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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.03.2008, 10:05
Benutzerbild von White Flag
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Standard Bootskauf - Vorvertrag?

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken, mir ein neues gebrauchtes Boot zu kaufen.
Nun habe ich mir in der vergangenen Woche ein passendes Boot angesehen, dass mir sehr gut gefällt.
Leider steht dieses noch in einer Halle und wird erst im April zu Wasser gelassen, so dass noch keine Probefahrt möglich war.
Nun bin ich etwas unsicher, da ich das Boot nicht ohne Probefahrt kaufen möchte, aber ich mich schwarz ärgern würde, wenn mir einer zuvor kommt, der das Boot ohne Probefahrt nimmt. Dann gucke ich in die Röhre.

Hat schonmal jemand Erfahrungen mit einer Art Vorvertrag gemacht, in dem z.B. festgehalten wird, dass ich das Boot nehme, wenn bei der Probefahrt im April keine nennenswerten Probleme auftreten, bzw. ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn der Motor z.B. einen Frostschaden aufweist?

Wie könnte ein solcher Vorvertrag aussehen? Was sollte drin stehen?
Ist so ein Vorvertrag überhaupt rechtens? Hat vielleicht jemand sogar ein Muster?

Fragen über Fragen mit der Hoffnung auf viele Antworten.
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Gruss Dieter
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  #2  
Alt 22.03.2008, 10:37
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Tobias.dmc Tobias.dmc ist offline
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Standard

Hallo Dieter,
Du kannst Dir im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht für den Fall vorbehalten, dass die Technik bei der Probefahrt mangelhaft ist oder nicht funktioniert. Im Kaufvertrag sollten dann Sätze, wie "gekauft wie gesehen" o.ä. nicht auftauchen und genau formuliert sein, unter welchen Umständen Du von dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen kannst.
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Gruss, Axel

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  #3  
Alt 22.03.2008, 10:42
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Standard

Moin,

zusätzlich zum Rücktrittsrecht könntest Du dem Verkäufer noch die Möglichkeit einräumen, die bei einer Probefahrt auftretenden Mängel von einem Fachbetrieb (Frist setzen nicht vergessen) beheben zu lassen.

Kanzler
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  #4  
Alt 22.03.2008, 10:56
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Standard

Willst du das Boot haben, hast du es dir ganz genau angesehen, kennst du den Bootstyp ( Hersteller ), ist der Preis aktzeptabel, wie sieht der Motor ( raum ) aus, macht alles einen gepflegten Eindruck, gibt es für alles Wartungsbelege, wie sieht das Antifouling aus ( besser wäre es eins ohne zu bekommen ). Wenn alle diese Fragen mit ja beantwortet werden können wird der nächste das Boot wohl kaufen und du mußt weitersuchen.
Warum will der Verkäufer das Boot denn nicht für eine Probefahrt ins Wasser lassen?
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Grüße
Michael

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  #5  
Alt 22.03.2008, 11:05
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Hallo Michael,

eigentlich kann ich alle Fragen mit ja beantworten.
Das einzige, was mir etwas Kopfschmerzen macht, ist, dass der Motor etwas zu warm wird. (Nach Angaben des Verkäufers) Ich tippe mal auf einen Impellerschaden.
Ansonsten macht das Boot einen sehr guten Eindruck und der Preis ist vernünftig.

Das Boot vor April ins Wasser scheint etwas schwierig zu sein, da es in einem Verein zu Wasser gelassen werden soll, die aber nur 2x im Jahr einen Telekran bestellen.
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Gruss Dieter
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  #6  
Alt 22.03.2008, 11:12
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ist das Boot trailerbar? Wenn ja an den Wagen und ab ins Wasser. Oder jemanden mitnehmen der Ahnung von Motoren hat und den Motor laufenlassen.
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Grüße
Michael

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  #7  
Alt 22.03.2008, 11:20
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Nee, das Boot ist nicht Trailerbar, bzw. es ist kein geeigneter Trailer vorhanden...
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Gruss Dieter
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  #8  
Alt 22.03.2008, 11:31
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Dann versuch das doch über eine Anzahlung zu erledigen, wenn der Verkäufer seriös ist kann das gehen. Kannst du den Motor denn nicht im Lager probelaufen lassen als erste indikation.
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Grüße
Michael

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  #9  
Alt 22.03.2008, 11:56
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Moin,

überlegt mal einen Augenblickt, wie ihr euer Boot verkaufen würdet.

Gebt ihr, die ihr Garantien verlangt, auch welche?

Wollt ihr mit dem Neukauf eines anderen Bootes so lange warten bis die Gewährleistung verstrichen ist? Oder eine Rechnung bekommen die den Zeitwert des verkauften Bootes womöglich übersteigt?

Auf gebrauchte Brocken kann man keine Garantie geben, man sollte allerdings auch nichts bösartig verschweigen von dem man weiß, das es kaputt ist.

Ich jedenfalls habe gebraucht noch nie eine Garantie bekommen und werde auch nie eine geben, wer eine will, darf dort kaufen, wo er eine bekommt.


Willy
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  #10  
Alt 22.03.2008, 11:56
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Es ist doch kein Problem, noch ein paar Tage bis April zu warten. Der Verkäufer ist immerhin schon so ehrlich und verschweigt dir diesen Mangel nicht, obwohl du ihn in der Halle nicht erkennen würdest.
Macht einen Kaufvertrag fertig. Dort nehmt ihr auf, dass dieser Vertrag erst nach einer "erfolgreichen" Probefahrt gültig ist, sprich, Boot und Geld "getauscht" werden. Zur Probefahrt nehmt ihr noch einen Motoren-Spezi mit, der die Temperatur und den möglichen Fehler beurteilen kann. Ihr müsst euch natürlich noch einigen, wer die Reparatur übernimmt.
Ist sonst alles in Ordnung, gehört das Boot dir.

Gruß
Chris
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  #11  
Alt 22.03.2008, 11:58
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Gebt ihr, die ihr Garantien verlangt, auch welche?
Moin Willy,
wo steht denn hier was von Garantie, bzw. wer verlangt eine?
Chris
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  #12  
Alt 22.03.2008, 12:01
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Garantie ist sicher das falsche Wort aber Rücktrittsrecht oder Instandsetzung im Fachbetriet auf Kosten des Verkäufers ist sicher nahe bei einer Garantie, oder?

Willy
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  #13  
Alt 22.03.2008, 12:03
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Genau weder verlangt noch gewährt, es dreht sich nur um einen Probelauf des Motors, den ich zur Not auch in der Halle machen würde.
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Grüße
Michael

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  #14  
Alt 22.03.2008, 12:05
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Nein, eigentlich nicht. Ein Vertrag, der erst nach einer erfolgreichen Probefahrt gültig wird, ist nichts besonderes. Ich würde auch kein Boot ohne Probefahrt "einfach so" aus der Halle, bzw. dem Winterlager kaufen. Und wenn vorher schon bekannt ist, dass es einen Fehler gibt, kann man doch die Probefahrt nutzen um ihn zu finden. Natürlich muss man sich dann einig sein, wer die Kosten trägt.
Chris
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  #15  
Alt 22.03.2008, 12:08
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Hallo,

der Motor lief schon in der Halle. Nur dort hält sich die Belastung ja in Grenzen und es ist schwer einen Schaden nach 2 Minuten Probelauf im Standgas festzustellen.
So lief der Motor aber sehr ruhig und machte einen guten Eindruck.

@Willy:
Ich möchte ja keine Garantie.
Ich möchte mir das Boot nur sichern, aber im April keine böse Überraschung erleben. Ab einer bestimmten Preisklasse sollte man auf keinen Fall auf eine Probefahrt verzichten.
Wäre es ein Boot für ein paar hundert Euro, dann würde ich das Risiko vielleicht eingehen, aber so...?
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Gruss Dieter
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  #16  
Alt 22.03.2008, 12:16
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Ja,

ich kenne die Probleme ja auch aus beiden Ansichten. Bisher hatte ich nie das Glück ein Boot, das ich auch gekauft habe, testen zu können........das mit der Garantie/Gewährleistung/wie auch immer, hab ich falsch verstanden.

Zwei, die ich testen konnte, waren Müll. eines starb gleich bei der Probefahrt, das andere war eine stinkende, (so grad noch) schwimmende Mülltonne.

Vie Erfolg!

Willy
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  #17  
Alt 22.03.2008, 12:33
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Moin.

Wir haben unser Boot im Januar gekauft und erst im April übernommen. Der Kaufvertrag enthielt in etwa folgende Klausel: "50% des Kaufpreises sind sofort fällig, die anderen 50% nach der Übernahme des Bootes. Die Übernahme erfolgt nur, wenn das Boot dicht ist, die Maschine und alle anderen Aggregate und technischen Einrichtungen sowie die Ruderanlage fehlerfrei arbeiten. Im Falle eines Fehlers ist der Kaufvertrag unwirksam, der angezahlte Betrag ist bis zum ... zurückzuzahlen."

Bei der Restzahlung sollte auch die Zahlungsweise geregelt sein (bar, Überweisung, bis wann u.s.w) Außerdem sollte vermerkt sein, wer die Kosten für das Kranen übernimmt. Räumst Du dem Verkäufer im Falle eines Fehlers eine Nachbesserung ein, sollten auch die Übernahme aller damit vorhandenen Nebenkosten wie ein weiterer Krantermin o.ä. geregelt sein.

Gruß Frank
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors!
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  #18  
Alt 22.03.2008, 12:50
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Auch eine gangbare Lösung
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Michael

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  #19  
Alt 22.03.2008, 13:21
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Hab ich was übersehen
Um was für ein Boot, mit was für einem Motor handelt es sich überhaupt
Temperaturprobleme können weit schlimmere Ursachen haben als ein abgelutschter Impeller
Das sollte schon geklärt sein
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #20  
Alt 22.03.2008, 14:45
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Zitat:
Zitat von agapanthus Beitrag anzeigen
Der Kaufvertrag enthielt in etwa folgende Klausel [...]
Hallo Frank, so habe ich es in etwa auch gemeint. Damit sollten beide Parteien auf der sicheren Seite sein.

Gruß
Chris
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  #21  
Alt 22.03.2008, 14:45
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Ich würde auf einen Vorvertrag verzichten und das Boot vabschliessend prüfen lassen. Nimm einen Sachverständigen mit und ggf. einen guten Motorschrauber. Als SV in Hamburg kommt z.B. Ehrsam und Semmerling in Betracht.

Wenn Du einen Vorvertrag machst, streitet Ihr Euch später darum, ob ein hinreichender Grund bestand, nicht den Kaufvertrag verbindlich abzuschliessen.

Wenn der Verkäufer Druck macht, dann laß Dich nicht beirren. Besser man weiß was man tut, als das man sich über´s Ohr hauen läßt (passiert leider immer wieder mal)

Gruß,

Jochen
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  #22  
Alt 22.03.2008, 15:25
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bavarian bavarian ist offline
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Hallo, habe ein Gebrauchtboot über einen Boots-Makler gekauft, mit 1 Jahr Garantie. Anzahlung war 30% des Bootspreises im Januar, Rest nach Probefahrt und Abstellen der Mängel im April bei einem im Vertrag benannten Reperaturbetrieb, den ich vorher besichtigen konnte (Bootsservice Enk). Werde Euch dann nach dem ersten Wochenende kurz vor Mai mitteilen, wie das alles konkret ablief. Gruss, Michi

Geändert von bavarian (22.03.2008 um 19:21 Uhr)
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  #23  
Alt 22.03.2008, 15:35
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Mein letzter Botskauf lief ungefähr so ab:

Haben das Boot besichtigt ohne Probefahrt. Eine Nacht drüber geschlafen und den Verkäufer angerufen. Bin dann mit ihm am Telefon über Preis und Formalitäten einig geworden. Die sahen in etwa so aus, dass wir einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Übernahme vorbehaltlich einer Probefahrt mit einem Sachverständigen. Tauchen dann keine Mängel auf, deren beseitigung einen vorher festgelegten Betrag überschreiten, wird der Kaufvertrag verbindlich. Übergabe von Geld und Boot wurde ebenfalls sofort geregelt. Tauchen Mängel auf, die den Betrag übersteigen ist der Kaufvertrag ungültig und kann somit neu verhandelt werden.

Der Verkäufer hat somit auch die Sicherheit, dass man den Kauf nachher nicht ablehnt, weil die Hupe nicht funktioniert oder so ähnlich, und der Käufer kann sicher sein, dass dem Verkäufer keine Mängel bekannt sind.

Hat bei mir dann auch ohne Mängel geklappt.


Achim
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