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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.12.2008, 15:54
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Standard Fernmündlicher Vertrag

Ich hab ein Problem mit einer Adresssuchmaschine im Internet.
Offensichtlich habe ich vor 3 Jahren in einem Anfall von geistiger Umnachtung einen fernmündlichen Vertrag geschlossen. Dieser Vertag ist mir leider so nicht schriftlich zugegangen sondern nur eine Rechnung die offensichtlich damals ordnungsgemäß bezahlt wurde.
Jetzt kommen die Vögel und wollen nochmal Geld haben da sich der Vertrag automatisch verlängere.

Ich habe gerade mal auf deren Schxxx Seite gesucht und meinen Eintrag unter einer anderen Firmenbezeichnung wie Rechnungsanschrift gefunden. Ich hab zwei angemeldete Gewerbe.
Ich denke für die angeschriebene und gemahnte Fa. ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen oder sehe ich das falsch.
Ich muss mich berichtigen, ich finde ihn nur nicht unter der Suche nach Tel. Vorwahlen warum auch immer.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus

Geändert von Stephan123 (09.12.2008 um 16:00 Uhr)
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  #2  
Alt 09.12.2008, 16:02
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Hallo Stephan,

durch die Zahlung hast Du einen Vertrag abgeschlossen. Evtl. hast Du durch die Verdrehten Firmen eine juristische Möglichkeit. Kommt halt auf den Jahresbeitrag an, was einfacher ist, einfach kündigen und Abhaken oder einen Rechtsstreit durchkämpfen

Gruß Wolfgang
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  #3  
Alt 09.12.2008, 16:04
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...wenn du die Rechnung damals bezahlt hattest, dann hängst du fest...das ABO dahingehend ist meinem Empfinden nach allerdings aus sittlichen und moralischen ründen bedenklich...

...allerdings läuft sowas doch eigentlich ähnlich wie bei den gelben Seiten, die nerven dich doch jedes Jahr wegen der Verlängerung. Allerdings sollte auf deren Seiten auch die AGB stehen.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #4  
Alt 09.12.2008, 16:07
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Na ja sind schlappe 230 € kann mich auch nicht dran erinnern, hab aber gerade einen Tonbandmitschnitt gehört, war ich wohl wirklich, die haben mich damals auf dem falschen Fuß erwischt. Ich sehe auch gerade in mattem schein auf der Rückseite die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit automatischer Vertragsverlängerung.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #5  
Alt 09.12.2008, 16:09
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...wenn du die Rechnung damals bezahlt hattest, dann hängst du fest...das ABO dahingehend ist meinem Empfinden nach allerdings aus sittlichen und moralischen ründen bedenklich...

...allerdings läuft sowas doch eigentlich ähnlich wie bei den gelben Seiten, die nerven dich doch jedes Jahr wegen der Verlängerung. Allerdings sollte auf deren Seiten auch die AGB stehen.
Die ganze Seite ist bedenklich so schlecht wie die aufgebaut ist.

Stehen Sie auch in hellgrau. aber das hat meine Frau damals beim bezahlen nicht beachtet.
Ich werde morgen früh sofort per Einschreiben und Rückschein kündigen hab gerade schon mal vorab eine Mail rausgeschickt. Die 230€ werd ich bezahlen und unter Verblödung ablegen
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #6  
Alt 09.12.2008, 16:18
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Riskier doch noch mal 12 € für eine kurze Unterredung in der Verbraucherzentrale !

Tonbandmittschnitt (ohne Nachfrage ?!), schlecht lesbare AGB... vielleicht ist da was drin !
Ohne Deine Zustimmung ist die Tonbandaufnahme eh kein Beweis, sondern illegal.
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #7  
Alt 09.12.2008, 16:23
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Riskier doch noch mal 12 € für eine kurze Unterredung in der Verbraucherzentrale !

Tonbandmittschnitt (ohne Nachfrage ?!), schlecht lesbare AGB... vielleicht ist da was drin !
Ohne Deine Zustimmung ist die Tonbandaufnahme eh kein Beweis, sondern illegal.
War mit Genehmigung ich sag doch ein Anflug geistiger Umnachtung
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  #8  
Alt 09.12.2008, 16:32
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...gib mir mal deine Telefonnummer, ich hab ne Idee...


...bin ja schon still und gaaaanz weit weg...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #9  
Alt 10.12.2008, 15:21
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Stand denn auf der Rechnung drauf, dass es sich um ein Abo handelt ?
Falls NEIN, dann mach Dir mal keine Sorgen.

Ein Kaufvertrag bekommt durch eine mündliche Absprache NICHT zustande. Indem Du jedoch die Rechnung damals bezahlt hast, hast Du DIESE Leistung in Anspruch genommen und mit Bezahlung der Rechnung kam der Kaufvertrag zustande.
Jedoch nur für die Leistungen, die in der Rechnung angegeben sind. Also in den Rechnungspositionen.
Wenn sonst nichts mehr in der Rechnung drin steht, hat niemand mehr einen Anspruch gegen Dich.
Stand aber etwas in der Art: "Aboabrechnung 2007 Betrag 230.- Euro Laufzeit bis 2010......."

Dann wird es schwieriger. Grundsätzlich ist da nach meiner Ansicht auch kein Kaufvertrag zustande gekommen, denn in jedem Abovertrag muss auch eine Kündigungsfrist vermerkt sein. Falls das auf der Rechnung nicht drauf steht, hast auch wieder gute Karten.

Mein Tip. Nicht bezahlen und zur Not mit dem Anwalt drohen. Wenn Du einen rechtsschutz hast, dann geh gleich zum Anwalt.
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  #10  
Alt 10.12.2008, 15:30
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Auf der Rückseite steht in den AGBs das sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert wenn nicht 6 Wochen vorher gekündigt wird
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  #11  
Alt 10.12.2008, 15:42
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Ohhhh. Hmm. Keine Ahnung ob AGB´s überhaupt gültig sind, die Vertragsrechtliche Klauseln beinhalten. Das müsste ich mal prüfen.
Es heißt ja der Vertrag verlängert sich. Sowas hat meiner Meinung nach nichts in den AGB´s zu suchen, zumal Du ja nie einen Vertrag unterschrieben hast.
Ich vermute solche Klauseln auf einer Rechnung sind nicht zulässig.
Ich überprüfe das aber gleich mal.
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  #12  
Alt 10.12.2008, 15:42
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Hat man Dich beim Abschluß auf Dein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht? Und hat man Dir eine schriftliche Bestätigung zur Unterschrift geschickt bzgl. Widerruf?
Wenn nicht, kannst Du auch jetzt noch Widerrufen, da nach dem Fernabsatzgesetz die Frist erst beginnt, wenn man Dir das schriftlich abverlangt. Es reicht halt nicht, die AGB auffe Rückseite zu pinnen, wenn ein telefonischer Abschluß erfolgt. Und der Mittschnitt reicht auch nicht aus, da Dein Widerrufsrecht nicht dort unterschrieben wurde. Der Zeitraum ist dabei egal, das geht auch noch nach fünf Jahren!
Aber Du musst jetzt schreiben und von Deinem Recht zu widerrufen gebrauch machen und mach gleich darauf aufmerksam, das Du ja keine Erklärung unterschrieben hast.
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Gruß
Micha


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  #13  
Alt 10.12.2008, 15:46
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ok, also:

"Vertrag ist § 305 BGB, der nahezu wortidentisch dem § 2 AGBG entspricht. Lediglich die Berücksichtigung von erkennbaren körperlichen Behinderungen ist neu. Der maßgebliche Wortlaut des § 305 Abs. 2 BGB ist:

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluß

1.
die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und

2.
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist. "


Aus meiner Sicht völlig klar. Die AGB´s sind ungültig. Wie will denn der Verkäufer Dir nachweisen, dass er Dich über die AGB´s in Kenntnis gesetzt hat ? Stand das groß vorne auf der Rechung drauf, dass Du mit Bezahlung die AGB´s akzeptierst ?
Ich denke nicht. Somit ist der Fall aus meiner Sicht klar.
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  #14  
Alt 10.12.2008, 15:54
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Standard Zitat

Fernabsatzgeschäft
Hierbei handelt es sich um Verträge zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher, welche ausschließlich unter Verwendungvon Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden ( hierzu gehören u.a.Teleshopping, Kauf via Internet, Telefonabschlüsse )
Hier hat der Kunde ein Widerrufsrecht von zwei Wochen.Die Frist beginntgrundsätzlich mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher.
Sollte eine ordnungsgemäße Belehrung nicht erfolgenbzw. wurde sie gänzlich unterlassen, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Käufer kann somit jederzeit und zwar zeitlich unbegrenzt den Vertrag widerrufen
__________________
Gruß
Micha


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  #15  
Alt 10.12.2008, 21:38
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Kuddel Kuddel ist offline
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1.003 Danke in 626 Beiträgen
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... macht mal sachte...

Wenn er die Rechnung bezahlt hat, ist auch ein Vertrag zustande gekommen. Man nennt das "schlüssiges Verhalten" - mit der Bezahlung handelt er ja vertragsgemäß. Vertrag kündigen ist richtig, wobei Rückschein Quatsch ist (oder soll ich jemanden 'ne Weihnachtskarte mit Rückschein schicken?) - besser ist hier eine Bestätigung verlangen.

Wenn der Dienst nicht funktioniert, dann die zugesicherte Leistung anmahnen. Viel mehr geht wohl nicht (mehr).

Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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