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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 16.10.2008, 20:09
Benutzerbild von hklingle
hklingle hklingle ist offline
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Standard Winterstellplatz in Gefahr, Nachbar beschwert sich, wer kennt die Rechtslage?

So ein Ärger!

Mein Boot steht seit einer Woche im Winterlager (auf dem Trailer) auf einem Grundstück auf einem 3m breiten Streifen zwischen Garage und Grenze zum Nachbarn. Das Boot is 5,10m lang.

Eben ruft der Nachbar an und beschwert sich, das Boot stört ihn und muß da weg.

Jetzt mal die Frage an die Rechtsexperten unter euch:
Kann der uns was?

Das Boot steht dort nur für eine begrenzte Zeit (Oktober bis April).

Der Nachbar wohnt nicht in dem Haus auf seinem Grundstück sondern hat dort nur ein Büro.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Gruss
Horst
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Man könnte es auch etwas billiger haben,
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  #2  
Alt 16.10.2008, 20:15
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Eckaat Eckaat ist offline
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Das Boot steht nicht auf Nachbars Grundstück und ihn stört es und soll weg? Richtig?

Sorry, was ich dem in dem Fall erzählt hätte, das darf ich hier leider nicht schreiben. Sonst Sperre.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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  #3  
Alt 16.10.2008, 20:19
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Cyrus Cyrus ist offline
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Ein Bekannter musste seinen angemeldeten WoWa aus dem Garten (Auffahrt) verbannen weil es eine bauliche Veränderung darstellte.


Ich würde an Deiner Stelle nichts tun und auf etwas amtliches warten.
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  #4  
Alt 16.10.2008, 20:20
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
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Wenn vor meinem Bürofenster direkt ein Boot stehen würde und mir die Sicht / Sonne nimmt.. dann evtl. aber sonst....

Frage doch mal warum oder was Ihn stört .. steht es dort das erste mal ?

Ich denke das er dich darum bitten kann, das Boot woander hin zu stellen ... aber mehr nicht
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By Karsten
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  #5  
Alt 16.10.2008, 20:21
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
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4.859 Danke in 1.379 Beiträgen
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verstellst Du mit dem Boot seinen Blick aus seinem Fenster?

sava
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  #6  
Alt 16.10.2008, 20:21
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von hklingle Beitrag anzeigen

Jetzt mal die Frage....
Kann der uns was?
Na klar kann der euch was, kreuzweise am A.... lecken und zwar ganz gepflegt. Typen gibt das.....

Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #7  
Alt 16.10.2008, 20:24
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Ein Bild von der Situation würde hier helfen.

Melde die Fläche doch als Stellplatz an, dann bekommst du keine Probleme.
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #8  
Alt 16.10.2008, 20:25
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hklingle hklingle ist offline
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Zitat:
Zitat von pasic Beitrag anzeigen
verstellst Du mit dem Boot seinen Blick aus seinem Fenster?

sava
Zu der Hauswand des Nachbarn sind ca. 5-6m, dann kommt das Bürofenster.

Hat der nix besseres zu tun als aus dem Fenster zu gucken?
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  #9  
Alt 16.10.2008, 20:46
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Akki Akki ist offline
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Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst. Deshalb habe ich
ersatzweise mal die Rechtsprechung aus NRW herangezogen. Dort wird
sowas in etwa so gehandhabt wie Hecken und Pflanzen. Für mich käme
dieser Paragraph am nächsten :

Zitat:
§ 31 Aufschichtungen und sonstige Anlagen

(1) Mit Aufschichtungen von Holz, Steinen, Stroh und dergleichen sowie sonstigen mit dem Grundstück nicht fest verbundenen Anlagen, die nicht über 2 m hoch sind, ist ein Mindestabstand von 0,50 m von der Grenze einzuhalten. Sind sie höher, so muß der Abstand um so viel über 0,50 m betragen, als ihre Höhe das Maß von 2 m übersteigt. Quelle
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #10  
Alt 16.10.2008, 20:51
Holly Berlin Holly Berlin ist offline
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Hallo, einfach abwarten, denn er will ja etwas und ist zum handeln gezwungen.

Gruss Holly
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  #11  
Alt 16.10.2008, 21:08
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hklingle hklingle ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst. Deshalb habe ich
ersatzweise mal die Rechtsprechung aus NRW herangezogen. Dort wird
sowas in etwa so gehandhabt wie Hecken und Pflanzen. Für mich käme
dieser Paragraph am nächsten :
Danke Akki!

Ich wohne in Hessen.

Morgen rufe ich mal auf dem Bauamt an...
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  #12  
Alt 16.10.2008, 21:14
Fortune Fortune ist offline
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ich könnte mal unseren betriebsleiter vorbeischicken. er könnte mal bei deinem nachbarn höflich nachfragen ob das mit dem boot nicht doch ok ist......

ach ja: er ist 2,16m groß und hat so 160 kg

ich hatte ihn auch schon mal bei einer geschäftlichen gelegenheit mit dabei als zeugen. aber plötzlich haben wir uns auch so geeinigt
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Fortune

hummel hummel, mors mors !!

Gruß aus Hamburg
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  #13  
Alt 16.10.2008, 21:16
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Ein Bekannter musste seinen angemeldeten WoWa aus dem Garten (Auffahrt) verbannen weil es eine bauliche Veränderung darstellte.
Mmh, was würde denn passieren (rein hypothetisch natürlich ), wenn man einen angemeldeten Wohnwagen zzgl. 3m*6m Pavillion, ein Boot auf Trailer zzgl. 3m*6m Pavillion, noch ein Boot auf Trailer ohne Pavillion, einen Bagger, ein bis zwei angemeldete PKW und ein bis zwei angemeldete Anhänger auf seinem privaten Eigentum stehen hat

Nur so 'ne Frage, nicht daß ich jemanden kennen würde.....



Michael

PS
Bin auf der Suche nach einem schönen kleinen Trecker, weiß auch schon, wo ich den unterbringe....
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  #14  
Alt 16.10.2008, 21:25
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von hklingle Beitrag anzeigen
Danke Akki!

Ich wohne in Hessen.

Morgen rufe ich mal auf dem Bauamt an...
Hier findest Du das komplette hessische Landesrecht:

http://www.hessenrecht.hessen.de/

Mußt aber schnell lesen, wenn Ypsi dran ist, gilt das alles nicht mehr

Michael
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  #15  
Alt 16.10.2008, 21:27
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hklingle hklingle ist offline
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Zitat:
Zitat von Fortune Beitrag anzeigen
ich könnte mal unseren betriebsleiter vorbeischicken. er könnte mal bei deinem nachbarn höflich nachfragen ob das mit dem boot nicht doch ok ist......

ach ja: er ist 2,16m groß und hat so 160 kg

ich hatte ihn auch schon mal bei einer geschäftlichen gelegenheit mit dabei als zeugen. aber plötzlich haben wir uns auch so geeinigt
Das is eigentliche ne gute Idee!!!
Ich habe einen Arbeitskollegen von gleicher Statur, der macht das auch gerne...
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  #16  
Alt 16.10.2008, 21:31
Fortune Fortune ist offline
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Zitat:
Zitat von hklingle Beitrag anzeigen
Das is eigentliche ne gute Idee!!!
Ich habe einen Arbeitskollegen von gleicher Statur, der macht das auch gerne...
is so . geht wirklich!
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  #17  
Alt 16.10.2008, 21:52
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Akki Akki ist offline
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Sag einfach, wenn du das Boot verkaufen mußt, holst du dir dafür ne
Gänsezucht in den Garten. Was meinst du, wie schnell dein Nachbar
wieder das Boot einklagt...
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #18  
Alt 16.10.2008, 22:16
Frieslandfan Frieslandfan ist offline
Lieutenant
 
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181 Danke in 128 Beiträgen
Standard Wem gehört das Grundstück?

eine Frage hätte ich da zu dem Grundstück auf dem dein Boot steht.
Ist es dein eigenes, öffentliches oder Niemandsland?
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mit windigem Gruss
Gerd

ein Frieslandverehrer
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  #19  
Alt 16.10.2008, 22:21
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Giligan Giligan ist offline
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Beweg das Boot ab und an damit es kein (festes) Bauwerk wird....

Willy
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  #20  
Alt 16.10.2008, 22:22
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Beweg das Boot ab und an damit es kein (festes) Bauwerk wird....

Willy
Hat bei meinem Kollegen nicht funktioniert.

Das Boot muss ab und zu auf die Straße.
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  #21  
Alt 16.10.2008, 22:27
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Das Boot muss ab und zu auf die Straße.

armes Deutschland....
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Akki

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  #22  
Alt 16.10.2008, 22:35
John Silver John Silver ist offline
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229 Danke in 131 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von hklingle Beitrag anzeigen
...
Der Nachbar wohnt nicht in dem Haus auf seinem Grundstück sondern hat dort nur ein Büro.

...
Hi Horst,

warum stört das Boot?
Wenn Nachbar dort sein Büro hat, dann fürchtet er evtl. geschäftlichen Schaden.

Kläre Deine Rechtsposition und mache das zur Verhandlungssache.
Vielleicht ist das dem Nachbarn eine Zahlung wert und er bietet eine Unterbringungsalternative an.

Immer freundlich bleiben!

LG
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  #23  
Alt 16.10.2008, 22:35
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kmdx kmdx ist offline
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ein anhänger ist nicht fest mit dem boden verbunden und hat mit einem bauwerk im baurechtlichen/bauordnungsrechtlichen sinne rein garnichts zu tun. es handelt sich um fahrzeuge, dazu noch um welche, die sich auf einem privatgrundstück befinden. wenn von diesen keine gefahr ausgeht, kann der nachbar möglicherweise zivilrechtlich obligationen ableiten, müsste allerdings glaubhaft machen, inwiefern er in der nutzung seines grundstückes/in seiner persönlichen freiheit oder in sonsteinem rechtsgut beeinträchtigt wird. neid zählt übrigens nicht zur verletzung von rechtsgütern, sondern ist ein persönliches defizit. allerdings eins, dass du dir hart verdient hast.
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der frühe Vogel kann mich mal...
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  #24  
Alt 16.10.2008, 22:38
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viking22 viking22 ist offline
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965 Danke in 487 Beiträgen
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Zitat:
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So ein Ärger!

Mein Boot steht seit einer Woche im Winterlager (auf dem Trailer) auf einem Grundstück auf einem 3m breiten Streifen zwischen Garage und Grenze zum Nachbarn. Das Boot is 5,10m lang.
........

Gruss
Horst
Erste Frage muss sein, gibt es einen gültigen (qualifizierten Bebauungsplan) und was steht über Stellplätze und Nebengebäude drinn.
Dürfen Stellplätze auserhalb eines Baufensters, Baulinie oder hinter/vor der Baugrenze errichtet werden?
Wenn kein B-Plan vorh., ist es generell schon mal gut, da die "Bauordnung" lockerer mit solchen Themen umgeht.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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  #25  
Alt 16.10.2008, 22:41
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
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Wohl sein eigenes, aber ich fürchte, die grundsätzliche Frage nach dem "kann der uns was" ist garnicht so leicht zu beantworten - vor Gericht und auf hoher See ist man schließlich sehr einsam...

Sieht es ein Richter so, dass der Nachbar über Gebühr (und das ist ein extrem dehnbarer Begriff !) durch das Boot gestört wird, muss es weg ! Eine Vorabanfrage beim Bauamt ist zwar sinnvoll und die Antwort wahrscheinlich beruhigend, ABER hat nichts mit dem Ausgang eines vielleicht folgenden Zivilprozesses zu tun !

Nur mal als Beispiel für (Un)Rechtsprechung in Dummland : http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,173687,00.html
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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