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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.09.2003, 09:34
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Standard Bodenseezulassung

Hallo,

ich hab ein älteres Boot(ca. 25 Jahre alt). Als ich es vor 3 Jahren erworben hatte, war die Bodenseezulassung bereits 3 Jahre abgelaufen. Habe ich eine Möglichkeit diese für das Boot wieder zu erlangen(mit vertretbarem Aufwand natürlich)?


Danke Gruß Markus
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  #2  
Alt 08.09.2003, 09:45
Benutzerbild von Muckymu
Muckymu Muckymu ist offline
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Standard

Hallo,

ich glaub, da hast du schlechte Karten

Solange ein Boot zugelassen ist, hat es Bestandsschutz, auch wenns stinkt wie sonst noch was.
Wenn du es neu zulassen musst, hat es den Schadstoffbestimmungen zu entsprechen und die haben es in sich.

Ich hoffe ich täusche mich.
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Dominik
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  #3  
Alt 08.09.2003, 10:02
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Claus Claus ist offline
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Standard erneute zulassung dürfte kein problem sein

hi, wenn das boot schon mal eine zulassung hatte und die mittlerweile abgelaufen ist muss es erneut abgenommen werden. solange noch der originalmotor drin ist normalerweise ohne abgastest ( dies ist erst bei booten ab dem 01.01.93 erforderlich ). nun der haken: du mußt entweder die alte zulassungsurkunde vorlegen können oder wenigstens das damalige kennzeichen des entsprechenden landratsamtes wissen. auf jeden fall mußt du mit deinem zuständigen landratsamt am bodensee ( friedrichshafen, konstanz oder lindau ) kontakt aufnehmen . viel glück ..............

gruß aus ulm

claus
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  #4  
Alt 09.09.2003, 06:43
buo buo ist offline
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Standard

Hallo
Ich hab mir auch ein Boot zugelegt dass eine Bodenseezulassung bis 2000 hatte.
Was bei mir noch dazukommt ist dass das Boot einen neuen AB hat. Das heißt dass ich ein Abgaszertifikat brauch!
Ist aber alles kein Problem!
Laut BH Bregenz , wie es in Deutschland gehandhabt wir weis ich nicht, aber ich denke dass die nicht viel strenger sind als wir hier in Österreich!

Ich brauch zum Anmelden:
Kaufvertrag Original
Kaufvertrag Kopie
Alte Zulassung (WICHTIG) wenn die nicht hast
Liegeplatzbestätigung
Kaufvertrag neuer Motor
Abgaszertifikat neuer Motor

Dann wird das Boot von einem Sachverständigen begutachtet und schon hast du die Zulassung!!
Ich hab da schon mal mit dem Sachverständigen geredet

Gruß buo
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  #5  
Alt 09.09.2003, 07:21
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Das mit der alten Zulassung stimmt. Die kann (Unterlagen sind selbstverständlich erforderlich) reaktiviert werden. Motor muss logischerweise der selbe sein wie zur Zeit der Zulassung.

Und dann gehts los!
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf!
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  #6  
Alt 10.09.2003, 05:49
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Danke für euere Antworten.

Also müsste es bei mir eigentlich gehen, Motor ist noch der selbe und die Unterlagen vom Vorbesitzer habe ich auch noch.
Aber brauche ich(in Deutschland) unbedingt einen Liegeplatz? Abgesehen davon, daß mir der eh zu teuer ist habe ich vor höchstens 2-3 mal im Jahr den Bodensee zu befahren. Darum sollte das mit der Zulassung auch kein so großer Akt werden, ich wohne ca. 250km vom Bodensee entfernt - da möchte ich nicht so oft runterfahren zur Nachuntersuchung.


Gruß Markus
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  #7  
Alt 10.09.2003, 06:11
tboat tboat ist offline
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Ein Liegeplatz ist für eine deutsche Zulassung nicht zwingend vorgeschrieben. Wie das in A und CH ist, weis ich nicht.

Normalerweise wird bei der Terminabsprache schon nach dem Liegeplatz gefragt, da die Abnahme immer im Wasser erfolgt und da die Landratsämter/Schifffahrtsämter bemüht sind die Anfahrtswege kurz zu halten, werden Termine in verschiedenen Häfen/Anlegestellen angeboten.

Einfach den Hafen angeben, wo du dein Boot ins Wasser bringts und eben für die Dauer des Aufenthaltes liegen hast.

Nachuntersuchung erfolgt alle 3 Jahre (Kosten für ein Segelboot ca. 70 Euro), wieder im Wasser. Zur Abnahme darauf achten, dass alle notwendigen Ausrüstungsgegenstände vollständig vorhanden sind und auch geprüft sind. Dies betrifft vorallem Schwimmwesten, Gasanlagen, Feuerlöscher.

Ausrüstungsliste lt. Zulassungsurkunde.

gruß
tboat
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  #8  
Alt 10.09.2003, 13:04
Frank
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In CH ist ein Liegeplatz für die Zulassung vorgeschrieben, sofern es sich nicht um eine sog. Ferienzulassung handelt.
Bei der Zulassung word auch überprüft, ob der Eigner im Besitz der notwendigen Führerscheine ist.
Achtung bei Zulassing in CH wird die Wassernutzungsgebühr fällig und die geht bei starken Motoren kräftig ins Geld.

Ich würde in D zulassen.

Frank
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  #9  
Alt 10.09.2003, 13:18
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Muckymu Muckymu ist offline
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...auch mich hat das Amt nach einem Liegeplatz gefragt.
Nur, wo ist der Liegeplatz eines Trailerbootes

Trockenliegeplatz daheim !

Damit waren die zufrieden.
__________________
Dominik
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