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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 05.02.2009, 18:59
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Standard Strafzettel Österreich

Hallo,

hab heute eine "Auskunftsanfrage" aus Österreich bekommen.
Ist an meien Arbeitgeber gegangen (da Dienstwagen) mit der Bitte den Fahrer anzugeben.

Delikt: Geschwindigkeitsüberschreitung


Muß man sowas ernst nehmen oder einfach irgnorieren?

Wie sind Eure Erfahrungen?
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  #2  
Alt 05.02.2009, 19:02
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Ernst nehmen und bezahlen.
Soweit ich weiß werden die Daten inzwischen nach Deutschland übermittelt und auch die Geldstrafe eingetrieben.
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  #3  
Alt 05.02.2009, 19:03
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Ernst nehmen,

ich glaube da gibts irgend eine Vereinbarung zwischen D und Ö, so dass Ö an sein Geld kommt.
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Gruss Thomas

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  #4  
Alt 05.02.2009, 19:06
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Zitat:
Zitat von Start_Driver Beitrag anzeigen
Hallo,

hab heute eine "Auskunftsanfrage" aus Österreich bekommen.
Ist an meien Arbeitgeber gegangen (da Dienstwagen) mit der Bitte den Fahrer anzugeben.

Delikt: Geschwindigkeitsüberschreitung


Muß man sowas ernst nehmen oder einfach irgnorieren?

Wie sind Eure Erfahrungen?
genau so ernst nehmen wie in deutschland. wegen strafverfolgungsabkommen!!!

bist du denn überhaupt den wagen gefahren ??? oder wer ?? weiß das denn dein arbeitgeber ?? dein ag sollte erst mal ein foto anfordern . und dann kommen die weiteren fragen und antworten . nicht umgekehrt.
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Fortune

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Gruß aus Hamburg
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  #5  
Alt 05.02.2009, 19:21
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Zitat:
Zitat von Start_Driver Beitrag anzeigen
Hallo,

hab heute eine "Auskunftsanfrage" aus Österreich bekommen.
Ist an meien Arbeitgeber gegangen (da Dienstwagen) mit der Bitte den Fahrer anzugeben.

Delikt: Geschwindigkeitsüberschreitung


Muß man sowas ernst nehmen oder einfach irgnorieren?

Wie sind Eure Erfahrungen?
Bitte nagel mich nicht fest, wenn das was ich schreibe nicht stimmen sollte, aber ich glaube, dass, wenn es sich um eine Radaraufnahme handelt Du nicht bezahlen musst. Grund ist, dass in Österreich der Fahrer beweisen muss, wenn er das Fahrzeug nicht gefahren hat und in Deutschland muss die Behörde bewisen, dass Du gefahren bist. Da in Österreich aber Radarbilder von hinten aufgenommen (Heck des Fahrzeugs) werden, kann die Behörde das nicht beweisen und Du musst auch nicht bezahlen.
Allerdings werden in Österreich die Radargeräte umgerüstet...
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Servus felix
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  #6  
Alt 05.02.2009, 19:26
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Bitte nagel mich nicht fest, wenn das was ich schreibe nicht stimmen sollte, aber ich glaube, dass, wenn es sich um eine Radaraufnahme handelt Du nicht bezahlen musst. Grund ist, dass in Österreich der Fahrer beweisen muss, wenn er das Fahrzeug nicht gefahren hat und in Deutschland muss das die Behörde tun. Da in Österreich aber Radarbilder von hinten aufgenommen werden, kann die Behörde das nicht beweisen und Du musst auch nicht bezahlen.
Allerdings werden in Österreich die Radargeräte umgerüstet...

Richtig! Kam gestern oder vorgestern so im Fernsehen.

Der Arbeitgeber sollte sich da natürlich raus halten.
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Charly
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  #7  
Alt 05.02.2009, 19:31
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
Richtig! Kam gestern oder vorgestern so im Fernsehen.

Der Arbeitgeber sollte sich da natürlich raus halten.
Dafür zahle ich Eure Strafen immer brav - eigentlich ungerecht.
Dafür bin ich fraufgekommen, dass Euer Fristlauf nur halb so lange wie unserer ist - wenn ich und die Leihwagenfirma also lange genug herumtrödeln schreibt mir Eure Behörde immer "wegen Überschreitung der ... eingestellt"
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Servus felix
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  #8  
Alt 05.02.2009, 19:36
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Bitte nagel mich nicht fest, wenn das was ich schreibe nicht stimmen sollte, aber ich glaube, dass, wenn es sich um eine Radaraufnahme handelt Du nicht bezahlen musst. Grund ist, dass in Österreich der Fahrer beweisen muss, wenn er das Fahrzeug nicht gefahren hat und in Deutschland muss die Behörde bewisen, dass Du gefahren bist. Da in Österreich aber Radarbilder von hinten aufgenommen (Heck des Fahrzeugs) werden, kann die Behörde das nicht beweisen und Du musst auch nicht bezahlen.
Allerdings werden in Österreich die Radargeräte umgerüstet...
dann viel Spaß bei der nächsten Verkehrskontrolle mit dem gleichen Auto und Nummernschild in Österreich
Wie blöd halten wir eigentlich unsere Nachbarländer?
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  #9  
Alt 05.02.2009, 19:44
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Dafür zahle ich Eure Strafen immer brav - eigentlich ungerecht.
Dafür bin ich fraufgekommen, dass Euer Fristlauf nur halb so lange wie unserer ist - wenn ich und die Leihwagenfirma also lange genug herumtrödeln schreibt mir Eure Behörde immer "wegen Überschreitung der ... eingestellt"
wenn in deutschland der fahrer in 3 monaten nicht ermittelt werden konnte MUß das verfahren engestellt
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Gruß aus Hamburg
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  #10  
Alt 05.02.2009, 19:50
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Zitat:
Zitat von Vista Beitrag anzeigen
dann viel Spaß bei der nächsten Verkehrskontrolle mit dem gleichen Auto und Nummernschild in Österreich
Wie blöd halten wir eigentlich unsere Nachbarländer?
Offengestanden halte ich mich für durchschnittlich intelligent - ausserdem habe ich nur die Rechtslage dargelegt. Die Behörde speichert jedenfalls sicher nicht, ob jemand Monate später dann doch bezahlt hat oder nicht. Und da die Österreicher halt auch wirklich nur durchschnittlich intelligent sind, merken sie sich natürlich auch nicht alle deutschen Verkehrssünder mit Vornamen und Augenfarbe...
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  #11  
Alt 05.02.2009, 19:51
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Zitat:
Zitat von Fortune Beitrag anzeigen
wenn in deutschland der fahrer in 3 monaten nicht ermittelt werden konnte MUß das verfahren engestellt
...genau das hab ich auch gelernt...
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  #12  
Alt 05.02.2009, 19:57
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Offengestanden halte ich mich für durchschnittlich intelligent - ausserdem habe ich nur die Rechtslage dargelegt. Die Behörde speichert jedenfalls sicher nicht, ob jemand Monate später dann doch bezahlt hat oder nicht. Und da die Österreicher halt auch wirklich nur durchschnittlich intelligent sind, merken sie sich natürlich auch nicht alle deutschen Verkehrssünder mit Vornamen und Augenfarbe...

zumal sie nur von hinten geknipst haben. und es ist ja ein firmenwagen und er ist nicht gefahren, oder
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Fortune

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Gruß aus Hamburg
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  #13  
Alt 05.02.2009, 20:04
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In Österreich dürfen Geschwindigkeiten auch von den Gendarmen geschätzt werden.

Rechtsmittel sind bei vielen Delikten sogar unbekannt.

Bei Radar wird meistens im Anschluß auch gestoppt und direkt kassiert.

Am Besten zahlen über den AG ohne Fahrerermittlung..., huch das geht ja gar nicht...
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gregor

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  #14  
Alt 05.02.2009, 20:09
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Standard ...

Ist das mit AT nich genauso wie in NL, d.h.

Der Fahrer muss ermittelt werden, um ihm persoenlich eine Strafe aufzuerlegen.

Der Halter haftet fuer etwaige Vergehen bzw. die Geldbussen dafuer nach Landesrecht.
Auf BAsis eines Rechts-/Amsthilfeverrages (gibt es zwischen NL/DE und auch AT/DE) kann dann diese Busse auch im Nachbarland eingetrieben werden.

Ich weiss bloss nicht ob es schon implementiert ist, aber vereinbart ist der letzte Schritt bereits. Man konnte sich bis vor kurzem mit der Fahrerermittlung noch in NL rausreden... aber ist das schon angepasst nun ?

Kennt sich hier keiner genau aus ?

gruss, chris
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  #15  
Alt 05.02.2009, 20:10
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Offengestanden halte ich mich für durchschnittlich intelligent - ausserdem habe ich nur die Rechtslage dargelegt. Die Behörde speichert jedenfalls sicher nicht, ob jemand Monate später dann doch bezahlt hat oder nicht. Und da die Österreicher halt auch wirklich nur durchschnittlich intelligent sind, merken sie sich natürlich auch nicht alle deutschen Verkehrssünder mit Vornamen und Augenfarbe...
Ich warte mal ab und trinke keinen Tee!
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  #16  
Alt 05.02.2009, 20:13
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
In Österreich dürfen Geschwindigkeiten auch von den Gendarmen geschätzt werden.
Stimmt, mein Posting bezieht sich auf Radarstrafen

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Rechtsmittel sind bei vielen Delikten sogar unbekannt.
Das meinst Du aber nicht wirklich, oder?

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Bei Radar wird meistens im Anschluß auch gestoppt und direkt kassiert.
Das scheint ja in dem Fall nicht der Fall zu sein, oder?

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Am Besten zahlen über den AG ohne Fahrerermittlung..., huch das geht ja gar nicht...
Ich würde, wenn Radarbild, nicht bezahlen...
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  #17  
Alt 05.02.2009, 20:14
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Zitat:
Zitat von Vista Beitrag anzeigen
Ich warte mal ab und trinke keinen Tee!
Was ich aber nicht wiss ist, ob Du einen entsprechenden Einspruch machen musst, oder ob einfaches Ignorieren auch langt...
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  #18  
Alt 05.02.2009, 20:22
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ich glaub dass ist nicht nur mit Deutschland und Österreich so, ein Freund von mr musst 240€ zahlen da er keine Citymaut in London mit seinem deutschemPKW bezahlt hat. Der Brief kam aus Flensburg erst 120€ die hat er nicht bezahlt dann Mahnung etc und Erhöhung auf 240€

beste Grüße
Juhn
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


In dubio pro navis
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  #19  
Alt 05.02.2009, 20:32
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Zitat:
Zitat von tomkyle Beitrag anzeigen
ich glaub dass ist nicht nur mit Deutschland und Österreich so, ein Freund von mr musst 240€ zahlen da er keine Citymaut in London mit seinem deutschemPKW bezahlt hat. Der Brief kam aus Flensburg erst 120€ die hat er nicht bezahlt dann Mahnung etc und Erhöhung auf 240€

beste Grüße
Juhn
Der Punkt ist, dass das österreichische dem deutschen Rechtssystem in dem Punkt Radarbild widerspricht und daher die deutsche Justiz auch nicht für die Österreicher die Eintreibung übernehmen können...
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  #20  
Alt 05.02.2009, 20:34
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Standard hab jetzt doch was gefunden - gute Nachrichten !

http://www.autobahn-blitzer.at/verke...n-muessen.html

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  #21  
Alt 05.02.2009, 20:42
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Zitat:
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dann viel Spaß bei der nächsten Verkehrskontrolle mit dem gleichen Auto und Nummernschild in Österreich
Wie blöd halten wir eigentlich unsere Nachbarländer?
Hab so alle ca. 4-6 Monate ein neues Auto (und Nummernschild!)
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  #22  
Alt 05.02.2009, 20:44
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Zitat:
Zitat von Fortune Beitrag anzeigen
zumal sie nur von hinten geknipst haben. und es ist ja ein firmenwagen und er ist nicht gefahren, oder
Genau, kann mich zumindest nicht erinnern!
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  #23  
Alt 05.02.2009, 20:48
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das Hamburger Abendblatt hat dazu diese Meinung:

Zitat:

Strafzettel aus dem Urlaubsland: Bezahlen oder wegwerfen?

Knöllchen aus dem Ausland können in Deutschland kaum eingetrieben werden.

München -
Millionen Bundesbürger kehren allmählich wieder aus den Sommerferien zurück. Darunter viele Autourlauber, denen schon bald eine unangenehme Erinnerung ins Haus flattern wird: Strafzettel oder Bußgeldbescheide aus dem Ausland, in der Regel mit hohen Summen. Denn die meisten Nachbarländer bitten Verkehrssünder mit extrem saftigen Strafgeldern zur Kasse. Zu schnelles Fahren in Italien kostet leicht mehr als 160 Euro, Rücksetzen an Mautstellen mindestens 328 Euro. Angesichts solcher Summen stellt sich Betroffenen die Frage: Zahlen oder wegwerfen? Grundsätzlich gilt: Ausländische Bußgeldbescheide können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Das kann nur im Tatortland geschehen. Das bedeutet für den Autofahrer: Wer sein Urlaubsknöllchen wegwirft, muss zu Hause wenig befürchten. Eine einzige Ausnahme gibt es: Österreich. Wer im Nachbarland Verkehrsverstöße begangen hat, sollte einen Strafzettel über 25 Euro auf keinen Fall ignorieren. Da heißt es, entweder gleich zahlen oder umgehend Einspruch einlegen. Denn deutsche Behörden dürfen beim Eintreiben österreichischer Geldforderungen Amtshilfe leisten. Werden Fristen nicht eingehalten, verdoppelt sich der Betrag schnell, wie Herbert Engelmohr, Jurist des Autoclubs AvD warnt. Von Drohungen wie Arreststrafen bei Nichtbezahlen oder Punkten in Flensburg sollte sich allerdings kein Bundesbürger ins Bockshorn jagen lassen. Diese laufen in Deutschland ins Leere. Obwohl der Arm der übrigen ausländischen Verkehrsbehörden nicht nach Deutschland hineinreicht, raten AvD wie auch der ADAC nicht dazu, Strafzettel bedenkenlos zu zerreißen. Denn die Behörden im Ausland haben oft ein langes Gedächtnis. Vor allem in Italien in den typischen Urlaubsorten. Gleiches gilt für die Schweiz und die Niederlande. Dort könne es laut Experten passieren, dass säumige Verkehrssünder in einer Datenbank erfasst werden. Verbringen sie ihren nächsten Urlaub erneut in der Region, kann es vorkommen, dass sie auf ihr Versäumnis aufmerksam gemacht und sofort abkassiert werden. Mit drastischen Säumnisgebühren, versteht sich. Da werden ordnungsgemäß geparkte Autos in der Schweiz beispielsweise mit einer Kralle festgesetzt, weil der Halter Monate zuvor das Knöllchen ignorierte. Auch am Gardasee oder an der Adria kann es Feriengästen passieren, dass sie beim nächsten Urlaub an Ort und Stelle abgepasst und zur Zahlung alter Strafzettel gezwungen werden. Die Geldforderungen dürfen nämlich noch Jahre später vollstreckt werden. In Holland wurde ein Flugpassagier sogar bei einer Zwischenlandung so lange festgehalten, bis er einen offenen Bescheid wegen zu schnellen Fahrens bezahlt hatte. Regelrechtes Raubrittertum ist aus England bekannt, so die deutschen Automobilclubs. Von London aus versucht ein Inkassobüro, Bußgelder und Mautgebühren von deutschen Autofahrern einzutreiben. Die Auftraggeber sitzen in Norwegen, Dänemark, Holland und England. Ratsam ist in diesem Fall ein schriftlicher Hinweis auf die Rechtslage. Die gleiche Abfuhr kann man erteilen, wenn ein deutsches Anwaltsbüro Strafzettel aus Dänemark und Holland abkassieren will und dabei mächtig Druck beim Autofahrer macht.


siehe auch hier: http://www.sputnik.de/programm/sendu...us-dem-ausland
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Charly
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  #24  
Alt 05.02.2009, 20:49
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Zitat:
Zitat von Start_Driver Beitrag anzeigen
Genau, kann mich zumindest nicht erinnern!
wieso warst du denn schon ma in österreich ??



p.s.: ich fahre auch einen firmenwagen und meist auch flott
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Gruß aus Hamburg
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  #25  
Alt 05.02.2009, 20:52
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
das Hamburger Abendblatt hat dazu diese Meinung:

Zitat:

Strafzettel aus dem Urlaubsland: Bezahlen oder wegwerfen?

Knöllchen aus dem Ausland können in Deutschland kaum eingetrieben werden.

München -
Millionen Bundesbürger kehren allmählich wieder aus den Sommerferien zurück. Darunter viele Autourlauber, denen schon bald eine unangenehme Erinnerung ins Haus flattern wird: Strafzettel oder Bußgeldbescheide aus dem Ausland, in der Regel mit hohen Summen. Denn die meisten Nachbarländer bitten Verkehrssünder mit extrem saftigen Strafgeldern zur Kasse. Zu schnelles Fahren in Italien kostet leicht mehr als 160 Euro, Rücksetzen an Mautstellen mindestens 328 Euro. Angesichts solcher Summen stellt sich Betroffenen die Frage: Zahlen oder wegwerfen? Grundsätzlich gilt: Ausländische Bußgeldbescheide können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Das kann nur im Tatortland geschehen. Das bedeutet für den Autofahrer: Wer sein Urlaubsknöllchen wegwirft, muss zu Hause wenig befürchten. Eine einzige Ausnahme gibt es: Österreich. Wer im Nachbarland Verkehrsverstöße begangen hat, sollte einen Strafzettel über 25 Euro auf keinen Fall ignorieren. Da heißt es, entweder gleich zahlen oder umgehend Einspruch einlegen. Denn deutsche Behörden dürfen beim Eintreiben österreichischer Geldforderungen Amtshilfe leisten. Werden Fristen nicht eingehalten, verdoppelt sich der Betrag schnell, wie Herbert Engelmohr, Jurist des Autoclubs AvD warnt. Von Drohungen wie Arreststrafen bei Nichtbezahlen oder Punkten in Flensburg sollte sich allerdings kein Bundesbürger ins Bockshorn jagen lassen. Diese laufen in Deutschland ins Leere. Obwohl der Arm der übrigen ausländischen Verkehrsbehörden nicht nach Deutschland hineinreicht, raten AvD wie auch der ADAC nicht dazu, Strafzettel bedenkenlos zu zerreißen. Denn die Behörden im Ausland haben oft ein langes Gedächtnis. Vor allem in Italien in den typischen Urlaubsorten. Gleiches gilt für die Schweiz und die Niederlande. Dort könne es laut Experten passieren, dass säumige Verkehrssünder in einer Datenbank erfasst werden. Verbringen sie ihren nächsten Urlaub erneut in der Region, kann es vorkommen, dass sie auf ihr Versäumnis aufmerksam gemacht und sofort abkassiert werden. Mit drastischen Säumnisgebühren, versteht sich. Da werden ordnungsgemäß geparkte Autos in der Schweiz beispielsweise mit einer Kralle festgesetzt, weil der Halter Monate zuvor das Knöllchen ignorierte. Auch am Gardasee oder an der Adria kann es Feriengästen passieren, dass sie beim nächsten Urlaub an Ort und Stelle abgepasst und zur Zahlung alter Strafzettel gezwungen werden. Die Geldforderungen dürfen nämlich noch Jahre später vollstreckt werden. In Holland wurde ein Flugpassagier sogar bei einer Zwischenlandung so lange festgehalten, bis er einen offenen Bescheid wegen zu schnellen Fahrens bezahlt hatte. Regelrechtes Raubrittertum ist aus England bekannt, so die deutschen Automobilclubs. Von London aus versucht ein Inkassobüro, Bußgelder und Mautgebühren von deutschen Autofahrern einzutreiben. Die Auftraggeber sitzen in Norwegen, Dänemark, Holland und England. Ratsam ist in diesem Fall ein schriftlicher Hinweis auf die Rechtslage. Die gleiche Abfuhr kann man erteilen, wenn ein deutsches Anwaltsbüro Strafzettel aus Dänemark und Holland abkassieren will und dabei mächtig Druck beim Autofahrer macht.

es ist tatsächlich etwas kritischer, wenn man mit seinem privatwagen erwischt wird. da würde ich zahlen. wenn aber ich jemand meinen firmenwagen ausgeliehen hat und ich nicht mehr weiß wer gefahren ist wer , ist das ne ganz andere kiste
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