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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 13.09.2008, 18:49
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Standard Unfallaufnahme durch die Polizei

Kennt sich hier jemand aus?

Der Sohn meiner Frau (Patchworkfamilie) war gestern mit seinem Roller in einem Unfall verwickelt. Angekreutz hat die Polizei in dem Unfallformular: Unklare Rechtslage. Ich meine aus einen früheren Unfall, dass derjenige, der in dem Formular als erster (Ordnungs Nr. 01) aufgenommen wird, für die Polizei der vermeintlich schuldige ist. Ist das richtig, oder hab ich da was falsch in Erinnerung.


Achim
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  #2  
Alt 13.09.2008, 19:09
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Hallo Achim
Im Prinzip hast du recht.
Aus deiner Schilderung geht leider nicht der Sachverhalt hervor.
Da die aufnehmenden Beamten aber unklare Rechtslage angekreuzt haben, wird eine Verkehrunfallanzeige gefertigt.
Die Unfallbeteiligten und Zeugen werden vermutlich noch von dem Sachbearbeiter zu dem Unfall vernommen.
Wenn dann nicht der "Schulidge" herausgefunden wird, entscheidet möglicherweise die Bußgeldstelle, oder es geht 50:50 aus.

Gruß Werner
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  #3  
Alt 13.09.2008, 19:20
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Zitat:
Zitat von Breezer Beitrag anzeigen
Angekreutz hat die Polizei in dem Unfallformular: Unklare Rechtslage. Ich meine aus einen früheren Unfall, dass derjenige, der in dem Formular als erster (Ordnungs Nr. 01) aufgenommen wird, für die Polizei der vermeintlich schuldige ist. Ist das richtig, oder hab ich da was falsch in Erinnerung.
Achim
In diesem Fall bedeutet das, das die Polizei keinen eindeutigen Verursacher feststellen konnte; die Ordnungsnummern sind da ohne Bedeutung. Wichtiger ist, ob eine Unfallanzeige gefertigt wird oder keine weitere Bearbeitung stattfindet (sollte auch irgendwo angekreuzt sein).
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  #4  
Alt 13.09.2008, 19:26
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Der 01 ist erstmal der Unfallverursacher....

Der 02 aus Sicht der Polizei und der Spurenlage der Geschädigte.

Rechtsprechen kann und darf nur ein Richter. Somit wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Bei Unfällen mit personenschaden wird die Staatsanwalt ermitteln.

bei sog. S1 Unfällen also Sachschaden kleiner Schaden ermittelt die Polizei und legt dem richter die Beweißlage vor.

Dass sind in der Regel die Bremsspuren... wo liegen, lagen die Glassplitter... KFZ-Teile usw.

Der 01 muss nicht zwangsläufig der Schuldige sein.... Es kommt hier wie auf hoher See auf den Richter an.

Gruß aus dem Münsterland

Karsten
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  #5  
Alt 13.09.2008, 19:30
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Aus seiner Schilderung würde ich sagen, er ist schuldlos. Sieht auch auf der Skizze von der Polizei so aus. Da die Jungs aber mit ihren Rollern oft "die Sau rauslassen" bleibt da ein gewisses Restrisiko. Vor ihm fuhr ein PKW, der dann einen Schlenker nach rechts machte, dort ist eine Einfahrt für ein Parkplatz. Er wollte dann links vorbei. Der PKW drehte dann aber wieder nach links und wollte wenden. Alles ohne Blinker. Wenn das so stimmt ist er schuldlos.

Habe ihn extra gefragt, ob es auch sein konnte, dass er den PKW überholen wollte (Tempo 30 Zone) und er zu schnell gefahren ist. Dann sieht die Sache anders aus.


Achim
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  #6  
Alt 13.09.2008, 19:34
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Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
In diesem Fall bedeutet das, das die Polizei keinen eindeutigen Verursacher feststellen konnte; die Ordnungsnummern sind da ohne Bedeutung. Wichtiger ist, ob eine Unfallanzeige gefertigt wird oder keine weitere Bearbeitung stattfindet (sollte auch irgendwo angekreuzt sein).

Unfallanzeige wird gefertigt, da Bußgeldbescheid und unklare Rechtslage.

So ist es angekreuzt.

Achim
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  #7  
Alt 13.09.2008, 19:37
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Ruhig abwarten,

Hat die Pollemannzei Deinen Sohn Geld abgenommen oder eine verwarnung ausgesprochen? Dann ist die Sache vom Tisch und die Versicherungen streiten sich.

Trifft das nicht zu abwarten Ihr werdet Post bekommen.

Gruß


Karsten
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  #8  
Alt 13.09.2008, 19:40
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Zitat:
Zitat von Breezer Beitrag anzeigen
Unfallanzeige wird gefertigt, da Bußgeldbescheid und unklare Rechtslage.
So ist es angekreuzt.
Achim
So etwas hatte ich mir gedacht. Aus deiner Unfallschilderung steht damit im Raum:

01-Fehler beim Überholen
02-Fehler beim Wenden

Die Zuordnung 01/02 ist in diesem Fall bedeutungslos.
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  #9  
Alt 13.09.2008, 19:45
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Zitat:
Zitat von Searay270SD Beitrag anzeigen
Ruhig abwarten,

Hat die Pollemannzei Deinen Sohn Geld abgenommen oder eine verwarnung ausgesprochen? Dann ist die Sache vom Tisch und die Versicherungen streiten sich.

Trifft das nicht zu abwarten Ihr werdet Post bekommen.

Gruß


Karsten
Eine Verwarnung musste keiner Zahlen. Gottseidank hat es auch nur Sachschaden gegeben. Werden auf jeden Fall unserer Versicherung den Unfall melden, aber auch unseren Schaden der Versicherung des PKW melden. Am Roller ist der Lenker verbogen. Keine Ahnung ob da eine Reparatur nötig ist, oder ob er wie bei einem Fahrrad wieder gerade gebogen werden kann. Soll auf jeden Fall die Werkstatt kontrollieren.

Achim
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  #10  
Alt 13.09.2008, 21:06
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Hi Achim
Unfallanzeige wurde durch die aufnehmenden Bemanten gefertigt, da unklare Rechtslage.Bei unklarer Rechtslage wir immer eine Anzeige geschrieben.
es folgt:
Vernehmung der Beteiligten und Zeugen durch den Sachbearbeiter der Polizei.
Wenn die Vernehmung abgeschlossen ist geht der Vorgang zur Bußgeldstelle.
Es folgt dann der Bußgeldbescheid an den "Schuldigen":
Dieser kann dagegen Widerspruch einlegen.
Es folgt dann eine Gerichtsentscheidung vor dem AG.
Der RA kann Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle verlangen.
Bei unklarer Rechtslage wir immer eine Anzeige geschrieben.

Achim kannst mich gern per PN kontaktieren.

Gruß Werner
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  #11  
Alt 13.09.2008, 21:23
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also bei 2-rädern kann in der regel einfach ein neuer lenker gekauft/bestellt werden und montiert, sollte nicht so teuer sein, 30-50€ evtl.

man muss allerdings darauf achten, dass er eine zulassung hat,... damit kann man dann so viel ich weiß zum tüv, der stellt einem ein fetzen aus, dass man damit rumfahrn darf, und die polizei gibt bei einer kontrolle ruhe...

wegen so n paar euro würd ich das nicht über die versicherung laufen lassen...

grüße, martin

*erfahrung hab mit mopped unfällen :-S *
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  #12  
Alt 13.09.2008, 22:18
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
....
es folgt:
Vernehmung der Beteiligten und Zeugen durch den Sachbearbeiter der Polizei.
Wenn die Vernehmung abgeschlossen ist geht der Vorgang zur Bußgeldstelle.
Es folgt dann der Bußgeldbescheid an den "Schuldigen":.....
oder Bußgeldbescheid an beide. Du solltest den Unfall schnellstmöglich der Haftpflichtversicherung melden.
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  #13  
Alt 13.09.2008, 22:34
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Zitat:
Zitat von Searay270SD Beitrag anzeigen
Der 01 ist erstmal der Unfallverursacher....

Der 02 aus Sicht der Polizei und der Spurenlage der Geschädigte...
Die Einteilung 01/02/... ist absolut Wertfrei anzusehen. Leider sieht aber
die Praxis anders aus. In der Polizistensprache wird der Verursacher immer
die 01 bekommen und leider leider wird das von faulen Richtern auch oft so
übernommen...

Stehst du als 01 auf dem Bogen, hast du einen Stempel auf der Stirn !!
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Akki

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