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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 25.11.2008, 10:25
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Standard Problem mit eBay zu x. mal!

Hallo Leute,

meine Iza hat ein Problem!

Sie hat was bei eBay ersteigert. Was will sie mir nicht sagen, weil es wohl ein Geschenk für mich sein soll. Auf jeden Fall ist das Dingens offensichtlich kaputt (angekommen?) - was so nicht beschrieben wurde und auch nicht auf dem Foto ersichtlich.

Was kann man da tun?

Wir haben jetzt mal den Verkäufer femailt, er solle zurück überweisen (immerhin 70€ - für Iza ne Menge Geld) und wir schicken ihm das Paket zu unseren Lasten zurück.

Wenn er nicht reagiert - was gibt es dann für Möglichkeiten????

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #2  
Alt 25.11.2008, 10:28
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http://www.boote-forum.de/showthread...+hilfe+hamburg

ist das in hamburg zu regeln
dann wär das ja ne option
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen
Zieht die Menge durch die Flur;
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  #3  
Alt 25.11.2008, 10:29
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Standard

Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

meine Iza hat ein Problem!

Sie hat was bei eBay ersteigert. Was will sie mir nicht sagen, weil es wohl ein Geschenk für mich sein soll. Auf jeden Fall ist das Dingens offensichtlich kaputt (angekommen?) - was so nicht beschrieben wurde und auch nicht auf dem Foto ersichtlich.

Was kann man da tun?

Wir haben jetzt mal den Verkäufer femailt, er solle zurück überweisen (immerhin 70€ - für Iza ne Menge Geld) und wir schicken ihm das Paket zu unseren Lasten zurück.

Wenn er nicht reagiert - was gibt es dann für Möglichkeiten????

Gruß

Volker

Mit Paypal bezahlt? Wenn Nein ne Meldung bei Ebay machen und einen in der nähe wohnenden BFler vorbei schicken....hoffentlich in Hamburg gekauft
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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(Stan 4 / Abt. FW)
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  #4  
Alt 25.11.2008, 10:30
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Ist er ein gewerblicher Händler (wird auf seiner Verkaufsseite angezeigt, er gilt juristisch aber auch dann als gewerblich, wenn er eine gewissen Anzahl von Verkäufen pro Monat übersteigt), besteht ein Widerrufsrecht. Wenn er darauf in seinem Impressum nicht hinweist, sogar "unbegrenzt" lange.

Ist es ein Privatverkauf und im Text ist wirklich nichts angedeutet, darf man sich schlimmstenfalls in die Mühlen der unzuverlässigen deutschen Justiz wagen...

Abgesehen davon kann man Ebay informieren und bei Bezahlung per PayPal den Käuferschutz in Anspruch nehmen. Beides führt zu Druck auf den Verkäufer, der vielleicht hilft.

Wie auch immer es ausgeht - bei einer (negativen) Bewertung sachlich bleiben, sogenannte Schmähkritik oder gar Beleidigungen können teuer werden.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #5  
Alt 25.11.2008, 10:41
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Kpt. Blaubär Kpt. Blaubär ist offline
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Hallo Volker !

Wenn der Mangel definitiv nicht in der Artikelbeschreibung stand und es sich nicht um einen Transportschaden handelt, musst Du den Verkäufer anschreiben (hast Du ja schon). Dann erst mal abwarten wie er reagiert. Wiegelt er ab und/oder will von dem Schaden nichts gewusst haben, wäre der nächste Schritt bei Ebay einen Streitfall aufzurufen/zu melden.
Reagiert der Verkäufer immer noch nicht in Deinem Sinne, geht nur noch was über die juristische Schiene. Bei einem Streitwert von 70 Euro ist das aber nicht wirklich aussichtsreich, da die Kosten für einen Rechtstreit schnell den Wert des Artikels überschreiten und der Erfolg leider allzuoft zweifelhaft ist.
Zu deutsch: Ist der Verkäufer eine "ehrliche Haut", kannst Du Glück haben und bekommst Dein Geld zurück. Wenn nicht, sieht es relativ schlecht aus.

Also erst mal abwarten wie der Verkäufer reagiert.

Hoffe (etwas) geholfen zu haben.
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Grüße Jens

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  #6  
Alt 25.11.2008, 10:46
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Volker Volker ist offline
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Muss den Abend abwarten, bis Iza wieder da ist - die Arme arbeitet ja....

Dann weiss ich, wo der Verkäufer sitzt und ob er geantwortet hat.

Danke erst einmal für die Meldungen. PayPal hatte sie aber offensichtlich nicht!

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #7  
Alt 25.11.2008, 11:53
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team_shetland team_shetland ist offline
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Anschreiben sind nur (gerichtlich) verwertbar wenn sie belegbar sind. Also Einschreiben mit Rückschein. emails nützen im Ernstfall nichts.
Über ebay Meldung machen. Ist aber eine reine Formsache und bringt nichts. Diejenigen die wissentlich betrügen machen sich nichts daraus was ebay mit ihnen macht.
Übrigens ist der Verkäufer auch im Falle eines Transportschadens in der Pflicht, d.h. er muss sich kümmern.
Ich drück Euch die Daumen, hatte selbst schon einige Probleme.
Und ja, auch ich bin der Meinung, dass ein Gespräch unter 4 oder mehr Augen mit guten Argumenten bei der Hand der effektivste und schnellste Weg ist!!
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  #8  
Alt 25.11.2008, 15:50
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Dirk H. Dirk H. ist offline
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Leute, warum denn so kompliziert? Habt Ihr denn hier nicht mitgelesen ???
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ostfriesische Grüße,
Dirk H.

Fast fertig: Die "Tosa"
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  #9  
Alt 25.11.2008, 18:59
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Zitat:
Zitat von Dirk H. Beitrag anzeigen
Leute, warum denn so kompliziert? Habt Ihr denn hier nicht mitgelesen ???
doch wurde mehrfach drauf hingewiesen...
Ich hab das immer so geregelt Telefonummer herausfinden und anrufen, freundlich direkt klären. Wenn er pampig wurde habe ich die rechtsschutz erwähnt und geäussert dass ich wirklich ungern gerichtlich klären würde. Wie war das Paket denn versichert? Kann der Schaden beim Transport entstanden sein? Sonst auch einfach mal bei Ebay melden die schreiben den Verkäufer dann an.

beste Grüße

JP
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


In dubio pro navis
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  #10  
Alt 26.11.2008, 07:47
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Moin,

wäre nicht erst mal zu klären, ob der Verkäufer ein privat oder gewerblich unterwegs ist?

Soweit mir bekannt, trägt bei einem gewerblichen Verkäufer der Verkäufer das Versandrisiko.
Bei einem privaten Verkäufer trägt der Käufer das Versandrisiko.

Kommt die Ware vom privaten Verkäufer beschädigt an, wäre dann zu klären, ob der Krempel ggf. schon vor dem Versand im Eimer war, oder ob es sich um einen Versandschaden handelt.

Sollte ich mich irren, bitte ich um Aufklärung ...


Hajo
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  #11  
Alt 26.11.2008, 09:26
Scarto Scarto ist offline
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142 Danke in 77 Beiträgen
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Was schon erwähnt wurde aber natürlich zeitaufwändig und unangenehm ist: Ich hab mal was gekauft und das kam nciht (Betrüger der kurze Zeit später auch ins Ausland gewandert ist). Ich habe den kerl angerufen und der ging nicht ran. Ging damals um 170€. Ich habe mich an ebay gewendet. Ich habe durch den Käuferschutz das Geld erstattet bekommen (bis auf 25€ Bearbeitungsgebühr) und die haben übernommen.
__________________
Grüße aus Unterfranken!!

Viktor
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  #12  
Alt 26.11.2008, 10:22
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Diesen Käuferschutz gibt es nicht mehr, stattdessen den PayPal-Käuferschutz, allerdings natürlich nur bei Artikeln, die per PayPal bezahlt wurden...
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #13  
Alt 26.11.2008, 10:36
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institutleiter institutleiter ist offline
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1.224 Danke in 651 Beiträgen
institutleiter eine Nachricht über ICQ schicken
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wenn in der artikelbeschreibung die eigenschaft ( also der defekt ) nicht beschrieben ist, kann man den verkäufer belangen..
im schlimmsten falle sogar wegen "arglistiger täuschung"..
eine eigenschaft zu verschweigen die den preis erheblich ändern würde ist kein kavaliers-delikt..( einen höheren preis bewusst erzielen )..dann geht man natürlich einen unangenehmen weg..( anwalt...etc etc..dann wirds wohl nichts mitm weihnachtsgeschenk..)
wenn es sich um aber einen transportschaden handelt dann den lieferanten
( vorausgesetzt versicherter versand und privater verkäufer )..
ist zwar eine wiederholung, aber so hab ich es schon erleben müssen..
mfg
sven
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort"
"ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe"
"niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten"
LG
Sven
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  #14  
Alt 04.12.2008, 12:56
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Inzwischen hatten wir mehrmals eMail-Kontakt mit dem Verkäufer und er wird langsam richtig pampig - das letzte mal drohte er mit Rechtsanwalt, wenn wir die Sache an eBay melden würden und/oder ihm eine negative Bewertung geben würden!

Deshalb noch mal meine Frage: wer trägt das Transportrisiko, wenn die Ware beschädigt ankommt?
Der Käufer doch wohl kaum, denn er hat ja gar keinen Einfluss auf die Verpackung etc., oder?

In diesem Falle hat die Post das Paket wieder zurückgeschickt, weil angeblich unzustellbar und es ist erst beim 2. Anlauf angekommen - diesmal richtig. Und das, obwohl Iza ja ein Gewerbe angemeldet hat und demzufolge Name etc. am Briefkasten und Klingelknopf ist und ich zur fraglichen Zeit zu Hause war. Auch keine Benachrichtigung im Briefkasten.

Jetzt sagt er, dass das kein Wunder mit der Beschädigung ist, wenn das Paket so lange unterwegs ist - meinem Rechtsempfinden nach hat das überhaupt keinen Einfluss.

Wie seht Ihr die Sache?

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #15  
Alt 04.12.2008, 12:59
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Inzwischen hatten wir mehrmals eMail-Kontakt mit dem Verkäufer und er wird langsam richtig pampig - das letzte mal drohte er mit Rechtsanwalt, wenn wir die Sache an eBay melden würden und/oder ihm eine negative Bewertung geben würden!

Deshalb noch mal meine Frage: wer trägt das Transportrisiko, wenn die Ware beschädigt ankommt?
Der Käufer doch wohl kaum, denn er hat ja gar keinen Einfluss auf die Verpackung etc., oder?

In diesem Falle hat die Post das Paket wieder zurückgeschickt, weil angeblich unzustellbar und es ist erst beim 2. Anlauf angekommen - diesmal richtig. Und das, obwohl Iza ja ein Gewerbe angemeldet hat und demzufolge Name etc. am Briefkasten und Klingelknopf ist und ich zur fraglichen Zeit zu Hause war. Auch keine Benachrichtigung im Briefkasten.

Jetzt sagt er, dass das kein Wunder mit der Beschädigung ist, wenn das Paket so lange unterwegs ist - meinem Rechtsempfinden nach hat das überhaupt keinen Einfluss.

Wie seht Ihr die Sache?

Gruß

Volker
Hi Volker,
wenn der Transport versichert war, ist das Transportrisiko beim Versender.
Der muss es dann mit dem Paketdienst klären
Wenn der Transport nicht versichert war, ist das Risiko m. Er. beim Käufer.

Gruss
Totto
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  #16  
Alt 04.12.2008, 14:30
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Sind Pakete nicht immer bis zu einem gewissen Betrag versichert?
Wilfried
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Wilfried
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  #17  
Alt 04.12.2008, 14:33
brmpfl brmpfl ist offline
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Meine Meinung
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  #18  
Alt 04.12.2008, 15:17
Benutzerbild von team_shetland
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Wie oben bereits geschrieben liegt beim versicherten Versand das Versandrisiko beim Verkäufer.
D.h. er haftet für alles bis zur Übergabe an den Kunden. Pakete sind zwar versichert aber das bezieht sich nur auf Verlust und Beschädigungen die die Post zu verantworten hat, z.B. wenn der Paketwagen einen Unfall hatte usw. Schäden die beim normalen Transport (stapeln, werfen usw.) entstehen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verkäufer muss also so verpacken dass nichts an der Ware passieren kann.
Sollte auch in den Transportbedingungen der Post bzw. DHL nachzulesen sein.
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  #19  
Alt 04.12.2008, 15:20
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
Naja, das habe ich auch gelesen - aber es klang nicht so, als wärest Du Dir sicher.
Nichtdestotrotz verstehe ich die Transportrisikoübernahme des Käufers (wenn es so sein sollte) nicht, denn - wie gesagt - er hat ja keinerlei Einfluss auf Verpackung und Versandart!

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #20  
Alt 04.12.2008, 17:05
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Der Verkäufer (Versender) übernimmt nicht direkt das Transportrisiko, sondern bei versichertem Versand der Transporteur.
Der Knackpunkt ist, daß nur derjenige der den Versand in Auftrag gegeben hat, beim Transporteur den Schaden geltend machen kann !
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Grüße Jens

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  #21  
Alt 04.12.2008, 19:52
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Naja, das habe ich auch gelesen - aber es klang nicht so, als wärest Du Dir sicher.
Nichtdestotrotz verstehe ich die Transportrisikoübernahme des Käufers (wenn es so sein sollte) nicht, denn - wie gesagt - er hat ja keinerlei Einfluss auf Verpackung und Versandart!

Gruß

Volker
Ich kann auf die Schnelle keine Quelle dazu finden...
Bisher hat niemand das Gegenteil zu o.g. untermauern können und dementsprechend verhalte ich mich bei solchen Problemen ... bisher mit Erfolg.

Aber hier treiben sich doch genug "Winkeladvokaten" rum, die dazu ggf. was sagen könnten...


Hajo
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  #22  
Alt 05.12.2008, 06:20
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Inzwischen hatten wir mehrmals eMail-Kontakt mit dem Verkäufer und er wird langsam richtig pampig - das letzte mal drohte er mit Rechtsanwalt, wenn wir die Sache an eBay melden würden und/oder ihm eine negative Bewertung geben würden!

Was glaubt der wer er ist .... tztztz !
Wer solche unhaltbare Drohungen ausspricht steht meist mit dem Rücken an der Wand! Lasse dir von dem nicht ans Bein pinkeln und mache weiter Druck! Ebay hat eine Plattform wo man solche Probleme lösen kann ( als erster Schritt ). Diese würde ich nun mal sofort benutzen. Und bewerten bauchst du den Knaben eh erst wenn alles geklärt ist und zwar SEHR NEGATIV !zb: Unehricher Verkäufer ACHTUNG! Da kann er dir gar nichts mit Anwalt und sonstigen Pseudo Drohungen .... am besten du wartest mit dm Bewerten den aller aller letzten Moment ab, dann kann er es nicht mal mehr so leicht abschärfen.
__________________
MFG
Alain
--------------------------------------
Fisch gehört ins Wasser ,Wein auf den Tisch und Geld in den Sparstrumpf ....
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  #23  
Alt 14.01.2009, 22:30
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Kanzler Kanzler ist offline
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Moin Volker,

wie ist diese Geschichte denn ausgegangen?

Kanzler
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