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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.04.2008, 17:22
Joggel Joggel ist offline
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Hallo
Eine Frage, die nicht mich betrifft.,Wenn ich ein gebrauchtes Boot beim WSA oder Kreisamt anmelden will, muß ich die Zulassung vom Vorbesitzer vorlegen? Als ich ein Neuboot das erstemal zugelassen habe, wurden die Angaben aus dem Kaufvertrag übernommen. Oder ist es abhängig vom Bundesland oder Kreis.
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  #2  
Alt 09.04.2008, 17:23
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Kaufvertrag genügt als Eigentumsnachweis.
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  #3  
Alt 09.04.2008, 17:35
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Und gut ist ein Nachweis, dass die Mehrwertsteuer bezahlt ist. Benötigt man zwar für die Anmeldung nicht aber bei anderen Gelegenheiten.
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Grüße
Michael

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  #4  
Alt 09.04.2008, 18:04
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Hallo
Danke ersteinmal. Dann müsste man das Boot bei der alten Zulassungs stelle ja abmelden. Das wird ja nicht automatisch gehen. Wer behält den da den Überblick.
Gruß Joggel
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  #5  
Alt 09.04.2008, 18:08
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Für die Abmeldung ist der Verkäufer zuständig.
Es könnte ja sein, daß er das Boot z.B. beim ADAC angemeldet hatte, du aber zum WSA willst.

Wenn du bei der selben Stelle anmelden willst, kannst du natürlich umschreiben lassen, dann kannst du die Nummer behalten.
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  #6  
Alt 09.04.2008, 19:11
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Hallo ,

also die Abmeldung geht automatisch . In den Unterlagen das WSA steht ,dass die Papiere nach veräußerung des Fahrzeugs an das WSA zu schicken sind und NICHT dem neuen Besitzer zu übergeben sind !
Zum Anmelden brauchst Du nur den Kaufvertrag . In dem sollten alle Daten vermerkt sein .

.
__________________
Liebe Grüße aus Hillerse
Gruß Heiko


Nur wenn´s schaukelt fühl ich mich wohl
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  #7  
Alt 10.04.2008, 14:46
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Danke für die Antworten
Das was Ostseekapitän schreibt, leuchtet mir ein . Werde dort mal anrufen und horchen was die so sagen. Trotzdem für die Mühe Dank.
Gruß Joggel
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  #8  
Alt 10.04.2008, 15:00
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Hallo Joggel,

ich würde auch darüber nachdenken, die alte Nummer zu übernehmen, also da wieder anzumelden, wo der Voreigner angemeldet war.

Ich hatte mich damals darüber geärgert, daß ich es nicht getan habe, denn die Konturen der alten Nummern hab ich auch mit polieren nie ganz aus dem GFK rausbekommen. Außerdem ersparst Du Dir das mühselige Aufkleben.
__________________
Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
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  #9  
Alt 10.04.2008, 15:21
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Für die Übernahme benötigst du aber den "original" Bootsschein des Vorbesitzers eine Kopie geht nicht.
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Grüße
Michael

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  #10  
Alt 10.04.2008, 15:44
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Für die Übernahme benötigst du aber den "original" Bootsschein des Vorbesitzers eine Kopie geht nicht.
Meintest Du mich, Michael?

Beim ADAC haben wir es damals so gemacht:
Kopie des Scheins an mich.
Der Vorbesitzer hat den O-Schein zurückgeschickt an den ADAC, mit dem Vermerk, daß ich das Boot gekauft habe.
Ich die Anmeldung an den ADAC, mit der Kopie des Scheins und der Kopie des Kaufvertrags.
Ich habe in die Anmeldung gleich die Nummer hineingeschrieben und vermerkt, daß ich die Nummer behalten will.

Ich glaube, der ADAC reserviert die alten Nummern generell 3 Monate, bevor er sie neu vergibt.
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Gruß
Andreas

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  #11  
Alt 10.04.2008, 15:51
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Also ich habe es schon beim ADAC und beim Motoryachtverband nur machen können wenn der Original Bootschein dabei war. Kopien wurden nicht akzeptiert. Ist aber auch kein Akt den Original Bootschein gebe ich beim Verkauf grundsätzlich mit und vermerke es im Kaufvertrag.
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Grüße
Michael

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  #12  
Alt 10.04.2008, 15:53
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Zitat:
Zitat von AausHH Beitrag anzeigen
Meintest Du mich, Michael?


Ich glaube, der ADAC reserviert die alten Nummern generell 3 Monate, bevor er sie neu vergibt.
Der ADAC reserviert die Nummer nicht er sperrt sie damit nichts passieren kann z.B. zwei Boote mit gleicher Nummer.
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Grüße
Michael

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  #13  
Alt 10.04.2008, 15:58
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Und der Vermerk im KV ist ausreichend?

Wie meldest Du selbst denn Dein Boot ab? Dafür mußt Du doch den Originalschein zurückgeben. Wenn es der Käufer nun nicht macht, weil er sein Boot woanders anmelden will. Dann... ja, was ist dann eigentlich?
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Andreas

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  #14  
Alt 10.04.2008, 16:06
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Dann hast du den Kaufvertrag weil der Käufer ist damit verantwortlich das Boot ab bzw. um zu melden
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  #15  
Alt 10.04.2008, 16:45
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Aha. Gut zu wissen, daß es so auch geht. Ich schicke den Bootsschein aber lieber selbst zurück, gibt mir ein besseres Gefühl.
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  #16  
Alt 10.04.2008, 17:02
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Dann kann es aber passieren, das das Kennzeichen schon gesperrt ist und nicht mehr übertragen werden kann.
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  #17  
Alt 11.04.2008, 08:17
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Ich habe heute morgen beim ADAC angerufen, weil ich es genau wissen wollte.

Du hattest Recht. Der ADAC empfiehlt sogar, den O-Bootsschein an den Käufer zu übergeben, damit bei der Ummeldung keine Komplikationen entstehen.
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Gruß
Andreas

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  #18  
Alt 11.04.2008, 09:30
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Schon mehrmals durchexerziert, kannst mir ruhig glauben
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