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  #1  
Alt 16.01.2009, 15:47
Kay1100 Kay1100 ist offline
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Standard Baujahr und CE

Hallo,

wer kann mir genau sagen ab welchem Baujahr ein Motorboot eine CE zur Zulassung braucht ?

Kay
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  #2  
Alt 16.01.2009, 16:05
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Zitat:
Zitat von Kay1100 Beitrag anzeigen
Hallo,

wer kann mir genau sagen ab welchem Baujahr ein Motorboot eine CE zur Zulassung braucht ?

Kay
Ein Boot das nach dem 15.6.98 in der EU in Verkehr gebracht bzw. eingeführt wurde, braucht unabhängig vom Baujahr diese Certifizierung.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #3  
Alt 16.01.2009, 16:14
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Hallo KAy,

es geht dabei nicht um das Bj. sonder wann es in der EU eingeführt wurde.
Wenn es vor 96 eingeführt worden ist braucht Du keine CE.

Hab mir im Dezember auch ein Boot ohne CE gekauft. Bei der Anmeldung haben Sie nach dem Einführungsjahr gefragt.

Als Nachweiß reichet aber ein Kaufvertrag.

Gruß
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  #4  
Alt 16.01.2009, 16:17
jkorti jkorti ist offline
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Sorry!!!!!

nicht 96

98 ist richtig war ein Tipfehler

Gruß
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  #5  
Alt 16.01.2009, 16:19
Kay1100 Kay1100 ist offline
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Vielen Dank....
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  #6  
Alt 16.01.2009, 16:25
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Hallo Kay,

die Aussage von checkiist voll und ganz ok.
Kann ich nach vielen eigenen Recherchen (mein Boot ist Bj '98) im letzten Jahr bestätigen.

Gruß, Willy
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  #7  
Alt 17.01.2009, 00:34
Water Water ist offline
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Wenn es nach dem in Rede stehenden Termin "in Verkehr gebracht" wird, geht das auch mit einer "E-Zulassung". Du darfst es dann aber 5 Jahre lang nicht verkaufen. Wenn es bis dahin nicht untergegangen ist, gilt es als "schwimmfähig" und ist auf dem Markt auch wieder handelbar.

Gruß Walter
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  #8  
Alt 17.01.2009, 00:41
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Wenn es nach dem in Rede stehenden Termin "in Verkehr gebracht" wird, geht das auch mit einer "E-Zulassung".
Na Walter, nu schreib noch was zur E-Zulassung, sonst verwirrt das bestimmt einige.
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Jörg

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  #9  
Alt 17.01.2009, 00:55
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Na Walter, nu schreib noch was zur E-Zulassung, sonst verwirrt das bestimmt einige.
Checki!

Die Aufklärung überlasse ich Dir. Es sollte meinerseits nur ein "Gedankenanstoß" sein.

Gruß Walter
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  #10  
Alt 17.01.2009, 00:56
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Checki!

Die Aufklärung überlasse ich Dir. Es sollte meinerseits nur ein "Gedankenanstoß" sein.

Gruß Walter
Ich kenne diese E-Zulassung auch nicht.
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Jörg

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  #11  
Alt 17.01.2009, 01:07
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E-Zulassung = Eigenbau ?! Da war doch was...

Gruß ALF
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  #12  
Alt 17.01.2009, 01:14
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Ich kenne diese E-Zulassung auch nicht.
Hallo Checki!

Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass der "alte Hase" Checki auch noch nicht alles kennt. Ich hoffe, es ist Dir ein Trost, wenn ich jetzt sage, dass ich als ebenfalls "alter Hase" auch noch nicht alles kenne.

Was soll es.

Ok!

Es gibt das Konstrukt des Eigenbaus. Jeder Bürger darf sich ein Boot selbst bauen, welches hoffentlich schwimmfähig ist, ohne selbst Bootsbaumeister sein zu müssen, oder eine zugelassene Zertifizierungsgesellschaft in Anspruch nehmen zu müssen.

Da hier sicherlich Risiken bezüglich des "gewöhnlichen Gebrauchs" in Bezug auf die Standfestigkeit bestehen, gilt, dass das Boot -5- Jahre lang nicht weiterverkauft werden darf. Nach Ablauf dieser -5- Jahre gilt es als "schwimmfähig" und "bewährt".

Diese "E-Zulassung" basiert auf einem zulässigen "Experimentalmodul" und ist nach unseren europäischen, wie auch nationalen Vorschriften, zulässig.

Wenn Du mehr darüber erfahren willst, können wir uns gerne am Mittwoch auf der "Boot" treffen.

Gruß Walter

Geändert von Water (17.01.2009 um 01:27 Uhr)
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  #13  
Alt 17.01.2009, 01:17
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Ach Eigenbau meinst Du...
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Jörg

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  #14  
Alt 17.01.2009, 01:26
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Nur am Rande erwähnt, kannst Du das mit jedem importierten Boot tun, darfst es aber -5- Jahre lang nicht verkaufen, bis unter dem Gesichtspunkt des normativen Charakters des Faktischen die Annahme gerechtfertigt sein sollte, dass auch das importierte Boot "schwimmfähig" und auch aus diesem Grunde wieder "handelbar" ist.

Mit anderen Worten: Nach -5- Jahren könntest Du auch das importierte Boot, welches Du mit "E-Zulassung" zulässt, wieder verkaufen, wenn es zwischenzeitlich noch nicht untergegangen ist.

Für gewerbliche Aktivitäten macht das natürlich keinen Sinn, weil sich keiner Boote 5 Jahre lang "auf Lager" legt oder legen kann.

Gruß Walter
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  #15  
Alt 17.01.2009, 09:21
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Nur am Rande erwähnt, kannst Du das mit jedem importierten Boot tun
Wenn Du uns nun auch noch sagst, wo man genau das nachlesen kann,
hast Du in Windeseile vielen Leuten die teure Nachzertifizierung erspart.
Ich würde ja wünschen Du hättest recht, befürchte aber dem ist nicht so.
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Jörg

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  #16  
Alt 17.01.2009, 12:41
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wenn Du uns nun auch noch sagst, wo man genau das nachlesen kann,
hast Du in Windeseile vielen Leuten die teure Nachzertifizierung erspart.
Ich würde ja wünschen Du hättest recht, befürchte aber dem ist nicht so.
Ich werde es über das Wochenende aus meinen Unterlagen raussuchen und hier einstellen.

Gruß Walter
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  #17  
Alt 17.01.2009, 13:13
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Im terminus der "Zertifizierung" - die ja eigentlich Konformitätsbewertung heisst, aber egal - existiert der Begriff "E-Zulassung" nicht. Sehr wohl ist aber vollkommen richtig, dass Eigenbauten als Ausnahme der Richtlinie gesehen werden und wenn diese 5 Jahre nach Fertigstellung nicht "in Verkehr gebracht" werden, ist eine Zertifizierung hinfällig.

Noch einmal zusammen gefasst: zwar ist es so, dass die Konformitätsbewertung für Sportboote sich auf ein gesetz stützt, dass ausschliesslich für gewerbsmäßiges Inverkehrbringen gilt (der Privatimport wäre also ausgenommen), gäbe es dazu nicht eine Zollverordnung, die das unterbindet. Des weiteren gibt es verschiedene nationale und/oder regionale Verordnungen, welchen in der Formulierung es egal ist, ob es ein privates oder gewerbliches Inverkehrnringen gegeben hat, es wird grundsätzlich eine Konformitätserklärung gefordert...
Walter, kannst dir das Suchen sparen ;)
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  #18  
Alt 18.04.2009, 10:08
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Leider ist zu diesem Thema nichts mehr geschrieben worden. Wo kann man denn so einen Eigenbau anmelden?

M.f.G
Fraenkyboy
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  #19  
Alt 27.04.2009, 08:15
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Habe mir die CE Verordnung durchgelesen und es steht auf Blatt 2 Folgendes:

2) Folgende Wasserfahrzeuge fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie:

vii) für den Eigengebrauch gebaute Boote, solange sie während eines Zeitraums von fünf Jahren nicht auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht werden.

Wie soll man denn dies nun verstehen? Also man darf es in der EU benutzen aber 5 Jahre lang nicht verkaufen, wie hier schon erwähnt wurde?

Weil ich frage deswegen, in Wikipedia steht:
Inverkehrbringen bezeichnet die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt der für den Vertrieb oder die Benutzung im Gebiet der Gemeinschaft. Wird ein Produkt erstmalig auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen, muss es den anwendbaren nach dem "neuen Konzept" verfassten EG-Richtlinien entsprechen.
Die Mitgliedstaaten müssen durch entsprechende Marktüberwachungsmaßnahmen gewährleisten, dass nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden.

Wer kann hier mal für Aufklärung sorgen oder eine Stelle benennen, die hier verantwortlich ist.

M.f.G
Fraenky
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  #20  
Alt 27.08.2009, 19:38
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Hallo,
wie sieht so ein Schild aus ?
Kann jemand Bitte mal ein Foto davon machen?
Was für eine Sinn hat die CE Zuassung ?
LG
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