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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Habe diese Woche unseren Citroen C5, ein Leasingfahrzeug, nach 36 Monaten Laufzeit an den Händler zurückgegeben.
Es war ein Leasingvertrag auf Basis einer Kilometerabrechnung. 11.000 km (insges.64.000) bin ich mehr gefahren und muss ca. 700,-€ nachzahlen, ist auch kein Thema und o.k.. Eine Macke am Heck und eine defekte Frontscheibe wird über die Versicherung reguliert. Nun legt man mir einen Kostenvoranschlag über 960,93€ vor. Für zwei neue Bremsscheiben vorne und 2 Reifen 215/55 16. Das Auto ist im Oktober ohne Mängel über den TÜV und danach noch etwa 1.000Km gefahren. Ich bezweifle mal einfach, dass die Bremscheiben ganz runter sind, sonst hätte der TÜV gemeckert, genauso bei den Reifen. Wär ich die 11.000 Km nicht mehr gefahren, dann hätte ich die 700,- ja auch nicht an Hacken, dann wären aber Scheiben und Reifen auch weniger verschlissen. Soll ich jetzt hier zweimal bezahlen??? Abgesehen von der Puffpreisen, werd ich es mal drauf ankommen lassen. 1 Reifen Michelin 215/55 16 275,.€ ![]() ![]() ![]() ![]() 28,-€ montieren und wuchten ![]() ![]() ![]() |
#2
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#3
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![]() Zitat:
![]() @Rolopolo ich sehe das genauso wie du - wenn du ein Leasingfahrzeug zurück gibst, dann hast du für den normalen Verschleiß bereits deinen Obulus geleistet. Biete deinem Händler mal an, das Fahrzeug auf deien Kosten von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen (ADAC ?) - mal sehen was er davon hält. ![]() Säbelrasseln ist ja legitim ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#4
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Für normalen Verschleiß wird nichts bezahlt, dazu hat man -wie Heinz richtig schrieb-bereits mit der Leasingrate geblecht! Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#5
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für die Reifen musst du nur zahlen, wenn das gesetzliche Mindestprofil = 1,6 mm nicht mehr vorhanden. alles darüber ist normaler Verschleiß und mit den Raten bereits bezahlt.
Das gleiche gilt für die Bremsscheiben. Die müssten eine Betirebsgefahr darstellen. Alles andere ( die halten nur noch 10 Tkm, so können wir ihn nicht verkaufen) ist das Problem des Händlers. Er soll die Scheiben aus dem Müll holen und in deinem Beisein nachmessen. Steinschlag in der Scheibe und kleine Beulen sind auch normaler Verschleiß die du nicht zahlen musst. Der ADAC schreibt dazu folgendes : Beispiele aus der Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen normaler und übermäßiger Abnutzung Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Das Landgericht München (DAR 98, 19) hat z. B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen. Auch das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27226
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Gruß Olli
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#6
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@Hilgoli
Das ist ja ne Supernachricht, da reicht es nicht den Danke-Button zu drücken. Jetzt werd ich ihm erstmal die Regulierung der geringen Lackschäden blockieren, und meine Kasko schonen. |
#7
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was ich nicht verstehe.
Warum fährt man bei einem 36 Monatsvertrag mit dem Auto zum Tüv ??
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Gruß Olli |
#8
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Dein Händler versucht jetzt wohl die Kohlen aus dem Feuer zu holen, die längst zu Asche geworden sind ![]() Lass dich nicht veralbern. Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#9
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Wenn der Wagen schon zugelassen war sind es mehr als 36 Monate.
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#10
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Moin,
Frontscheibe muß er zahlen, respektive über die Glasbruch regulieren. Macht er das nicht, dann macht es der Leasingnehmer über seine Versicherung, denn bei diesen Verträgen wird ein Sicherungsschein für den Leasinggeber ausgestellt. Die Macken am Heck, ohne Glaskugel schwierig ob normale Nutzungsspuren, oder mehr. Da kann ich mir kein Urteil drüber erlauben. In Punkto Reifen, wenn unter der Mindestgrenze, dann Sache des Leasingnehmers, da er diese bei seinem eigenen PKW auch hätte ersetzen müssen. Stellen die Dir nur Bremsscheiben in Rechnung, oder auch die Klötze? Wenn nur Scheiben, dann haut das nicht hin, denn Scheiben ohne Klötze ist nicht zulässig. Einige Hersteller arbeite aber oftmals mit sehr hoch angestzten kalk. Restwerten und so wird versucht etwas wieder auszugleichen. ![]() ![]() Hättest Du da ein neues geleast wäre wahrscheinlich nichts passiert..... ![]() |
#11
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Richtig, war ein Vorführwagen, und letztes Jahr fällig.
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#12
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Der Restwert ist utopisch, klar versucht er hier zu kompensieren. Ich hab ihm gerade per Fax erstmal mitgeteilt, dass ich alles von mir weise, mal sehen was er macht, dann kann er ja die Scheibe meinetwegen abrechnen. Kulanterweise könnte ich ihm einen Reifen zur Verfügung stellen und als zweiten nimmt er den Reservereifen. Im Internet kostet der Schlappen weniger als die Hälfte. Wieso bin ich mir fast sicher, dass das Fahrzeug so wie es jetzt ist, verkauft wird, ohne neue Bremsen usw.. Und wenn der Käufer dann reklamiert weiss man natürlich von nix. Aber bei dem Restwert wird das wohl dauern. Gott sei Dank war es Kilometerleasing. |
#13
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Reifen unter 1,6 mm ist klar, Beulen am Heck ( und allen anderen Stellen )sind normale Supermarktparkplatzandenken ( geiles Wort ![]()
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Gruß Olli |
#14
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![]() Zitat:
Der Grund ist auch ganz einfach zu erklären...es wurden wieder einmal "irrsinnig" niedrige Leasingraten kalkuliert, und die funktionieren ab einem bestimmten Limt nun mal nur über einen utopischen Restwert ![]() Nun versucht der gute Händler/resp. Leasinggeber natürlich noch etwas rauszuholen, wo eigentlich nichts mehr ist...und glaubt mir, das geht seeeeehr oft gut für ihn aus ![]() ![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#15
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![]() Zitat:
Kommt auf die Beule drauf an. Kleine Teile werden von uns auch toleriert und nicht angerechnet. Sind die Dinger aber größer, dann wird dort schon eine teilweise Beteligung berechnet. Da wir hier aber die Größe der Beulen nicht kennen und er von einer Macke sprach ist es eher kontraproduktiv für rolopolo, wenn er hier durch solche Parolen "heiß" gemacht wird. |
#16
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Oh
![]() Wie hieß das noch....Beschütze mich vor Sturm und Wind....und Autos, die aus Frankreich sind ![]() ![]() ![]() binschonwech Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#17
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]()
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#18
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Rolf, auf wieviel % Restwert lief das Laesing? Ich hab den jetzigen auf 48 % bei 3 Jahren Laufzeit geleast.
Das Leasing läuft demnächst aus. Nicht daß ich mich auch noch vorbereiten muß ![]() |
#19
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48 % nach 36 Monaten. ![]() Welches Modell und wieviele Kilometer Gesamtlaufleistung?
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#20
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Restwertverträge bei denen der LEasingnehmer das Restwertrisiko trägt sind ja heute die absolute Ausnahme.
Standard sind seit vielen Jahren Kilometerverträge bei denen es keinen vereinbarten Restwert im Vertrag gibt. je nach Modell und Austattung sind 48 % schon nicht leicht zu erzielen. Besonders dann, wenn die 48 % laut Vertrag über den Händlereinkaufswert festgelegt werden.
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Gruß Olli |
#21
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In den letzten Wochen habe z.B. DAT und Schwacke die Gebrauchtwageneinschätzungen im Schnitt um 4-9 % reduziert.
Der Autobranche geht es eben schlecht. Im Moment einen Gebrauchtwagen abzugeben ist der denkbar schlechteste Moment. ![]() |
#22
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Wird seit der Schuldrechtsreform beim Leasing immer auf Händler EK Basis kalkuliert, gibt es sogar ein Urteil drüber das dieses rechtlich abgesegnet ist. |
#23
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Nissan Micra CC 1,6 in schwarz Sportdingsda (steht irgend was unter der Tür von wem) Laufleistung ist unter Vertragsvereinbarung. Hat jetzt 41000 runter, 45000 waren vereinbart.
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#24
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ausser bei einem GT 3 RS o.ä. wertstabilen Exoten würde ich mir das Restwertrisiko eh nie ans Bein binden lassen.
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Gruß Olli |
#25
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Händler EK ca. 40 %.
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