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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.01.2009, 16:51
Picton14ft Picton14ft ist offline
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Standard neues gesetz 2009

Gesetzliche Änderungen ab 2009 bei der Sozialversicherung und Unfallversicherung

1) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 05.11.2008 den Regierungsentwurf zur Sofortmeldung 2009 angenommen:
Für Sie als Arbeitgeber heißt es ab dem 01.01.2009, vor Beschäftigungsaufnahme eines Arbeitsnehmers ist eine Sofortmeldung elektronisch direkt an die deutsche Rentenversicherung abzugeben. Diese wird dort in der Betriebsprüfungsdatei solange vorgehalten, bis eine ordentliche SV-Anmeldung bei der Krankenkasse eingegangen ist, d. h. jeder Arbeitnehmer muss 2mal gemeldet werden. Es gibt keine Karenzzeiten mehr, eine Nachmeldung des Arbeitnehmers gilt als Schwarzarbeit und ist auch bei einer Prüfung durch Arbeitsamt und Zollbehörden im Laufe des Tages nicht mehr möglich. Im Falle einer Kontrolle sind nach § 8 Abs. 3 SchwarzarbG bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten, zu denen auch die Sofortmeldung zählt, folgende Bußgelder vorgesehen:
Arbeitgeber: bis zu 30.000 €
Arbeitnehmer: bis zu 5.000 €
Weiterhin muss ab 01.01.2009 jeder Arbeitnehmer bei einer Überprüfung am Arbeitsplatz sein Personaldokument (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) vorweisen können. Bei Nichtvorlage hat auch hier der Gesetzgeber Bußgelder vorgesehen (wie oben).
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  #2  
Alt 09.01.2009, 06:48
Benutzerbild von Hexe-Crew
Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Boot: irgendetwas was man chartern kann
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Standard

Quelle edLohn
Zitat:
Der Regierungsentwurf hat das Ziel, die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirksam zu bekämpfen. Am 19.12.2008 hat der Bundesrat wie erwartet zugestimmt, so dass die Neuregelung wie geplant zum 1.1.2009 in Kraft tritt.

In Wirtschaftsbranchen, in den ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, sieht das Gesetz zwei einschneidende Maßnahmen vor (zu den betroffenen Wirtschaftszweigen):

* Einführung einer Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme
* Einführung einer Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten bei der Erbringung von Dienst- und Werkleistungen.
Und hier die ganze Wahrheit
__________________
Grüsse Ulli
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