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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.10.2008, 22:57
Donjohnsen Donjohnsen ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Dürfen meine Kinder an das Steuer

Hallo,
Dürfen meine Kinder an das Motorboot Steuer wenn ich an Bord bin ?
Es gibt wohl eine regelung das Kinder nicht ans Steuer dürfen wo kann ich das nachlesen ?
Danke für die Info bis bald.
Und immer eine Handbreit Rotwein im Glas...
Gruss
Jens
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  #2  
Alt 15.10.2008, 23:22
d-a-n d-a-n ist offline
Cadet
 
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Standard

Da ich vor kurzen meinen Binnenführerschein gemacht habe, kann ich dir das ganz genau sagen:
Deine Kinder müssen mindestens 16Jahre alt sein, und körperlich sowie geistig geeignet sein.
Ich hab eben nochmal im Offiziellen Fragekatalog für den Binnenführerschein nachgeschaut.

Viele Grüße,
Daniel
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  #3  
Alt 16.10.2008, 04:45
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Teils Teils

Binnen:
körperlich und geistig geeignet und mindestens 16 Jahre alt

See
körperlich und geistig geeignet (und das war es)

Es versteht sich von selbst, daß sich in beiden Fällen der Rudergänger auskennen sollte. und im Falle See:

Wenn´s bei einem 10 Jährigen knallt, wird man hinterher in Beweisnot kommen, dass er geeignet war. (Gummiparagraph), Weil "offensichtlich" doch nicht geeignet.

Dagegen wenn man rumtuckert kann man halt Binnen direkt belangt werden, See wird wohl erstmal keiner was sagen. Wie gesagt, bis es knallt...
__________________
gregor

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  #4  
Alt 16.10.2008, 06:43
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Style Style ist offline
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nur wenn ich hintendran stehe!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
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  #5  
Alt 16.10.2008, 06:44
Water Water ist offline
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Wenn er ein Kind ans Ruder lässt, gilt er nach wie vor als Schiffsführer. Was passiert, muss er sich zuschreiben lassen.

Ich hatte früher schon einmal meinen Sohn zwischen den Beinen sitzen und der durfte lenken. Da hatte er als kaum 10 Jähriger schon viel Spaß.

Das war aber eine Situation, wo ich praktisch selbst auf dem Fahrersitz saß. Wenn es hätte sein müssen, hätte ich innerhalb eines Bruchteils einer Sekunde selbst eingreifen können.

Verboten ist das nach meinem Kenntnisstand nicht.

Eine eigenverantwortliche Schiffsführung dagegen setzt das Mindestalter von 16 Jahren und die Sachkunde in Form des Besitzes der Fahrerlaubnis voraus.

Eine weitere Option ist der sogenannte Rudergänger. Der müsste dann 16 Jahre alt sein und führt unter Verantwortung des Schiffsführers. Wenn hier etwas passiert, musst sich das aber auch der Schiffsführer zuschreiben lassen.

Gruß Walter
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  #6  
Alt 16.10.2008, 06:47
derrico derrico ist offline
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Hallo.Wie war das gleich?Da dürfte wohl auch meine Freundin ans steuer wenn ich an bord bin.(binnen)Das mit dem schein ist schon lange her.mfg.enrico
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  #7  
Alt 16.10.2008, 06:49
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Triton05 Triton05 ist offline
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Hallo Jens,


... wie alt sind Deine Kinder?
Ich sag mal so; Du läßt Deine Kinder auch nicht ans Steuer Deines PKW, ggf. LKW usw..
Das Motorboot ist kein " Spielzeug".
Man muß immer bedenken, dass man mit dem Motorboot, wenn so sein soll richtig Unheil und Schaden anrichten kann. Und dann geht es um die Haftung!
gruß hans
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  #8  
Alt 16.10.2008, 06:58
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Die deutsche Regelung wurde ja schon behandelt....wie sieht es da rechtlich in Kroatien aus?
__________________
Gruß Jörg
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  #9  
Alt 16.10.2008, 07:22
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Hmmmmh - ganz so klar ist die Sache Binnen auch nicht. So gilt beispielsweise der "Fahrschüler" nicht als Rudergänger, der "Ausbilder" muss aber eine Position einnehmen, aus der heraus er jederzeit eingreifen kann. Der "Fahrschüler" darf also jünger als 16 Jahre alt sein.
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  #10  
Alt 16.10.2008, 07:27
d-a-n d-a-n ist offline
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Naja, aber man darf den Schein ja auch erst am 16 Jahren machen...
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  #11  
Alt 16.10.2008, 08:05
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Chaabo Chaabo ist offline
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Zitat:
Zitat von Donjohnsen Beitrag anzeigen
Hallo,
Dürfen meine Kinder an das Motorboot Steuer wenn ich an Bord bin ?
Es gibt wohl eine regelung das Kinder nicht ans Steuer dürfen wo kann ich das nachlesen ?
Danke für die Info bis bald.
Und immer eine Handbreit Rotwein im Glas...
Gruss
Jens
Also meiner darf ans Steuer. Schon immer.
Ich finde die können das gar nicht früh genug lernen.
(Natürlich bin ich dabei immer auf "hab-acht".)
Wir haben sogar schon Mann über Bord Manöver gelernt, man weiß ja nie...






Gruß,

David
__________________


Geändert von Chaabo (16.10.2008 um 08:21 Uhr)
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  #12  
Alt 16.10.2008, 08:07
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Ich hab mal die gesetzlichen Bestimmungen herausgesucht. Danach muss man wohl unterscheiden zwischen

- dem Schiffsführer (Führerscheinpflicht)
- dem Rudergänger (steuert eigenständig, Schiffsführer muss nur irgendwo an Bord sein), Anforderungen: Körperlich und geistig geeignet, mindestens 16 Jahre alt u.s.w.
- dem "Fortbeweger" (keine Anforderungen, der Schiffsführer gilt als Rudergänger und muss permanent beaufsichtigen).

§ 2 (4) Sportbootführerschein VO Binnen
Der Eigentümer oder Führer eines Sportbootes darf nicht anordnen oder zulassen, daß jemand das Boot führt, der nicht Inhaber der erforderlichen Fahrerlaubnis (Absatz 1) ist oder gegen den das Ruhen der Erlaubnis (§ 10a Abs. 1) vollziehbar angeordnet wurde.Ein Sportboot im Sinne dieser Vorschrift führt nicht, wer es unter Aufsicht des Inhabers einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart fortbewegt. In diesem Fall ist Führer allein der Beaufsichtigende.

§ 1.09 Binnenschifffahrtsstraßenordnung
Besetzung des Ruders

  1. Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist.
  2. Die Anforderung an das Mindestalter nach Nummer 1 gilt nicht für Kleinfahrzeuge, soweit diese mit keiner Antriebsmaschine ausgerüstet sind.
  3. Zur sicheren Steuerung des Fahrzeugs muss der Rudergänger in der Lage sein, alle im Steuerstand ankommenden Informationen und Weisungen zu empfangen oder von dort Informationen und Weisungen zu geben. Insbesondere muss er alle Schallzeichen wahrnehmen können und nach allen Seiten genügend freie Sicht haben. Ist keine ausreichend freie Sicht möglich, kann dies durch ein optisches Hilfsmittel ausgeglichen werden, das in einem ausreichenden Blickfeld ein klares und unverzerrtes Bild liefert.
  4. Soweit es besondere Umstände erfordern, hat der Schiffsführer dafür zu sorgen, dass zur Unterrichtung des Rudergängers ein Ausguck aufgestellt ist.
  5. ....

Daraus schließe ich:

Die am Steuer eines Sportbootes sitzende/stehende Person gleich welchen Alters ist dann nicht Rudergänger, wenn sie permanent beaufsichtigt wird. Es gelten keine Anforderungen (auch kein Mindestalter).


@Jörg

Kroatien weiß ich nicht, ist Holland ist Schiffsführer eines schnellen Motorbootes (>20km/h), wer am Steuer sitzt. Die kennen keinen Rudergänger.
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  #13  
Alt 16.10.2008, 09:30
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Zitat:
Zitat von Chaabo Beitrag anzeigen
Also meiner darf ans Steuer. Schon immer.
Ich finde die können das gar nicht früh genug lernen.
Ganz meine Meinung. Meine beiden Töchter (9 und 10 Jahre) fahren auch sehr häufig, auch über längere Strecken und leichte Manöver. Selbstverständlich stehe ich immer direkt daneben um im Fall eines Falles eingreifen zu können oder Fragen beantworten zu können.
__________________
Sportliche Grüße
Stefan
http://www.divedreams.org
Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner

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  #14  
Alt 16.10.2008, 18:04
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Meine Tochter fährt sehr gewissenhaft und vorrausschauend. Sie achtet auf entgegenkommende Boote die noch über hundert Meter weit weg sind und fragt in welche Richtung sie ausweichen soll. Das Ganze in Verdrängerfahrt.
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Alt 16.10.2008, 18:10
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Wie gesagt, auf See kein Problem (wenn nix passiert), da gibt es beim Rudergänger den Alterszusatz mind. 16 Jahre nicht.

Binnen kann´s direkt Knöllchen geben.

Meiner fährt auch schon gut.
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gregor

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  #16  
Alt 16.10.2008, 21:00
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Wie gesagt, auf See kein Problem (wenn nix passiert), da gibt es beim Rudergänger den Alterszusatz mind. 16 Jahre nicht.

Binnen kann´s direkt Knöllchen geben.

Meiner fährt auch schon gut.
Hast du meinen Beitrag nicht gelesen? Gebe ja zu, er ist etwas länger....
Aber auch binnen gibts keine Knöllchen
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  #17  
Alt 16.10.2008, 22:00
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Hast du meinen Beitrag nicht gelesen? Gebe ja zu, er ist etwas länger....
Aber auch binnen gibts keine Knöllchen
Doch!
Und du führst es selbst auf...

Zitat:
  1. Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist.
  2. Die Anforderung an das Mindestalter nach Nummer 1 gilt nicht für Kleinfahrzeuge, soweit diese mit keiner Antriebsmaschine ausgerüstet sind.
Wir reden doch nicht über Paddelboote, oder? Und wir reden über "das Ruder .... besetzt ist", wie z.B. auf den vorherigen Bildern.

Klar darf im Sinne des Gesetzgebers auch ein unter 16 Jähriger das Ruder mal anfassen, wenn du selbst am Ruder bist, aber es halt nicht übernehmen. Und du wirst z.B. doch keinen 14 Jährigen auf deinen Schoß setzen oder? Aber sitzt du daneben = Knöllchen.
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gregor

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  #18  
Alt 16.10.2008, 22:08
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also rechtlich gibt es eigentlich keinen interpretationsspielraum wie bereits geschrieben.

ich bin aber sicher , dass kein erpel ärger macht wenn nicht gerade der achtjährige an den blauen booten vorbei gleitet. also ich nehm meinen 8-ender immer vom steuer wenn ich sie sehe. auch erpel haben kinder.... und auch ein kleines maß an verständnis
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Fortune

hummel hummel, mors mors !!

Gruß aus Hamburg
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  #19  
Alt 16.10.2008, 22:20
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Fortune Beitrag anzeigen
... , dass kein erpel ärger macht...
Sehe ich prinzipiell auch so, vor allem, wenn er vernünftig fährt und offensichtlich ist, daß die Aufsichtspflicht ernst genommen wird (also der Bootsführer nicht auf der Sonnenliege oder in der Kabine weilt ), und wenn doch, hat er wahrscheinlich einen echt miesen Tag.

Aber wie du schon schreibst, die Gesetzessicht ist eindeutig. Wenn er kassieren will, kann er das Binnen schon tun.
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gregor

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  #20  
Alt 16.10.2008, 22:28
Walroß Walroß ist offline
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Ich habe in Erinnerung (mal gelesen), daß es nicht zulässig sei, daß jemand ohne Befähigungsnachweis das Boot als "Werkzeug" führt. Demnach war das Mindestalter auch für jemanden, der nur Befehle /Anweisungen ausführt, in jedem Falle 16Jahre. Ausnahmen für Jugend-Sportveranstaltungen müßten beantragt werden.

Vielleicht finde ich den Schriebs ja wieder.
Sollte es so ein Gesetz oder eine entsprechende Interpretation geben, dann ist das in meinen Augen äußerst weltfremdes Bürokratentum.

Ich bin davon überzeugt, daß die Fähigkeit zum Führen eines Bootes als "Rudergänger" nichts mit Alter zu tun hat.
Alter sehe ich als Kriterium für das Tragen von Verantwortung, für Strafmündigkeit.
Der Schiffsführer hat in jedem Fall eindeutig die Verantwortung zu tragen. Er ist auch dafür verantwortlich, daß z.B. eine Geschwindigkeit gewählt wird, die der Rudergänger sicher beherrschen kann.

Was mancher Mensch mit 8 Jahren begriffen hat und kann, das haben andere mit 80 noch nie draufgehabt.
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  #21  
Alt 17.10.2008, 01:19
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Eckaat Eckaat ist offline
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Wenn unser Hannes (5) in freiem Wasser am Lenkrad steht und den Gashebel bedient, dann sitze ich dahinter und greife notfalls helfend ein. Schließlich wollen wir ja mal irgendwann irgendwo hin.

Und was das Gesetz dazu sagt und ob man sich da jetzt hier um Kleinlichkeiten zanken muss, das ist mir völlig Brille.

Hauptsache wir haben alle Spaß.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #22  
Alt 17.10.2008, 07:28
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Zitat:
Zitat von Walroß Beitrag anzeigen
Ich habe in Erinnerung (mal gelesen), daß es nicht zulässig sei, daß jemand ohne Befähigungsnachweis das Boot als "Werkzeug" führt. Demnach war das Mindestalter auch für jemanden, der nur Befehle /Anweisungen ausführt, in jedem Falle 16Jahre. Ausnahmen für Jugend-Sportveranstaltungen müßten beantragt werden.

Vielleicht finde ich den Schriebs ja wieder.
Sollte es so ein Gesetz oder eine entsprechende Interpretation geben, dann ist das in meinen Augen äußerst weltfremdes Bürokratentum.

Ich bin davon überzeugt, daß die Fähigkeit zum Führen eines Bootes als "Rudergänger" nichts mit Alter zu tun hat.
Alter sehe ich als Kriterium für das Tragen von Verantwortung, für Strafmündigkeit.
Der Schiffsführer hat in jedem Fall eindeutig die Verantwortung zu tragen. Er ist auch dafür verantwortlich, daß z.B. eine Geschwindigkeit gewählt wird, die der Rudergänger sicher beherrschen kann.

Was mancher Mensch mit 8 Jahren begriffen hat und kann, das haben andere mit 80 noch nie draufgehabt.
Zum Thema Rudergänger aus den Prüfungsrichtlinien von DMYV/DSV

Punkt 3.2.3.2

Rudergänger im Sinne des § 1.09 BinSchStrO, RheinSchPV, MoselSchPV bleibt der Schiffsführer, der ebenso die Tätigkeit des Prüflings überwacht und sich in unmittelbarer Nähe des Ruders aufhält, so dass er jederzeit in der Lage ist, das Ruder selbst zu übernehmen und notwendige Anweisungen zu geben. Dies enthebt den Prüfer nicht von seiner Pflicht, in Notsituationen einzugreifen. Der Prüfling bestimmt nicht eigenverantwortlich den Kurs, da er das Sportboot nicht vom Ausgang zum Zielort steuern soll, sondern der Prüfer dem Prüfling im einzelnen die auszuführenden Manöver aufgibt.

Also auch hier steht: Eine Person, die nicht eigenverantwortlich, sondern unter Aufsicht das Fahrzeug fortbewegt, ist weder Schiffsführer noch Rudergänger.
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  #23  
Alt 17.10.2008, 08:49
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Bernd Bernd ist offline
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Nur sind wir keine ausgebildeten Prüfer des DSV, ich darf mich ja auch nicht in ein Fahrschulauto setzen. Hier steht klar Prüfer und nicht Inhaber eines Sportbootführerscheins. So ist imho diese Regelung nicht anwendbar.
Bermd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #24  
Alt 17.10.2008, 09:56
Slider
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Bernd, bei meinen Prüfungen und denen meiner Töchter war Schiffsführer der Beauftragte der Bootsfahrschule. Dieser stand eingriffsbereit neben dem "Fahrenden". Der Prüfer stand abseits im Heck.

Mit dem Auto kannst du das eh nicht vergleichen, es gibt sowas wie das Fahrlehrergesetz nicht.

Auch bei Ausbildungsfahrten ist der "Fahrende" nicht Rudergänger, sondern der Schiffsführer. Wer ausbilden darf und was die Ausbildung umfasst, ist ebenfalls nirgendwo geregelt. Es ist nur geregelt, welche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen.

Die Eigenschaft "Rudergänger" ist nur dann erfüllt, wenn diese Person eigenständig über Kurs und/oder Geschwindigkeit entscheiden kann.
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  #25  
Alt 17.10.2008, 10:06
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Ole aus HB Ole aus HB ist offline
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Zitat:
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Bernd, bei meinen Prüfungen und denen meiner Töchter war Schiffsführer der Beauftragte der Bootsfahrschule. Dieser stand eingriffsbereit neben dem "Fahrenden". Der Prüfer stand abseits im Heck.

Mit dem Auto kannst du das eh nicht vergleichen, es gibt sowas wie das Fahrlehrergesetz nicht.
Der Fahrlehrer im Auto ist der Fahrzeugführer. Dafür hat er ja auch die Pedale. Er darf nicht mal mit seinem Handy telefonieren, wenn er keine Freisprecheinrichtung hat...
Zitat:
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Auch bei Ausbildungsfahrten ist der "Fahrende" nicht Rudergänger, sondern der Schiffsführer. Wer ausbilden darf und was die Ausbildung umfasst, ist ebenfalls nirgendwo geregelt. Es ist nur geregelt, welche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen.
Glaubst Du, dass die Prüfungsrichtlinien des DSV deutsche Gesetze und Verordnungen aushebeln können? Dicke Lippe hat doch schon alles dazu erläutert...
Zitat:
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Die Eigenschaft "Rudergänger" ist nur dann erfüllt, wenn diese Person eigenständig über Kurs und/oder Geschwindigkeit entscheiden kann.
Nein, dann ist er Schiffsführer.

Ich würde es einfach nicht drauf ankommen lassen. Wenn Dir der Schein entzogen wird, wird's nur unnötig teuer. Also mach es so wie alle: erlaubt ist alles, solang man sich nicht erwischen lässt! (Das habe ich natürlich nie gesagt.)
__________________
-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
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