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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.12.2003, 20:32
juhl juhl ist offline
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Standard Boote register - schulden anmeldungen

Ich will ein boote von ein privatperson kaufen. Gibt es eine databank/register wo man untersuchen kan ob das boot ist frei von schulden, und ob der verkaufer ist der rechtmässige besitzer
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  #2  
Alt 27.12.2003, 20:47
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Hallo Juhl,

eine solche Datenbank gibtr es nicht.
Aber du kannst über eine Bank prüfen lassen, ob der Verkäufer verschuldet ist. Diese Datenbank heisst "Schufa".

Wenn das Schiff verschuldet ist, hat die entsprechende Bank eine "Sicherungsübereignung". Davon erfährst du aber vom Verkäufer sichlich nichts, obwohl er dazu verpflichtet wäre.

Für einen Bootskauf - besonders wenn es im Ausland gekauft wird - ist der so genannte: Letter of credit" die sicherste Methode:
Das Geschäft wird über deine Bank und die Bank des Verkäufers abgewickelt. Das geht alles nach strengen Regeln ab und kostet nicht viel.

Wenn du mehr Infos brauchst, schreibe mir eine pn oder mail. Ich schicke dir die entsprechenden Regeln. Diese kannst du aber auch prima im Internet finden (einfach in die Suchmaschine "Letter of credit" eingeben, gibt viele Informationen).

Viel Glück!

Gruß ins das schöne Dänemark!!!!

Ray
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  #3  
Alt 28.12.2003, 00:17
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moskito moskito ist offline
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Standard Re: Boote register - schulden anmeldungen

Zitat:
Zitat von juhl
Ich will ein boote von ein privatperson kaufen. Gibt es eine databank/register wo man untersuchen kan ob das boot ist frei von schulden, und ob der verkaufer ist der rechtmässige besitzer
Hallo Juhl,
wenn das Boot in das Schiffsregister (so heisst in Deutschland die Behörde, bei der auch Sportboote eingetragen werden können) eingetragen ist, dann kannst Du dort erfahren, wer Eigentümer ist etc. aber das ist für Sportboote nicht vorgeschrieben. Frag den Eigner nach dem Schiffsregister oder so ähnlichem in Dänemark.
Gruss
Thomas
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  #4  
Alt 28.12.2003, 06:47
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... noch eine kleine Anmerkung zu Moskito:

Im Schiffregister stehen keine Belastungen, wie Schuldsicherungen oder Sicherungsübereignungen drin. Auch kann das Schiff schon lange verkauft sein, ohne dass es im Schiffregister gemeldet wurde!

Hatte schon genau mit einer solchen Sache zu tun und weiss daher aus Erfahrung (eines guten Freundes), dass es absolut keine 100% Garantie dafür gibt, wem das Schiff nun tatsächlich gehört, wenn ein solcher Vertrag nicht notariell beglaubigt. Wird. Es gibt ja leider kein Katasteramt für Boote, welches zwingend beim Kauf eingesehen werden muss.

Am Besten: Geldübergabe auf dem Boot und dieses inklusive aller erforderlichen Papiere direkt "in Besetz" nehmen...
Zu den Papieren gehören Kaufvertrag mit Mwst-Nachweis, Eintrag von Motor- und Rumpfnummer, die Zahlungsbelege (ganz wichtig!) und - wenn vorhanden - Flaggenzertifikat.

Gruß
der an die beste Ehefrau von allen sicherungsübereignete - Ray
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  #5  
Alt 28.12.2003, 08:23
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray
... noch eine kleine Anmerkung zu Moskito:

Im Schiffregister stehen keine Belastungen, wie Schuldsicherungen oder Sicherungsübereignungen drin. Auch kann das Schiff schon lange verkauft sein, ohne dass es im Schiffregister gemeldet wurde!

Hatte schon genau mit einer solchen Sache zu tun und weiss daher aus Erfahrung (eines guten Freundes), dass es absolut keine 100% Garantie dafür gibt, wem das Schiff nun tatsächlich gehört, wenn ein solcher Vertrag nicht notariell beglaubigt. Wird. Es gibt ja leider kein Katasteramt für Boote, welches zwingend beim Kauf eingesehen werden muss.

Am Besten: Geldübergabe auf dem Boot und dieses inklusive aller erforderlichen Papiere direkt "in Besetz" nehmen...
Zu den Papieren gehören Kaufvertrag mit Mwst-Nachweis, Eintrag von Motor- und Rumpfnummer, die Zahlungsbelege (ganz wichtig!) und - wenn vorhanden - Flaggenzertifikat.

Gruß
der an die beste Ehefrau von allen sicherungsübereignete - Ray
hallo Ray. Kann es sein, daß du da was verwechselst. Was Moskito meint ist nicht irgendeins der einfachen Register wie sie der ADAC, DMYV führt, sondern ist das amtliche Seeschiffahrtregister in das Sportboote ab 15m eingtragen werden müssen und kleinere können. Diese wird vom Registergericht geführt und im Rahmen dieser Eintragung (habe das schon mehrfach getan) werden sehr genau die Eigentumsverhältnisse geprüft und erfaßt. Du erhälst dann im Rahmen der Zulassung eine Urkunde und einen Auszug, wie einen Grundbuchauszug bei einem Haus, aus dem alles hervorgeht. Und die sind sehr pingelig. Du mußt die Eigentumsübertragung nachweisen.

Eine Prüfung bei der Schufa ist ganz nett aber sagt nicht viel, denn es gibt genug Wege den Eintrag zu umgehen. Auch durch die Übergabe des Geldes Zug um Zug zur Übernahme des Bootes erwirbst du ggfs nicht das Eigentum an dem Boot (z.B wenn es gestohlen wurde).

Bootspapiere im Sinne eines KFZ-Briefes gibt es nicht. Ein Flaggenzertifikat wird ein Sportboot meistens auch nicht haben.

Immer bleibt ist ein Restrisiko. Das läßt sich nur minimieren durch einen lückenlosen belegten Lebenslauf mit allen Unterlagen, insbesondere Zahlungsbelege, UST (sehr wichtig ggfs)

Aber es gibt kaum eine Branche, wo dem Betrug Tür und Tor so geöffnet wird wie beim Bootshandel.

Wird heute ein Boot gestohlen, so haben die Diebe das Boot in der Regel schon beobachtet und oft sogar einen Bootsschein dafür, denn diese Papiere gibts ohne Nachweis der Besitzverhältnisse, was eigentlich ein Witz ist.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
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  #6  
Alt 28.12.2003, 10:20
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Hast schon Recht, Gerd. Da sind wir absolut beieinander.

Aber das Seeschiffahrtsregister kann genauso leicht umgangen werden, wie jedes andere Zertifikat. Das Flaggenzertifikat ist gleichartig amtlich, unterliegt den gleichen behördlichen Prüfungen auf Eigentum - ist aber viel billiger, weil es alle Wasserfahrzeuge aufnimmt. Immerhin sind in Hamburg über 11.000 Sportboote eingetragen...

Für alle gilt - und das habe ich gemeint - einmal eingetragen besagt im nachhinein gar nichts mehr.

Und Schufa umgehen ... heutzutage gar nicht mehr so einfach ... Aber auch da sind wir beieinander, weil die Schufa zwar die Last des Schuldners angibt, aber nicht die Bonität.

Im grenzüberschreitenden Handel bevorzuge ich absolut den letter of credit, weil die Banken gern selbst den Eigentumsnachweis haben und sich zudem über die Bonität des Käufers und Verkäufers Gewissheit verschaffen. Und meine Bank hat das Geld, aber der Verkäufer noch nicht das Schiff. Das ist immer ausserordentlich beruhigend und sicher.

Wie auch immer: wir wünschen dem lieben Juhl ein glückliches Händchen und stehen gern mit Rat und Tat beiseite (wenn Juhl heute morgen aufwacht und sieht, wie wir schon frühzeitig "gearbeitet" haben ... )

Gruß Ray

WEIHNACHTEN IST STRESS FÜR DEN KÖRPER: IN DREI TAGEN 10 Kg RAUF DANACH UNTER DRUCK DER LIEBEN SIEBEN GENAUSO SCHNELL WIEDER RUNTER...
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  #7  
Alt 12.08.2004, 02:48
jojo1956 jojo1956 ist offline
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Standard schiffsregister

Meine Soumya ist im Seeschiffahrtsregister (2 oder 3 f ???) Emden eingetragen. Zwecks Eigentumsübergang habe ich einen Notarvertrag gebraucht. Was gibt es da für Unterschiede ? Oder hab ich nen Handelsschiff gekauft ?

Gruß JOJO
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Wer nicht vom Weg abkommt -- bleibt auf der Strecke
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  #8  
Alt 12.08.2004, 05:49
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le loup le loup ist offline
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Standard Re: Boote register - schulden anmeldungen

Zitat:
Zitat von juhl
Ich will ein boote von ein privatperson kaufen. Gibt es eine databank/register wo man untersuchen kan ob das boot ist frei von schulden, und ob der verkaufer ist der rechtmässige besitzer

moin,

zunächst mal das wichtigste:
herzlich willkommen im forum und der fraktion der hier schreibenden





le loup
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  #9  
Alt 12.08.2004, 05:52
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard Re: Boote register - schulden anmeldungen

Zitat:
Zitat von le loup
Zitat:
Zitat von juhl
Ich will ein boote von ein privatperson kaufen. Gibt es eine databank/register wo man untersuchen kan ob das boot ist frei von schulden, und ob der verkaufer ist der rechtmässige besitzer

moin,

zunächst mal das wichtigste:
herzlich willkommen im forum und der fraktion der hier schreibenden





le loup
Schau mal
juhl
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Verfasst am: Sa 27 Dez 2003 21:32 Titel: Boote register - schulden anmeldungen

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #10  
Alt 12.08.2004, 08:06
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Moin, auch beim ADAC bekommst du einen Intern. Bootsschein der beweis das Du der Eigner bist. Bekommt man nur wenn man den Kaufvertrag vorlegt.

Gruß
Christoph
__________________
Gruß Christoph

Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish
https://ineuropaunterwegs.travel.blog/
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  #11  
Alt 12.08.2004, 08:44
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Zitat:
Zitat von christoph
Moin, auch beim ADAC bekommst du einen Intern. Bootsschein der beweis das Du der Eigner bist. Bekommt man nur wenn man den Kaufvertrag vorlegt.
.....

[Loriot] Ach [/Loriot]

das amtliche papier mit der bezeichnung 'Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen --------' soll nicht ausreichend sein?

le loup

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  #12  
Alt 12.08.2004, 14:43
Anett Anett ist offline
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Hallo!

In den Kaufverträgen steht doch immer drin, daß der Eigner versichert, daß er alleiniger Eigentümer des Fahrzeuges ist und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist.
Ist daß im Notfall bei irgendw. gerichtl. Sachen nicht völlig ausreichend?
Aber die andere Sache --- Diebstahl --- ist natürlich immer blöd, da nützt einem auch kaum die Motornummer oder Bootsnummer (die wir nicht mal haben ).

Anett
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  #13  
Alt 12.08.2004, 15:20
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stef0599 stef0599 ist offline
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und wenn er es denn nun nicht ist ? Trotz Versicherung ? Was dann ? Geld futsch, Boot futsch ( kommt ´ne Bank und klagt auf Herausgabe, da Sicherungsübereignet - oder kommt das FA und legt es an die Kette, da Steuerschulden .... )

Dann hat er betrogen, schon klar, aber Geld und Boot sind vermutlich beides weg. Und der Arm des FA ist lang, reicht bis nach Malle.....( wie ein Vereinskamerad erfahren musste ).
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #14  
Alt 12.08.2004, 16:36
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von Anett
Hallo!

In den Kaufverträgen steht doch immer drin, daß der Eigner versichert, daß er alleiniger Eigentümer des Fahrzeuges ist und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist.
Ist daß im Notfall bei irgendw. gerichtl. Sachen nicht völlig ausreichend?
..........
nö, nicht notwendigererweise
selbst wenn er versichert, die wiedergeburt des kaisers von china zu sein ändert das höchstwahrscheinlich nix an bestehenden ansprüchen dritter.

und vom lügenden verkäufer gibt es ja eh nüscht zu holen.

le loup

**********
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  #15  
Alt 12.08.2004, 18:58
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Cyrus Cyrus ist offline
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Boot: Chaparral Signature 260 - CA$H FLOW
Rufzeichen oder MMSI: DJ6837 - 211387640
42.934 Danke in 15.624 Beiträgen
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So einfach ist das nun auch wieder nicht.

Mein Kumpel Horst hat eine Chaparral an einen bekannten deutschen Wassersporthändler verkauft.

Zu dem Zeitpumpt wo der Wassersporthändler das Boot abgeholt hat,
war er schon pleite.

Das Boot hat der Wassersporthändler derweilen an einen Endkunden weiter verkauft.

Nur mit Mühe und Not hat Horst einen Bruchteil der Kosten wieder bekommen. Aber Boot hätte er von dem Endkunden nie abholen können.

Horst hatte Pech und der Wassersporthändler ist ein Schwein!
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #16  
Alt 12.08.2004, 19:32
Ossibaer Ossibaer ist offline
Commander
 
Registriert seit: 20.06.2002
Ort: Bremen
Beiträge: 259
6 Danke in 6 Beiträgen
Standard

Tja Cyrus,

aus meiner Zeit im Bootshandel weiß ich eins:
"Das schönste Schiff an der Küste ist die Barkasse"

Vor allem einige Händler die bis ins letzte noch Rabatte verlangen, zahlen sonst auch dann die Rechnung nicht mehr.
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