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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Doch, doch! Gegen die Schätzung bist du absolut machtlos und bei den leichten (bei uns Ordnungswidrigkeiten) helfen nur außerordentliche Rechtsmittel... Zitat:
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gregor |
#27
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Zitat:
Fakt ist folgendes : Man ist gemäß österr. Gesetzgebung als Fahrzeughalter verpflichtet, im Falle eines Verkehrsverstoßes bei dem der Fahrer nicht identifiziert ist, denselben zu benennen. Tut man das nicht, setzt man sich als Halter selbst sogar der Gefahr einer Strafverfolgung aus ! Nun ist aber ebenfalls Fakt, daß nach deutschen Recht jedem Bürger ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Für den Fall, daß er, im vorliegenden Fall also der Fahrzeughalter, die Personalien eines seiner Familienangehörigen, dazu zählen im übrigen auch bereits Verlobte, angeben müsste, kann er somit die Aussage verweigern. Eine Strafe durch österr. Behörden geht somit ins Leere, da österr. Recht nicht deutsches Grundrecht aus den Angeln heben kann. Eine deutsche Strafverfplgungsbehörde legt solche Fälle zu den Akten ...
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#28
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Habe das vor 2 Jahren alles durchgespielt und nach über einem Jahr als die
Kroatienreise anstand doch bezahlt. Deutschland und Österreich haben ein Rechtshilfeabkommen. Allerdings treiben deutsche Behörden das Geld bei Geschwindigkeitsdelikten nur ein, wenn der Fahrer von vorne erkennbar ist. Das ist der Unterschied im Recht D zu A. Bei uns muss der Fahrer überführt werden. In A reicht das Kennzeichen. Wenn das Foto nur von hinten ist, brauchst nicht bezahlen. Bekommst aber seitenlange Briefe mit rechtlichen Belehrungen und Hinweisen. Allerdings muss der Fahrer des Wagens bei der Reise durch A damit rechnen, erwischt zu werden. Dann wird die Strafe zzgl. Zinsen sofort fällig. In Abhängigkeit der Strafhöhe würde ich bezahlen und als Erfahrung verbuchen. Habe ich auch gemacht ( über € 200) und halte mich seither genauer an die Tempolimits.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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#29
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Zitat:
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Fortune hummel hummel, mors mors !! Gruß aus Hamburg |
#30
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Habe die Kristallkugeln ?
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#31
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Analog zu den Parkvergehen z.B. in den Niederlanden - Halterhaftung. Fahrzeug kommt an die Leine bis bezahlt wurde. Ist gar nicht so kompliziert, probier das doch mal einfach aus.
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gregor |
#32
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Das ist ja aber ein völlig anderer Fall !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#33
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Genauso wie die deutschen bei uns mit Parkplatzverstössen, Halterhaftung.
Wenn die Firma den Fahrer nicht benennt wird A eine Lenkerauskunft einfordern. Kommt die Firma dieser nicht nach ergeht die Strafverfügung. Geldbussen aus so einer Strafverfügung werden in D nicht vollstreckt, da dies in D gegen das Grundgesetz bzw rechtl. Grundsätze verstossen würde. Der betroffene Fahrer kann nämlich dadurch nicht mehr von seinem Aussageverweigerungrecht Gebrauch machen, was im deutschen Recht ausdrücklich möglich ist. Die Kennzeichen der Fahrzeuge bleiben aber dauerhaft (mind. 10 Jahre) gespeichert und an vielen Grenzen automatisch gescannt. darum habe ich nach über einem Jahr auch bezahlt. Wäre schade um den schönen HR-Urlaub gewesen.
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Bald wieder vom Oberrhein. |
#34
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Nur, wenn das Verfahren tatsächlich eingestellt wurde! Ist es schwebend bzw. einfach nicht bezahlt...
Gerade was Auskunftspflicht betrifft sind die Österreicher sehr eigen. Klar können die nicht viel machen, wenn man bzgl. des Firmenwagens behauptet der Fahrer sei nicht zu ermitteln,...., es sei denn das Auto taucht dann mal wieder auf. In diesem Fall wird das Verfahren nämlich auf österreichischer Seite nicht einfach eingestellt!
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gregor |
#35
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Stimmt, das Verfahren ruht und so lange man oder das Fahrzeug nicht nach A reist passiert nichts.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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#36
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lt dem gefundenen Link
verjaehrt es nach drei Jahren doch:
Die verhängte Geldstrafe bleibt aber nach wie vor offen. Sollte der Betroffene mit seinem zuvor geblitzten PKW wieder in Österreich einreisen und kontrolliert werden, muss er diese offene Geldstrafe an Ort und Stelle bezahlen. Die Verjährungsfrist beträgt hier 3 Jahre. Bei Nichtbezahlen kann das Fahrzeug sichergestellt werden und es kann zu einem Strafarrest kommen. Aus dem Link von oben. In NL habe ich die Sache mit dem nicht identifizierten Fahre vor Jahren durchgespielt. Das funktioniert. Die Strafe war mir damals halt zu hoch und der Wagen war ohnehin fuer den Verkauf vorgesehen -> in NL gibts naemlich Kennzeichenerkennung mit Digi-cam und PC in real-time gruss aus NL chris |
#37
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Zitat:
Er muss die strafe zahlen oder er muss melden wer der fahrer war und der muss mit unterschreiben das er der fahrer war. Niks mehr von Ali Ben Zoef Zoef aus die turkei ist mal kurz eine runde gefahren aber der ist jetst wieder in die turkei und ab 50 km ze schnel ist der fuhrerschein futsch auch fur deutsche ,die nemen den einfach ein Und wenn dan nicht sagen dan gehe ich boot fahren sonst nemen sie den auch gleich mit ein (ist ein bekanter von mir passiert.) gr Gerrit |
#38
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Zitat:
(bin da aber nicht 100% sicher)
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#39
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moin,
ist das hier der lehrgang für nuttenpreller etc. , die kernfrage ist doch eher "WARST DU DAS ODER NICHT" . wenn die forderung korrekt ist, sei ein mann und steh dazu . das dingen blitzt nicht wegen fußpilz . das geht ja noch weiter, ein anderer fährt , warum auch immer, die catschen den und der urlaub oder was auch immer ist versaut , haste denn prima gemacht. ich hätte jetzt fast "kameradenschwein" gesagt, aber sowas tue ich nicht. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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#40
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Guten Morgen!
Es wurde eigentlich schon hier erwähnt, aber glaube ich das kam nicht so deutlich rüber?! In D ist der FAHRER schuld, und kann er nicht ermittelt werden, mit welchen Tricks auch immer (ich habe mal was von Rumänischen Mitarbeitern gehört von dem keine Daten bekannt sind, und der schnell nach Hause musste ) dann wird das Verfahren, weil kein schuldiger auffindbar ist, eingestellt. In A ist grundsätzlich der HALTER verantwortlich wer mit seinem Auto wo, welches Vergehen begeht! Daher wird der HALTER zur Kassa gebeten, bzw. aufgefordert den Schuldigen zu nennen. Tut er dies nicht bleibt's an Ihm hängen! In Deinem Fall würde ich den Arbeitgeber bitten, ohne Lenkererhebung, zu zahlen und du gibt's ihm das Geld, sodass Dein Name nicht aufscheint... ...mit nichteinzahlen, ohne (Fristgerecht) zu berufen, wird's fürchte ich nix. Ich kenne nur Fälle wo die Summe dadurch höher (x2) wurde. Ausserdem bist Du ja nicht der einzige der Grenzüberschreitend zahlt, ich als Österreicher habe D auch schon gezwungenermassen gefördert Lg Flow
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#41
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Was wäre, wenn durch einen deutschen Firmenwagen ein Verkehrsunfall in Österreich verursacht würde und der Fahrer haut ab? Die Zeugen könnten das Fahrzeug nur von hinten beschreiben und das Kennzeichen ablesen.
Glaubt ihr, da kann man dann auch nichts machen, weil den Lenker niemand gesehen hat?
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___________________ Gruß Werner |
#42
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Moin,
bekannt?: http://www.radarforum.de/forum/ (Ziemlich up to date und immer wieder spannend zu lesen.. - gibt ein Unterforum "Auslandsverstöße") NB: ich würde dann schon die nächste Zeit nicht unbedingt mit dem gleichen Kennzeichen nach Austria fahren...
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON
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#43
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Hallo..
Hab eben mal telefoniert. Die Starfe ist eigentlich nicht eintreibbar. Du musst nichts bezahlen. Blöd ist nur der Kennzeichenvermerk im Zentralrechner. Bei der nächsten Einreis könnte das dann für den Fahrer blöd werden- auch wenn er davor nicht gefahren ist. Bezahlt der Fahrer die Strafe nicht, wird er festgesetzt bis bezahlt ist. Geht bis zur Beschlagnahme des Fahrzeuges. Die Chance ist aber auch nicht die höchste. Was du machst, musst du entscheiden. Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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#44
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ist leider nicht korrekt so
Gerrit,
das stimmt so nicht. Wuerde jetzt ein bisschen weit fuehren, aber es gibt durchaus noch Wege raus. (ja, ich lebe hier seit 9 Jahren und behaupte mich da ein bisschen auszukennen - ich war auch schon mal 50km zu schenll und habe noch meinen Lappen) gruss chris PS es wird mir hier ein bisschen zu ungemuetlich in der Diskussion (nicht durch dich, Gerrit). Lese von jetzt ab nur noch. Zitat:
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#45
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Quelle: ARBÖ:
Verhältnis Österreich - Deutschland Grundsätzlich besteht zwischen Österreich und Deutschland ein bilaterales Abkommen zur Vollstreckung von Verwaltungsstrafen (Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl 1990/526). Dies besagt, dass Verwaltungsstrafen des einen Staates, die Besitzer von KFZ betreffen, die in dem anderen Staat zugelassen sind, nicht nur zugestellt werden, sondern auch vollstreckt werden. Allerdings besteht für Deutschland keine der oben genannten Privilegierung der Behörden wie in Österreich. Wird daher die Zahlung einer österreichischen Verkehrsstrafe vom deutschen Zulassungsbesitzer verweigert und eine Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG nicht befolgt, lehnen die deutschen Behörden aufgrund der deutschen Verfassungslage die Vollstreckung ab. Die österreichischen Behörden werden daher künftig vermehrt dazu übergehen, entweder vor Ort die Identität des deutschen Zulassungsbesitzers festzustellen oder bei automatisierter Geschwindigkeitsüberwachung die Aufnahmen so zu gestalten, dass dabei auch die Identität des Lenkers festgestellt werden kann. Der Fall "Fahrerflucht" ist grundsätzlich ein anderer, weil das kein Verwaltungsdelikt darstellt, sondern nach Strafrecht abgehandelt wird. Da wird auch der Firma in D, die sagt "Weiß nicht, wer mit dem Firmenwagen gefahren ist", im Rahmen der Aufsichts- und Dokumentationspflicht des Arbeitgebers einigermaßen warm werden. Anmerkung: "Einreise" findet in Schengenland so ja nicht mehr statt, es müsste im Rahmen einer Verkehrskontrolle das Kennzeichen durch den Computer gejagt werden. Wenn da was auftaucht, werden dann allerdings Beweis- und Strafbetragssicherungsmaßnahmen mit Sicherheit ergriffen. Das - häufig praktizierte - Minimum ist zB das Ausbauen des Autoradios bei offenen Radarstrafen. Das sich (als Deutscher hier in Ö) Berufen auf die - tatsächlich - andere Rechtslage in D ist genauso sinnlos, wie der Versuch (siehe anderer Trööt) von deutschen Polizisten irgendjemanden wegen Haschischkonsum in NL zu belangen. Es gilt das Territiorialprinzip.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#46
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...und es ist kein Fehler die "Nichtösterreicher" auch zu Kasse zu bitten!
Ich erlebe täglich auf der AB wie Lenker aus anderen Staaten m.E. bewusst sich einen Dreck um geltende Limits scheren, frei nach dem Motto "Ihr könnt mich mal"!
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m.f.G. Alex aus dem Ösiland Humor ist wenn man trotzdem lacht... .....Mitglied der VDCS.... |
#47
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Zitat:
Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#48
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Zitat:
Ich erlebe täglich auf der AB wie Lenker aus anderen Staaten m.E. bewusst sich einen Dreck um geltende Limits scheren, frei nach dem Motto "Ihr könnt mich mal"!
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#49
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hallo
das ganze superfeine verhalten der herren und damen aus österreich klann man bewundern, wenn man die verbindugnsautobahnen von salzburg nach innsbruck öfters befährt. wenn ein fahrzeug rechtswidrig unterwegs ist, liegt die gefühlte wachrscheinlichkeit, dass es ein A aufkleber hat bei ca 95%. durch die grenze und gib dem tdi vollstoff und drängel was das zeug hält , oder aber gib dem tdi den tempomaten mit 130 und bleib einfach links, weil die deutschen brauchen auch ein limit. so...frustrierte A8 grüsse xen |
#50
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Zitat:
Und was ist wenn der Wagen verkauft und umgeschrieben wird beste Grüße Juhn
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
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