wenn wir das Boot mal verkaufen wollen und diese Bescheinigung ist nicht vorhanden?... Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe bekommt der Käufer dann auch keine Probleme?! Oder?! |
#4
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Nein, bekommt er nicht solange er die alte Anmeldung beim WSA nachweisen kann.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#5
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Naja, dann bin ich ja beruhigt. Erst mal besten Dank für die schnellen Antworten!
Wenn wir dann als Eignergemeinschaft eingetragen sind, dann wird es ja wohl dieses Jahr keine Probleme mit der Zulassung beim Hafenkapitän in Rab (HR) geben. Mein Bruder und ich mußten zur Zulassung ja sonst immer die Vollmacht meines Vaters vorlegen. |
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