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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin,
ich habe eine Eigentumswohnung vermietet. Jetzt fragte mich der Mieter, wie es mit einer Badmodernisierung aussieht. Das Badezimmer ist zwar schon älter und auch nicht das schönste, aber voll funktionsfähig. Es würde sich nicht um eine Reparatur handeln. Da so eine Modernisierung nicht nur zwei Euro fünfzig kostet, bin ich von diesem Vorschlag eigentlich nicht so begeistert. Vor allem, da ich die Wohnung später einmal selber beziehen möchte und dann wahrscheinlich ein weiterer Badumbau anstehen würde. Gut, man könnte vielleicht schon auf einen Nenner mit der Aufteilung kommen, aber so richtig glaube ich nicht daran. (Badewanne ja oder nein). Bin ich eigentlich als Vermieter gezwungen eine Badmodernisierung durchzuführen? Wenn ja, die Kosten können ja als Mieterhöhung wieder "reinkommen". Um wie viel Prozent dürfte die Miete in diesem Fall angehoben werden, bzw. über wie viele Jahre kann ich die Kosten anrechnen? Jörg |
#2
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Hallo Jörg,
Du darfst die reinen Modernisierungskosten (ohne Instandhaltungen) mit 11% jährlich auf die Miete umlegen. Zur Modernisierung verpflichtet bist Du nicht. Gruß Peter
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#3
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Wobei Modernisierung "Wohnwertverbesserung" heißt. Also Wärmedämmung (wo vorher keine) oder Wanne (wo vorher keine), ISO-Fenster (wo vorher keine) usw.
Wenn ein Bad da war und das "neue" Bad den selben Nutzwert bietet, ist das wohl keine Modernisierung (oder nur teilweise). In dem Fall müsstest Du mit dem Mieter einen Vertrag machen (Mietdauer, Mieterhöhung und Staffel), damit die Kohle wieder rein kommt... Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#4
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Und zu Instandhaltung bist Du verpflichtet..... Das heisst wenn das Bad nicht einem gewissen Minimum entspricht oder vielleicht Schimmelbefall vorhanden ist, der nicht auf dem Nutzungsverhalten Deines momentanen Mieters beruht, bist Du sehr wohl verpflichtet das zu erledigen und kannst die Kosten nicht weiterreichen. Also besser gleich modernisieren und die Kohle wieder reinholen.
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#5
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![]() Zitat:
Der Mieter hat die Wohnung im befindlichen Zustand angemietet und keinen Anspruch auf Renovierung. Wenn Du ohnehin später selber einziehen möchtest, würde ich erst dann umbauen, wenn Du selber einziehst.
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#6
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Will der Mieter sich denn an den Kosten beteiligen? (Kommt öfter vor) Dann müßte man sehen, ob man auf einen Nenner kommt, was Geschmack und Ausstattung angeht. Dadurch könnte man selbst sich ein Bad durch den Mieter teilfinanzieren lassen
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . . ![]() |
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