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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Führerschein
Ich bin bis jetzt Hobbyfischer mit Fischereierlaubnis und habe hier in Höxter ganz neu eine kleine Fischgasstätte. Jetzt möchte ich nun heimische Fische wie Aale usw. auf die Speisekarte aufnehmen. Dazu will ich zukünftig die Fische selbst als gewerblicher Fischer aus der Weser holen um die in meiner kleinen Fischgaststätte zu verkaufen. Hierfür mir ein kleines offenes Boot mit einem Aussenbordmotor zulegen, damit ich da immer zu den Reusen und den anderen Fangnetzen hinfahren kann. Wegen der Strömung hier auf der Weser sollte der Motor schon so ca. 10 PS haben. Es sind also immer Strecken von ungefähr 500 - 1000 m zu fahren. Brauche ich dafür einen Führerschein und wenn ja wo bekomme ich den? Gibt es da eine bestimmte Führerscheinklasse für offene Motorboote und welche Klasse ist das denn? Vielleicht kann ich hier Auskunft bekommen, bevor ich zum Führerscheinamt gehe.
Fritz(e)
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Fischers Fritze fischte frische Fische. |
#2
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Hallo,
meines wissens brauchen auch Fischer einen Führerschein (Motor hat ja mehr als 3,5 kw), den bekommen Sie wie den Autoführerschein auch bei einer speziellen "Fahrschule". Sie können sich beim Deutschen Motoryacht Verband in Duisburg über Adressen informieren. auch unter: www.dmyv.de Manchmal gibt es auch bei ebay günstige Angebote, habe damit aber keine Erfahrung! Wenn Du mir deine Faxnummer mailst, schicke ich dir gerne eine Liste zu!!! Ich hoffe ich konnte helfen.....
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Viele Grüße aus Aschaffenburg! Ma Weinbestellungen werden gerne per PN angenommen ______________________________________ Es lebe die Freiheit! Es lebe der Wein! (J.W. von Goethe / Faust, Auerbachs Keller) |
#3
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Hallo Fischer
erstmal Willkommen im Boote-Forum. Für Boote mit mehr als 6 PS benötigt man einen Sportbootführerschein. der läßt sich bestimmt auch in Höxter erwerben. Wo in Höxter kann ich dir leider nicht sagen , aber in lokalen Anzeigeblättern unter Wassersport wird sowas schon mal angeboten. Die Kosten sollten sich für den Binnenschein so auf ca. 300 Eur belaufen.
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Viele Grüße Dieter |
#4
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Fritz(e),erst einmal
willkommen im das hilft dir sicherlich erst mal weiter Copie Der Sportbootführerschein Binnen ist, gemäß der Sportbootführerscheinverordnung Binnen, amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (Lahn, Neckar, Main sowie Binnenbereiche Elbe, Weser, Kanäle usw.) und den Schiffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau. Er ist vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) mit einer Länge von weniger als 15m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, Person muß geeignet sein (körperlich, geistig), ausreichendes Sehvermögen (evtl. mit Brille), Farbunterscheidungsvermögen, Vorlage eines Kfz-Führerscheines oder Führungszeugnisses, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige. und dann schau mal hier http://www.sbf-lehrgang.de/rub_anzeige.cfm?rub_ID=1 und dann wird dir KWO sicherlich noch einige Tipps geben können Höxter ist doch ein Vorort von Bielefeld Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#5
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Hallo Fritz(e),
Willkommen hier im Forum. Das du den Führerschein brauchst haben diie anderen ja schon gesagt. Erlangen kannst du ihn bestimmt auch in der Volkshochschule in Höxter. In den meisten VHS kann man den Sportbootführerschein für Binnengewässer machen. Ist dort auch oft sehr günstig. Ruf doch mal bei eurer VHS an, im Frühjahr fangen wieder neue Kurse an und dann solltest du im April den Schein haben. Und wenn dir mal was "Überbord" geht, schick mir schnell ne mail, ich fische es dann hier in der Porta aus der Weser wieder raus Nenne doch ruhig mal den Namen deiner Fischgaststätte, ich komme gerne mal rüber und überzeuge mich dann von deinen Kochkünsten...Fisch gibt es hier ja eher selten, da freue ich mich drauf |
#6
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Re: Führerschein
Zitat:
Mit vorweihnachtlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#7
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Gewerblich Bootfahren
Hallo!
Willkommen im Forum. Konkrete Info´s habe ich leider keine für dich, aber schau doch mal hier nach: http://www.mswv.brandenburg.de/pdf/LSCHVO.pdf Vielleicht bringt dich das schon mal weiter. Gruß, Ulf |
#8
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Re: Führerschein
Zitat:
meinst Du mit "Fischereierlaubnis" den Jahresfischereischein, oder die Erlaubnis bestimmte Gewässer gewerbsmässig zu befischen? Wenn zweiteres, dann hast die grösste Hürde schon genommen. Wenn Du nur den Jahresfischereischein hast, dann viel Spass auf dem Fischereiamt. Ich will mal kurz erzählen, welche Anforderungen in Schleswig-Holstein (Küstengewässer) erfüllt sein müssen, um "Fischer" (Berufs- und Nebenerwerb) zu werden: - eine Ausbildung zum Fischwirt oder eine mehrjährige Tätigkeit auf Fischereifahrzeugen muss nachgewiesen werden. Eine genaue Regelung, wie lange und wo usw. habe ich bisher noch nicht gefunden. Ist aber trotzdem so. - um ein Fischereifahrzeug zu führen langt kein SBF See, Binnen, SSS und dergleichen. Es wird der "Kümo"-Schein (ich komme im Moment nicht auf den richtigen Namen, bei uns wird er einfach nur so genannt). AFAIK bilden Fischerei- bzw Seefahrtsschulen aus. Höherwertige Patente werden natürlich auch anerkannt. - es wird ein Seefahrtsbuch benötigt. Demzufolge auch die Seediensttaugligkeitsprüfung. Im Seefahrtsbuch wirst Du als Fahrzeugführer eingetragen. Hast Du einen Helfer an Bord, muss dieser über die Musterrolle eingetragen werden. Dieser Helfer benötigt dann auch eine Seediensttauglichkeitsbescheinigung. - sind alle diese Hürden genommen, braucht man ja auch noch ein Fischereifahrzeug: Einfach kaufen und gut ist, geht nicht. Als Neueinsteiger benötigst Du eine Fischereinummer und Motorleistung (in PS gerechnet). Der Bootstyp ist zuerst uninteressant. Eine Fischereinummer wird nicht einfach vergeben, die kann nur von einem ausscheidenden Fischer übernommen werden. Ebenso die Motorleistung. Z.B: wenn Du eine Fischereinummer und 10PS kaufst, darfst Du auch nur ein Fischereifahrzeug mit 10 PS fahren. Du kannst natürlich auch noch Motorleistung dazu kaufen, wird aber schwer welche zu finden. - das Fischereifahrzeug muss von der SBG abgenommen werden. Die Auflagen dazu sind direkt bei der SBG zu erfragen (z.B. Kraftstoffleitungen müssen Metallummantelt sein, es sind nur Kugelventile zugelassen, keine Schieber, SBG abgenommene Rettungswesten und nicht die billigsten aus dem Katalog, Rettungsring usw). Danach wird das Boot noch vermessen und Du bekommst dann endlich Deine Fischereinummer und kannst anfangen zu fischen. - auf dem Fischereifahrzeug dürfen nur die mitfahren, die in der Musterrolle eingetragen sind. Nichts mit Familienausflug und so. Ein Schlupfloch für Sportfischer gibt es dennoch: Die Genehmigung gem. §4 Abs5 LFischG. Bei uns wird er "0815-Schein bzw Reusenschein" genannt. Er berechtigt 4 Einzel- oder 2 Doppelreusen und 100 Haken auf der Langleine auszulegen. Die einzige Voraussetzung ist der Jahresfischerei- und einige Euroscheine. Die Genehmigung bekommt man bei der oberen Fischereibehörde, in der Regel beim zuständigen Fischmeister. Jörg |
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