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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 14.11.2008, 17:53
diri diri ist offline
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Also wenn ich mir da so überlege was ich an meiner Bayliner schon alles umgebaut habe, da war kaum eine Schraube noch nicht ab , Ankerwinde , Bugstrahlruder, dazu fingerdicke Kabel verlegt, reichlich zusätzliche Stromversorgungsbuchsen, komplette Solarstromversorgung auf dem Cabrio, da wäre ja meine CE schon restlos erloschen

gruss dieter
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  #52  
Alt 14.11.2008, 20:28
itk itk ist offline
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Standard CE-Kennzeichen / Bürokratie

@Thomas:
ich gebe zu: solange mich kein gutes Argument dazu bewegt, die Meinung zu ändern, beharre ich auf meiner Meinung. Aber das ist ja das gute daran, es ist nämlich nur meine Meinung die weder Anspruch auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit erhebt.
Nur mal zur Info habe ich mir den Teil aus der Bayliner Partsliste kopiert:
bin aber leider zu blöd, den Ausschnitt hier einzufügen.
Um den Motor mach ich mir überhaupt keine Sorgen, denn soweit ist, bzw. war Bayliner 2001 schon an der EU-Norm, das zumindest der Serienmotor Mercury 125 AB ab Werk CE-Zertifiziert war.
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	CE-Certification.jpg
Hits:	480
Größe:	30,6 KB
ID:	108023

Prima, hat doch geklappt!!
Sicherheitshalber hier der Link zu der Bayliner-Seite/Partsliste:
http://www.baylinercustomercare.com/catalogs_index.html



Klar baut Bayliner die Dinger ab Werk CE-Konform (siehe Partsliste), aber da ist es das gleiche wie bei deutschen Autos mit der Nebelschlussleuchte.
Gebaut werden alle so, das das Ding vorhanden ist. Wird es aber nicht mitbestellt, so fehlt die Birne und der Schalter.
Kleinvieh macht auch Mist.
Und für die EU werden halt zusätzlich die Teile den obrigen Liste eingebaut.
Also, um mich umzustimmen, braucht es mehr, als der globale Hinweis auf Arbeitseinsatz, zu schreibenden Protokolle, Prüfverfahren usw.
Selbst das Owner-Handbuch ist ne globale Ausführung, in 12 europäischen Sprachen geschrieben, nicht mal speziell für Bayliner, sondern global mit Feldern für alle technischen Daten. Das muss nichts neu entworfen oder geschrieben werden.

@nav HH:
auch ich schreibe in diesem Forum, weil es mir Spass macht, allerdings verliere ich nicht die Lust, weil jemand auf seiner Meinung beharrt.
Und da hast Du recht, ich beharre auf meiner Meinung, bis mich jemand überzeugt, und zwar mit guten Argumenten.
Du schreibst, Du kennst Dich aus.
Erklar mir, was ein Prüfer für mein Boot vorzubereiten hätte, welche Sachen würde er prüfen, usw.
Ich mein das jetzt weder böse, herrausffordernd oder sonst wie gemeint, einfach ehrlich gefragt.
Mein Boot besteht aus einem Rumpf. Welche Prüfungen sind da notwendig?
Werden Materialprüfungen am GFK gemacht oder so? Eigentlich muss da nichts gemacht werden, denn es ist der gleiche Rumpf wie für das EU-Boot.
Jetzt kämen eine überschaubare Menge an Teilen, wie Sitze, Scheibe mit Rahmen, Tank, Instrumentenbrett und Schaltung.
Motor hat CE.
Ich glaube, das mit etws Beharrlichkeit nachgefragt, man durchaus von Bayliner eine Aufstellung der Dinge bekommen würde, die das US- vom EU-Boot unterscheiden.
Und dann wäre eine Abnahme eine Sache von ner halben Stunde.

Wie gesagt, ich bin durchaus bereit mich umstimmen zu lassen, aber dann mit aussagekräftigen Argumenten.
Vielleicht ließt ja mal ein CE-Prüfer unsere Diskussion und kann das ganze etwas entwirren.

ITK
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  #53  
Alt 14.11.2008, 20:58
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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[quote=itk;1065475@Mar-Thar:
Damit bist Du schon der zweite, der bestätigt, das am Gardasee die WSA-Zulassung reicht. Da wäre der Urlaub gerettet, wobei ich mich aber zusätzlich irgendwo an öffentlicher Stelle rückversichern möchte.

@ralfschmidt:
das Certivicato dachte ich eigentlich wäre der IBS, und den bekommst Du nur, wenn dein Boot CE-Zertifiziert ist, egal ob ADAC, DMYV oder DSV.
Wenn dem nicht so ist und es ein separates Dokument wäre/ist, würde es vom ADAC wohl immer noch nur an CE-Boote vergeben werden.
Was tatsächlich an Ausrüstung usw. notwendig ist, wird wohl letztendlich die WaSchuPo am Gardasee entscheiden und es kann teuer werden, wenn man etwas nicht oder das falsche hat. mfg itk[/quote]

Hallo itk,
Falls dir der ADAC als öffentlich Stelle reicht kannst du dir ja mal die PDF durch lesen die ich gleich noch anhängen werde

das Certivicato ist nur eine Bescheinigung die vom ADAC ausgestellt wird hat nichts mit dem IBS zu tun

wenn du dein Boot in D nicht zugelassen bekommst würde ich das Boot in NL oder in B als schnelles Sportboot anmelden, ist ganz einfach
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf adac Italien Info.pdf (380,7 KB, 445x aufgerufen)
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Bertrand Russell

Geändert von ralfschmidt (14.11.2008 um 23:18 Uhr)
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  #54  
Alt 15.11.2008, 08:10
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ich hab's versucht dir zu erklären: es schauen sich zumindest zwei unabhängige Personen die Sache an bzw bearbeiten es, es muss eine Besichtigung vor Ort erfolgen,alles in allem benötigt es einige Stunden - je nach Boot...that's it.

Du kannst gerne weiter meckern, die Realität ist halt eine andere...ich kann verstehen, dass es nicht gefällt, würde ich mir so einen Schinken aus den USA holen würde ich es auch nicht verstehen wollen, zumal die Kosten dann wirklich unverhältnismäßig hoch sind - wie gesagt, bis zu 20 %.
Da hilft nur eins: clever sein und kein Boot aus den USA holen sondern hier kaufen

(und nein, ich stelle hier keine Prüfdokumentation online...)
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  #55  
Alt 15.11.2008, 08:40
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Also wenn ich mir da so überlege was ich an meiner Bayliner schon alles umgebaut habe, da war kaum eine Schraube noch nicht ab , Ankerwinde , Bugstrahlruder, dazu fingerdicke Kabel verlegt, reichlich zusätzliche Stromversorgungsbuchsen, komplette Solarstromversorgung auf dem Cabrio, da wäre ja meine CE schon restlos erloschen

gruss dieter
Dem ist so....
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MFG René

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  #56  
Alt 15.11.2008, 20:04
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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@itk

meinst Du, dass Du wirklich von einem Ersatzteil-Katalog schließen kannst, welcher Aufwand für unterschiedliche Normenauslegung/fertigung wirklich entsteht? Also die Nav-beleuchtung nach Richtlinie ist beispielsweise nicht aufgeführt.

An Deiner Stelle hätte ich schon längst an Bayliner geschrieben und gefragt, ob Bayliner nicht nach zertifizieren könnte, wenn ein Bayliner - Händler in USA nach Werksvorgaben nach/umrüstet. Sofern es sich nur um Kleinigkeiten handelt. Dann käm Dein Boot schon mit Zertifikat in der EU an.

Oder hast Du etwa keine Lust die Werksmeinung zu hören

Noch eine Frage zu Guter Letzt: hast Du eigentlich mal ein Zertifikat im Orginal gesehen? Mit den ganzen Angaben?
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #57  
Alt 16.11.2008, 14:59
itk itk ist offline
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Hallo Zusammen,

@thomes hamgurg:

also, ich hab schon seitenlang mit Bayliner korrespondiert, aber das einzige wirklich zählbare dabei war halt, das die mir das Owner-Handbuch geschickt haben.
Auf die Frage der Nachzertifizierung hab ich halt nur die Antwort bekommen, das dies so nicht möglich sei, weil mein Boot eben ne US- und keine EU-Rumpfnummer hat.
Nein, ich habe noch kein Zertifikat gesehen, aber ich geh mal davon aus, das du eines einer Nachzertifizierung meinst. Das Orginal jedenfalls hab ich nicht nur gesehen, sondern besitze es, denn das ist Bestandteil des Owner-Handbuchs und nicht wirlich umfangreich. Praktisch würde mir ja schon fast ein CE-Label reichen, aber dann kommt sicher jemand auf die Idee, die Rumpfnummer zu prüfen und daran kann man halt erkennen, das es ein US- und kein EU-Boot ist.

Was war noch? Achja, die Beleuchtung. Tja, die hat mein Boot ab Werk, warum auch immer.

Ich denke, es macht keinen Sinn, das Thema weiter breitzutreten, denn ausser das jemand über die blö.. USA-Schinken schimpft kommt da nichts bei rum und ändfern werden wir daran wohl auch nichts.
Ich für meinen Teil werde es einfach "aussitzen" und mit meinem beim WSA zugelassenen Boot fahren.
Vielleicht hab ich Glück und in einiger Zeit ist die Zertifizierung so einfach und kostengünstig wie ne TÜV-Abnahme, vielleicht hab ich Pech und es wird das CE-Kennzeichen teuer bleiben und wirklich jede Behörde will es sehen.

Warten wir es ab!
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  #58  
Alt 16.11.2008, 20:42
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von itk Beitrag anzeigen
Was war noch? Achja, die Beleuchtung. Tja, die hat mein Boot ab Werk, warum auch immer.
Hallo itk,
mit Beleuchtung war vermutlich eine Zugelassene Beleuchtung gemeint, US Boote kommen wenn man nicht extra zahlt mit US Beleuchtung, wenn die WSP mal schlecht drauf ist können die dir dafür ein Ticket verbraten
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  #59  
Alt 16.11.2008, 21:44
diri diri ist offline
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Vielleicht sollte jemand einen Verein gründen nach dem Motto > Verein CE geschädigter Bootsbesitzer < Mitglieder sammeln und dann Mengenrabatt bei der Abnahme beantragen

gruss dieter
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  #60  
Alt 17.11.2008, 07:13
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo itk,
mit Beleuchtung war vermutlich eine Zugelassene Beleuchtung gemeint, US Boote kommen wenn man nicht extra zahlt mit US Beleuchtung, wenn die WSP mal schlecht drauf ist können die dir dafür ein Ticket verbraten
In der Richtlinie selbst wird nicht explizit eine Beleuchtung mit BSH Abnahme verlangt, sondern Eine entsprechend div. intern. Vorschriften, siehe den Link
Nur so um die Verwirrung zu steigern
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #61  
Alt 17.11.2008, 09:12
Tide Tide ist offline
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Wieso hast du denn überhaupt ein Boot ohne CE Bescheinigung gekauft?
Ach, weil's günstiger war als eines mit Zertifikat? Na sieh mal an.
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  #62  
Alt 17.11.2008, 09:58
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prokulus prokulus ist offline
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Hi,

wer in D führt CE Zertifizierungen an gebrauchten Booten durch? Speziell im Raum München?

Boot(e) bis 21 ".

Merci
Herbert
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Herbert alias prokulus



Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt.
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  #63  
Alt 18.11.2008, 16:05
Ernest-Holger Ernest-Holger ist offline
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Jeder Hersteller vergibt also selber sein CE Zeichen. Ist nach der CE-Kennzeichnung eine vierstellige Zahl angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren hin. Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel (Qualitätszeichen).

Genau: CE ist nicht gleich Qualität. Das CE-Zeichen kann es schon geben, wenn es irgendeiner europäischen Richtlinie entspricht, was aber kein Mensch überprüft. Das ist freier Warenverkehr!
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  #64  
Alt 26.11.2008, 14:58
itk itk ist offline
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@Tide
ich kann dir versichern, das ich wohl kaum bewusst ein Boot ohne CE gekauft hätte, da auch ich des logischen Denkens mächtig bin.

ITK
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  #65  
Alt 26.11.2008, 15:31
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Skorpio Skorpio ist offline
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Habe mir jetzt grad ein Boot aus NL gekauft
und ebenfalls keine Konformitätserklärung vom Vorbesitzer bekommen.

Eine kurze E-Mail mit der Bootsnummer an den vermeindlichen Hersteller Quicksilver reichte und ich bekam postwendend die offizielle Konformitätserklärung von

Brunswick Marine in EMEA

Sales Administration and Marketing Assistant
Central Europe

per PDF- Datei zugeschickt.
Ist kein Blanco-Ausdruck, sondern genau das Zertifikat
für MEIN Boot, mit allen Angaben...

Feine Sache, muß ich sagen...


Gruß,
Michael
__________________
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  #66  
Alt 26.11.2008, 22:59
Tide Tide ist offline
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Zitat:
Zitat von itk Beitrag anzeigen
@Tide
ich kann dir versichern, das ich wohl kaum bewusst ein Boot ohne CE gekauft hätte, da auch ich des logischen Denkens mächtig bin.

ITK
Dann nehme ich das natürlich zurück.
Warum kauft man ein Boot ohne vorher abzuklären, ob es den entsprechenden Normen entspricht? Entweder die Bescheinigung liegt vor oder nicht. Also ganz leuchtet mir nicht ein, wie man unbewußt ein Boot kauft.
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  #67  
Alt 26.11.2008, 23:06
otok otok ist offline
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222 Danke in 155 Beiträgen
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manchmal ist billig Kaufen doch zu teuer
__________________
Thomas
-------------------
Gruß vom Rhein
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  #68  
Alt 27.11.2008, 08:52
ThomasWa ThomasWa ist offline
Lieutenant
 
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Boot: bayliner 3055 und fourwinns 264
269 Danke in 121 Beiträgen
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Hallo,

ich habe gestern mein Boot in Braunschweig neu angemeldet.Es hat nach CE niemand gefragt.

Nur der Kaufvertrag musste vorgelegt werden.
Dort gibt es sogar ,(soweit verfügbar) ,Wunschkennzeichen.
__________________
Schönen Gruß
Thomas

www.seaside-property.com
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  #69  
Alt 27.11.2008, 11:10
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Skorpio Skorpio ist offline
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Boot: Lund 1675 Impact SS
842 Danke in 358 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von otok Beitrag anzeigen
manchmal ist billig Kaufen doch zu teuer

Was hat das eigentlich mit Billigkauf zu tun, gibts Boote ohne CE immer günstiger ? ...und wieviel macht das in etwa aus ?

Oder macht das einfach nur Spaß hier ein klein wenig verbal rein zu treten und gleichzeitig damit auszudrücken, das EUCH nie ein kleiner Fehler passieren würde ?

Wenn ihr (tide & otok) dem Urheber nicht mit Tips helfen könnt oder wollt, haltet Euch doch einfach zurück mit Euren unlustigen Pauschalaussagen...

Ach was macht das Spaß wenn man in der Klemme sitzt und dann noch auf so Vögel trifft...
__________________
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  #70  
Alt 27.11.2008, 12:45
Tide Tide ist offline
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Hier geht es ja auch nicht um Ratschläge sondern darum wie böse und ungerecht doch die Bürokratie ist. Im Ernst: ich empfinde keinerlei Schadenfreude oder dergleichen. Was mich jedoch stört ist, wenn über selbstverschuldete Versäumnisse geklagt wird und der Staat plötzlich daran Schuld sein soll. Wenn ich ein Auto, Haus oder Boot kaufe, darf ich eben nicht davon ausgehen, daß das alles schon passen wird.
Regeln gelten für Alle und nicht erst seit gestern.

Was ist zu tun? Nachzertifizieren, Ausflaggen oder beim WSA anmelden, so die den Schein nicht sehen wollen (was unterschiedlich gehandhabt wird) und hoffen.
Meistens wird das übrigens reichen.
Im Nicht-EU Ausland anmelden wäre eine zumindest theoretische Möglichkeit, ist jedoch teuer, umständlich und neben anderen Nachteilen mit der Auflage verbunden die Hoheitsgewässer der EU jährlich für einen bestimmten Zeitraum zu verlassen. Anbieter von Flaggenstaaten für Privatpersonen finden sich jedenfalls einige.
Einwandfrei und deutlich einfacher ist jedoch, besagte Nachzertifikation durchführen zu lassen und einmalig die vorgesehene Gebühr zu entrichten.
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  #71  
Alt 27.11.2008, 14:06
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prokulus prokulus ist offline
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Hallo Tide,

im Prinzip und vom Grundsätzlichen gebe ich Dir Recht und Du hast auch Recht. Was Du hier (be)schreibst, ist 1 zu 1 was man machen oder nicht machen kann. Es liegt an jedem Privatmann (frau) selbst wie er sich entscheidet.

Mir persönlich als Privatmann ist es z. B. völlig "wurscht" ob meine Gegenstände CE haben oder nicht. Ich habe schon jede Menge aus USA mitgenommen auf diversen (Geschäfts)reisen, dass ich es schon nicht mehr nachvollziehen kann. Für mich "ganz Privat" gehen ich so vor, wo ich sparen kann tue ich es.

Das CE Zeichen halte ich in EU Land für überteuert, liegt wohl an der Monopolstellung der "Nachzertifizierer" oder Bürokratie in Euroland, zudem kann und will ich als Privatperson nach Gesetz nicht in eine Produkthaftung eintreten. Darum, vermeide was man vermeiden kann. Sollte ich Gegenstände in ein paar Jahren mal verkaufen, so kann (muss nicht) die Gesetzeslage für Privatpersonen schon wieder anders aussehen, da halte ich mich dann an den Bayrischen Philosophen und Kaiser der immer sagt ".... schaun mer mal....".

Nix füa unguat
Herbert
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Herbert alias prokulus



Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt.
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  #72  
Alt 27.11.2008, 15:54
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Zitat:
Zitat von Tide Beitrag anzeigen
Was mich jedoch stört ist, wenn über selbstverschuldete Versäumnisse geklagt wird und der Wenn ich ein Auto, Haus oder Boot kaufe, darf ich eben nicht davon ausgehen, daß das alles schon passen wird.
Regeln gelten für Alle und nicht erst seit gestern.
Sag mal Tide
Bist Du frei von Fehlern, hast Du nicht auch schon mal etwas getan und hinterher festgestell, das hätte schief gehen können?
Seit wann beschäftigst Du Dich mit dem Thema CE bei Sportbooten?
Ich tue das seit 1994 berufsbedingt und muß sagen, hier wurde durch mangelhafte Durchsetzung, schlechte Information beteiligter Stellen und Ämter... ein (ich nenne es mal) "Grauraum" geschaffen, der einem unbedarften Kunden/Endverbraucher ein gesetzeskonformes Handeln sehr schwer machte. Selbst Fachleute auf diesem Gebiet sind sich teilweise uneinig, was denn für den Privatmann dbz. überhaupt gesetzeskonform ist.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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Alt 27.11.2008, 16:14
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Luckytilo Luckytilo ist offline
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@ checki
Was machst du beruflich? und wo...
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  #74  
Alt 27.11.2008, 18:23
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Zitat:
Zitat von Luckytilo Beitrag anzeigen
@ checki
Was machst du beruflich? und wo...
Ich hab Dir eine PN geschrieben.
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Gruß aus Berlin
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  #75  
Alt 27.11.2008, 18:50
Tide Tide ist offline
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checki,

was willst Du mir sagen? Deiner Meinung nach wurde, wenn ich dir folgen kann, die Richtlinie 94/25/EG bzw 2003/44/EG nicht ordnungsgemäß in nationales Recht, also die 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, umgesetzt.

Dort steht auch im Grunde alles, was man für den Hausgebrauch wissen muß:


§ 3

(1) Sportboote und Wassermotorräder dürfen nur dann in den Verkehr gebracht und entsprechend ihrer Zweckbestimmung in Betrieb genommen werden, wenn

1.a)
diese mit der CE-Kennzeichnung nach § 6 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der Kennnummer der zugelassenen Stelle - bei Beteiligung dieser Stelle an der Fertigungskontrolle - versehen sind und
b)
diesen eine schriftliche Konformitätserklärung mit den Angaben nach Nummer 2 des Anhangs XV der Richtlinie 94/25/EG beigefügt ist, wodurch der Hersteller oder sein im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassener Bevollmächtigter bestätigt, dass
aa)
das Sportboot oder das Wassermotorrad den Sicherheitsanforderungen des § 2 entspricht und
bb)
die in Artikel 8 der Richtlinie 94/25/EG vorgeschriebenen Verfahren der EG-Konformitätsbewertung eingehalten sind und

2.
diesen vom Hersteller oder seinem im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Bevollmächtigten ein Handbuch nach Anhang I Teil A Nr. 2.5 der Richtlinie 94/25/EG in deutscher Sprache beigefügt ist....

§ 5

Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 1, 2, 3 oder 4 ein Sportboot, ein Wassermotorrad, ein unvollständiges Boot, ein Bauteil oder einen Antriebsmotor in den Verkehr bringt.



aus: 10. GPSGV

Selbst für den juristischen Laien dürfte die Situation somit übersichtlich genug sein, ansonsten erteilen die Verbände gerne Auskunft. Auch in der Fachpresse wurde das Thema über die Jahre gebührend behandelt.
Wenn du gegen den Verwaltungsakt vorgehen willst kannst du dich natürlich durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof klagen - mit ungewissen Erfolgsaussichten.
Meinst du allen Ernstes, das würde

a) schneller

b) billiger

zum Ziel führen als eine Nachzertifizierung?
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