boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 11.11.2003, 11:37
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: FOUR WINNS 205 sd powered by OMC Cobra
Beiträge: 2.351
24 Danke in 14 Beiträgen
Standard gesetzliches: Lichterführung Binnen

Moin moin,

bin da noch einmal von der Bekannten die den Führerschein macht mit was konfrontiert worden. Zum Teil habe ich das unter suchen schon gefunden.

Es geht um Jetski, Wassermotorräder.

Da haben wir mal rausgefunden (Kurzform): Fahren nur auf freigegebenen Flächen. Ausnahme, Hin-und Rückfahrt von diesen, oder Touren- und Wanderfahrten, dann aber mit klar erkennbaren Geradeauskurs und den Pflichten der Registrierung, Westenpflicht, automatischer Motordrosselung,.

Es gibt noch einen Zusatz: Nur zwischen 7.00 und 20.00 Uhr und bei Tageslicht.

Fällt damit grundsätzlich eine Lichterführung weg? D. h. das zeitliche Fahrverbot gilt auch auf den Wanderfahrten?
__________________
Gruß, Thomas
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 11.11.2003, 11:55
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
Commander
 
Registriert seit: 31.01.2002
Beiträge: 390
1 Danke in 1 Beitrag
Standard

Hallo Thomas,

hier findest Du auf alle Fragen eine Antwort:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...BinSchStrO.pdf

Im übrigen ist www.elwis.de für fast alle Belange der Binnenschiffahrt ein sehr brauchbarer Ratgeber.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 11.11.2003, 12:12
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.871
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.703 Danke in 2.049 Beiträgen
Standard Re: gesetzliches: Lichterführung Binnen

Zitat:
Zitat von boatman
D. h. das zeitliche Fahrverbot gilt auch auf den Wanderfahrten?
Ja, das auf jeden Fall. Ob Du daraus das Fehlen der Pflicht zur Lichterführung ableiten kannst, weiß ich nicht, denn es gibt ja immer noch plötzlich auftretendes unsichtiges Wetter.

Also auf jeden Fall nach Sonnenaufgang, nach 7:00, vor 20:00, vor Sonnenuntergang, auf beschilderten Strecken oder eben klar erkennbare Richtigungsfahrt ohne Figurenfahrt (An-, Abreise, Wanderfahrt).
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 11.11.2003, 13:25
Patric Fritz Patric Fritz ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 13.10.2003
Ort: 77839 Lichtenau
Beiträge: 8
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Hallo Thomas,

eine Pflicht zur Lichterführung gibt es grundsätzlich nicht. Ansonsten siehe Anhang.

Mehr Informationen zum Thema "Jetski" gibt es in kürze auch auf: www.jet-team.de
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 1466_1068557147.pdf (88,2 KB, 216x aufgerufen)
__________________
Grüße aus Lichtenau
Patric Fritz
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 11.11.2003, 18:56
Benutzerbild von KWO
KWO KWO ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 15.12.2002
Ort: Leopoldshöhe 51°00'03"N**008°42'00"E
Beiträge: 496
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Patric Fritz
...eine Pflicht zur Lichterführung gibt es grundsätzlich nicht.
Oh doch! Lichterführung ist vorgeschrieben bei Nacht und bei unsichtigem Wetter. Es sind auch nur solche Lichter zu verwenden, deren Baumuster vom DHI oder BSH zur Verwendung auf Binnen- und/oder Seeschifffahrtsstraßen zugelassen sind.

Meines Wissens sind diese Fragen auch Bestandteil des Fragenkatalog zum SBF Binnen. Braucht man doch auch für solche Fahrzeuge.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 11.11.2003, 19:58
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: FOUR WINNS 205 sd powered by OMC Cobra
Beiträge: 2.351
24 Danke in 14 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von KWO
... Oh doch! Lichterführung ist vorgeschrieben bei Nacht und bei unsichtigem Wetter. ...
Es darf aber nur zwischen So-Aufgang und So-Untergang, zwischen 7 und 20 Uhrund bei Sicht von mindestens 1000m gefahren werden.

Da gibt es kein unsichtiges Wetter!
__________________
Gruß, Thomas
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 11.11.2003, 20:05
Benutzerbild von KWO
KWO KWO ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 15.12.2002
Ort: Leopoldshöhe 51°00'03"N**008°42'00"E
Beiträge: 496
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Wunschdenken!

Zitat:
Zitat von boatman
Es darf aber nur zwischen So-Aufgang und So-Untergang, zwischen 7 und 20 Uhrund bei Sicht von mindestens 1000m gefahren werden.

Da gibt es kein unsichtiges Wetter!
Wunschdenken, alles Wunschdenken!

"Unsichtiges Wetter" = Nebel, Schnefall, Regen, oder sonst. Sichtbehinderungen. Die kommen oftmals von einer Sekunde auf die andere und dann kann man sich mit den 1000m den..... (Pfui).

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 11.11.2003, 23:28
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.437
19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

Hallo KWO,
zum Glück darf man dann immer noch ohne Beleuchtung den nächsten Hafen anlaufen, allso kann man auch auf die Beleuchtung verzichten, bei Fahrzeugen die nur bei sichtigem Wetter eingesetzt werden sollen.

Ralf Schmidt
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 12.11.2003, 07:19
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: FOUR WINNS 205 sd powered by OMC Cobra
Beiträge: 2.351
24 Danke in 14 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ralfschmidt
... zum Glück darf man dann immer noch ohne Beleuchtung den nächsten Hafen anlaufen, ...
In der Wassermotoradverordnung wird ja auch was über die Einbringstellen der Geräte gesagt und bestimmt.

Kann man dann von dem Jetskifahrer verlangen, dass er bei aufkommenden Nebel (Binnenschifffahrtsstraße) mal eben zwischen die Kribben fährt, dort festmacht oder sich ans Ufer legt und wieder auf sichtiges Wetter wartet? Also quasi die Beleuchtung nicht braucht!

Sonst würde ich auch KWO recht geben, dass für den Fall plötzliches unsichtiges Wetter Lichter zu führen sind. Nebenbei, ich kenn keinen einzigen Jetski mit Beleuchtung, zugelassen oder nicht.

Jetzt weiß ich nicht ob die sogenannten Wanderfahrten an der fehlenden Beleuchtung scheitern.

Ralf, weißt Du denn wo das steht, mit dieser Regelung ohne Lichter in den Hafen fahren zu dürfen?
__________________
Gruß, Thomas
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 12.11.2003, 08:39
Benutzerbild von KWO
KWO KWO ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 15.12.2002
Ort: Leopoldshöhe 51°00'03"N**008°42'00"E
Beiträge: 496
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Nächster Hafen?

Zitat:
Zitat von ralfschmidt
...zum Glück darf man dann immer noch ohne Beleuchtung den nächsten Hafen anlaufen.
und der kann Kilometer weit weg sein wenn man Pech hat.

Ach so, mit einer Fundstelle (nächster Hafen) kannst Du sicher auch dienen?

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 12.11.2003, 08:52
Benutzerbild von KWO
KWO KWO ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 15.12.2002
Ort: Leopoldshöhe 51°00'03"N**008°42'00"E
Beiträge: 496
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Jetski

Zitat:
Zitat von boatman
Kann man dann von dem Jetskifahrer verlangen, dass er bei aufkommenden Nebel (Binnenschifffahrtsstraße) mal eben zwischen die Kribben fährt, dort festmacht oder sich ans Ufer legt und wieder auf sichtiges Wetter wartet?
Ja. Alles andere würde der sog. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (kommt als Grundforderung in jeder Schifffahrtsordnung vor) entgegen stehen. Selbst sogar die Fahrt im Nebel bis zum nächsten Hafen würde dieser Grundforderung entgegen stehen.

Hat jetzt nicht speziell mit Jetbobs zu tun:
Das mit dem Warten auf besseres Wetter, daß kommt auf das Gewässer an. Auf manchen Gewässern darf man sein Fahrzeug verlassen und nach Hause gehen und dort warten und auf manchen Gewässern (z.B. MDK) darf man stilliegende Kleinfahrzeuge überhaupt nicht verlassen.


Zitat:
Zitat von boatman
Ralf, weißt Du denn wo das steht, mit dieser Regelung ohne Lichter in den Hafen fahren zu dürfen?
Er wird das wissen, sonst hätte er es nicht behauptet. Aus dem Grund habe ich ihn schon nach der Fundstelle gefragt.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.