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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.04.2002, 09:11
FINNnix FINNnix ist offline
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Standard Ausflaggen?, Einflaggen !!!

Was ist alles erforderlich, um von der spanischen auf die deutsche Flagge umzumodeln? Wer kann dazu etwas sagen? :?:
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handbreit ....
Rolf
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  #2  
Alt 01.04.2002, 10:59
Benutzerbild von Ray
Ray Ray ist offline
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Standard Jo

Hallo Rolf,

meines Erachtens musst Du erst zum spanischen Zoll und eine Ausfuhrbescheinigung besorgen, um die in einer festgelegten Frist der deutschen Zollbehörde vorzulegen um die Einfuhr zu beantragen. Dann kommt ein Zöllner an Bord, stellt fest, dass das Boot tatsächlich hier ist und zu erhältst eine Einfuhrbescheinigung mit einer Mwst-Rechnung. Mit dieser kannst Du die spanische Mwst zurückfordern.

Es müsste so ziemlich genau so funktionieren.

Genaue Auskunft erhätst Du aber bestimmt bei der Zollbehörde.

Gruß Ray
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  #3  
Alt 02.04.2002, 06:50
Navigator Navigator ist offline
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Innerhalb der EU gibt es diese MwSt-Zeremonie schon seit Jahren nicht mehr. Die Mehrwertsteuer wird im Ursprungsland bezahlt und gut ist es.

Zum Einflaggen genügt es deutsche Schiffspapiere zu beantragen. Nur wenn das Fahrzeug im spanischen Schiffsregister eingetragen war, muß es vorher aus diesem Register gelöscht werden.
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  #4  
Alt 02.04.2002, 14:10
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Andrée Andrée ist offline
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Ich denke auch die Mwst. Geschichte ist vorbei. Wenn ich Autos nach Teneriffe exportiere brauch ich dort auch keine Mwst. bez muß nur mittels t2 bescheinigung nachweisen das das kfz aus der EU in meinem falle deutschland stammt. Sollte eigentlich bei schiffen ähnlich sein auch in die andere Richtung. auskunft gibt Dir aber Dein zuständiges Hauptzollamt.
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  #5  
Alt 02.04.2002, 20:13
Benutzerbild von achim
achim achim ist offline
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Hallo FINNnix.

Nur mal so als Tipp! Du mußt sicher sein, das für das Schiff in Spanien die Mwst. bezahlt wurde. Das ersiehst Du am besten an der Originalrechnung, die Dir der Käufer ja eventuell mit geben wird,Kopie oder so.
Denn auch in Spanien liegen teilweise Schiffe für die keine gezahlt wurde und den Behörden bisher dort durch die Lappen gegangen ist.
Auch würde ich mir dieses nochmals vom Käufer im Kaufvertrag zusichern lassen. Das allein würd mir aber nicht genügen.

Ob es Deine Sache ist das dieses Schiff aus dem spanischen Schiffsregister gelöscht wird, kann ich nicht beurteilen, ist aber eigendlich Sache des Verkäufers, hierzu benötig er meines Wissens aber wiederum den Kaufvertrag mit Dir.

Mit der Rechnung / Ouittung von dem Käufer, kannst Du einen deutschen internationalen Bootsschein beantragen.(ADAC oder Seglerverband).
Dann runterfahren und Schiff hochholen.

Als wir vor zwei Jahren anschließend hier zum deutschen Zoll gegangen sind, haben die uns nur verständnislos angesehen, und wir konnten wieder gehen.
Dürfte sich nichts dran geändert haben.

Gruß Achim
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  #6  
Alt 03.04.2002, 07:22
FINNnix FINNnix ist offline
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Danke für die Hinweise und Tipps, so ähnlich habe ich mir das vorgestellt, und ich gehe davon aus, daß irgendeine Art der MWSt. bezahlt ist , da das Schiff eine offizielle Chartergenehmigung für Spanien hat. Über die Formalien gibt es noch ein paar Diskussionen im Moment.

handbreit ... an alle
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Rolf
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  #7  
Alt 03.04.2002, 08:09
tboat tboat ist offline
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Hallo Rolf,
eigentlich hat achim alles bereits beschrieben.
Nur ein Hinweis noch zum t2-Formular: Das kennt der Zoll nur für Kfz. Für Sportboote gucken die bei so oder sowas ähnlichem etwas ????? hinterm Schreibtisch hervor.
Leider sieht sich der deutsche Zoll außerstande irgendeine Bescheinigung über die erfolgte Abgabe von MWST, b.t.w. oder wie immer die M.. Steuer heißt für gebrauchte Boote zu erstellen.
Also bleibt uns wahrscheinlich nur das Mitführen der Rechnung übrig, die die M... Steuer ausweist.
Es hat sich offenbar in der EU noch nicht überall herum gesprochen, dass einmal bezahlt überall gilt.
Ich bin an den Thema noch dran, aus ähnlichen Gründen wie Du.
gruß tboat
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  #8  
Alt 04.04.2002, 19:56
INOX INOX ist offline
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Hallo Leutz,

mal ganz spitzfindig gefragt:

Ab welcher Größe interessieren sich denn die Zöllner und das Bundesdeutsche Inkassoinstitut für "Boots-Steuern"?

Betrifft es nur groooße, schwere schöne Boote oder auch kleine Schaluppen, wie ich sie mir grad noch so leisten kann ;- ?

Ein Böötchen von 5 Metern als Reisemitbringsel wird ja wohl eher als Handgepäck angesehen als ein 42 Fuß-Dampfer??

Denke mal, daß der handgeschriebene Kaufvertrag von GEBRAUCHT privat an privat den Leuten vom WSA reicht??

Oder prüfen die auch so genau nach, wenn Du einen 1500-Marks-Kahn an Land gezogen hast??

... und immer eine handbreit Geld unterm Kopfkissen

Olli
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  #9  
Alt 04.04.2002, 20:04
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von INOX
Hallo Leutz,

mal ganz spitzfindig gefragt:

Ab welcher Größe interessieren sich denn die Zöllner und das Bundesdeutsche Inkassoinstitut für "Boots-Steuern"?

Betrifft es nur groooße, schwere schöne Boote oder auch kleine Schaluppen, wie ich sie mir grad noch so leisten kann ;- ?

Ein Böötchen von 5 Metern als Reisemitbringsel wird ja wohl eher als Handgepäck angesehen als ein 42 Fuß-Dampfer??

Denke mal, daß der handgeschriebene Kaufvertrag von GEBRAUCHT privat an privat den Leuten vom WSA reicht??

Oder prüfen die auch so genau nach, wenn Du einen 1500-Marks-Kahn an Land gezogen hast??

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Olli
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Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

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  #10  
Alt 05.04.2002, 06:13
tboat tboat ist offline
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Standard

Warum der ganze Kram mit MWST-Nachweis

Für jedes Produkt in der EU ist die MWST, b.v.a. oder wie sie immer heißt , zu bezahlen. Die zahlen wir alle automatisch bei jedem Kauf und meistens wird sie auf den Rechnungen auch extra ausgewiesen.
INNERHALB der EU ist das kein Problem. ABER bei Schiffen, die über die Außengrenzen kommen (oder kommen können) und das sind nun mal alle Seegrenzen, kann es ja sein, dass du aus einem nicht EU-Land kommst und dann stellt sich sehr wohl die Frage nach der MWST. Außerdem ist es möglich , sich die MWST in Land A erstatten zu lassen und sie in Land B zu bezahlen. Das kann dir Ersparnisse bringen, da die Steuersätze trotz oder weil wir ja EU haben doch unterschiedlich sind.
Und zuletzt ist da noch die Altlast, illegal zwar aber noch vorhanden, du hast dein Boot in Land A gekauft, Mwst erstattet oder erst gar nicht erst bezahlt, und bist nach Land B gefahren und bleibst unter Flagge von Land A. Zoll im B nimmt an, du hast in A bezahlt und denkt alles in Butter. DENKT er nicht !!!! Ergo Nachweis der bezahlten MWST.
Darum das ganze Theater
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  #11  
Alt 05.04.2002, 09:40
HANSJUERGEN HANSJUERGEN ist offline
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Standard Flagge führen

In Yacht- Forum war ein Thread, bei dem es darum ging, wann du die Deutsche Flagge führen darfst oder mußt.
=> Flaggengesetz. Schau mal rein.
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Hans Jürgen
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