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  #26  
Alt 17.10.2008, 10:59
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Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Auch bei Ausbildungsfahrten ist der "Fahrende" nicht Rudergänger, sondern der Schiffsführer. Wer ausbilden darf und was die Ausbildung umfasst, ist ebenfalls nirgendwo geregelt. .
Ausbilden darf in D soweit ich weiß jeder, der den dazugehörigen SBF besitzt
Sagte zumindest damals der Inhaber der Bootsfahrschule wo ich meinen Schein machte, deshalb bieten diese Führerscheinkurse auch viele Wassersportclubs an
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  #27  
Alt 17.10.2008, 11:05
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Zitat von Ole aus HB Beitrag anzeigen
Nein, dann ist er Schiffsführer.
Falsch .... guckst du hier:

§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

  1. Die Besatzung hat den Anweisungen des Schiffsführers Folge zu leisten, die dieser im Rahmen seiner Verantwortlichkeit erteilt. Sie hat zur Einhaltung dieser Verordnung ihrerseits beizutragen.

  2. Alle übrigen an Bord befindlichen Personen haben die Anweisungen zu befolgen, die ihnen vom Schiffsführer im Interesse der Sicherheit der Schifffahrt sowie der Ordnung und Sicherheit an Bord erteilt werden.

  3. Mitglieder der Besatzung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen, sind insoweit auch für die Befolgung der Bestimmungen dieser Verordnung und der im Rahmen des § 1.22 erlassenen Verordnungen und Anordnungen vorübergehender Art verantwortlich.

  4. Die Mitglieder der diensttuenden Mindestbesatzung nach der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung oder Rheinschiffsuntersuchungsordnung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbständig den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen, dürfen nicht durch Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder aus einem anderen Grund beeinträchtigt sein.

    Bei einer Menge von 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Promille oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, ist es den in Satz 1 genannten Personen verboten, das Fahrzeug zu führen.

Das ist der klassische Rudergänger. Anders ginge es auch nicht. Das Ruder muss mit einer geeigneten Person besetzt sein. Woher erlangt man denn diese Eignung - etwa durch Geburt?

Wenn eure Auslegung zutreffen würde, gebe es gar keine Rudergänger.
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  #28  
Alt 17.10.2008, 11:12
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Zitat von Ole aus HB Beitrag anzeigen
Glaubst Du, dass die Prüfungsrichtlinien des DSV deutsche Gesetze und Verordnungen aushebeln können
Gar nicht nötig - sie sind nämlich das Gesetz - guckst du hier:

Richtlinien für den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. über die Durchführung der Aufgaben nach § 11 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 21. Februar 1990 - BW 12/44.30.08-01/22 Va 90 - (VkBl. 1990 S. 156), zuletzt geändert am 7. Dezember 2006 - LS 26/6263.1/4 - (VkBl. 2006 S. 923)


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  #29  
Alt 17.10.2008, 18:26
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Ich glaube, du machst am Besten was du willst und..... zahlst! Die Waspo wird bei solcher Argumentation gar nicht diskutieren, die verzichten halt auf Barzahlung und schicken es dir heim (wird meist noch teurer), dann bekommst du deine Anhörung, den Bußgeldbescheid und du kannst wenn du meinst den Rechtsweg einschlagen.... und es wird noch teurer.

Weil, es gibt da schon so gewisse kleine aber feine Unterschiede:

Prüfer <> Ausbilder

Richtline <> Verordnung <> Gesetz

Das hier alles aufzuarbeiten ist mir ehrlich zu aufwendig, sorry.
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  #30  
Alt 17.10.2008, 18:33
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ich glaube, du machst am Besten was du willst und..... zahlst! Die Waspo wird bei solcher Argumentation gar nicht diskutieren, die verzichten halt auf Barzahlung und schicken es dir heim (wird meist noch teurer), dann bekommst du deine Anhörung, den Bußgeldbescheid und du kannst wenn du meinst den Rechtsweg einschlagen.... und es wird noch teurer.

Weil, es gibt da schon so gewisse kleine aber feine Unterschiede:

Prüfer <> Ausbilder

Richtline <> Verordnung <> Gesetz

Das hier alles aufzuarbeiten ist mir ehrlich zu aufwendig, sorry.
Sei mir mal nicht böse - aber so wie du hier argumentierst, hast du keine Ahnung, keine Rechtsgrundlage, nur trügerische Gefühle - und riskierst damit eine

Dicke Lippe
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  #31  
Alt 17.10.2008, 20:07
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Wenn unser Hannes (5) in freiem Wasser am Lenkrad steht und den Gashebel bedient, dann sitze ich dahinter und greife notfalls helfend ein. Schließlich wollen wir ja mal irgendwann irgendwo hin.

Und was das Gesetz dazu sagt und ob man sich da jetzt hier um Kleinlichkeiten zanken muss, das ist mir völlig Brille.

Hauptsache wir haben alle Spaß.

Gruß Ecki
Ich halts wie Ecki, meine 3 - jährige Nichte hat auch schon auf meinem Schoss den LOTOS in Verdrängerfahrt gesteuert!
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  #32  
Alt 17.10.2008, 20:12
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Nur mal so nebenbei - warum bekommt eigentlich der einzige völlig danebenliegende Beitrag mit dem Inhalt : "Ist mir eigentlich alles egal, ich mach was ich will wenns Spaß macht" die meisten "DANKE"
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  #33  
Alt 17.10.2008, 20:24
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Zitat:
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Nur mal so nebenbei - warum bekommt eigentlich der einzige völlig danebenliegende Beitrag mit dem Inhalt : "Ist mir eigentlich alles egal, ich mach was ich will wenns Spaß macht" die meisten "DANKE"
Weil man im Leben nicht alles so verkniffen sehen muss


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Alt 17.10.2008, 20:25
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Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Nur mal so nebenbei - warum bekommt eigentlich der einzige völlig danebenliegende Beitrag mit dem Inhalt : "Ist mir eigentlich alles egal, ich mach was ich will wenns Spaß macht" die meisten "DANKE"

......vielleicht, weil einem die ganze Vorschriftenkaxxe am Arxxh runtergeht.....

Wobei, ich nie einen Jugendlichen unter 16 alleine fahren lassen würde, schon gar nicht, wenn er/sie nicht die Lizenz dazu hat , jedenfalls nicht Binnen, Buten iss das ja egal......... unter 5 PS
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  #35  
Alt 17.10.2008, 20:26
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Zitat:
Zitat von el toro Beitrag anzeigen
Weil man im Leben nicht alles so verkniffen sehen muss


Die Dame kenne ich, die iss noch jünger als 3
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  #36  
Alt 17.10.2008, 20:28
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ach echt mir hat sie gesagt sie sei alt genug zum Bootfahren
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  #37  
Alt 17.10.2008, 20:31
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Zitat:
Zitat von el toro Beitrag anzeigen
ach echt mir hat sie gesagt sie sei alt genug zum Bootfahren
Ist sie auch ... siehe oben ...
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  #38  
Alt 17.10.2008, 20:36
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Ich sage jetzt mal, das Mindestalter für die Besetzung des Ruders beträgt 12 Jahre .

Das gilt aber nur auf den im Punkt 5 des § 1.09 der BinSchStrO genannten Gewässer .

Mal ehrlich, ich verstehe die hier in regelmäßigen Abständen auftauchenden Fragen zum Mindestalter Schiffsführer/ Rudergänger nict nehr.

Ist es wirklich so schwer selbst in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung,der Seeschifffahrtsstraßenordnung, der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, der Donau, Ems, KVR und wie sie alle heißen (habe keine Lust mehr die Links einzusetzen ), selbst nachzulesen .

Wer sich auch nur etwas mit Sport-"Schifffahrt" beschäftigt sollte doch schon mal was von Elwis (mit "W", also nicht der aus Memphis) gehört haben.

Ich weiß nicht mehr, wieviel "Tröts" ich zu diesem Thema schon "durch" habe.

Gruß Lutz

P.S. Es gibt auch noch Landesschifffahrtsordnungen für die Gewässser die keine Binnenschifffahrtsstraßen sondern Landeswasserstraßen sind.
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  #39  
Alt 17.10.2008, 20:41
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ich sage jetzt mal, das Mindestalter für die Besetzung des Ruders beträgt 12 Jahre .

Das gilt aber nur auf den im Punkt 5 des § 1.09 der BinSchStrO genannten Gewässer .

Mal ehrlich, ich verstehe die hier in regelmäßigen Abständen auftauchenden Fragen zum Mindestalter Schiffsführer/ Rudergänger nict nehr.

Ist es wirklich so schwer selbst in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung,der Seeschifffahrtsstraßenordnung, der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, der Donau, Ems, KVR und wie sie alle heißen (habe keine Lust mehr die Links einzusetzen ), selbst nachzulesen .

Wer sich auch nur etwas mit Sport-"Schifffahrt" beschäftigt sollte doch schon mal was von Elwis (mit "W", also nicht der aus Memphis) gehört haben.

Ich weiß nicht mehr, wieviel "Tröts" ich zu diesem Thema schon "durch" habe.

Gruß Lutz

P.S. Es gibt auch noch Landesschifffahrtsordnungen für die Gewässser die keine Binnenschifffahrtsstraßen sondern Landeswasserstraßen sind.

Danke ... und wieder einer, der keine Ahnung hat aber zumindest schonmal ELWIS kennt
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  #40  
Alt 17.10.2008, 20:51
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ich sage jetzt mal, das Mindestalter für die Besetzung des Ruders beträgt 12 Jahre .

Das gilt aber nur auf den im Punkt 5 des § 1.09 der BinSchStrO genannten Gewässer .

Mal ehrlich, ich verstehe die hier in regelmäßigen Abständen auftauchenden Fragen zum Mindestalter Schiffsführer/ Rudergänger nict nehr.

Ist es wirklich so schwer selbst in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung,der Seeschifffahrtsstraßenordnung, der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, der Donau, Ems, KVR und wie sie alle heißen (habe keine Lust mehr die Links einzusetzen ), selbst nachzulesen .

Wer sich auch nur etwas mit Sport-"Schifffahrt" beschäftigt sollte doch schon mal was von Elwis (mit "W", also nicht der aus Memphis) gehört haben.

Ich weiß nicht mehr, wieviel "Tröts" ich zu diesem Thema schon "durch" habe.

Gruß Lutz

P.S. Es gibt auch noch Landesschifffahrtsordnungen für die Gewässser die keine Binnenschifffahrtsstraßen sondern Landeswasserstraßen sind.

Und jetzt nochmal obendrauf:

Jeder möge das mit sich selbst und seinem Verantwortungsbewusstsein abmachen!

Da, wo Binnen oder Buten freie Fahrt ist, lasse ich jeden ans Ruder und beaufsichtige ihn/sie entsprechend!

Wenns eng wird, greift der Käptn ein

..... ja, iss auch schon passiert, es musste einem Charterschiff ausgewichen werden, dass entgegen allen Vorschriften meine Vorfahrt geschnitten hat.
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  #41  
Alt 17.10.2008, 20:52
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Wenn das offiziell möglich ist, meinen fünfjährigen Sohn ans Ruder zu lassen, warum hat der "dumme" Gesetzgeber dann erstmal gesagt, dass der Junge mindestens 16 (oder hier und da 12) sein muss??? Wäre doch blöd!
Und mal ganz im Ernst: Wenn ich den Beamten dann erzähle, dass ich ihn schon mal auf die Prüfung in 11 Jahren vorbereite, was glaubst Du, wie sie reagieren...?
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-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
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  #42  
Alt 17.10.2008, 20:59
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Nur mal so nebenbei - warum bekommt eigentlich der einzige völlig danebenliegende Beitrag mit dem Inhalt : "Ist mir eigentlich alles egal, ich mach was ich will wenns Spaß macht" die meisten "DANKE"
Weil viele Leute genau so denken, aber sich nicht trauen es zu schreiben.
Keep cool. Das wahre Leben ist ernst genug.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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  #43  
Alt 17.10.2008, 20:59
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Tschuldigung mal - geht das jetzt völlig daneben?

ICH habe von Anfang an behauptet - und bewiesen - dass unsere Kinder ans Steuer dürfen - sie sind kein Rudergänger, solange der Schiffsführer eingriffsbereit danebensteht.

Allerdings habe ich das Gefühl, dass mir jetzt unterstellt wird, ich hätte genau das Gegenteil behauptet
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  #44  
Alt 17.10.2008, 21:00
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Wenn das offiziell möglich ist, meinen fünfjährigen Sohn ans Ruder zu lassen, warum hat der "dumme" Gesetzgeber dann erstmal gesagt, dass der Junge mindestens 16 (oder hier und da 12) sein muss??? Wäre doch blöd!
Und mal ganz im Ernst: Wenn ich den Beamten dann erzähle, dass ich ihn schon mal auf die Prüfung in 11 Jahren vorbereite, was glaubst Du, wie sie reagieren...?

Kinder können viel mehr, als man ihnen im ersten Moment zutraut, sie müssen nur sicher angeleitet werden!

Rudergehen als Spiel und Du sollst mal sehen, wie schnell er besser ist als der Alte
Sie wollen doch und man soll sie lassen unter verantwortungsvoller Aufsicht!

Die Rennleitung iss doch nicht überall und immer , schon mal was vom Fernglas gehört (iss bei mir Standardausrüstung)
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  #45  
Alt 17.10.2008, 21:02
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Kinder können viel mehr, als man ihnen im ersten Moment zutraut, sie müssen nur sicher angeleitet werden!

Rudergehen als Spiel und Du sollst mal sehen, wie schnell er besser ist als der Alte
Sie wollen doch und man soll sie lassen unter verantwortungsvoller Aufsicht!

Die Rennleitung iss doch nicht überall und immer , schon mal was vom Fernglas gehört (iss bei mir Standardausrüstung)
Sehe ich doch im Prinzip genau so!

Aber offiziell ist es m.M. nach eben rechtlich nicht möglich...
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  #46  
Alt 17.10.2008, 21:04
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Tschuldigung mal - geht das jetzt völlig daneben?

ICH habe von Anfang an behauptet - und bewiesen - dass unsere Kinder ans Steuer dürfen - sie sind kein Rudergänger, solange der Schiffsführer eingriffsbereit danebensteht.

Allerdings habe ich das Gefühl, dass mir jetzt unterstellt wird, ich hätte genau das Gegenteil behauptet
Wenn Du Prüfer beim DSV und/oder Ausbilder bist kein Problem, solange der Aspirant so ca. 15 Jahre alt ist. Oder wie oder watt?! Ich lasse mich wirklich gern eines besseren belehren... aber wir leben in Deutschland!
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  #47  
Alt 17.10.2008, 21:09
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Nur für diejenigen, die einen eigenen Trööt draus machen wollen, hier nochmals die eigentliche Frage:

Zitat:
Zitat von Donjohnsen Beitrag anzeigen
....
Dürfen meine Kinder an das Motorboot Steuer wenn ich an Bord bin ?
....
Nicht auf meinen Schoß. Auch schlafend oder unter Deck ist an Bord....

Oder auch: "Wie handhabt ihr das?"

Wenn das aber alles ohne Belang ist... Tolle Art und Weise mit einer ernsthaften Frage umzugehen.

Na ja, ein paar vernünftige Antworten hat er ja bekommen und wo er das nachlesen kann weiß er jetzt auch, sogar wenn er Ausbilder oder Prüfer ist/wird.
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  #48  
Alt 17.10.2008, 21:14
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Hast recht! Fragen wir doch Donjohnsen: Frage beantwortet?
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  #49  
Alt 17.10.2008, 21:16
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So, und jetzt noch l a n g s a m für Ole und Dicke Lippe:

Der Schiffsführer, der eingriffsbereit beim Fahrenden steht, ist "Rudergänger".

Der Tourist auf dem Fahrersitz, der mal das Lenkrad berührt, interessiert Schifffahrtsrechtlich nicht ....
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  #50  
Alt 17.10.2008, 21:19
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So, und jetzt noch l a n g s a m für Ole und Dicke Lippe:

Der Schiffsführer, der eingriffsbereit beim Fahrenden steht, ist "Rudergänger".
Ob schnell oder langsam ist egal. Das sind Richtlinien für die Durchführung der Prüfung. Mit anderen Worten:
Das gilt nur während der Prüfungsfahrt.
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