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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wollte nur mal in die Runde Fragen ....
Wir haben eine neue Heizungsanlage seit Dez 2006, Kostenpunkt ca. 120.000€ Die Hausverwaltung, die sich nach allen Richtungen windet, hat versäumt eine Doku und ein Beschriftung im Heizraum einzufordern. Alle Rechnungen wurden bezahlt. Ich seh' da so , die HV hat damit formal alles abgenommen, ohne die Doku einzufordern. Eigentlich müßten wir die HV in Regress nehmen, um die Doku zu erhalten. Ob das Mehrkosten der Lieferfirma oder Rechtswegs-Kosten zur Einforderung der Doku sind. Wie denkt Ihr da so ???
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Gruß, Klaus www.aluriverboat.de oder aktuell http://www.mstuff.at/k_pages/aluriverboat/temp.htm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... obwohl ich älter werde, versuche ich erwachsen zu bleiben ... |
#2
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Mit Doku meinst ( mal etwas diletantisch ausgedrückt ) die Gebrauchsanweisung ?? Warum nicht einfach mal beim Aufsteller anrufen und fragen ob er sie nachliefern kann ?
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#3
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Der liefert nicht, ist ja Aufwand, selbst im Wartungsvertrag. wieso brauchen WIR eine Doku....
Da wir schon mit dem altem Gerät seit '74 vier Firmen durch hatten, 1. wegen Konkurs, 2. Verstorben, 3. Firma wegen Altergründen ... sind wir sehr scharf auf so'n Doku.
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Gruß, Klaus www.aluriverboat.de oder aktuell http://www.mstuff.at/k_pages/aluriverboat/temp.htm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... obwohl ich älter werde, versuche ich erwachsen zu bleiben ... |
#4
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Wenn nicht vorher vereinbahrt wurde, daß eine umfassende Gebrauchsanleitung erstellt werden soll, kostet das Extra!-Ansonsten gibts nur eine Einweisung und die Unterlagen der verbauten Geräte! Hier hat der Aufraggeber gepennt! Der Heizungsbau Firma ist kein Vorwurf zu machen.
Gruß Dierk
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() Geändert von bootsmann (09.09.2008 um 04:48 Uhr) |
#5
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Gebrauchsanleitungen und -Anweisungen gehören zu jedem neuen Gerät. Frag einfach beim Hersteller, der gibt sowas gerne raus!
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Gruß Georg www.rk-awacs-geilenkirchen.de Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
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#6
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![]() Zitat:
Das mein ich auch....ansonsten mal mit den Unfallverhütungsvorschriften winken.......oder der BG oder der Gewerbeaufsicht....dann sollte diese Doku sehr schnell und sehr freundlich übereicht werden... |
#7
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Evtl. zur Abschätzung hier läuft ein 75 PS BHKW, ein Brennwertkessel mit 150 KW und ein Unzahl von Steuerungsarmaturen und Elektronischen Steuergeräten mit ISDN Anschluß zur Wartung...
Wir denken, daß im Notfall schon auch ein anderer Servicedienst, zumindest bei kleinen Störungen eingreifen können sollte.
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Gruß, Klaus www.aluriverboat.de oder aktuell http://www.mstuff.at/k_pages/aluriverboat/temp.htm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... obwohl ich älter werde, versuche ich erwachsen zu bleiben ... |
#8
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ich würde mal unter
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher...n/din18380.pdf din 18380 und hier unter 3.7 nachsehen,
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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#9
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Die Frage ist, was Inhalt des Vertrages ist, und was üblicher Wiese in dieser Branche mit den anlagenspezifischen Dokumentationen gemacht wird (Stat of the Art ist hier das Stichwort).
Ich gehe davon aus, dass bei der Installation einer Maschine (auch das ist eine Heizung), eine entsprechende Dokumentation/Anleitung ausgehändgt wird. Dann wäre die Frage offen, wie umfangreich die sein kann/soll.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#10
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die obige din sagt aus, was mit zu liefern ist auch ohne besondere bestellung
und wenn nach vob bestellt wurde regelt das die vob/c in den nebenleistungen genauso dann hat das ding einen schaltschrank somit muss wenigstens ein schaltplan mitgeliefert werden(sagt die vde) im weitesten sinne ist es eine "anlage" somit muss eine herstellerbescheinigung abgegeben werden, welche wiederum nur abgegeben werden darf, wenn auch eine dokumentation erstellt wurde
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
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