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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.05.2008, 19:39
elbetreibgut elbetreibgut ist offline
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Standard Schlauchboot auf der Elbe

Also ich habe schon öfter mal jemanden mit einem Schlauchboot auf der Elbe (konkret, die Oberelbe zwischen Dresden und der tschechischen Grenze) gesehen, und es werden ja auch solche Boote an "völlig normale Menschen" ausgeliehen. Und ich habe auch schon gehört, daß man auf öffentlichen Gewässern keinen Bootsführerschein braucht, wenn man keinen Motorantrieb (bzw. einen unterhalb einer gewissen Stärke) hat.

Wie sehen die Regeln genau aus? Dazu gibt es doch sicher irgendeinen "Leitfaden" im Internet, oder?
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  #2  
Alt 27.05.2008, 19:43
Benutzerbild von oberfreak
oberfreak oberfreak ist offline
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Bis 3,68kw/5PS an der Propellerwelle sowie Segler und Paddler ohne Motor sind Führerscheinfrei.
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MfG Dennis
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Mangelnde PS werden durch Wahnsinn ersetzt
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  #3  
Alt 27.05.2008, 20:03
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Diddi Diddi ist offline
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Zitat:
Zitat von elbetreibgut Beitrag anzeigen
Also ich habe schon öfter mal jemanden mit einem Schlauchboot auf der Elbe (konkret, die Oberelbe zwischen Dresden und der tschechischen Grenze) gesehen, und es werden ja auch solche Boote an "völlig normale Menschen" ausgeliehen. Und ich habe auch schon gehört, daß man auf öffentlichen Gewässern keinen Bootsführerschein braucht, wenn man keinen Motorantrieb (bzw. einen unterhalb einer gewissen Stärke) hat.

Wie sehen die Regeln genau aus? Dazu gibt es doch sicher irgendeinen "Leitfaden" im Internet, oder?

Wenn du ein bissl rumlesen willst gibts hier den "Leitfaden für den Wassersport":

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...ser/index.html

Grüße
Diddi
__________________
Dieser Eintrag wurde 625 mal von Diddi bearbeitet (Zuletzt um 13:49 Uhr)

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Baubericht der Fernweh
eBook zum Baubericht
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  #4  
Alt 31.05.2008, 22:46
moetheone moetheone ist offline
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Ich freu mich auch schon auf meinen ersten Elbetörn mit dem Schlauchboot.
Bald geht´s los!
__________________
Schlauchboot Norisboat AN130 (3,85m) + Mercury 15PS 2-takt
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  #5  
Alt 01.06.2008, 07:06
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rottweiler rottweiler ist offline
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Hallo!
Wir waren gestern auf der Elbe zwischen Dresden und Bad Schandau unterwegens und haben bestimmt 20 Schlauchboote mit und ohne Motor getroffen.Auch ganz simple,bunte Badeboote waren unterwegens.War ein schöner Tag.
Mfg, Frank
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  #6  
Alt 01.06.2008, 22:42
elbetreibgut elbetreibgut ist offline
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Vielleicht trifft man sich ja mal?

Im Moment hab ich ja noch kein Luftschiff. Aber wenn es da ist, gehts sofort auf den Baggersee und nach erfolgreichem Testlauf gehts auf die Elbe!

Juche!
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  #7  
Alt 02.06.2008, 17:43
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Bob Crane Bob Crane ist offline
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Hallo Freunde,

also für ein Schlauchboot insbesonder mit motor benötigt ihr zumindest ein kennzeichen ... oder ihr schreibt den namen + adresse dran. ab mehr als 3kw an der schraube ist das erforderlich. und alles was über die 5ps schraubenleistung geht ist führerescheinpflichtig... sonst ist das schlauchbootfahren auf der elbe in dresden kein problem
__________________
Ahoi Bob Crane

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  #8  
Alt 02.06.2008, 18:16
elbetreibgut elbetreibgut ist offline
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Kennzeichen???

Davon höre ich jetzt zum ersten Mal!
Ich hab mal ein paar der weiter oben verlinkten Pdfs gelesen. Da ist unter anderem eine

"Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen."

Der Titel läßt vermuten, daß auch nur alles ab und oberhalb von "Kleinfahrzeug" gekennzeichnet werden muß. (Für "Großfahrzeuge" gelten dann wohl noch andere Zulassungs- und Kennzeichnungsregelungen). Auf der Straße zB. ist ein Moped ja auch kennzeichenfrei. Es muß eben nur versichert sein und bekommt dann ein Versicherungsschild - aber kein amtliches, fahrzeug/haltergebundenes Kennzeichen.

Unter Punkt 1 wird dann beschrieben, was als "Kleinfahrzeug" gilt. Und da sind Boote (unter einer bestimmten Länge), die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden bzw. eine Antriebsmaschine mit nicht mehr als 2,21kW haben, ausdrücklich ausgenommen.

Ergo - kein Kennzeichen?

Geändert von elbetreibgut (02.06.2008 um 18:24 Uhr)
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  #9  
Alt 03.06.2008, 14:28
stefankret stefankret ist offline
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ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht ist schon richtig, aber:

Zitat:
Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls
müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.
Für Fahrzeuge, die nur für eine Überführungsfahrt vorübergehend mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet
werden, ist eine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt
möglich.
Gruß Stefan
__________________

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  #10  
Alt 03.06.2008, 16:29
elbetreibgut elbetreibgut ist offline
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Gut zu wissen!

Nur für den Fall, daß einem mal ein übelgelaunter Vertreter von der Entenpolizei über den Weg schwimmt...

Was ist denn mit "ihrem Namen" gemeint? MEIN Name oder der von meinem Luftschiff?
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  #11  
Alt 05.06.2008, 11:26
stefankret stefankret ist offline
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"ihrem Namen" bezieht sich auf das Kleinfahrzeug, also somit der Bootsname, eben z.B. "Luftschiff"
__________________

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  #12  
Alt 12.06.2008, 23:25
moetheone moetheone ist offline
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Klar hab ich ne Zulassung. Übrigens ein Nürnberger Kennzeichen in Hamburg Das geht!
__________________
Schlauchboot Norisboat AN130 (3,85m) + Mercury 15PS 2-takt
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  #13  
Alt 13.06.2008, 07:15
Benutzerbild von f.j.freund
f.j.freund f.j.freund ist offline
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Boot: Aqualine 550 mit Honda 100 LRTU
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So kann die Kennzeichnung am Schlauchboot angebracht werden.
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Name:	Zeichnung Joker klein.jpg
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Viele Grüße
Jürgen
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