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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! | 
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			#1  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hallo an alle hier im  
		
		
		
		
		
		
			 ,habe zwar schon die Suche bemüht, finde aber zumindest nichts richtig aktuelles für mich zu dem Thema ![]() ![]() Es geht darum...habe mir kürzlich ein Konsolenboot mit AB aus 2002 gekauft...von privat....es ist ein Mindak Speedy 420 futura (Polen), welches mir auch sehr gut gefällt für meine Zwecke...., jedoch bereitet mir momentan die Zulassung bzw. notwendige Kennzeichnung des Bootes so einige Probleme.... ![]() ![]() Boot war bisher zugelassen und mit Kennzeichen versehen vom Vorbesitzer bei der KFZ Zulassungsstelle (geht wohl als Kleinfahrzeugkennzeichen) im "Märkisch-Oderland-Kreis"...... Ich habe mir gar keine Gedanken gemacht, hatte ja bisher schon mehrere Boote beim DMYV oder beim WSA zugelassen bzw. gekennzeichnet, waren allerdings alle BJ.1998 oder älter...... Jetzt wollte ich beim DMYV einen IBS beantragen und scheitere an der dort verlangten CE-Erklärung für Boote nach BJ.1998., also meins........ähnlich ist es nach tel. Auskunft beim WSA Brandenburg (da gehöre ich eigentlich hin, da ich das Boot im Raum Brandenburg/Havel nutze, also auch nur Binnengewässer) Jetzt habe ich schon den Hersteller in Polen per Mail kontaktiert, sogar in gebrochenem Englisch + Deutsch....bisher keinerlei Reaktion........ Jetzt bleibt mir auch noch die Möglichkeit der Ummeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle in "MOL"....auch wenn ich da extra pers. nach Straußberg fahren müsste und persönlich vorsprechen müsste...., die wollen zumindest keine CE-Erklärung von mir...dann hätte ich zwar die erforderliche Ummeldung/Kennzeichnung gelöst...es bleibt aber der bittere Beigeschmack eines "nicht-konformen" Bootes zu besitzen...und vielleicht fällt mir das einmal später auf die Füße ??? ![]() ![]() Was sagt ihr dazu...oder habt ihr noch einige Tips für mich...??? ![]()  
		
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	Gruß Steffen  
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			#2  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Wirste alt wie ne Kuh, lernst immer noch dazu. 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 Bootsanmeldung bei der KfZ-Zulassungsstelle, das habe ich ja noch nie gehört. Ansonsten kann ich nichts sachdienliches beitragen, eine CE ist nun mal notwendig. Gruß Andreas 
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			#3  
			
			
			
			
			
		 
		
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			[quote=boneman;981714]Wirste alt wie ne Kuh, lernst immer noch dazu. 
		
		
		
		
		
		
			Bootsanmeldung bei der KfZ-Zulassungsstelle, das habe ich ja noch nie gehört. Jaja, das war mir auch absolut neu...nach immerhin fast 10Jahren auf dem Wasser...aber man lernt eben nie aus, hab nochmal nachgeschaut...es handelt sich um ein "Kleinfahrzeugkennzeichen".......wie auch immer das definiert ist... ![]() ![]() Trotzdem danke für deine schnelle Antwort..... 
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	Gruß Steffen  
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			#4  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Kleinfahrzeugkennzeichen ist richtig, WSA-Anmeldung, 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 vielleicht arbeitet die KFZ-Zulassung auch für die WSA-Anmeldung, das könnte so sein. Also, einfach ummelden und dann die CE beschaffen. Gruß Axel 
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			#5  
			
			
			
			
			
		 
		
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			hier geht die Bootsanmeldung auch bei der KFZ-Zulassung: 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 http://www.potsdam-mittelmark.de/de/...r/4980.aspx?fv= 
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			#6  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Ups, aber schau mal hier......das wäre ja eher schlecht... 
		
		
		
		
		
		
			------------------------------------------------------ Die Zulassung von Booten erfolgt nur für folgende Landesgewässer - Emster Gewässer mit Klostersee - Strenggraben - Netzener See - Emster Kanal - Rietzer See Anfang: Straßenbrücke bei Kloster Lehnin km 15,67 Ende: Mündung in die untere Havel km 51,8 (UHW) 
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	Gruß Steffen  
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			#7  
			
			
			
			
			
		 
		
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			...ich weiß nicht ob´s dir weiterhilft. Ich konnte das "alte" Kennzeichen bzw. die "alte" Anmeldung behalten. Ging bei der "alten" WSA Stelle völlig problemlos. So fahre ich halt mit Osterholz Kennzeichnung rum, statt mit DD...Die wollten lediglich meine Anschrift und die mündliche Versicherung, daß ich auch mal deren Gewässer benutzen werde... 
		
		
		
		
		
		
			
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 Grüße Ingo  ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...![]()  
			
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			#8  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Dein Boot ist damit nachweislich vor dem Inkrafttreten der CE-Reglung in den europäischen Warenverkehr eingeführt worden. 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 Damit ist eine CE für die An- bzw. Ummeldung nicht erforderlich. 
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			#9  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Wer zeit zum lesen hat............. 
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
		
			Dann Bitteschön................. Ich hab da mal was vorbereitet........... Anhang 97689 Anhang 97690 Anhang 97691  
		Geändert von Luckytilo (13.10.2010 um 22:27 Uhr) 
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			#10  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 So wahr es jedenfalls bei mir, habe es in Lübben bei der KFZ Zulassungstelle umgemeldet. Carsten 
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 Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. 
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