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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.10.2008, 07:49
Benutzerbild von Wellenschlag
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Standard Wenn ihr die Franken nicht hättet !

.....jetzt müssen wir wasserlosen Oberfranken schon den Job der Küstenwache übernehmen oder was ?
Naja.... auf uns ist eben Verlass, da zahlt sich die jahrelange "Grenzerfahrung" aus


FRANKENPOST 28.10.2008

Berg Eine Streife der Hofer Verkehrspolizei und nicht etwa die Küstenwache klärte am Wochenende den Diebstahl einer Motorjacht auf. Wie die Polizei mitteilt, kontrollierten die Beamten an der Rastanlage Frankenwald einen Jeep aus Österreich, der auf einem Anhänger eine neun Meter lange Jacht im Schlepptau hatte. Der Fahrer, ein 65-jähriger Österreicher, gab an, das Boot samt des Transportanhängers über ein Inernetportal ersteigert und es nun für 15 000 Euro vom Bieter in Potsdam abgeholt zu haben. Bei der Überprüfung der Bootsdaten fanden die Verkehrspolizisten heraus, dass die Yacht bereits im Jahr 2004 in Berlin gestohlen worden war. Der 65-Jährige, der sich als gutgläubige Käufer ausgegeben hatte, wurde ebenso vorläufig festgenommen wie sein 46-jähriger Beifahrer. Das Boot wurde samt Anhänger beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen übernahm die Kriminalpolizei Hof.



PS: Besitzer bitte wegen Brotzeit und Freibier bei mir per PN melden
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Gruß Olli
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Wer nicht Boot fährt lernt nie richtig fluchen.......
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  #2  
Alt 27.10.2008, 10:06
JanOstsee JanOstsee ist offline
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Ich kann mir vorstellen, das der Ösi tatsächlich übers Ohr gehauen worden ist ...
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  #3  
Alt 27.10.2008, 10:30
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Wellenschlag Wellenschlag ist offline
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Mit nem halbwegs "sauberen" Kaufvertrag wirst du dann aber, selbst wenn du ahnungslos Diebesgut gekauft hast, mitsammt Beifahrer nicht gleich eingeknackt......
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Gruß Olli
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  #4  
Alt 27.10.2008, 10:34
Benutzerbild von Cyrus
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Oh nein diese Oberfranken!

Würdet ihr bitte vor der Aufklärung einer Straftat den Vorbesitzer fragen,
ob er das Boot überhaupt wieder haben möchte.
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Mit sportlichen Grüßen

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Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
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  #5  
Alt 27.10.2008, 10:42
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Wellenschlag Wellenschlag ist offline
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Mann....der war doch 5 Jahre ohne Boot der freud sich bestimmt

ps: wann war eigentlich 1WO letztmals online
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  #6  
Alt 27.10.2008, 10:45
JanOstsee JanOstsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Wellenschlag Beitrag anzeigen
Mit nem halbwegs "sauberen" Kaufvertrag wirst du dann aber, selbst wenn du ahnungslos Diebesgut gekauft hast, mitsammt Beifahrer nicht gleich eingeknackt......
Da hast Du allerdings Recht ... .

Na wollenmal hoffen, das die Franken den Ösi einfach nicht verstehen konnten und erst einen Dolmetscher haben einfliegen lassen.

Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Oh nein diese Oberfranken!

Würdet ihr bitte vor der Aufklärung einer Straftat den Vorbesitzer fragen,
ob er das Boot überhaupt wieder haben möchte.
Ist es nicht so, dass, wenn die Versicherungssumme an den Vorbesitzer ausgezahlt worden ist, das Boot der Versicherung gehört?
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  #7  
Alt 27.10.2008, 10:50
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Wellenschlag Wellenschlag ist offline
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Mal im Ernst ! wo mag das schöne Stück nur seine letzten 4 Jahre verbracht haben inner Scheune oder beim gutgläubigen Bootseigner der ja dann aber ohne "Zulassung" unterwegs gewesen sein muß
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  #8  
Alt 27.10.2008, 10:56
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  #9  
Alt 27.10.2008, 11:19
JanOstsee JanOstsee ist offline
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Hm, ist schon merkwürdig, dass ein vor 4 Jahren in D/Berlin gestohlenes Boot noch immer in Berlin war.
Kann ja ev.auch Versicherungsbetrug sein ?
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  #10  
Alt 27.10.2008, 11:24
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Zitat:
Zitat von JanOstsee Beitrag anzeigen
Kann ja ev.auch Versicherungsbetrug sein ?
Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
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  #11  
Alt 27.10.2008, 11:42
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Kielratte Kielratte ist offline
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Zur Info: einer der kontrollierenden Beamten ist im Schlauchboot- Forum als User angemeldet.

Er hat gestern dort über den Fall berichtet (im Rahmen seiner Möglichkeiten bzgl. Datenschutz/ Dienstbestimmungen), um andere bei einem evtl. Bootskauf zu sensibilisieren.
Hier der Link zum Beitrag (geht aber nur nach vorheriger Anmeldung): http://www.schlauchboot-forum.com/fo...ad.php?t=10090

So wie er schreibt, sind die Österreicher tatsächlich übers Ohr gehauen worden... die Papiere der WSA- Zulassung waren wohl gefälscht bzw. die dort aufgeführten Daten passten nicht zum Boot (was die Käufer vor Ort nicht abgeglichen hatten).
Auch haben sie die persönlichen Daten des Verkäufers nicht anhand des Personalausweises verglichen... insofern: Kohle weg, "Verkäufer" weg, Boot weg und nun auch noch Ärger mit der Polizei

P.S. Habe gerade díe Admins des dortigen Forums angeschrieben, ob sie den Thread zumindest vorübergehend für nicht angemeldete freischalten können. Sollte dies geschehen, werde ich es hier melden...
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Grüsse
Werner

It´s not a trick... it´s a RIB
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  #12  
Alt 27.10.2008, 11:50
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Kielratte Kielratte ist offline
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Boot: Formenti Zar 43
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Habe gerade bereits Antwort bekommen... Thread ist nun frei für Jedermann lesbar
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Grüsse
Werner

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  #13  
Alt 27.10.2008, 11:58
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Bei uns ist ganz schön was los
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  #14  
Alt 27.10.2008, 14:40
Walroß Walroß ist offline
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Zitat:
Zitat von Wellenschlag Beitrag anzeigen
FRANKENPOST 28.10.2008

Berg Eine Streife der Hofer Verkehrspolizei und nicht etwa die Küstenwache klärte am Wochenende den Diebstahl einer Motorjacht auf. Wie die Polizei mitteilt, kontrollierten die Beamten an der Rastanlage Frankenwald einen Jeep aus Österreich, der auf einem Anhänger eine neun Meter lange Jacht im Schlepptau hatte. Der Fahrer, ein 65-jähriger Österreicher, gab an, das Boot samt des Transportanhängers über ein Inernetportal ersteigert und es nun für 15 000 Euro vom Bieter in Potsdam abgeholt zu haben. Bei der Überprüfung der Bootsdaten fanden die Verkehrspolizisten heraus, dass die Yacht bereits im Jahr 2004 in Berlin gestohlen worden war. Der 65-Jährige, der sich als gutgläubige Käufer ausgegeben hatte, wurde ebenso vorläufig festgenommen wie sein 46-jähriger Beifahrer. Das Boot wurde samt Anhänger beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen übernahm die Kriminalpolizei Hof.
Armer Käufer.

Das hat der Dieb eigentlich geschickt eingfädelt.
Erst die Ware 4 Jahre in einer Scheune oder so versenken (da weiß man alles nicht mehr so genau und der Schnäppchengrund scheint offensichtlich), dann das Boot an jemanden verkaufen, der von weither anreisen muß. Da steht der Käufer schon etwas unter Zugzwang und neigt besonders dazu, zu *hoffen*, daß alles in Ordnung ist und daß das, was nicht in Ordnung zu sein scheint, nachträglich geklärt werden würde.

Hoffentlich versauert der Käufer nicht dermaßen, daß er in Zukunft für jeden Kleinkram, den er kaufen will, einen Eigentumsnachweis verlangt.
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  #15  
Alt 27.10.2008, 15:51
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Warum nicht, das ist bei hochpreisigen Sachen doch anzuraten (allein schon wegen einem möglichen Mehrwertsteuerverfahren beim Grenzübertritt).
Einen Fall gibt es auch aus unserer Ecke, dort wurde ein Schiff verkauft, obwohl der "Verkäufer" nicht dazu berechtigt war.
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
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(Wau Holland)
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  #16  
Alt 27.10.2008, 18:49
*biker1500* *biker1500* ist offline
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Hallo Olli.
Die Franken sind schon toll.
Aber bei uns Unterfranken ( bin gebürtiger Unterfanke ) hätten sie den schon an der Landesgrenze verhaftet. Ist halt der Unterschied zwischen Ober - und Unterfranken.: mrgreen:
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  #17  
Alt 27.10.2008, 19:06
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Zitat:
Zitat von *biker1500* Beitrag anzeigen
Aber bei uns Unterfranken ( bin gebürtiger Unterfanke ) hätten sie den schon an der Landesgrenze verhaftet. Ist halt der Unterschied zwischen Ober - und Unterfranken.: mrgreen:
Klar, und in der Oberpfalz wäre das Boot gar nicht geklaut worden.
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  #18  
Alt 27.10.2008, 19:11
*biker1500* *biker1500* ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Klar, und in der Oberpfalz wäre das Boot gar nicht geklaut worden.
Hi Wolf.
Oberpfälzer sind natürlich eine ganz besondere Rasse.
Die sind laut Unicef Weltkulturerbe, da sowas nie mehr nachwächst.
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  #19  
Alt 27.10.2008, 19:43
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Wellenschlag Wellenschlag ist offline
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Zitat:
Zitat von *biker1500* Beitrag anzeigen
Hallo Olli.
Die Franken sind schon toll.
Aber bei uns Unterfranken ( bin gebürtiger Unterfanke ) hätten sie den schon an der Landesgrenze verhaftet. Ist halt der Unterschied zwischen Ober - und Unterfranken.: mrgreen:
ja ja ich weis.....

Man muß Gott für alles Danken - selbst für einen


Unterfranken
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Gruß Olli
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  #20  
Alt 27.10.2008, 19:48
*biker1500* *biker1500* ist offline
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Hallo Olli.
Komplott richtig. Es geht eben nichts über U....Franken.
Du solltest deinem Herrn danken, daß er dir solch gute Menschen an die Seite gestellt hat, die auf dich aufpassen und die dich, wenn es schon garnicht anders geht auch beschützen.
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  #21  
Alt 27.10.2008, 20:52
tomkyle tomkyle ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Sie wissen warum wir Sie anhalten?
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Na ja als gutgläubiger Erwerber darf ers wohl behalten.

§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


In dubio pro navis
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  #22  
Alt 27.10.2008, 20:57
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Eckaat Eckaat ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
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Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Zitat von tomkyle Beitrag anzeigen
Na ja als gutgläubiger Erwerber darf ers wohl behalten.

§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Genau. Das Gesetz fasst dem Verkäufer an die Eier. Der bezahlt die Knete an die Versicherung. Und schlimmstenfalls wandert er noch ins Loch.

Aber nur, falls sich der hier konstruierte Fall sich auch wirklich so verhält.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #23  
Alt 27.10.2008, 21:00
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
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44.657 Danke in 16.445 Beiträgen
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Wenn es allerdings ein gutes Schnäppchen ist, wird daraus schnell Fahrlässigkeit wenn die Papiere z.B. nicht mit der Rumpfnummer übereinstimmen.
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  #24  
Alt 27.10.2008, 21:08
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
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Na ja als gutgläubiger Erwerber darf ers wohl behalten.

§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten setzt voraus, das die Sache nicht abhanden gekommen ist (d.h. geklaut wurde) § 935 BGB
Zitat:
Das ist der Fall, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder in sonstiger Weise ohne den Willen des Eigentümers abhanden gekommen war. Damit beschränkt das Gesetz den Erwerb vom Nichtberechtigten auf diejenigen Fälle, in denen der Eigentümer in zurechenbarer Weise seinen Besitz an einer Sache willentlich an einen Dritten übertragen hat. Hat beispielsweise der Eigentümer seine Sache an einen Mieter vermietet und veräußert der Mieter dann diese Sache an einen Dritten, so ist die Sache nicht abhanden gekommen und der Dritte kann Eigentümer werden. Auch bei irrtümlicher Weggabe einer Sache liegt kein Abhandenkommen vor.http://de.wikipedia.org/wiki/Gutgläubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten
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Gruß Thomas
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  #25  
Alt 27.10.2008, 21:14
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Bedeutet das, wenn ich ein geklautes Charterboot (das der Charterer geklaut hat) kaufe darf ich es behalten, war es ein Privatboot muß ich es zurückgeben?
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