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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 05.02.2009, 20:53
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Zitat:
Zitat von quaelgeist Beitrag anzeigen
Ist das mit AT nich genauso wie in NL, d.h.


Ich weiss bloss nicht ob es schon implementiert ist, aber vereinbart ist der letzte Schritt bereits.
Zwischen Österreich und Deutschland funktioniert die Amtshilfe schon sehr, sehr lange (In Kraft getreten 01.10.1990!). Da braucht nix mehr implementiert zu werden.

Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Das meinst Du aber nicht wirklich, oder?
Doch, doch! Gegen die Schätzung bist du absolut machtlos und bei den leichten (bei uns Ordnungswidrigkeiten) helfen nur außerordentliche Rechtsmittel...
Zitat:
Zitat von ADAC
Verkehrszuwiderhandlungen werden generell in Verwaltungsstrafverfahren (mit deutschen Ordnungswidrigkeitenverfahren vergleichbar) geahndet. Zuständig sind sowohl in erster als auch in zweiter Instanz Verwaltungsbehörden, nicht Gerichte. Die letztinstanzliche Verwaltungsentscheidung kann mit dem außerordentlichen Rechtsmittel der Beschwerde beim Verwaltungs- und/oder Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
nachzulesen hier.
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gregor

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  #27  
Alt 05.02.2009, 21:10
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Zwischen Österreich und Deutschland funktioniert die Amtshilfe schon sehr, sehr lange (In Kraft getreten 01.10.1990!). Da braucht nix mehr implementiert zu werden.
Es ist schon lustig, wie von Zeit zu Zeit immer wieder das gleiche Thema hochkommt.

Fakt ist folgendes :
Man ist gemäß österr. Gesetzgebung als Fahrzeughalter verpflichtet, im Falle eines Verkehrsverstoßes bei dem der Fahrer nicht identifiziert ist, denselben zu benennen. Tut man das nicht, setzt man sich als Halter selbst sogar der Gefahr einer Strafverfolgung aus !

Nun ist aber ebenfalls Fakt, daß nach deutschen Recht jedem Bürger ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Für den Fall, daß er, im vorliegenden Fall also der Fahrzeughalter, die Personalien eines seiner Familienangehörigen, dazu zählen im übrigen auch bereits Verlobte, angeben müsste, kann er somit die Aussage verweigern.
Eine Strafe durch österr. Behörden geht somit ins Leere, da österr. Recht nicht deutsches Grundrecht aus den Angeln heben kann.
Eine deutsche Strafverfplgungsbehörde legt solche Fälle zu den Akten ...
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Gruß Fred
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  #28  
Alt 05.02.2009, 21:12
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Habe das vor 2 Jahren alles durchgespielt und nach über einem Jahr als die
Kroatienreise anstand doch bezahlt.

Deutschland und Österreich haben ein Rechtshilfeabkommen.
Allerdings treiben deutsche Behörden das Geld bei Geschwindigkeitsdelikten nur ein, wenn der Fahrer von vorne erkennbar ist. Das ist der Unterschied im Recht D zu A. Bei uns muss der Fahrer überführt werden. In A reicht das Kennzeichen.
Wenn das Foto nur von hinten ist, brauchst nicht bezahlen.
Bekommst aber seitenlange Briefe mit rechtlichen Belehrungen und Hinweisen.
Allerdings muss der Fahrer des Wagens bei der Reise durch A damit rechnen, erwischt zu werden.
Dann wird die Strafe zzgl. Zinsen sofort fällig.

In Abhängigkeit der Strafhöhe würde ich bezahlen und als Erfahrung verbuchen. Habe ich auch gemacht ( über € 200) und halte mich seither
genauer an die Tempolimits.
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  #29  
Alt 05.02.2009, 21:19
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Habe das vor 2 Jahren alles durchgespielt und nach über einem Jahr als die
Kroatienreise anstand doch bezahlt.

Deutschland und Österreich haben ein Rechtshilfeabkommen.
Allerdings treiben deutsche Behörden das Geld bei Geschwindigkeitsdelikten nur ein, wenn der Fahrer von vorne erkennbar ist. Das ist der Unterschied im Recht D zu A. Bei uns muss der Fahrer überführt werden. In A reicht das Kennzeichen.
Wenn das Foto nur von hinten ist, brauchst nicht bezahlen.
Bekommst aber seitenlange Briefe mit rechtlichen Belehrungen und Hinweisen.
Allerdings muss der Fahrer des Wagens bei der Reise durch A damit rechnen, erwischt zu werden.
Dann wird die Strafe zzgl. Zinsen sofort fällig.

In Abhängigkeit der Strafhöhe würde ich bezahlen und als Erfahrung verbuchen. Habe ich auch gemacht ( über € 200) und halte mich seither
genauer an die Tempolimits.
es weiß doch niemand wer den wagen gefahren hat . und chefchen fährt damit nicht zu den öschies
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Gruß aus Hamburg
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  #30  
Alt 05.02.2009, 21:21
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Wenn das Foto nur von hinten ist, brauchst nicht bezahlen.

Allerdings muss der Fahrer des Wagens bei der Reise durch A damit rechnen, erwischt zu werden.
Wie machen das die österr. Behörden, wenn sie den Fahrer nicht ermitteln konnten ??

Habe die Kristallkugeln ?
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Gruß Fred
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  #31  
Alt 05.02.2009, 21:29
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Analog zu den Parkvergehen z.B. in den Niederlanden - Halterhaftung. Fahrzeug kommt an die Leine bis bezahlt wurde. Ist gar nicht so kompliziert, probier das doch mal einfach aus.
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gregor

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  #32  
Alt 05.02.2009, 21:30
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Analog zu den Parkvergehen z.B. in den Niederlanden - Halterhaftung. Fahrzeug kommt an die Leine bis bezahlt wurde. Ist gar nicht so kompliziert, probier das doch mal einfach aus.
Das ist ja aber ein völlig anderer Fall !
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Gruß Fred
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  #33  
Alt 05.02.2009, 21:36
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Genauso wie die deutschen bei uns mit Parkplatzverstössen, Halterhaftung.

Wenn die Firma den Fahrer nicht benennt wird A eine Lenkerauskunft einfordern. Kommt die Firma dieser nicht nach ergeht die Strafverfügung.
Geldbussen aus so einer Strafverfügung werden in D nicht vollstreckt, da
dies in D gegen das Grundgesetz bzw rechtl. Grundsätze verstossen würde.
Der betroffene Fahrer kann nämlich dadurch nicht mehr von seinem
Aussageverweigerungrecht Gebrauch machen, was im deutschen Recht
ausdrücklich möglich ist.

Die Kennzeichen der Fahrzeuge bleiben aber dauerhaft (mind. 10 Jahre)
gespeichert und an vielen Grenzen automatisch gescannt.
darum habe ich nach über einem Jahr auch bezahlt.
Wäre schade um den schönen HR-Urlaub gewesen.
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  #34  
Alt 05.02.2009, 21:40
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Nur, wenn das Verfahren tatsächlich eingestellt wurde! Ist es schwebend bzw. einfach nicht bezahlt...

Gerade was Auskunftspflicht betrifft sind die Österreicher sehr eigen. Klar können die nicht viel machen, wenn man bzgl. des Firmenwagens behauptet der Fahrer sei nicht zu ermitteln,...., es sei denn das Auto taucht dann mal wieder auf. In diesem Fall wird das Verfahren nämlich auf österreichischer Seite nicht einfach eingestellt!
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  #35  
Alt 05.02.2009, 21:46
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Stimmt, das Verfahren ruht und so lange man oder das Fahrzeug nicht nach A reist passiert nichts.
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  #36  
Alt 05.02.2009, 22:14
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Standard lt dem gefundenen Link

verjaehrt es nach drei Jahren doch:

Die verhängte Geldstrafe bleibt aber nach wie vor offen. Sollte der Betroffene mit seinem zuvor geblitzten PKW wieder in Österreich einreisen und kontrolliert werden, muss er diese offene Geldstrafe an Ort und Stelle bezahlen. Die Verjährungsfrist beträgt hier 3 Jahre. Bei Nichtbezahlen kann das Fahrzeug sichergestellt werden und es kann zu einem Strafarrest kommen.

Aus dem Link von oben.

In NL habe ich die Sache mit dem nicht identifizierten Fahre vor Jahren durchgespielt. Das funktioniert. Die Strafe war mir damals halt zu hoch und der Wagen war ohnehin fuer den Verkauf vorgesehen -> in NL gibts naemlich Kennzeichenerkennung mit Digi-cam und PC in real-time

gruss aus NL
chris
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  #37  
Alt 05.02.2009, 22:41
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Zitat:
Zitat von quaelgeist Beitrag anzeigen
Ist das mit AT nich genauso wie in NL, d.h.

Der Fahrer muss ermittelt werden, um ihm persoenlich eine Strafe aufzuerlegen.

Der Halter haftet fuer etwaige Vergehen bzw. die Geldbussen dafuer nach Landesrecht.
Auf BAsis eines Rechts-/Amsthilfeverrages (gibt es zwischen NL/DE und auch AT/DE) kann dann diese Busse auch im Nachbarland eingetrieben werden.

Ich weiss bloss nicht ob es schon implementiert ist, aber vereinbart ist der letzte Schritt bereits. Man konnte sich bis vor kurzem mit der Fahrerermittlung noch in NL rausreden... aber ist das schon angepasst nun ?

Kennt sich hier keiner genau aus ?

gruss, chris
In holland ist der halter (eigentummer vom auto)verantwortlich .
Er muss die strafe zahlen oder er muss melden wer der fahrer war und der muss mit unterschreiben das er der fahrer war.
Niks mehr von Ali Ben Zoef Zoef aus die turkei ist mal kurz eine runde gefahren aber der ist jetst wieder in die turkei
und ab 50 km ze schnel ist der fuhrerschein futsch auch fur deutsche ,die nemen den einfach ein
Und wenn dan nicht sagen dan gehe ich boot fahren sonst nemen sie den auch gleich mit ein (ist ein bekanter von mir passiert.)

gr Gerrit
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  #38  
Alt 06.02.2009, 07:30
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
das Hamburger Abendblatt hat dazu diese Meinung:

Zitat:

Strafzettel aus dem Urlaubsland: Bezahlen oder wegwerfen?

Knöllchen aus dem Ausland können in Deutschland kaum eingetrieben werden.

München -
Millionen Bundesbürger kehren allmählich wieder aus den Sommerferien zurück. Darunter viele Autourlauber, denen schon bald eine unangenehme Erinnerung ins Haus flattern wird: Strafzettel oder Bußgeldbescheide aus dem Ausland, in der Regel mit hohen Summen. Denn die meisten Nachbarländer bitten Verkehrssünder mit extrem saftigen Strafgeldern zur Kasse. Zu schnelles Fahren in Italien kostet leicht mehr als 160 Euro, Rücksetzen an Mautstellen mindestens 328 Euro. Angesichts solcher Summen stellt sich Betroffenen die Frage: Zahlen oder wegwerfen? Grundsätzlich gilt: Ausländische Bußgeldbescheide können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Das kann nur im Tatortland geschehen. Das bedeutet für den Autofahrer: Wer sein Urlaubsknöllchen wegwirft, muss zu Hause wenig befürchten. Eine einzige Ausnahme gibt es: Österreich. Wer im Nachbarland Verkehrsverstöße begangen hat, sollte einen Strafzettel über 25 Euro auf keinen Fall ignorieren. Da heißt es, entweder gleich zahlen oder umgehend Einspruch einlegen. Denn deutsche Behörden dürfen beim Eintreiben österreichischer Geldforderungen Amtshilfe leisten. Werden Fristen nicht eingehalten, verdoppelt sich der Betrag schnell, wie Herbert Engelmohr, Jurist des Autoclubs AvD warnt. Von Drohungen wie Arreststrafen bei Nichtbezahlen oder Punkten in Flensburg sollte sich allerdings kein Bundesbürger ins Bockshorn jagen lassen. Diese laufen in Deutschland ins Leere. Obwohl der Arm der übrigen ausländischen Verkehrsbehörden nicht nach Deutschland hineinreicht, raten AvD wie auch der ADAC nicht dazu, Strafzettel bedenkenlos zu zerreißen. Denn die Behörden im Ausland haben oft ein langes Gedächtnis. Vor allem in Italien in den typischen Urlaubsorten. Gleiches gilt für die Schweiz und die Niederlande. Dort könne es laut Experten passieren, dass säumige Verkehrssünder in einer Datenbank erfasst werden. Verbringen sie ihren nächsten Urlaub erneut in der Region, kann es vorkommen, dass sie auf ihr Versäumnis aufmerksam gemacht und sofort abkassiert werden. Mit drastischen Säumnisgebühren, versteht sich. Da werden ordnungsgemäß geparkte Autos in der Schweiz beispielsweise mit einer Kralle festgesetzt, weil der Halter Monate zuvor das Knöllchen ignorierte. Auch am Gardasee oder an der Adria kann es Feriengästen passieren, dass sie beim nächsten Urlaub an Ort und Stelle abgepasst und zur Zahlung alter Strafzettel gezwungen werden. Die Geldforderungen dürfen nämlich noch Jahre später vollstreckt werden. In Holland wurde ein Flugpassagier sogar bei einer Zwischenlandung so lange festgehalten, bis er einen offenen Bescheid wegen zu schnellen Fahrens bezahlt hatte. Regelrechtes Raubrittertum ist aus England bekannt, so die deutschen Automobilclubs. Von London aus versucht ein Inkassobüro, Bußgelder und Mautgebühren von deutschen Autofahrern einzutreiben. Die Auftraggeber sitzen in Norwegen, Dänemark, Holland und England. Ratsam ist in diesem Fall ein schriftlicher Hinweis auf die Rechtslage. Die gleiche Abfuhr kann man erteilen, wenn ein deutsches Anwaltsbüro Strafzettel aus Dänemark und Holland abkassieren will und dabei mächtig Druck beim Autofahrer macht.


siehe auch hier: http://www.sputnik.de/programm/sendu...us-dem-ausland
dieser Beitrag ist aus dem Jahre 2002 so ich das unten lese, hier hat sich eineiges getan, soviel ich weiss werden auch Bussen aus der CH jetzt in D eingetrieben und das Legal und offiziell

(bin da aber nicht 100% sicher)
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #39  
Alt 06.02.2009, 07:37
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moin,
ist das hier der lehrgang für nuttenpreller etc. , die kernfrage ist doch eher "WARST DU DAS ODER NICHT" . wenn die forderung korrekt ist, sei ein mann und steh dazu . das dingen blitzt nicht wegen fußpilz . das geht ja noch weiter, ein anderer fährt , warum auch immer, die catschen den und der urlaub oder was auch immer ist versaut , haste denn prima gemacht. ich hätte jetzt fast "kameradenschwein" gesagt, aber sowas tue ich nicht.

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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Alt 06.02.2009, 08:08
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Guten Morgen!

Es wurde eigentlich schon hier erwähnt, aber glaube ich das kam nicht so deutlich rüber?!
In D ist der FAHRER schuld, und kann er nicht ermittelt werden, mit welchen Tricks auch immer (ich habe mal was von Rumänischen Mitarbeitern gehört von dem keine Daten bekannt sind, und der schnell nach Hause musste ) dann wird das Verfahren, weil kein schuldiger auffindbar ist, eingestellt.

In A ist grundsätzlich der HALTER verantwortlich wer mit seinem Auto wo, welches Vergehen begeht! Daher wird der HALTER zur Kassa gebeten, bzw. aufgefordert den Schuldigen zu nennen. Tut er dies nicht bleibt's an Ihm hängen!

In Deinem Fall würde ich den Arbeitgeber bitten, ohne Lenkererhebung, zu zahlen und du gibt's ihm das Geld, sodass Dein Name nicht aufscheint...
...mit nichteinzahlen, ohne (Fristgerecht) zu berufen, wird's fürchte ich nix. Ich kenne nur Fälle wo die Summe dadurch höher (x2) wurde.

Ausserdem bist Du ja nicht der einzige der Grenzüberschreitend zahlt, ich als Österreicher habe D auch schon gezwungenermassen gefördert

Lg Flow
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Alt 06.02.2009, 09:16
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Was wäre, wenn durch einen deutschen Firmenwagen ein Verkehrsunfall in Österreich verursacht würde und der Fahrer haut ab? Die Zeugen könnten das Fahrzeug nur von hinten beschreiben und das Kennzeichen ablesen.

Glaubt ihr, da kann man dann auch nichts machen, weil den Lenker niemand gesehen hat?
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Gruß Werner
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  #42  
Alt 06.02.2009, 09:43
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Moin,

bekannt?:
http://www.radarforum.de/forum/

(Ziemlich up to date und immer wieder spannend zu lesen..
- gibt ein Unterforum "Auslandsverstöße")

NB: ich würde dann schon die nächste Zeit nicht unbedingt mit dem gleichen Kennzeichen nach Austria fahren...
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Grüße,
Andreas
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KEEP CALM and CARRY ON
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Alt 06.02.2009, 09:51
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Hallo..

Hab eben mal telefoniert. Die Starfe ist eigentlich nicht eintreibbar. Du musst nichts bezahlen.
Blöd ist nur der Kennzeichenvermerk im Zentralrechner. Bei der nächsten Einreis könnte das dann für den Fahrer blöd werden- auch wenn er davor nicht gefahren ist.
Bezahlt der Fahrer die Strafe nicht, wird er festgesetzt bis bezahlt ist.
Geht bis zur Beschlagnahme des Fahrzeuges.

Die Chance ist aber auch nicht die höchste. Was du machst, musst du entscheiden.

Grüße Andi
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Standard ist leider nicht korrekt so

Gerrit,
das stimmt so nicht. Wuerde jetzt ein bisschen weit fuehren, aber es gibt durchaus noch Wege raus.
(ja, ich lebe hier seit 9 Jahren und behaupte mich da ein bisschen auszukennen - ich war auch schon mal 50km zu schenll und habe noch meinen Lappen)
gruss
chris

PS es wird mir hier ein bisschen zu ungemuetlich in der Diskussion (nicht durch dich, Gerrit). Lese von jetzt ab nur noch.


Zitat:
Zitat von Ger B Beitrag anzeigen
In holland ist der halter (eigentummer vom auto)verantwortlich .
Er muss die strafe zahlen oder er muss melden wer der fahrer war und der muss mit unterschreiben das er der fahrer war.
Niks mehr von Ali Ben Zoef Zoef aus die turkei ist mal kurz eine runde gefahren aber der ist jetst wieder in die turkei
und ab 50 km ze schnel ist der fuhrerschein futsch auch fur deutsche ,die nemen den einfach ein
Und wenn dan nicht sagen dan gehe ich boot fahren sonst nemen sie den auch gleich mit ein (ist ein bekanter von mir passiert.)

gr Gerrit
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Alt 06.02.2009, 10:40
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Quelle: ARBÖ:

Verhältnis Österreich - Deutschland

Grundsätzlich besteht zwischen Österreich und Deutschland ein bilaterales Abkommen zur Vollstreckung von Verwaltungsstrafen (Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl 1990/526). Dies besagt, dass Verwaltungsstrafen des einen Staates, die Besitzer von KFZ betreffen, die in dem anderen Staat zugelassen sind, nicht nur zugestellt werden, sondern auch vollstreckt werden. Allerdings besteht für Deutschland keine der oben genannten Privilegierung der Behörden wie in Österreich. Wird daher die Zahlung einer österreichischen Verkehrsstrafe vom deutschen Zulassungsbesitzer verweigert und eine Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG nicht befolgt, lehnen die deutschen Behörden aufgrund der deutschen Verfassungslage die Vollstreckung ab.

Die österreichischen Behörden werden daher künftig vermehrt dazu übergehen, entweder vor Ort die Identität des deutschen Zulassungsbesitzers festzustellen oder bei automatisierter Geschwindigkeitsüberwachung die Aufnahmen so zu gestalten, dass dabei auch die Identität des Lenkers festgestellt werden kann.


Der Fall "Fahrerflucht" ist grundsätzlich ein anderer, weil das kein Verwaltungsdelikt darstellt, sondern nach Strafrecht abgehandelt wird. Da wird auch der Firma in D, die sagt "Weiß nicht, wer mit dem Firmenwagen gefahren ist", im Rahmen der Aufsichts- und Dokumentationspflicht des Arbeitgebers einigermaßen warm werden.

Anmerkung: "Einreise" findet in Schengenland so ja nicht mehr statt, es müsste im Rahmen einer Verkehrskontrolle das Kennzeichen durch den Computer gejagt werden. Wenn da was auftaucht, werden dann allerdings Beweis- und Strafbetragssicherungsmaßnahmen mit Sicherheit ergriffen. Das - häufig praktizierte - Minimum ist zB das Ausbauen des Autoradios bei offenen Radarstrafen.

Das sich (als Deutscher hier in Ö) Berufen auf die - tatsächlich - andere Rechtslage in D ist genauso sinnlos, wie der Versuch (siehe anderer Trööt) von deutschen Polizisten irgendjemanden wegen Haschischkonsum in NL zu belangen. Es gilt das Territiorialprinzip.
__________________
Gruss Andreas

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  #46  
Alt 06.02.2009, 12:29
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...und es ist kein Fehler die "Nichtösterreicher" auch zu Kasse zu bitten!
Ich erlebe täglich auf der AB wie Lenker aus anderen Staaten m.E. bewusst sich einen Dreck um geltende Limits scheren, frei nach dem Motto "Ihr könnt mich mal"!
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m.f.G.
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Humor ist wenn man trotzdem lacht...
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  #47  
Alt 06.02.2009, 13:02
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Zitat:
Zitat von Alex N. Beitrag anzeigen
...und es ist kein Fehler die "Nichtösterreicher" auch zu Kasse zu bitten!
Ich erlebe täglich auf der AB wie Lenker aus anderen Staaten m.E. bewusst sich einen Dreck um geltende Limits scheren, frei nach dem Motto "Ihr könnt mich mal"!
Da sind aber die wenigsten Deutsche. Meist steht da SK, SLO, PL, CZ oben.


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  #48  
Alt 06.02.2009, 16:55
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Zitat:
Zitat von Alex N. Beitrag anzeigen
...und es ist kein Fehler die "Nichtösterreicher" auch zu Kasse zu bitten!
Ich erlebe täglich auf der AB wie Lenker aus anderen Staaten m.E. bewusst sich einen Dreck um geltende Limits scheren, frei nach dem Motto "Ihr könnt mich mal"!
.... und es ist kein Fehler, die Östereicher in Deutschland zur Kasse zu bitten ! Das geschieht zum Glück in sehr großem Umfang denn die meinen, wenn sie nach D kommen können sie ihre Benzinkutschen rücksichtslos ausfahren.
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Alt 06.02.2009, 17:07
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hallo

das ganze superfeine verhalten der herren und damen aus österreich klann man bewundern, wenn man die verbindugnsautobahnen von salzburg nach innsbruck öfters befährt. wenn ein fahrzeug rechtswidrig unterwegs ist, liegt die gefühlte wachrscheinlichkeit, dass es ein A aufkleber hat bei ca 95%. durch die grenze und gib dem tdi vollstoff und drängel was das zeug hält , oder aber gib dem tdi den tempomaten mit 130 und bleib einfach links, weil die deutschen brauchen auch ein limit.
so...frustrierte A8 grüsse
xen
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  #50  
Alt 06.02.2009, 18:11
tomkyle tomkyle ist offline
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Zitat:
Zitat von 1WO Beitrag anzeigen
Hallo..

Hab eben mal telefoniert. Die Starfe ist eigentlich nicht eintreibbar. Du musst nichts bezahlen.
Blöd ist nur der Kennzeichenvermerk im Zentralrechner. Bei der nächsten Einreis könnte das dann für den Fahrer blöd werden- auch wenn er davor nicht gefahren ist.
Bezahlt der Fahrer die Strafe nicht, wird er festgesetzt bis bezahlt ist.
Geht bis zur Beschlagnahme des Fahrzeuges.

Die Chance ist aber auch nicht die höchste. Was du machst, musst du entscheiden.

Grüße Andi

Und was ist wenn der Wagen verkauft und umgeschrieben wird

beste Grüße
Juhn
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


In dubio pro navis
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