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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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wie lange gibts Garantie auf neue Sachen
Aus gegebenen Anlass folgende Frage:
Ein Hersteller verkauft an einen Großhändler ein Teil. Der Großhändler verkauft an einen Händler. Der Händler verkauft an einen Endkunden. Bei Endkunden tritt nach knapp 2 Jahren ein Schaden auf, der sich (mit ziemlicher Sicherheit) auf einen Produktionsfehler zurückführen lässt. Der Händler (ich) ruft beim Großhändler an, und meldet den Schaden. Der Großhändler gibts weiter an den Hersteller und bekommt zur Antwort: Das geht uns nichts an , da die Garantie abgelaufen ist. (weil der Hersteller an den Großhändler verkaufte, und dieses ein gewerbliches Geschäft mit einem Jahr Garantie sei) nun beschäftige ich mich mit solchen Sachen recht wenig (vermutlich zu wenig) und wollte jetzt mal Eure Meinung hören.
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gruß Micha aus dem schönen Vogtland |
#2
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Der letzte Verkäufer hat die Gewährleistungspflicht gegenüber dem Käufer (Garantie ist was anderes)
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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#3
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Zitat:
Das hat damals ein großer Bootsmotorenhersteller auch versucht... Heute gibt er sogar freiwillig 2 Jahre Garantie
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MFG René |
#4
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Ich warne euch- die Firma Blausiegl gibt auch auf neue Kautschukprodukte keine Garantie.
Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#5
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http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Da steht eigentlich alles drin. Garantie gewährt ein Hersteller. Sie ist reine Vereinbarungssache und kann ein halbes Jahr oder 30 Jahre sein. Gruß, Ulrich
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#6
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Hattest du die wohl mal versucht zu verklagen, wegen schwerwiegender Folgen?
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Gruß Jörg
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#7
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Zitat:
Garantien (die kann auch ein Verkäufer einräumen, muß nicht unbedingt der Hersteller sein) sind in dieser Beziehung unproblematischer, die basieren aber halt auf einer Freiwilligkeit und nicht auf einer gesetzlichen Grundlage.
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gregor
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#8
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Gewerblich bei Elektronik halbes Jahr!
Ich klage gerade "gewerblich den Mafia Markt an, da eine meiner Waschmaschine im Salon nur 1 Jahr hielt! Motorschaden Der angeforderte Techniker klappte sein Notebook zu, als ich sagte "das geht auf Garantie" Das hätte der MM beim Verkauf doch sagen/abfragen müssen - oder In der Bedienungsanleitung wars ja gestanden - die habe ich aber erst beim defekt gebraucht! Ich rate jedem - sich die Garantie ausdrücklich auf der Rechnung bestätigen zu lassen.
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#9
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Zitat:
Habe letzte Woche meinen DVD-Player aus Januar 2007 kaputt zum PRO-Markt geschleift, 2 Tage später war der ohne großen Zirkus auf Garantie repariert. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#10
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Zitat:
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Grüsse Ulli |
#11
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Gewährleistung und Garantie - Ecki
Dazu kommt noch Kulanz Gesetzlich ist das alles was anderes und klar geregelt, wenn einer das nicht will, dann will er nicht. Im Falle vom Frisör ist es ja noch ein wenig anders, er hat offensichtlich als gewerbetreibender gekauft - da isses dann noch ein wenig anders. Ich habs auch schon so, oder anders erlebt - hängt wohl vom Tag ab, der Laune des Verkäufers, der Vorgabe vom Marktleiter und von, was weiß ich noch, ab. Sicher haben da die Megamärkte aufgrund Ihrer Einkaufsmacht bessere Karten als die lütten Höker. Die machen sogar so Kleinigkeiten und sagen "Das war ein Vorführer der im Laden abgeraucht ist". Du bist ja wirklich ein Glückskind - alles was Du anpackst ist immer bestens.
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#12
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Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir bekannt.
Neu ist mir die Regel privat/gewerblich . Wir haben nicht allzuviel Baumarktwerkzeug, aber so Zeug wie ne kaputte Heißklebepistole ham die immer anstandslos umgetauscht, auch wenn man in Arbeitsklamotten angetrabt ist. Sollte man denen das künftig besser nicht mehr auf die Stulle schmieren, sondern so tun als sei es von zu Hause? Gruß Ecki
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#13
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Tja,
der Gesetzgeber geht bei gewerblich -> privat davon aus, dass der Gewerbetreibende dem Privaten überlegen ist - daher auch die verbraucherfreundlichen Urteile. Bei Gewerbe -> Gewerbe geht man von Geschäftspartnern auf gleicher Augenhöhe aus. Nix zum Augenrollen - Du sprachst von Garantie, das ist eine freiwillige "Leistung" des Herstellers. Gesetzlich geregelt ist nur die Gewährleistung.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#14
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Zitat:
Ich habe nicht offensichtlich als Gewerbetreibender gekauft! War auch nicht geplant ursprünglich die Maschine in den Salon zu stellen! Erst als der Techniker in den Salon kam - Den $$$ Blick in den Augen - Uiii das ist ja gewerblich und macht die Hand weit auf! Dabei läuft die Maschine nur alle 2 Tage mal - ist die zweite Ersatzmaschine
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#15
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Zitat:
so ist es... Wobei aber die Baumärkte explizit BAUHAUS - genial kulant sind beim Umtausch! Von denen kann man Kundenfreundlichkeit beim zurückbringen lernen - finde ich! ICH BIN DER MEINUNG SERVICE/Garantie und Kulanz sollte keinen Unterschied zwischen GEWERBLICH und PRIVAT machen!
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#16
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Bei der Meinung sind wir uns einig - allein die Rechtsprechung sieht das völlig anders.
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#17
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..um noch mal auf meine Eingangsfrage zu kommen.
Es scheint also so zu sein, wenn ich als nicht gewerblicher Kunde beim Hersteller kaufe, gibts 2 Jahre gesetzlich geregelt Gewärleistung. Kaufe ich aber beim Zwischenhändler, ist der Hersteller des Produkts nach einem Jahr aus der Gewärleistung raus, weil er ja an einen Händler verkauft hat, was ja dann gewerblich ist. so bleibt demzufolge dem Zwischenhändler ein Jahr Risiko , weil er ja beim Verkauf an den Privatkunde wieder 2 Jahre Gewärleistung geben muss. oder hab ich da jetzt was falsch verstanden??
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gruß Micha aus dem schönen Vogtland |
#18
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bei elektrogeräten gibt es doch so schöne kärtchen, die beim abverkauf des gerätes durch den
zwischenhändler, mit datum uhrzeit an den hersteller geschickt werden sollen, normalerweise läuft ab da die gerwährleistung
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#19
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Moin Micha,
ich würd´meinen Lieferanten ,egal ob Großhändler oder Hersteller, ganz unverblühmt und direkt ins Gesicht fragen, wie lange er wohl glaubt, bei mir noch Lierungen abgeben zu dürfen... Frei nach dem Motto.....andere Väter haben auch hübsche Töchter. Man(n) muß sich auch als Händler nicht alles gefallen lassen! Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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#20
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er nicht aber sein.....
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MFG René |
#21
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Die Unsicherheit gewerblich oder privat ist letztlich gar keine. Gerade im Boote Forum sollte man das wissen. Ihr wälzt doch nach jeder Messe haufenweise Kataloge, bei jedem Aussenborder ist die Garantie (auch z.B. Korrosion) bei gewerblicher Nutzung eingeschränkt.
Und das zurecht! Und nicht wegen: Zitat:
Und: Aha, hast du nun die Vorsteuer gezogen oder nicht... . Ich tippe mal auf ja! Und im Salon fallen gewiß genügend Maschinen zum Waschen an, oder? Hättest sie ja wieder nach Hause fahren können und dann den KD rufen, wäre dann ja nicht offensichtlich....
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gregor |
#22
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[quote=Dicke Lippe;998103]Die Unsicherheit gewerblich oder privat ist letztlich gar keine. Gerade im Boote Forum sollte man das wissen. Ihr wälzt doch nach jeder Messe haufenweise Kataloge, bei jedem Aussenborder ist die Garantie (auch z.B. Korrosion) bei gewerblicher Nutzung eingeschränkt.
Und das zurecht! Und nicht wegen: sondern weil eine gewerbliche Nutzung meist eine erheblich stärkere Nutzung darstellt, als eine private Nutzung. Stell mal eine Waschmaschine in einen Waschsalon, da läuft sie fast 6 Tage die Woche und dann noch im (fast) 24 Stunden Betrieb.... Ähnliches gilt für alle anderen Maschinen. Eine Freizeitnutzung eines Aussenborders hat seitens der Betriebsstunden auch einen leichten Unterschied zu einem Fischer, Wassertaxi oder ganzjährigen Charterbetrieb. Also worüber regt man sich auf? weil in diesem Fall nicht gewerblich genutzt wurde!!! wie gesagt, ich habe an einen Privatkunden verkauft.
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gruß Micha aus dem schönen Vogtland |
#23
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Ja und?
Warum akzeptierst du dann solche Bedingungen deiner Lieferanten? Das eine Jahr ist eben dein unternehmerisches Risiko. Wenn du nicht bereit bist es zutragen, mußt du halt die Konsequenzen ziehen. Punkt aus...
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MFG René
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#24
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Ne, ich meinte wegen enstehender Folgekosten nach ca 9 Monaten
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Gruß Jörg |
#25
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Ist er erst 9 Monate? Und schon Mod in nem Forum? Also ich hätte ihn älter geschätzt....
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MFG René |
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