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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 13.12.2008, 20:17
Benutzerbild von msurmel
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Standard Ist ein Kaufvertrag per SMS gültig ???

Hi...

mal ne Frage wenn man eine SMS schreibt das man etwas kaufen möchte zu einem Preis X und der Verkäufer antwortet per SMS das man den Artikel für den vorher genannten Preis bekommt, ist das dann schon ein Kaufvertrag der bindent ist ????

Oder erst wenn ein Vertrag vorliegt und der vereinbatre Betrag geflossen ist ???
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Gruss Marcus
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  #2  
Alt 13.12.2008, 20:30
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Moin Marcus

Ohne es genau zu wissen, kann ich mir nicht vorstellen, das ein solcher Vertrag per SMS zum Kauf/ Verkauf rechtsgültig ist. Kann ja jeder schreiben.
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Gruß Gunnar

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  #3  
Alt 13.12.2008, 20:36
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Kaptian Sparrow Kaptian Sparrow ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von hydra Beitrag anzeigen
Moin Marcus

Ohne es genau zu wissen, kann ich mir nicht vorstellen, das ein solcher Vertrag per SMS zum Kauf/ Verkauf rechtsgültig ist. Kann ja jeder schreiben.

Neee kann aber nicht jeder sein denn mit der SMS wird die Handynummer des Vertragspartners mit angegeben und somit ist der Schreiber klar zu identifizieren.

Aber ob es ein Vertragsgegenstand sein kann sollten Juristen beantworten können


Gruß Horst
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  #4  
Alt 13.12.2008, 20:39
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wenn klar ist, dass die SMS auch von den Vertragsparteien stammen (also nicht zB von dem 5-jährigen Enkel, der sich das Handy des Opas gemopst hat), sollte der Wirksamkeit des Vertrages nichts entgegenstehen
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Gruß Thomas
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  #5  
Alt 13.12.2008, 20:40
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Hallo Marcus,
Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit. Dh. Schriftform ist nicht erforderlich, auch mündliche Verträge sind rechtsgültig, verbindlich, klagbar. Auch per SMS kann daher ein Vertrag abgeschlossen werden.
Wie bei allen Verträgen ist im Falle des Falles die Frage der Beweisführung interessant. Schriftform macht's einfacher, ist aber nicht zwingend.
Es gibt allerdings eine Reihe von Verträgen, die der Schriftform bedürfen, um rechtswirksam zu werden, und eine Reihe von Verträgen, die ohne Schriftform manche Dinge für eine der Parteien uU schwieriger machen (Widerruf oder so).

Soweit meine - laienhaften - Kenntnisse.
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Gruss Andreas

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  #6  
Alt 13.12.2008, 20:48
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Aha geht eigentlich mehr um die Haftung wenn mit dem oder durch den gekauften Artikel etwas passiert.
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  #7  
Alt 13.12.2008, 21:19
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Im Internet werden Kaufverträge per Mausklick geschlossen, warum nicht per SMS.

Andere machen so mit Ihrer Freundin "Schluß"
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  #8  
Alt 13.12.2008, 21:25
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Telefonische Verträge sind auch rechtsgültig.
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  #9  
Alt 14.12.2008, 10:19
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Zitat:
Zitat von msurmel Beitrag anzeigen
Aha geht eigentlich mehr um die Haftung wenn mit dem oder durch den gekauften Artikel etwas passiert.
Selbst wenn der Kaufvertrag damit wirksam geschlossen wäre und der Verkäufer die Abnahme der gekauften Ware einklagen könnte, ist der Eigentumsübergang und somit auch der Gefahrübergang erst nach erfolgter Übergabe vollzogen.
Die Juristen hier mögen mich korrigieren, sollte ich da etwas übersehen haben.
Zitat:
Einigung und Übergabe (BGB § 929)

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
Quelle:http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html


Gruß
Norman
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  #10  
Alt 14.12.2008, 10:52
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Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
Im Internet werden Kaufverträge per Mausklick geschlossen, warum nicht per SMS.

Andere machen so mit Ihrer Freundin "Schluß"

Was auch offensichtlich zu Missverständnissen führen kann
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  #11  
Alt 14.12.2008, 11:31
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Selbst wenn der Kaufvertrag damit wirksam geschlossen wäre und der Verkäufer die Abnahme der gekauften Ware einklagen könnte, ist der Eigentumsübergang und somit auch der Gefahrübergang erst nach erfolgter Übergabe vollzogen.
Die Juristen hier mögen mich korrigieren, sollte ich da etwas übersehen haben.
Quelle:http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html


Gruß
Norman
Nojo, Norman, IMHO kommt das drauf an: Der Gefahrübergang (= wer trägt das Schadens-/Verlustrisiko) kann je nach Vereinbarung auch schon geschehen, wenn der Verkäufer die Ware zB an die Post oder Spedition übergibt. Ob die Ware dann beim Käufer ankommt oder nicht oder in welchem Zustand, kann uU dem Verkäufer schon egal sein. Der Spediteur/Transporteur/die Post haftet bis zu bestimmten Grenzen. Alles darüber müsste durch eine Versicherung abgedeckt werden. Ob die der "alte" oder der "neue" Eigentümer zahlt, ist Vereinbarungssache (idR der Käufer) Es kann durchaus sein, dass sich im Schadensfall das der Käufer dann mit der Spedition oder der Post ausmachen muss. Ich glaube zwar, dass im typischen Versandhandel ein privater Verbraucher gegenüber dem gewerblichen Verbraucher eine etwas bessere Stellung hat. Aber häufig hab ich als Käufer schon das Risiko OHNE die Ware körperlich übernommen zu haben.
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Gruss Andreas

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  #12  
Alt 14.12.2008, 12:36
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Zitat:
...
Viele Internet-Händler, seien es die Betreiber eines Internetshops oder die Händler bei eBay wissen nicht, dass sie gegenüber Verbrauchern gemäß § 474 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko tragen. Dies hat zur Folge, dass bei der Beschreibung des Versandes im Rahmen des Internetangebotes einige Formulierungen beachtet werden müssen, da ansonsten eine kostenpflichtige Abmahnung droht.
...
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/unversicherter-versand.htm

Inwieweit sich die gesetzliche Lage durch einen eventuellen Passus in den AGBs des Verkäufers wirksam umgehen lässt, weiß ich allerdings nicht.

Gruß
Norman
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  #13  
Alt 14.12.2008, 12:41
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ihr seid mit der Frage des Gefahrübergangs aber schon nen Schritt weiter.

Erst wenn ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde, spielt der Gefahrübergang eine Rolle
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Gruß Thomas
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  #14  
Alt 14.12.2008, 21:22
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Tja deshalb die Frage ist eine SMS ein gültiger Kaufvertrag ???

In der erklärt wird das man nun Besitzer des Artikels ist ohne das man selbst verbindlich zugesagt hat und auch noch nix gezahlt worden ist....keine Übernahme erfolgt ist und man selbst an den Artikel nicht rann kommt weil er durch ein verschlossenes Tor versperrt wird.........
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  #15  
Alt 15.12.2008, 08:56
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Hmmm,

bei einer SMS wird m.E. von niemandem zugesichert, dass sie den Empfänger auch erreicht. Die verfällt einfach irgendwann.
Da fällt die Beweisführung, dass jemand eine SMS erhalten hat, verdammt schwer.


Hajo
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  #16  
Alt 15.12.2008, 13:32
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
Hmmm,

bei einer SMS wird m.E. von niemandem zugesichert, dass sie den Empfänger auch erreicht. Die verfällt einfach irgendwann.
Da fällt die Beweisführung, dass jemand eine SMS erhalten hat, verdammt schwer.


Hajo
... bei einigen Telekommunikationsanbieterrn kannst du als Sender ein Protokoll über den Sendeerfolg einer SMS erzwingen.

tippe mal z.B. bei Vondafone in eine SMS als erste drei Zeichen *n# ein ;)
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Gruß
Christian
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  #17  
Alt 15.12.2008, 14:23
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
... bei einigen Telekommunikationsanbieterrn kannst du als Sender ein Protokoll über den Sendeerfolg einer SMS erzwingen.

tippe mal z.B. bei Vondafone in eine SMS als erste drei Zeichen *n# ein ;)
Wieder was dazugelernt, DANKE

AAAAber:
Wer hat's gewusst?
Wer macht das?
Was besagt dieses Sendeprotokoll genau und wie gerichtsverwertbar ist das?


Hajo
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  #18  
Alt 15.12.2008, 15:09
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von Kaptian Sparrow Beitrag anzeigen
Neee kann aber nicht jeder sein denn mit der SMS wird die Handynummer des Vertragspartners mit angegeben und somit ist der Schreiber klar zu identifizieren.
Ich kann dir SMS mit jeder Absendeadresse senden - da kannst am Gerät nicht erkennen von wem die ist. Spielend einfach.
Und da Sender imho nicht zuortbar ist, sieht es eher schlecht aus.

Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #19  
Alt 15.12.2008, 18:07
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Ich kann dir SMS mit jeder Absendeadresse senden - da kannst am Gerät nicht erkennen von wem die ist. Spielend einfach.
Und da Sender imho nicht zuortbar ist, sieht es eher schlecht aus.

Bernd
Kann das jeder (ein wenig Mühe vorausgesetzt) - oder nur "Auserwählte"?


Hajo
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  #20  
Alt 16.12.2008, 09:35
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Eigentlich jeder mit nem älteren Siemens und AT Befehlen.
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