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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Habe mein LCD-Fernseher zurück an den Händler gesandt, da das DVBT- Empfangsteil def. ist. Alter ca. 1,5 Jahre - also ein Gewährleistungsfall. Folgendes bekam ich zur Antwort:
wir haben Ihren Monitor erhalten und getestet. Wir können auch den von Ihnen beschriebenen Fehler nachvollziehen. Nach Öffnen des Gerätes sind wir jedoch der Meinung, dass hier kein Verschulden unsererseits im Sinne der Gewährleistung vorliegt. Ihr Gerät liegt zur Abholung bereit. Wie komme ich da weiter? Wie kann ich irgendwas beweisen?
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#2
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Was ging denn bei Dir nicht ? Wenn die es getestet haben, und alles geht, hast Du evtl. was falsch gemacht. Bzw. bist Du Dir sicher, dass Du überhaupt in einem DVBT-Sendebereich getestet hast ?
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#3
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Jo - habe im Sendebereich getestet. Der Fernseher empfängt kein DVBT mehr. Der Rest geht. Die schreiben ja auch, dass sie den Fehler nachvollziehen können. Das scheint nicht das Problem zu sein. Wie kann ich im Rahmen der Gewärleistung Ansprüche geltend machen?
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#4
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![]() Zitat:
oder ändert sich das durch das öffnen des Gerätes ?? oder meinen die das DU etwas IM Gerät gemacht hast ?? evtl. ist es innen feucht geworden oder gar eitwas hinein gelaufen ... Lass es Dir näher erklären und berichte dann noch mal..
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By Karsten
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#5
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Hallo Karsten,
um ehrlich zu sein, die Glotze hat mal 150,- bei ebay gekostet. War so ein Powerseller der sonst Spielsachen vertickt. Also reparieren wird da keiner was. Ist mir ja auch schon klar, dass ich wohl nicht all zu weit kommen werde. Versuchen möchte ich es aber dennoch.
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#6
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Ah, sorry ich hatte nicht genau gelesen. Ok, das Problem ist, dass es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt. Es gibt 2 Jahre Gewährleistung, aber nicht Garantie. Du musst nach 1,5 Jahren dem Händler nachweisen, dass der Defekt schon bereits in der Garantiezeit (6-12 Monate) vorlag.
Evtl. weil Du es erst jetzt angeschlossen / ausprobiert hast. Wie es scheint, lässt sich der Händler aber auf keine Kulanzregulierung ein, das kannst DU dann nur mit Anwalt / Gericht klären. Und Deine Chancen halte ich für eher gering in dem Fall. |
#7
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Einzig ein Sachverständigen-Gutachten welches zweifelsfrei nachweist, daß der Fehler bei Übergabe bestand würde dir weiter helfen.
Die Kosten eines solchen Gutachten liegen etwas über dem Neuwert des LCD.
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_________________________________________ MfG Andreas |
#8
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DVBT-Empfangsteile haben üblicherweise sowieso nur eine Haltbarkeit von etwas über einem Jahr !
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#9
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![]() Zitat:
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#10
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Wenn, dann "ÜBLICHERWEISE", oder ?
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#11
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![]() Zitat:
da die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre beträgt! Oder habe ich jetzt ein Gedenkfehler ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#12
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![]() Zitat:
ja leider.... "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden. Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet. Somit sind die Kosten für das "neue Teil" nicht von der Garantie abgedeckt... Geändert von BodenseeAndy (19.01.2009 um 14:38 Uhr) Grund: Ergänzung
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#13
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Gesetzliche Gewährleistung, so wurde es hier im Forum auch schon oft beschrieben, ist 2 Jahre.
Aber Navara hat es auf den Punkt gebracht. Es geht um die Mängelfreiheit bei der Übergabe. Der Knackpunkt ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber billigerweise davon aus, daß der Mangel schon beim Kauf vorgelegen haben muß, danach liegt die Beweislast, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag, beim Käufer. Dieses nachzuweisen ist meistens teurer als ein entsprechender Ersatzkauf. ![]() Deswegen ist eine 12-monatige Hersteller-Garantie auch wertvoller als die gesetzl. 2-jährige Gewährleistung. ![]()
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gregor ![]() |
#14
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Also, ich kann das Problem leider nicht ganz nachvollziehen.
Fernseher, was ist das? Ich habe einen Fernseher, das ist so ein Ding mit zwei vergüteten Gläsern mit dem kann ich ein Schiff, was ich mit bloßem Auge am Horizont nur schmenhaft fern sehen kann, nah sehen kann, bei gutem Licht erkenn ich sogar Details. Ansonsten kann ich mit einem Fernseher nichts anfangen, denn ich fahre lieber auf einem Boot oder Schiff und sehe alles LIVE aus der Nähe, wenn man das intensiv macht, ist da einfach eine Zeit, noch was aus der Ferne anzusehen und in einen Kasten zu glotzen, den man auch noch wegen Defekte umtauchen muß. Auf dem letzten Kahn, auf dem ich war, funzte der Fernseher allerdings einwandfrei, er zeigte die Schleusen und Kanäle auf einige 100 km Umgebung, die nähere Umgebung sogar besser, als man sie in der Abenddämmerung mit bloßem Auge erkennen konnte. |
#15
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Na ja Fernseher / Bildschirm.... Wo guckst du denn drauf um im Forum schreiben zu können.
![]() ![]() Auch mit einem großen Fernseher kann man ins i-net gucken und auf meinem Fernseher läuft, wenn er an ist, mein Wunschprogramm. ![]()
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gregor ![]() |
#16
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![]() Zitat:
![]() Mit dem Öffnen hat der Händler festgestellt, dass seitens des Händlers alles i.O. ist. Auch wenn wir davon ausgehen, dass er das Ding niemals aufgeschraubt und irgendwas geprüft hat. Schreib das Ding ab und kaufe dir einen, der länger hält und evtl. noch eine GARANTIE hat.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#17
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wenn der Bildschirm noch ok ist würde ich einfach genau wie UWE einen neuen DVBT Empfänger kaufen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#18
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Ja ja - ich habe das Ding schon längst abgeschrieben und bereits einen Neuen mit DVBT und DVD gekauft. Nicht das ich ne Glotze auf dem Boot brauche, aber der Nachwuchs lässt sich damit schon mal zwischendurch befrieden. Jedenfalls ist mir klar geworden, dass Gewährleistung in der Praxis für den Arsch ist.
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#19
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Als Händler wäre ich auch leicht angesäuert wenn mir da jemand ne Glotze mit der Bitte um Gewährleistung auf den Tisch legt, das Teil aber in der Bucht erlegt hat.
Wenn das Gerät eine billige Kopie ist bzw. sonstwie zusammengeschustert wurde, könnte sich die Reparatur für den Händler zur unendlichen Geschichte entwickeln. Insofern ist die Reaktion also durchaus normal!! Mir ist ein ähnlicher Fall persönlich bekannt, wo derjenige in einem Computergeschäft eines Bekannten einen Aldi-PC anschleppte und auf Garantiereparatur pochte (klar, Aldi gibt für solche Fälle nur eine Tel.-Nr. bekannt, daraufhin taucht dann eine Figur auf und kann im günstigsten Fall den Fehler finden und reparieren). Als dieser Kunde Stunk machte (war da gerade auch im Laden anwesend), suchten wir mal die Daten der Bauteile zusammen, was der Rechner beim Fachmann gekostet hätte (war etwas günstiger bzw. auch weiter aufrüstbar gewesen) und machten ihm klar, daß erst einmal geklärt werden muß, wer die Reparaturkosten beim Fachmann übernimmt. Das Ende vom Lied war, daß Aldi die Aktion stoppte und selbst einen Experten antreten ließ. Der reparierte das Gerät zwar vor Ort im Laden, aber die Klärung des Sachverhalts dauerte annähernd 2 Wochen. Man sollte also besser beim Fachhändler kaufen, da dieser vor Ort helfen kann und evtl. gängige Ersatzteile vorrätig hat.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#20
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Kriegste im Netz doch alles viel billiger. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#21
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Aber die gute Beratung kostet doch nix
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#22
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Der letzte, quasi übers Netz gekaufte Rechner ist von 2006, sozusagen im Onlineshop einer Kette mit Filialen, die man als Fachhandel ansehen könnte, vorkonfiguriert und bestellt, dann zumAbholen in den Laden ind er Nachbarstadt. Absout enttäuschend. Da saß ein bubi am Schreibtisch, der die Artikelnummern tippen konnte, aber dann niicht wußte, was für eien Grafikkarte rein mußte, weil ich zwei Monitore ansschließen wollte, dafür mußte der nach hinten, wo zwei junge Türken den Technik-Service machten, mit Technik kannten sie sich sicher auch aus, aber die Teilenummern mußte wieder der Bürohengst suchen und dann bauten die beiden Techniker erstmal die falsche Graka ein, einen Tag später wieder zum Laden zurück, umrüsten lassen. Ein halbes Jahr später brauchte ich noh nen Rechner, ähnliche Leistungswerte, ab in den ne eröffneten Fachhandel. Äh, den machte meien Frau ausfindig, weil ich für den Rechner aus der anderen Bude - billiges Netzt?- noch ein gängige Zubehörteil berauchte, was denen aber völlig fremd und im Sortiment nicht vorhanden, brauchte. Ich leg den Leuten ne Liste auf die Theke, das sind die Daten vom aktuellen Rechner, ungefähr dasselbe. Lachhaft, wenn jemand meint, Netzt ist billiger als Fachhandel, díe Jungs haben mich dumm angegrinst: "Festplatte mit doppelter Kapazität, besserer Prozessor. Grafikkarte ham wa auch ne Bessere." "Kostet?" "320." - Schluck, beim "billigen" Jakob mit Vertrieb übers Netz hat die Krücke 450 gekostet. Inzwischen übrigens noch was mehr: Festplatte nach 6 Monaten kaputt, Umtausch nötig, wowohl es ne gute Markenplatte war, Netzwerkkarte kaputt, und den Lüfter auf der Grafikkarte kann ich auch bald in den Müllkloppen, wird immerr lauter und lüftet fast nix mehr. Was vergessen?ja, den Arbeitsspeicher, für 130 Euronnen im Fachhandel 1 GB statt 512 im Netz. |
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