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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.11.2008, 20:50
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Standard ICC - International Certificate for Operators of pleasure crafts

Ich möchte gerne meinen SBF-See auf ein ICC umschreiben lassen bzw. ein ICC zusätzlich beantragen. Weiss jemand wie das geht bzw. wo man das tun kann?
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Servus felix
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  #2  
Alt 23.11.2008, 21:03
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Das heiß nich ICC, sondern ICE und auf den Gleisen kannst mit SBF nix anfangen

Keine Ahnung wovon Du da redest
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #3  
Alt 23.11.2008, 21:05
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Das heiß nich ICC, sondern ICE und auf den Gleisen kannst mit SBF nix anfangen

Keine Ahnung wovon Du da redest
Macht ja nichts, dann warte ich halt auf jemanden der es weiss - aber danke für den Beitrag
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Servus felix
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  #4  
Alt 23.11.2008, 21:13
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Das ist ein "internationaler Bootsführerschein". Hast du beim ADAC angefragt? Die müssten den doch umschreiben können.
Gibt es da überhaupt internationale Abkommen?
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  #5  
Alt 23.11.2008, 21:25
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Das heiß nich ICC, sondern ICE und auf den Gleisen kannst mit SBF nix anfangen

Keine Ahnung wovon Du da redest
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Felix wird wohl den Unterschied zwischen
einem ICE und einer ICC Bescheinigung kennen!

Gruß
UWE
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  #6  
Alt 23.11.2008, 21:27
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Das ist ein "internationaler Bootsführerschein". Hast du beim ADAC angefragt? Die müssten den doch umschreiben können.
Gibt es da überhaupt internationale Abkommen?
Werde ich einmal tun - die meisten Länder erkennen den an, da er von der UNO empfohlen ist (Resolution 40)...
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Servus felix
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  #7  
Alt 23.11.2008, 21:29
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Bist n büschen unentspannt heute

Kannst doch sonst n Spaß ab Uwe
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Gruß 45meilen

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  #8  
Alt 23.11.2008, 21:31
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Bist n büschen unentspannt heute

Kannst doch sonst n Spaß ab Uwe
Logo
aber in den richtigen Unterforen
Sonst haben wir nur noch Spielwiesen im
und das ist nicht in Ordnung!

Gruß
UWE
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  #9  
Alt 23.11.2008, 22:09
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Moin,
mal unabhängig von der Debatte davor, ich kenne die Geschichten auch, nur unsere Behörden noch nicht. Nur, wo willst Du denn fahren, das Du so ein Ding brauchst? Ansonsten würde ich mal noch etwas abwarten, bis da auch in Deutschland mehr Klarheit herrscht.
gruesse
Hanse
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  #10  
Alt 23.11.2008, 22:11
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin,
mal unabhängig von der Debatte davor, ich kenne die Geschichten auch, nur unsere Behörden noch nicht. Nur, wo willst Du denn fahren, das Du so ein Ding brauchst? Ansonsten würde ich mal noch etwas abwarten, bis da auch in Deutschland mehr Klarheit herrscht.
gruesse
Hanse
Ich habe als Österreicher einen deutschen SBF-See und wollte daher "sicherheitshalber" den ICC. Die Behörden in Deuschland müssten den Schein gar nicht kennen, sondern nur eine Behörde umschreiben...
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Servus felix
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  #11  
Alt 24.11.2008, 08:46
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Jetzt einmal laut nach gedacht: Die SBF usw werden doch von den Verbänden wie DMYV und DSV erteilt. Dann müßten doch jene Dir das Papier ausstellen oder

Edit:
Koordinierungsausschuss,
Gründgensstr. 18,
22309 Hamburg
Telefon: 040 – 6 32 00 9 – 0
Telefax: 040 – 6 32 00 9 – 28
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #12  
Alt 24.11.2008, 09:11
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Wiki hast Du gelesen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%A4higungsausweis_(f%C3%BCr_Jachten)

Daraus:
Auf Antrag kann ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) zusätzlich oder anstelle des Befähigungsausweis ausgestellt werden. Das Internationale Zertifikat wird vom ÖSV oder vom MSVÖ ausgestellt und vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bestätigt. Der Bewerber muss dazu österreichischer Staatsbürger sein oder seinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.
Es gibt keine EU-Verwaltungsvorschriften oder international bindende Vorschriften zu notwendigen Führerscheinen auf Sportbooten. Die Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Staaten. In der Regel erkennen die Staaten die amtlich anerkannten Jachtführerscheine zum Führen von privat genutzten Jachten gegenseitig an. Da Österreich selbst keine Meeresküsten hat, sind österreichische Staatsbürger nicht zum Erwerb von Befähigungsausweisen verpflichtet. In der Vergangenheit wurden die österreichischen Befähigungsausweise nicht immer als gleichwertig zu lokalen, verpflichteten Führerscheinen anerkannt. Die Vereinten Nationen haben in der Resolution No. 40[4] das Internationale Zertifikat definiert und dessen Anerkennung empfohlen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #13  
Alt 24.11.2008, 09:25
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wiki hast Du gelesen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%A4higungsausweis_(f%C3%BCr_Jachten)

Daraus:
Auf Antrag kann ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) zusätzlich oder anstelle des Befähigungsausweis ausgestellt werden. Das Internationale Zertifikat wird vom ÖSV oder vom MSVÖ ausgestellt und vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bestätigt. Der Bewerber muss dazu österreichischer Staatsbürger sein oder seinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.
Es gibt keine EU-Verwaltungsvorschriften oder international bindende Vorschriften zu notwendigen Führerscheinen auf Sportbooten. Die Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Staaten. In der Regel erkennen die Staaten die amtlich anerkannten Jachtführerscheine zum Führen von privat genutzten Jachten gegenseitig an. Da Österreich selbst keine Meeresküsten hat, sind österreichische Staatsbürger nicht zum Erwerb von Befähigungsausweisen verpflichtet. In der Vergangenheit wurden die österreichischen Befähigungsausweise nicht immer als gleichwertig zu lokalen, verpflichteten Führerscheinen anerkannt. Die Vereinten Nationen haben in der Resolution No. 40[4] das Internationale Zertifikat definiert und dessen Anerkennung empfohlen.
Danke - ich kenne das!
nun stellt sich mir aber die Frage, ob mir eine österreichische Behörde auch einen deutschen SBF-See umschreibt. Das ist, glaube ich zumindest, der Knackpunkt!
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Servus felix
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  #14  
Alt 24.11.2008, 09:42
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Danke - ich kenne das!
nun stellt sich mir aber die Frage, ob mir eine österreichische Behörde auch einen deutschen SBF-See umschreibt. Das ist, glaube ich zumindest, der Knackpunkt!
Das hast Du auch schon abgeklappert?

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...erkennung.html

Kann die dort ausgeschriebene Person vielleicht sachkundig weiterhelfen?

Der deutsche Schein wird doch weltweit anerkannt, warum sollte er von deiner Heimatbehörde nicht umgeschrieben werden? (Reine Neugierde)
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #15  
Alt 24.11.2008, 11:40
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Hallo Felix,

ruf beim MSVÖ an:

Bürozeiten:
Montag - Donnerstag 09.00 - 15.00 Uhr
Postanschrift:
MSVÖ
Ketzergasse 30
1230 Wien
Telefon und Fax:
T: 01/609 44 40
F: 01/609 44 40 -4

E-Mail: msvoe@msvoe.at


Referat für Führerscheinwesen
Ing. Peter Schmid

da wird dir sicher weitergeholfen....

LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
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  #16  
Alt 24.11.2008, 15:43
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Das heiß nich ICC, sondern ICE und auf den Gleisen kannst mit SBF nix anfangen

Keine Ahnung wovon Du da redest
Zitat:
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Macht ja nichts, dann warte ich halt auf jemanden der es weiss - aber danke für den Beitrag
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
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Felix wird wohl den Unterschied zwischen
einem ICE und einer ICC Bescheinigung kennen!

Gruß
UWE
Nur für den Fall das hier jemand meinen Humor nicht teilen konnte bitte ich denjenigen um Verzeihung
ich hatte allerdings den Eindruck dass der Treadverfasser es weniger schlimm fand als Uwe ( siehe oben )
Ich finds eben nett wenn man mal zwischendurch auch lachen kann, das sieht offensichtlich nicht jeder so

edit: Beiträge sammeln hab ich nicht nötig und das ist auch nicht der Sinn und Zweck meiner Anwesenheit hier.
Sollte eigentlich jeder wissen, aber ich wiederhol das hier gerne noch mal
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #17  
Alt 24.11.2008, 17:54
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Ich möchte gerne meinen SBF-See auf ein ICC umschreiben lassen bzw. ein ICC zusätzlich beantragen. Weiss jemand wie das geht bzw. wo man das tun kann?
Ciao Felix!

Ich hatte einmal mit User karl-otto im Yachtrevue-Forum und im Sailornet darüber diskutiert. Das scheint bei der österreichischen Behörde nur mit viel Aufwand möglich zu sein, ein ICC für den FB 1 zu erhalten. Da wird sich erst einmal der MSVÖ quer legen, dann die OSB, dann wird verschleppt etc. Dann wird die Staatsdruckerei strapaziert, weil es den Ausweis nicht gibt und dieser aber trotzdem gedruckt werden muß.

In Deutschland hätte ich gemeint, daß man nur den Wohnsitz in Deutschland nachweisen muß.

Mehr weiß ich auch nicht,
Michael
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  #18  
Alt 24.11.2008, 19:20
Benutzerbild von felix
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Zitat:
Zitat von fetznfliaga Beitrag anzeigen
Ciao Felix!

Ich hatte einmal mit User karl-otto im Yachtrevue-Forum und im Sailornet darüber diskutiert. Das scheint bei der österreichischen Behörde nur mit viel Aufwand möglich zu sein, ein ICC für den FB 1 zu erhalten. Da wird sich erst einmal der MSVÖ quer legen, dann die OSB, dann wird verschleppt etc. Dann wird die Staatsdruckerei strapaziert, weil es den Ausweis nicht gibt und dieser aber trotzdem gedruckt werden muß.

In Deutschland hätte ich gemeint, daß man nur den Wohnsitz in Deutschland nachweisen muß.

Mehr weiß ich auch nicht,
Michael
Danke Michael!
Werde der Sache schon noch auf den Grund gehen - vermute des Problems Lösung aber auch eher in Deutschland...

Ich habe den Schein 2001 gemacht und es scheint theoretisch der ICC (oder IZ-B) mit beinhaltet zu sein. Jedenfalls ist der Schein 3-blättrig, mit dem "B" hinter der Nummer und ausserdem mit dem vorgedrukcten Hinweis auf Seite 6, wonach der Schein auch dieses internationale Zertifikat ist.

Soweit so gut - jetzt kommt das grosse ABER:

Auf der Seite der Auflagen steht (neben der Tatsache, dass ich eine Sehhilfe benötige, was bei 4,5 Dioptrien durchaus nachvollziehbar ist) folgender abgestempelter Vermerk:

Dieser Führerschein gilt nicht
als internationales Zertifikat.
This licence is not valid as
International Certificate.
München 2001 Stempel und Unterschrift


Das scheint ein Vermerk zu sein, den nur Österreicher bekommen - vermute ich mal.

P.S.:War übrigens seeehr nett am Freitag im Beograd!
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Servus felix
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  #19  
Alt 24.11.2008, 19:52
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Edwin Edwin ist offline
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Hallo Felix!

Also bei MSVÖ/ÖSV wirst Du mit dem deutschen SBF wohl auf Granit beissen, da diese nur für die eigenen Scheine (sind ja auch um einiges aufwändiger, als der SBF) das IC ausstellen.

Bei den Deutschen könnte ich mir wiederum vorstellen, dass die Probleme wegen des Wohnsitzes machen!

L.G.

Edwin
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  #20  
Alt 24.11.2008, 19:58
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Hallo Felix!

Also bei MSVÖ/ÖSV wirst Du mit dem deutschen SBF wohl auf Granit beissen, da diese nur für die eigenen Scheine (sind ja auch um einiges aufwändiger, als der SBF) das IC ausstellen.

Bei den Deutschen könnte ich mir wiederum vorstellen, dass die Probleme wegen des Wohnsitzes machen!

L.G.

Edwin
Ja, denke ich mir auch - aber ist es nicht einfach möglich für ein paar Tage in Deutschland angemeldet zu sein, den Schein beantragen und dann wieder abmelden? Oder stelle ich mir das zu simpel vor...
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Servus felix
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  #21  
Alt 24.11.2008, 20:04
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Edwin Edwin ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
aber ist es nicht einfach möglich für ein paar Tage in Deutschland angemeldet zu sein, den Schein beantragen und dann wieder abmelden?
Hmm, irgendwas hab ich da mit 180 Tagen, díe man gemeldet sein muß, im Hinterkopf. Auch glaube ich zu erinnern, dass es der Hauptwohnsitz sein muß. Aber Klarheit wirst Du aber wohl wirklich nur über den DMYV bekommen!

L.G.

Edwin
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  #22  
Alt 25.11.2008, 17:32
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Ja, die 6 Monate angemeldet im "Ausland" stimmen!

Aber sag 1x Felix: hast du keinen 2.Wohnsitz in Italien?? Da würde dann schon die Form der "residenza" genügen, um deinen Schein in Italien zu bekommen. schau mal unter "nautica.it"- info-patente nautica nach...

Mehr dazu eventuell x PN.

LG Peter
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  #23  
Alt 25.11.2008, 17:55
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Zitat:
Zitat von Peter R Beitrag anzeigen
Ja, die 6 Monate angemeldet im "Ausland" stimmen!

Aber sag 1x Felix: hast du keinen 2.Wohnsitz in Italien?? Da würde dann schon die Form der "residenza" genügen, um deinen Schein in Italien zu bekommen. schau mal unter "nautica.it"- info-patente nautica nach...

Mehr dazu eventuell x PN.

LG Peter
Ja, aber ich bin ja im inneren sehr faul und will ja eben keine neuerliche Prüfung machen, sondern den bestehenden Schein "umschreiben".
Der italienische Schein stellt mich ja vor die gleichen Probleme in Kroatien wie der SBF-See...
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  #24  
Alt 25.11.2008, 22:52
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Hallo Peter R,
die 180 Tage greifen wenn du einen Wohnsitz im Ausland absetzen möchtest, wenn du einen Wohnsitz im EU Ausland hast kannst du sofort den Papierkram erledigen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #25  
Alt 26.11.2008, 00:54
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Peter R,
die 180 Tage greifen wenn du einen Wohnsitz im Ausland absetzen möchtest, wenn du einen Wohnsitz im EU Ausland hast kannst du sofort den Papierkram erledigen
Soll das heissen, dass ich als Österreicher mit Wohnsitz in Österreich das ohne Meldung umschreiben lassen kann?
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