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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trotz gekündigtem Arbeitsverhältnis auf Minijob weiterarbeiten?
Darf ein Mitarbeiter der bei einer Firma gekündigt wird bei gleicher Firma auf Minijobbasis weiterarbeiten und bekommt trotzdem Arbeitslosengeld?
Arbeitslose dürfen ja bekannterweise bis zu einem gewissen Satz dazuverdienen(140€ waren das, oder?) Gilt das dann auch wenn der Mitarbeiter bei gleicher Firma weiterarbeitet und evtl. später wieder dort eingestellt wird?
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Gruß Jörg |
#2
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Hallo
Alles kein Problem. 165 Euro max. im Monat Alles was drüber liegt wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Max. 15 Wochenstunden sind erlaubt. Grüße von Möpsel |
#3
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14,9 Stunden .. niemals 15 Stunden ...
ja geht, allerdings wird sich das AA dann fragen warum kündigung .. also Vorsicht !! Läuft grad im weiten Bekanntenkreis .. |
#4
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Naja aber wenn gekündigt wird Aufgrund von weniger Arbeit sieht man ja z.B. an sinkendem Gehalt sollte das doch für das AA ersichtlich sein, daß der Mitarbeiter momentan nicht gebraucht wird oder nur noch stundenweise.....
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Gruß Jörg |
#5
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klingt so, als sollte ne kleine Auftragsflaute des Unternehmers im Einvernnehmen mit dem Arbeitnehmer auf Kosten der Solidargemeinschaft ausgesessen werden...
1.) steh´ich gar nicht drauf 2.) wird sicherlich Nachfragen der BA geben gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#6
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Zitat:
Ganz einfach, ich habe 2 therapeutische Praxen, aufgrund von drastischen Einsparungen im Gesundheitswesen gibt es seit einiger Zeit deutlich weniger Verordnungen ( die Ärzte dürfen nicht mehr soviel verschreiben, denn ihr Verordnungsverhalten wird seit ca. 1 Jahr auch im Heilmittelbereich geprüft.....es drohen Regresse.....also schreiben die Ärzte weniger Rezepte raus) daraus ergibt sich natürlich eine geringere Patientenzahl, also auch weniger Arbeit für die Angestellten usw...... Eine Zeit lang kann man die Stundenzahlen der Mitarbeiter sicher reduzieren und auch der Chef dreht ein bißchen Däumchen, aber irgendwann muß aus betriebswirtschaftlicher Sicht mal ein Mitarbeiter entlassen werden Problem dabei ganz entlassen und die Arbeit umverteilen ist zwar von den Kapazitäten machbar, jedoch für manche langjährige Patienten nicht förderlich, deshalb soll betreffende Mitarbeiterin weiterhin ein paar Stunden arbeiten. Nachdem auch Besserung im Heilmittelbereich in Bayern (voraussichtlich Anfang 09 wegen geänderter Heilmittelvorgaben) in Sicht ist wäre eine Totalentlassung nicht sinnvoll. Desweiteren wird ab 04/09 wegen einer weiteren Praxiseröffnung mit gesicherten Patientenzufluß die Mitarbeiterin wieder gebraucht.........Das sie einen anderen Job in diesem Bereich bekommt ist nahezu ausgeschloßen, aufgrund der momentanen gesundheitspolitischen Situation, aber ich möchte ihr auf Dauer kein weiterhin sinkendes Einkommen bescheren,auch wenn sie es mitmacht Ist das Grund genug um geplantes Vorgehen zu gerechtfertigen?
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Gruß Jörg |
#7
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das klingt alles so ein wenig danach, dass die mitarbeiterin keinen kündigungsschutz geniesst
(also nach dem 1.1.04 eingetreten, nicht mehr als 10 MA, ...) in dem Fall ist das mit der Kündigung kein problem, dann ist das weitere mit ner anschlussbeschäftigung (im genannten umfang) auch kein problem. gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#8
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weniger als 10Mitarbeiter trifft zu aber 03 eingetreten,jedoch 07 eine Änderungskündigung mit neuem Arbeitsvertrag durchgeführt. Ist das dann ein Problem?
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Gruß Jörg |
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