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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #21  
Alt 23.07.2003, 15:30
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
also mir ist es lieber wenn Sportboote in meiner Schleuse den Motor eingeschaltet lassen um notfalls das Boot auch über Maschienenkraft wärend des Schleusenvorgangs halten bzw. bei "Aufhängern" die Leinen entlasten zu können (die Wenigsten haben ein Beil zur Hand ). Aber ich denke in deutschen Schleusen ist das Ansichtsache des Bootsführers. Berufsschiffer lassen den Motor eigentlich immer im ausgekuppelten (dass ist in der BinSchtro vorgeschrieben) Zustand laufen.

Bis dann
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  #22  
Alt 23.07.2003, 16:00
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic
... Berufsschiffer lassen den Motor eigentlich immer im ausgekuppelten (dass ist in der BinSchtro vorgeschrieben) Zustand laufen. ...
Über den Sinn und Unsinn von Motor an oder aus kann ich nicht viel sagen, da ich noch nie geschleust habe. Ich finde mehrere Argumente auf beiden Seiten nachvollziehbar.

Aber, wenn ich das o. g. lesen, mit welcher Argumentation will der Schleusenwärter vorschreiben Sportboote Motor aus?

Oder gilt das nur ausschließlich für Sportbootschleusen?
__________________
Gruß, Thomas
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  #23  
Alt 23.07.2003, 16:02
Thomas I.
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Moin...

nu auch ma meinen Senf dazu:

Es gibt Situationen, in denen einem garnix anderes übrig bleibt, als die Maschine mitlaufen zu lassen.

So z. B. im ELK: Berufsschiff als erstes in die Kammer und nur noch die andere Kammerwand für max. 4 - 5 SpoBos frei, Schleusung zu Berg.

Wenn man dann an einer ungünstigen Positon zu liegen kommt und eine ungünstige Bootslänge sein Eigen nennt (mein Kahn hat leider nur knapp 9 Meter), findet man an der Kammerwand keinen einzigen Punkt mehr zum Festmachen, weil die Festmacher so ca. 12m auseinanderliegen (z. B. Schleuse Büssau) und sich auch keine Leiter in der Mitte der Kammer befindet. Da hilft dann nur noch, das Boot den ganzen Schleusengang per Motor so lange auf Position zu halten, bis man den Schleusenrand erklommen hat und dort irgendwo festmachen kann.

Das ist mir im ELK jetzt im Juni schon zum dritten Mal passiert - funktioniert aber auch

Gruss
Thomas I.
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  #24  
Alt 23.07.2003, 16:29
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von boatman
Aber, wenn ich das o. g. lesen, mit welcher Argumentation will der Schleusenwärter vorschreiben Sportboote Motor aus?

Oder gilt das nur ausschließlich für Sportbootschleusen?
Hallo Thomas,

im "binnenvaartpolitiereglement" steht das so drin, dass man zumindest als nicht Niederländer annehmen muß, dass man den Motor abzustellen hat. Ich vermute aber, dass damit -genau wie bei uns- nur gemeint ist die Schraube auszukuppeln. (Ich kenne jetzt nicht den genauen Wortlaut, Vorschrift liegt auf dem Boot.)

Ich persönlich halte es so: wenn es länger dauert und ich sicher festmachen kann, stelle ich den Motor ab. Bei schlechten Festmachemöglichkeiten (z.B. nur mit Mittelpoller), bei Päckchenbildung und bei Berufern die die Schraube mitlaufen lassen (gibts immer wieder auch wenns verboten ist), lasse ich den Motor laufen, auch weil ich den Motor vom 2. Steuerstand auf dem Achterdeck nicht starten kann.
__________________
Charly
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  #25  
Alt 23.07.2003, 16:33
Dominic Dominic ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas I.
Moin...

nu auch ma meinen Senf dazu:

Es gibt Situationen, in denen einem garnix anderes übrig bleibt, als die Maschine mitlaufen zu lassen.

So z. B. im ELK: Berufsschiff als erstes in die Kammer und nur noch die andere Kammerwand für max. 4 - 5 SpoBos frei, Schleusung zu Berg.

Wenn man dann an einer ungünstigen Positon zu liegen kommt und eine ungünstige Bootslänge sein Eigen nennt (mein Kahn hat leider nur knapp 9 Meter), findet man an der Kammerwand keinen einzigen Punkt mehr zum Festmachen, weil die Festmacher so ca. 12m auseinanderliegen (z. B. Schleuse Büssau) und sich auch keine Leiter in der Mitte der Kammer befindet. Da hilft dann nur noch, das Boot den ganzen Schleusengang per Motor so lange auf Position zu halten, bis man den Schleusenrand erklommen hat und dort irgendwo festmachen kann.
[ ... ]
Hallo nochmal,
also ich möchte hier keinen falschen Eindruck erwecken, ich halte die Benutzung des Antriebes als Hilfe beim Festhalten in der Schleuse für sinnvoll. Sie ist aber grundsätzlich kein Ersatz zu ordentlich befestigten Leinen (siehe BinSchtro). - Wenn unzureichend Festmachereinrichtungen in der Schleusenkammer vorhanden sind (ist leider auch in unseren Großschiffahrtsschleusen der Fall) darf auf keinen Fall geschleust werden, bei uns wär das lebensgefährlich und ich würde dass auch nie erlauben.

Bis dann
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  #26  
Alt 23.07.2003, 19:09
Lioba
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  #27  
Alt 23.07.2003, 19:27
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
also in der Binnenschiffahrtsstraßenordnung steht das der Antrieb abgestellt werden muß. Wohlgemerkt der Antrieb, sprich die Schraube. Diese Richtlinie hat vorallem die Funktion, daß durch das aufgewühlte Schraubenwasser keine Schäden an den Schleusentoren entstehen. Bei uns auf dem WDK lassen die Berufsschiffer den Motor meistens an um beim Umlegen der Drähte wärend des Schleusenvorgangs nicht durch das einströmende Wasser (bei Bergfahrt) zu Tal gedrückt zu werden (was bei einem 110m langem Schiff in einer 112m langen Schleusenkammer recht fatal wäre).Dazu schalten sie den Antrieb einfach kurzzeitig im Standgas ein und wieder aus.
Ich denke hier muß auch ein Unterschied zwischen Großschiffahrtsschleusen und reinen Sportbootschleusen gemacht werden in denen ganz andere Strömungsverhältnisse herschen.

Bis dann
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  #28  
Alt 23.07.2003, 19:38
Dominic Dominic ist offline
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Ach nochmal,
das mit dem Antrieb steht im allgemeinen Teil der BinSchtro unter "Verhalten im Schleusenbereich". Hab jetzt leider keine Ausgabe zu Hause und möchte jetzt auch keine falschen Paragraphen nennen. Ich schau morgen auf der Arbeit aber nochmal nach.

Und zum "Gutdünken des Schleusenpersonals": Laut BinSchtro müssen Anweisungen des Schleusenpersonals von der Schiffahrt unbedingt befolgt werden. Wenn also z.B. in einer sehr tiefen Schachtschleuse eine Gefahr durch zu hohe Konzentration von Abgasen entstehen kann (ist jetzt nur so ein Gedankengang - also um Gottes willen nicht verbindlich), kann der anwesende Schichtleiter/Schaltwart (Schleusenwärter in dem Sinne gibts in Deutschland eigentlich nicht mehr ) den Fahrzeugen in der Schleuse die Nutzung des Motors "strompolizeilich" verbieten.


Bis dann
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  #29  
Alt 23.07.2003, 20:39
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Warum meint Ihr, lassen die Schleusenbengels die Sportboote meistens auf der Seite festmachen, wo die Papenheimer beobachtet werden können. Vor knapp 4 Wochen wurde die freie Wahl gelassen. Was macht ein Mobo- Heini im Sichtschatten der Aufsicht? Er belegt nur vorne sein Schiff. Da es zu Berg ging, war es im ersten Moment OK. Als jedoch die Berufsschifffahrt mit Schmackes aus fuhr, lag unser Freund mit der Nase zu Tal.
Gut dass die Schleuse hinten kaum belegt war. Kopfschütteln bei den anderen. Ich glaub, mit der beknackten Festmachetechnik hätte auch kein laufender Motor geholfen.

Auch hab ich schon einmal gesehen, wie eine kräftig drehende Schraube eines Schubers einem folgenden leeren Lastkahn das Anlegemanöver in der Kammer versaut hat. Nach dem Gefluche über Funk sogar recht heftig.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #30  
Alt 23.07.2003, 21:32
Dominic Dominic ist offline
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Also, so nem Schleusenbengel (schönen Dank auch, wie heist nochmal Dein Boot? ) wie mir brauchst Du dass nicht sagen, wenn ich nur die brenzlichen Situationen mit Sportbooten der letzten 4 Wochen aufzählen müsste, wäre ich mit dem Bericht noch in 2 Tagen beschäftigt.

Mal ein Beispiel, was zu denken geben sollte:
Ein Kollege hatte letztens in der grossen Schleuse (220m*12m) zwei Berufsschiffe (jeweils 80m) und dahinter zwei Sportboote (beide ca. 12m) zu Tal einfahren lassen. Als alle Fahrzeuge festgemacht hatten (worauf vor allen Dingen bei Sportb. drauf geachtet wird) und er das Einfahrtssignal "rot" gestellt hatte, drehte er die Kamera am Obertor aus der Schleuse heraus in richtung Schleuseneinfahrt um zu sehen ob da noch "etwas" versucht in die Schleusenkammer einzufahren. Als dies nicht der Fall war leitete er den Schleusenvorgang ein und drehte die Kamera wieder ins Kammerinnere gerade noch rechtzeitig um zu sehen wie eines der Sportboote seine Leinen wieder löste um im Rückwärtsgang aus der Schleusenkammer zu fahren obwohl das Hubtor (ca. 60 ton) schon schloss. Der Kollege konnte gerade noch rechtzeitig den "Not - Halt" betätigen und konnte so einen schwehren Unfall verhindern.
Auf Anfrage warum der Sportbootführer denn sich in Lebensgefahr gebracht hatte reagierte dieser mit Unverständnis ("Ich hab gedacht der sieht schon, dass ich wieder rauswill"). Der Skipper kann von Glück sagen, dass er kein Schaden durch den "Not - Halt" entstanden ist, sonst könnte er schonmal fleissig sparen.

Bis dann
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  #31  
Alt 24.07.2003, 10:54
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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@ Dominic
Au weia, nun kann ich mich nicht mehr auf dem Rhein blicken lassen
Laß Dich nach Hamburg versetzen. Da wirst Du noch Schleusen-Meister genannt.


Aber als Schleusen- Aufsicht kannst Du in der Tat bestimmt einiges erleben. Ich glaub sogar in der ganzen Welt.

Da ich meinen Liegeplatz für größere Fahrten durch eine Schleuse verlassen muß, bilde ich mir ein Schleusenerprobter zu sein.

Ich habe mir schon zur Gewohnheit gemacht, unsichere Kantonisten (oft mit 2 Maschinen und Bugstrahl) zuerst einfahren zu lassen. Auch wenn diese dann gleich vorne an den ersten Haken belegen. Ich beherrsche mein Boot und kurve vor denen ein. Und hab mir das Meckern abgewöhnt.
Und bei Charterbooten sieht das ähnlich aus. Auch hier hallte ich mich zurück. Denn ehrlich, wer beherrscht schon ein Boot 100%, wenn nur 1-2 Wochen im Jahr damit gefahren wird. Führerschein hin oder her.
Meine Frau hat mir gerade wieder auf die Nase gebunden, dass ich ca. 1 Jahr gebraucht habe, bis ich unser Boot sicher beherrscht habe , nach dem Umstieg von SY zu MB.
Aber Verständniss habe ich keines, für jene, die nicht aus ihren Fehlern lernen. Die trifft ja immer wieder in meiner Hausschleuse. Und da mecker ichdann : Gleich in der Einfahrt anbinden, Qualmenden Diesel nicht abstellen, Boot nicht richtig festmachem, während des Einlaufens in die Kammer mit Schmackes überholen oder das Boot hineintragen.
Das Hineintragen ist international verbreitet. Letztes Jahr NOK- Kiel: Ausländerboot (haben zu Hause auch viele Schleusen) legt gleich in der Einfahrt am Schwimmponton an und treidelt gemälich das Boot bis zum Ende der Kammer. Wollten aber noch ca. 40 Boote mit. So langsam kann man beim in die Kammer blasenden Wind garnicht fahren.
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Gruß
Thomas

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  #32  
Alt 24.07.2003, 15:59
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
@ Thomas: solange Du schön auf dem Rhein bleibst und nicht auf die Idee kommst weiter ins Ruhrgebiet zu fahren

So, nu mal im ernst,
ich hab heute auf der Arbeit noch mal nachgeschaut und bin in der BinSchStro fündig geworden:

Auszug §6.28 Abs. 3.
[ ... ] Im Schleusenbereich dürfen Antriebs- und Hilfsmaschinen nur in dem für den Schiffs- und Bordbetrieb erforderlichen Umfang betrieben werden. Dabei sind die Türen des Maschienenraums geschlossen zu halten. Sonstige Öffnungen des Maschinenraums müssen so weit geschlossen werden, wie es der Betrieb zuläßt.

Auszug §6.28 Abs. 9 c)
In den Schleusenkammern ist es verboten, nach dem Festmachen des Fahrzeugs bis zur Freigabe der Ausfahrt den Maschinenantrieb sowie die Bugstrahlanlage zu benutzen, es sei denn, daß dies aus Sicherheitsgründen kurzfristig erforderlich ist.

Also ist es in Deutschland erlaubt den Motor eingeschaltet zu lassen und den Antrieb nötigenfalls zu benutzen.
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  #33  
Alt 24.07.2003, 16:28
Dominic Dominic ist offline
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Ich hab noch etwas anderes zum Thema Schleusen,
und zwar hab ich im Forum schon einige Male gelesen, dass sich einige Sportboote die auf Kanälen unterwegs sind, sich nicht bei der Schleusenaufsicht zur Schleusung anmelden. Da ich dieses Problem auch von meiner Arbeit aus kenne möchte ich hier mal Aufklärung leisten.
Laut der jetzigen BinSchStro müssen sich in den Vorhafen einfahrende Fahrzeuge erst anmelden, wenn bereits min. 5 Fahrzeuge (Schiffsansammlung) vor der Schleuse befinden (§6.29 Nr. 2).
Diese Regelung laut Erlass des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 03. Sept. 2002 nicht mehr gültig und wird in der neuen BinSchStrO folglich ergänzt:
"Jedes neu in den Schleusenbereich eintreffendes Fahrzeug muss bei der Schleusenaufsicht zur Feststellung des Schleusenranges bei der Schleusenaufsicht angemeldet werden."
Dies gilt natürlich auch für "Kleinfahrzeuge". Wie die Anmeldung zu erfolgen hat, ist bis jetzt nicht reglementiert (ein Wunder im deutschen Staate ).
Mir persönlich ist eine Anmeldung per UKW-Binnenfunk am liebsten, auch wenn einige Skipper sich doch etwas zu streng an ihre Funkausbildung halten ("Schleuse Hünxe, Schleuse Hünxe, Schleuse Hünxe, hier ist Sportboot Ahron, Sportboot Ahron, bitte kommen"- es herscht doch kein Notfall !!! einmal der Schleusenname und einmal der Name des Fahrzeugs genügt doch).
Ansonsten ist es aber auch möglich, sich über Handy, Sprechanlage (wenn vorhanden), Persönlich (jeder gang mach schlank) oder auch per Brieftaube (wenn sie rechtzeitig ankommt ) zu melden. Nach den Telefonnummern kann man sich einfach bei der Eingansschleuse erkundigen. Diese Arten der Anmeldung haben allerdings den Nachteil, dass man die Sportboote meisten nach der Anmeldung schlecht erreichen kann, falls sich was mal was ändert (die Durchsage durch Lautsprecher wird schnell überhört).
Also, beim nächsten mal bitte an die Anmeldung denken, dann schauen einen die Schleusenwärter auch nicht immer so grimmig an, und Missverständnisse lassen sich so leicht vermeiden.

Bis dann
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  #34  
Alt 24.07.2003, 18:38
Bossi Bossi ist offline
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Standard Re: Schleusen-Knigge

Zitat:
Zitat von Anneke

Frage: Ist das in Holland oder woanders so üblich??? Dies war in Bremerhaven, die Fischereihafenschleuse......

Anneke
Wenn man die Holländer auf den deutschen Strassen sieht, evtl. dann auch noch mit einem Wohnwagen dran, dann wundert mich auch das Schleusenverhalten nicht )

Gruss

Bossi
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  #35  
Alt 24.07.2003, 20:41
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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@ Dominik

mit dem Anmelden über Funk, da muß ich Dir recht geben. Auf der diesjähriigen Urlaubsreise (ESK, MLK, EHK und in Berlin selbst) habe ich sehr gute Erfahrung gemacht. Man spart sich das Hochklettern zur Sprechanlage, diese waren aber an jeder Schleuse der Kanäle vorhanden.
Vor allen Dingen kann man uch einen gestreßten Schleusen- Schichtleiter durch ein freundliches Wort wieder aufmuntern. Falls er gerade wieder Sportboote verflucht hat.
Und die Rückmeldung klappt auch gut, viele Sportschiffer schalten wohl doch auf die Schleusen-Funkkanäle.

Nac der Binnenfunkordnung soll man ja jetzt erst den Namen der Schleuse und dann Schleuse nenen. z.B. Hünxe Schleuse. Das scheint aber wohl kaum beachtet zu werden. Hat dasn Grund? Alte Gewohnheit?
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Gruß
Thomas

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  #36  
Alt 24.07.2003, 20:45
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg

Nac der Binnenfunkordnung soll man ja jetzt erst den Namen der Schleuse und dann Schleuse nenen. z.B. Hünxe Schleuse. Das scheint aber wohl kaum beachtet zu werden. Hat dasn Grund? Alte Gewohnheit?
Und das "bitte kommen" ist ja auch ein wenig daneben.
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  #37  
Alt 24.07.2003, 20:57
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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das "bitte kommen" ist Binnen total überflüssig, denn durch das "Krrrrrrr" weißt Du doch das der andere die Taste losgelassen hat.
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Thomas

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  #38  
Alt 24.07.2003, 21:14
Dominic Dominic ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Nac der Binnenfunkordnung soll man ja jetzt erst den Namen der Schleuse und dann Schleuse nenen. z.B. Hünxe Schleuse. Das scheint aber wohl kaum beachtet zu werden. Hat dasn Grund? Alte Gewohnheit?
Ich denke, dass ist nicht nur Gewohnheit. Wenn man sich das mal selbst vorspricht, kommt einem das "Revierzentrale Duisburg" auch besser über die Lippen als das "Duisburg Revierzentrale". Ich meld mich auch nicht immer strickt nach VU-Funk. Warum auch? Im normalen Schleusen- und Funkbetrieb ist eine strikte Einhaltung der Funkdisziplin auch nicht erforderlich. Z. B. halte ich es für angebrachte Höflichkeit wenn im Binnenfunk auch "guten Morgen", "danke", "bitte", "schönen Feierabend" gesagt wird, so lässt sich bei Problemen recht einfach "Spannungen" aus dem Gespräch nehmen. Entscheident wird die Funkrichtlinie erst bei besonderen Situationen (Notfall, Dringlichkeit, Sicherheit).
Ich finde auch die Einrichtung von Funkanlagen an Bord von Sportbooten für sehr sinnvoll; es ist der einfachste Weg um Informationen an von Festfunkstellen an Fahrzeuge auf der Wasserstraße - wie soll ansonsten z.B. ein Sportboot mitkriegen, dass auf der Wegstrecke vor ihm ein Tankschiff gesunken ist und die Schiffahrtsverwaltung den Abschnitt für die Schiffahrt gesperrt hat?

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  #39  
Alt 24.07.2003, 21:18
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
das "bitte kommen" ist Binnen total überflüssig, denn durch das "Krrrrrrr" weißt Du doch das der andere die Taste losgelassen hat.
An den Bedienpulten der Festfunkstellen im Verkehrskreis Nautische Information sind keine Sprechtasten. Ansonsten hast Du natürlich recht, im "Normalfall" kann man auch recht normal mit dem anderen sprechen.

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  #40  
Alt 24.07.2003, 21:30
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Zitat:
Zitat von Dominic
Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Nac der Binnenfunkordnung soll man ja jetzt erst den Namen der Schleuse und dann Schleuse nenen. z.B. Hünxe Schleuse. Das scheint aber wohl kaum beachtet zu werden. Hat dasn Grund? Alte Gewohnheit?
Ich denke, dass ist nicht nur Gewohnheit. Wenn man sich das mal selbst vorspricht, kommt einem das "Revierzentrale Duisburg" auch besser über die Lippen als das "Duisburg Revierzentrale". Ich meld mich auch nicht immer strickt nach VU-Funk. Warum auch? Im normalen Schleusen- und Funkbetrieb ist eine strikte Einhaltung der Funkdisziplin auch nicht erforderlich. Z. B. halte ich es für angebrachte Höflichkeit wenn im Binnenfunk auch "guten Morgen", "danke", "bitte", "schönen Feierabend" gesagt wird, so lässt sich bei Problemen recht einfach "Spannungen" aus dem Gespräch nehmen. Entscheident wird die Funkrichtlinie erst bei besonderen Situationen (Notfall, Dringlichkeit, Sicherheit).
Ich finde auch die Einrichtung von Funkanlagen an Bord von Sportbooten für sehr sinnvoll; es ist der einfachste Weg um Informationen an von Festfunkstellen an Fahrzeuge auf der Wasserstraße - wie soll ansonsten z.B. ein Sportboot mitkriegen, dass auf der Wegstrecke vor ihm ein Tankschiff gesunken ist und die Schiffahrtsverwaltung den Abschnitt für die Schiffahrt gesperrt hat?

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Mit den freundlichen Worten hast Du sicher recht.
Aber ich finde man sollte eine Funkstelle so rufen wie man es gelernt hat.

Ich Besserwisser habe meine Schein erst im Dezember 2002 gemacht.
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