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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 02.09.2008, 16:03
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Kurzfassung :
Mein Kahn liegt angetäut am Steg, Segler schafft die Wende, unter Segel im Hafen nicht und brettert mir inne Scheuerleiste.
Klarer Fall, ich hab Schuld


...Einsicht ist der erste Weg zur Besserung...

Am Ende werden sie versuchen, dir 25% Schuld zuzuschieben...weil dein Kahn dort lag...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #27  
Alt 02.09.2008, 16:08
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Zitat:
Zitat von Kaptian Sparrow Beitrag anzeigen
Hallo Schrauber,

warum so aufgebracht? ich kann immernoch keinen Versicherungsbetrug erkennen es sei denn, Du kanntest den Segler, Deine Scheuerleiste war faulig und Ihr hattet den Unfall vorgetäucht. Dann hast Du nicht nur Schuld sondern eindeutig versucht die Versicherung zu Besch.... und dann ist es Betrug "Versicherungsbetrug"


Mit sportlichen Gruß
Horst
Dann würd ich hier wohl kaum schreiben

Vllt hab ich beim Titel etwas überzogen, aber mein Gedanke war:
Versucht die Versicherung ihre eigenen Zahlungsmodalitäten zu umgehen und begeht so einen Bertug am Geschädigten indem sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt ( Ich nannte das im Titel Versicherungsbetrug durch die Versicherung )

@ Flybridge
zu der Vorstandsbeschwerde, bzw. der Bafin Beschwerde hab ich geschrieben was mein RA dazu meint.
Wer legt die Summe der Klaglosstellung fest Die Versicherung nach gutdünken
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #28  
Alt 02.09.2008, 17:32
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Zitat:
Versucht die Versicherung ihre eigenen Zahlungsmodalitäten zu umgehen und begeht so einen Bertug am Geschädigten indem sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt
ich kannte mal drei Leute, die zu einer billig-KFZ-versicherung gewechselt haben, sie wollten mich da auch hinziehen, habe aber abgelehnt. Das war die richtige Entscheidung, denn die Versicherung gibt es nicht mehr und bei einem der drei hatte die Versicherung es lieber auf einen Prozess ankommen lassen, anstatt eine Summe von damals 600 DM zu erstatten. Der Prozess war teurer. Ich nenne das Hinauszögern, denn so ein Prozess dauert manchmale lange

Gruss
Andi
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Geändert von Fletcher-Andi (02.09.2008 um 17:38 Uhr)
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  #29  
Alt 02.09.2008, 17:55
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Nur soviel,
der Prozeß kostet mich gor nix, habe Rechtsschutz.
Es ist auch nicht so das ich nun altes Brot essen muß, bis ich das ganze Geld habe.
Es ist aber nun mal für mein Empfinden ungerecht ( um nicht zu sagen, ich fühle mich betrogen ) wenn jemand etwas kaputt macht / beschädigt und dann nicht dafür aufkommt.
In diesem Fall ist das dafür aufkommen nun mal an die Versicherung gerichtet. Dafür hat man ( in diesem Fall der Gegner ) ja schließlich die Haftpflicht.
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Gruß 45meilen

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  #30  
Alt 02.09.2008, 22:02
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Hallo Schrauber,

ich gebe Dir voll recht, warum soll eine Versicherung das nicht bezahlen was einem ihr Versicherungsnehmer durch Unachtsamkeit, Leichtsinn oder was auch immer beschädigt hat.

Deshalb bin ich auch immer stinksauer wenn mir jemand mein 10 Jahre altes Fahrzeug beschädigt, welches durch ein paar Handgriffe, ein paar Neuteile und Lackierarbeiten wieder instandgesetzt werden KÖNNTE, die Versicherungen aber einen Wirtschaftlichen Totalschaden daraus machen und nur ein paar Euronen bezahlen, weil das Fahrzeug unter diesem Wert liegt und Du nun sehen kannst wo Du bleibst.

Eben ist das Fahrzeug noch gefahren und hätte es wahrscheinlich bei guter Pflege und Wartung noch einige Jahre getan wenn nicht einer gekommen währe und dem durch Unachtsamkeit ein Ende gesetzt hätte.

Es interessiert niemanden was Dir dieses Fahrzeug wirklich Wert ist, man muss eben damit leben nur weil das Fahrzeug nicht mehr 2.500 EUR (laut Liste) wert ist wird ein angerichteter Schaden i.H.v. 3.750 EUR nicht bezahlt obwohl der Schaden nun mal angerichtet wurde und meist die Hanwerkskosten die Reparaturkosten in die Höhe treibt.
wobei einem Fahrzeugwert von 10.000 ein Schaden von 9.000 EUR lässig beglichen wird.

Das ist kein Betrug, nur wie ich finde, eine Sauerei.

Denn ich bin der Meinung ein Schaden ist nunmal ein Schaden und um diesen wieder auszumerzen ist eben eine bestimmte Summe fällig warum werde ich nun genötigt mir ein neues Fahrzeug zu kaufen nur weil mir jemand eine Bäule reinfährt die Reparabel ist.

Klar, wenn das Teil so zerschrotet wird das da nichts mehr geht oder ein Boot Versenkt wird, muss natürlich nach Wiederbeschaffungswert abgerechnet werden aber doch nicht bei Schäden die Reparabel sind und die Summen durch die Handwerkskosten hochgetrieben werden.

Also sei Glücklich das die Überhaupt gezahlt haben um Dein Boot wieder instand zu setzen und Dich nicht mit ein Paar Euronen abgespeisst haben.
Gruß Horst
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  #31  
Alt 02.09.2008, 22:48
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Zitat:
Zitat von Kaptian Sparrow Beitrag anzeigen
Deshalb bin ich auch immer stinksauer wenn mir jemand mein 10 Jahre altes Fahrzeug beschädigt, welches durch ein paar Handgriffe, ein paar Neuteile und Lackierarbeiten wieder instandgesetzt werden KÖNNTE, die Versicherungen aber einen Wirtschaftlichen Totalschaden daraus machen und nur ein paar Euronen bezahlen, weil das Fahrzeug unter diesem Wert liegt und Du nun sehen kannst wo Du bleibst.

Eben ist das Fahrzeug noch gefahren und hätte es wahrscheinlich bei guter Pflege und Wartung noch einige Jahre getan wenn nicht einer gekommen währe und dem durch Unachtsamkeit ein Ende gesetzt hätte.

Es interessiert niemanden was Dir dieses Fahrzeug wirklich Wert ist, man muss eben damit leben nur weil das Fahrzeug nicht mehr 2.500 EUR (laut Liste) wert ist wird ein angerichteter Schaden i.H.v. 3.750 EUR nicht bezahlt obwohl der Schaden nun mal angerichtet wurde und meist die Hanwerkskosten die Reparaturkosten in die Höhe treibt.
wobei einem Fahrzeugwert von 10.000 ein Schaden von 9.000 EUR lässig beglichen wird.

Das ist kein Betrug, nur wie ich finde, eine Sauerei.

Denn ich bin der Meinung ein Schaden ist nunmal ein Schaden und um diesen wieder auszumerzen ist eben eine bestimmte Summe fällig warum werde ich nun genötigt mir ein neues Fahrzeug zu kaufen nur weil mir jemand eine Bäule reinfährt die Reparabel ist.
...
weil das Interesse am eigenen, wohlvertrauten Auto bekannt ist, gibts die sg 130%-Regelung (unter dem Begriff findest du beim googeln jede Menge weitere Fundstellen)
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Gruß Thomas
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  #32  
Alt 02.09.2008, 22:56
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Geht es gar nicht mehr, daß man die Beule läßt und trotzdem den Schaden bis max. wirtschaftlichen Totalschaden erhält?
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  #33  
Alt 02.09.2008, 23:18
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Es gibt leider immer mehr Faktoren, die Versicherungen im Schadensfall abziehen dürfen. Die angesprochene 130% Klausel galt ja auch nur bei Reparatur und nicht als Auszahlung!
Die vorgeschriebene Restwertbörse, in die ein Sachverständiger dein Auto im Totalschadensfall einstellen muss, nimmt dir nochmal etwas von deinem "erhofften" Geld....
rene
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  #34  
Alt 02.09.2008, 23:42
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Ich erhoffe mir eigentlich gar kein Geld, sondern Schadenfreiheit, die ich (dreimal klopf auf Holz) bisher fast immer hatte.
Aber wenn mir irgend jemand mein Fahrzeug, egal ob Boot oder Auto, beschädigt, hoffe ich doch auf einen Gegenwert der Wertminderung, auch wenn ich ihn z.B. erst im Rahmen einer Generalüberholung in einiger Zeit richten will.
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  #35  
Alt 02.09.2008, 23:46
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Nur mal als kleine Anmerkung meinerseits ) mein Kahn ist mit 50 Riesen versichert und es auch in etwa wert. Da einen Totalschaden wegen 5 Riesen draus zu dichten, kann ich nicht ganz nachvollziehen ? !
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  #36  
Alt 03.09.2008, 06:11
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Geht es gar nicht mehr, daß man die Beule läßt und trotzdem den Schaden bis max. wirtschaftlichen Totalschaden erhält?
doch, natürlich, aber abzüglich Restwert
Zitat:
Zitat von Fourwinnzler Beitrag anzeigen
Die vorgeschriebene Restwertbörse, in die ein Sachverständiger dein Auto im Totalschadensfall einstellen muss, nimmt dir nochmal etwas von deinem "erhofften" Geld....
na ja, der Betrag ist ja der Restwert, den das Fahrzeug noch hat. Den kriegst du entwerder ausgezahlt, wenn du an den Aufkäufer verkaufst oder, wenn du nicht verkaufst, behältst du ja diesen Wert in Form deines Autos
__________________
Gruß Thomas
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  #37  
Alt 03.09.2008, 07:54
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen

na ja, der Betrag ist ja der Restwert, den das Fahrzeug noch hat. Den kriegst du entwerder ausgezahlt, wenn du an den Aufkäufer verkaufst oder, wenn du nicht verkaufst, behältst du ja diesen Wert in Form deines Autos
Wenn du den Wagen verkaufst, klar!
Wenn du ihn ( wie oft üblich ) behalten willst folgendes Beispiel:

Restwert laut Gutachten 3000 €. ( Totalschaden vorrausgesetzt )
über die Restwertbörse findet sich ein Interessent der 4500 € ausgeben würde ( Händler )

Die 1500 € Differenz zieht die Versicherung dir dann ab, weil sie den Schaden damit gemindert hätte und du der Schaden minderheitspflicht unterliegst.

Wenn Du dir den Schaden einfach auszahlen möchtest und den Wagen erst etwas später reparieren willst, wird dir wahrscheinlich die Mwst auch noch abgezogen, da sie vorerst nicht anfällt. Die kann man sich aber nach Absprache und einreichen der späteren Rechnung erstatten lassen.

So kenne ich das noch.
Gruß rene
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  #38  
Alt 03.09.2008, 08:39
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OT: Ein guter Gutachter holt i.d.R. bis zu drei Angebote für den Restwert ein. Wenn man die Bude verscheuern will, kann man ihn ja fragen, wen man anrufen darf.

Bei größeren Schansachen gibt er manchmal sogar die Adressen der interessierten Händler/verwerter im Gutachten an.
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Micha


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  #39  
Alt 03.09.2008, 09:41
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O.K. ich glaube, ich werde mal hier ein wenig "Insiderwissen" kundtun.

-Prinzipiell ist es so, daß der angerichtete Schaden ersetzt werden muß. Steht so im Gesetzt, Paragraph 249 BGB.
-Die Entschädigung erfolgt entweder durch Erstatten der Reparaturkosten oder durch Ersatten des Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sache.

Es gilt zu unterscheiden, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht. Dabei wird der Vergleich zwischen der Höhe der Reparaturkosten und dem derzeitigen Wert der beschädigten Sache angestellt.

Der emotionale Wert kann natürlich nicht berücksichtigt werden. Allerdings ist gerade bei älteren Gebrauchsgegenständen ein eindeutiges Mißverhältnis zwischen Nutzwert und Geldwert am Markt gegeben.

Wenn ich mein Auto, Boot oder was auch immer reparieren lasse, dann hat der Verursacher bzw. dessen Versicherung die Rechnung und die Nebenkosten zu begleichen.

Tritt ein wirtschaftlicher Totalschaden ein, dann wird der Zeitwertverlust der beschädigten Sache erstattet. Also Wert vor Schaden abzüglich Wert der beschädigten Sache (Restwert) , da der beschädigte Gegenstang immer im Eigentum des jeweiligen Besitzers verbleibt und er damit nach wie vor machen kann, was er will. Wird ein Restwert angesetzt, so muß der jeweilige Bieter auch benannt werden.

Eine (zügige) Regulierung hängt von unzähligen Faktoren ab. Eine Beurteilung und Wertung werde ich deshalb nicht abgeben.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #40  
Alt 03.09.2008, 10:49
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Hallo Ingo,
stimmt fast alles nur leider, leider, leider ist dem...

Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
O.K. ich glaube, ich werde mal hier ein wenig "Insiderwissen" kundtun.

-Prinzipiell ist es so, daß der angerichtete Schaden ersetzt werden muß. Steht so im Gesetzt, Paragraph 249 BGB.
-Die Entschädigung erfolgt entweder durch Erstatten der Reparaturkosten oder durch Ersatten des Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sache.

Es gilt zu unterscheiden, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht. Dabei wird der Vergleich zwischen der Höhe der Reparaturkosten und dem derzeitigen Wert der beschädigten Sache angestellt.

Der emotionale Wert kann natürlich nicht berücksichtigt werden. Allerdings ist gerade bei älteren Gebrauchsgegenständen ein eindeutiges Mißverhältnis zwischen Nutzwert und Geldwert am Markt gegeben.

Wenn ich mein Auto, Boot oder was auch immer reparieren lasse, dann hat der Verursacher bzw. dessen Versicherung die Rechnung und die Nebenkosten zu begleichen.

Tritt ein wirtschaftlicher Totalschaden ein, dann wird der Zeitwertverlust der beschädigten Sache erstattet. Also Wert vor Schaden abzüglich Wert der beschädigten Sache (Restwert) , da der beschädigte Gegenstang immer im Eigentum des jeweiligen Besitzers verbleibt und er damit nach wie vor machen kann, was er will. Wird ein Restwert angesetzt, so muß der jeweilige Bieter auch benannt werden.

Eine (zügige) Regulierung hängt von unzähligen Faktoren ab. Eine Beurteilung und Wertung werde ich deshalb nicht abgeben.
nicht so!

denn auch hier, wenn die Reparaturkosten den eigendlichen Wert überschreiten dann gibt es nur den Restwert und du kannst sehen wo Du den Rest für die Repararurkosten herbekommst, Und genau das ist es was mich daran aufregt, eine Sache wird beschädigt und wird durch einen Verursacher unbrauchbar gemacht und man ist der Dumme dabei.

@ Schrauber

Wer 50 Kg Euro am Steg festbinden kann, der verliert doch über ein Schaden von Pinuts für ne Scheuerleiste gar kein Wort

Hättes aber ein Sportsmann nur ein 3Kg € Boot dort zu stehen gehabt hätte er nur den Restwert bekommen und nicht die Reparatur bezahlt bekommen und dem tut das richtig weh

Gruß Horst
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  #41  
Alt 03.09.2008, 10:58
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...guckst du einen Absatz weiter unten...
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  #42  
Alt 03.09.2008, 13:14
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Zitat:
Zitat von Kaptian Sparrow Beitrag anzeigen

Es interessiert niemanden was Dir dieses Fahrzeug wirklich Wert ist, man muss eben damit leben nur weil das Fahrzeug nicht mehr 2.500 EUR (laut Liste) wert ist wird ein angerichteter Schaden i.H.v. 3.750 EUR nicht bezahlt obwohl der Schaden nun mal angerichtet wurde und meist die Hanwerkskosten die Reparaturkosten in die Höhe treibt.
wobei einem Fahrzeugwert von 10.000 ein Schaden von 9.000 EUR lässig beglichen wird.

Das ist kein Betrug, nur wie ich finde, eine Sauerei.
Was dein Fzg. wirklich "wert" war/ist steht im Gutachten und das interessiert.
Eine Sauerei wäre es aus meiner Sicht, wenn meine Vers. Rep.arbeiten in Höhe von 3750 € an einem Fzg. das noch 2500 € wert ist bezahlen würde. Irgendwo ist einfach Schuß - eben bei 130 %
__________________
Grüsse

Though this be madness, yet there is method in´t
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  #43  
Alt 03.09.2008, 14:21
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Ergänzung:

Die 130%-Regelung wurde im Haftpflichtschaden eingeführt, weil man unverschuldet einen Schaden erlitten hat. Sozusagen eine "Kulanz" in der Regulierung. Bei der Kasko ist bei 100% Feierabend.

Die Schadensminderungspflicht besagt da auch so in etwa sinngemäß: Man soll sich als Geschädigter wie ein wirtschaftlich sinnvoll denkender Mensch verhalten. Und das ist objektiv und emotionslos.
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Grüße Ingo

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  #44  
Alt 25.11.2008, 18:22
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wenn ich das thema noch mal aufwecken darf

eingangs erzählte ich ja von dem bereits in 8 2007 passierten unfall und dem virtuosen verhalten der vhv versicherung

nun, nach ca. 1,5 jahren und bereits eingereichter klage, kam plötzlich ein brief von meinem ra.

die gegnerrische versicherung anerkennt den schaden in voller höhe rechtsverbindlich an, wir können die klage zurückziehen

ar.chgeigen warum nicht gleich so
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  #45  
Alt 25.11.2008, 19:13
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Gratuliere, Sven,
Siggi
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  #46  
Alt 25.11.2008, 19:35
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
wenn ich das thema noch mal aufwecken darf

eingangs erzählte ich ja von dem bereits in 8 2007 passierten unfall und dem virtuosen verhalten der vhv versicherung

nun, nach ca. 1,5 jahren und bereits eingereichter klage, kam plötzlich ein brief von meinem ra.

die gegnerrische versicherung anerkennt den Schaden in voller höhe rechtsverbindlich an, wir können die klage zurückziehen

ar.chgeigen warum nicht gleich so

Denke mal das hierzu jede Versicherung Ihre Kosten so gering wie moeglich halten wird. Sowie Du als "geschädigter Kunde" darauf angewiesen bist dagegen anzugehen und das Pokern anfangen musst.
Erst wenn die Kandidaten merken es wächst die Hitze der Feuerstelle unter ihrem A...h wird beigegeben.

Ebenso glaube ich auch an die Verstrickung dieser Gesellschaften unternander.

Gruss Frank
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Geändert von Cybersnack (25.11.2008 um 20:02 Uhr)
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  #47  
Alt 25.11.2008, 19:53
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Hallo Schrauber,

ich gebe Dir voll recht, warum soll eine Versicherung das nicht bezahlen was einem ihr Versicherungsnehmer durch Unachtsamkeit, Leichtsinn oder was auch immer beschädigt hat.

Deshalb bin ich auch immer stinksauer wenn mir jemand mein 10 Jahre altes Fahrzeug beschädigt, welches durch ein paar Handgriffe, ein paar Neuteile und Lackierarbeiten wieder instandgesetzt werden KÖNNTE, die Versicherungen aber einen Wirtschaftlichen Totalschaden daraus machen und nur ein paar Euronen bezahlen, weil das Fahrzeug unter diesem Wert liegt und Du nun sehen kannst wo Du bleibst.

Eben ist das Fahrzeug noch gefahren und hätte es wahrscheinlich bei guter Pflege und Wartung noch einige Jahre getan wenn nicht einer gekommen währe und dem durch Unachtsamkeit ein Ende gesetzt hätte.

Es interessiert niemanden was Dir dieses Fahrzeug wirklich Wert ist, man muss eben damit leben nur weil das Fahrzeug nicht mehr 2.500 EUR (laut Liste) wert ist wird ein angerichteter Schaden i.H.v. 3.750 EUR nicht bezahlt obwohl der Schaden nun mal angerichtet wurde und meist die Hanwerkskosten die Reparaturkosten in die Höhe treibt.
wobei einem Fahrzeugwert von 10.000 ein Schaden von 9.000 EUR lässig beglichen wird.

Das ist kein Betrug, nur wie ich finde, eine Sauerei.

Denn ich bin der Meinung ein Schaden ist nunmal ein Schaden und um diesen wieder auszumerzen ist eben eine bestimmte Summe fällig warum werde ich nun genötigt mir ein neues Fahrzeug zu kaufen nur weil mir jemand eine Bäule reinfährt die Reparabel ist.

Klar, wenn das Teil so zerschrotet wird das da nichts mehr geht oder ein Boot Versenkt wird, muss natürlich nach Wiederbeschaffungswert abgerechnet werden aber doch nicht bei Schäden die Reparabel sind und die Summen durch die Handwerkskosten hochgetrieben werden.

Also sei Glücklich das die Überhaupt gezahlt haben um Dein Boot wieder instand zu setzen und Dich nicht mit ein Paar Euronen abgespeisst haben.
Gruß Horst
Wenn das dann noch so abläuft, daß der Unfallverursacher flüchtet, aber die Wagenfarbe, der -typ und das Kennzeichen bekannt sind, gibt es von meiner Seite Orkan von vorne (da wird dann schon mal ein Schaden gnadenlos von mir eingefordert). Egal ob derjenige dann sich vor Gericht rausreden kann, da ihn die Zeugen aufgrund Verkehrslage leider nicht mehr überholen konnten. Dann ist eben der Halter des Kfz dran!!!
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Karl-Heinz
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  #48  
Alt 08.12.2008, 01:20
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
hättest du die erste Zahlung so akzeptiert (und darauf zielen die in
diesem Fall ab), wäre der Fall für die Versicherung erledigt gewesen
und spätere Ansprüche können dann nicht mehr geltend gemacht werden.

Gruß
Axel


Faktisch Falsch!!! Geld und Sachwerte sind rechtens ein- und durchsetzbar binnen 35 Jahren ab dato der zulässigen Verschreibung oder Schenkung, Kauf Verpachtung etc.
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  #49  
Alt 08.12.2008, 06:39
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Zitat von Cybersnack Beitrag anzeigen
Faktisch Falsch!!! Geld und Sachwerte sind rechtens ein- und durchsetzbar binnen 35 Jahren ab dato der zulässigen Verschreibung oder Schenkung, Kauf Verpachtung etc.

deine 35 jahre, mögen gelten, ich weiss es nicht, für ungeregelte, noch nicht
abgescholssene anhängige oder sonstwas schäden


aber auf jedem fall:
scheck einlösen und danach mehr fordern, geht gewaltig schief
__________________
Grüße
kay

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Alt 10.12.2008, 16:06
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Zitat:
Zitat von Bubi Beitrag anzeigen
deine 35 jahre, mögen gelten, ich weiss es nicht, für ungeregelte, noch nicht
abgescholssene anhängige oder sonstwas schäden


aber auf jedem fall:
scheck einlösen und danach mehr fordern, geht gewaltig schief


Das stimmt natürlich und ist mit viel Aufwand verbunden zudem hast Du dazu auch Nachweispflichtig. Aber theoretisch ist es machbar.

Gruss Frank
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