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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.02.2008, 14:15
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Standard Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen

Hallo an Alle ,

nach längerem Mitlesen bin ich nun auch hier angemeldet und habe da gleich mal eine Frage.

Zunächst eine kurze Vorstellung:

Ich heiße Mario, bin 38 Jahre und komme aus dem Süden von Köln.
Im letzen August habe ich mir mein erstes eigenes Boot gekauft (kleines Schlauchboot vorher mal ausgenommen)
Sea Ray 180 CB mit Mercruiser 5,0, Baujahr 1993.

Früher war ich immer Mitbenutzer der Boote meines Vaters, die letzten 10 Jahre war ich quasi „trocken“.

Den Binnenschein habe ich 1985, den Seeschein 1991 gemacht. 1995 Habe ich das „Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen“ nachgeschoben. -Die "älteren" von Euch werden es noch kennen-

Und hierzu habe ich auch die Frage. Über die Suchfunktion habe ich nur einen Beitrag aus 2002 gefunden, der mir leider auch nicht wirklich geholfen hat.
Im „wahren Leben“ konnte mir ebenfalls niemand helfen.

Habe mir auf der Boot ein Funkgerät zugelegt, welches ich nun einbauen werde. Hat natürlich auch DSC. (MT-500)

Darf ich mit meinem Zeugnis nach wie vor funken, See und Binnen oder nur See oder nur Binnen oder gar nicht oder, oder, oder? HILFE...

Freue mich schon auf Euer geballtes Fachwissen.
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  #2  
Alt 13.02.2008, 14:23
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marsvin marsvin ist offline
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Moin Mario,
zuerst einmal herzlich Willkommen im boote-forum.
Die gute Nachricht zuerst: Binnen darfst du mit deinem Zeugnis funken, aber nur, wenn dein Funkgerät mit ATIS ausgerüstet ist.
Im Seefunkbereich darfst du Anlagen mit DSC nur bedienen, wenn du mindestens das SRC hast,offiziell darfst du nichteinmal mehr dein Boot selbst skippern, da greift aber wohl für dieses Jahr noch eine Ausnahmeregelung, es muss dann aber auf jeden Fall jemand mit SRC an Bord sein. Es bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als die Prüfung für das SRC abzulegen,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #3  
Alt 13.02.2008, 14:27
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Hallo Siggi,
danke, das ging ja schnell.
ATIS hat es natürlich.
Hätte da aber lieber eine andere Antwort bekommen, geht das?
Nein, werde dann wohl doch noch mal die Schulbank drücken müssen...
Gruß Mario
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  #4  
Alt 13.02.2008, 14:31
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Flybridge Flybridge ist offline
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Willkommen!

Hat jetzt nichts mit Funk zu tun:

Bei Bedarf kannst du dich der Rhein-Orange-Truppe anschließen...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #5  
Alt 13.02.2008, 14:34
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Warum soll es dir besser ergehen als mir? Ich konnte dir auch nur so gut Auskunft gebn, weil ich vor genau dem gleichen Problem stand, habe im vorletzten Winter dann das SRC gemacht, ein WE Schulung, eine Woche intensives Lernen und am nächsten WE Prüfung,
Siggi
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  #6  
Alt 13.02.2008, 14:35
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Klingt zumindest interessant...
und was genau ist die Rhein-Orange-Truppe?
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  #7  
Alt 13.02.2008, 14:37
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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@marsvin
das mit dem intensiven Lernen gefällt mir gar nicht...
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  #8  
Alt 13.02.2008, 14:40
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Klingt zumindest interessant...
und was genau ist die Rhein-Orange-Truppe?
http://www.boote-forum.de/showthread...t=rhein+orange

Ich selbst fahre hin und wieder auch mal von Köln-Langel aus, oder ganz selten auch mal ab Rodenkirchen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #9  
Alt 13.02.2008, 14:44
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Werde bestimmt mal vorbei schauen, mein Boot liegt den Sommer über am Sürther Bootshaus
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  #10  
Alt 13.02.2008, 15:44
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Im Seefunkbereich darfst du Anlagen mit DSC nur bedienen, wenn du mindestens das SRC hast
Sorry diese Aussge ist falsch!

Es gab das beschränktgültige Sefunkzeugniss /ROC auf mit GMDSS aks DSC erweiterung.

Das steht dann hinten aufm Schein drauf.

MFG René
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MFG René

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  #11  
Alt 13.02.2008, 16:00
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Gehe mal auf die HP der RegTP, dort bekommst Du die Infos aus erster Hand.
Dein derzeitiges FZ ist nur noch für Geräte ohne GMDSS (also ohne DSC) verwendbar. Diese können nicht mehr zugelassen werden.
Das heißt für Dich das SRC neu zu machen (gilt nur für den Seebereich).
Inwiefern Du das UKW-Sprechfunkzeugnis noch Binnen nutzen kannst, weiß ich nicht (frage mal bei der RegTP nach, ob Du das evtl. ins UBI -das neue FZ für den Binnenbereich- umgeschrieben bekommst).

Hättest Du rechtzeitig damals einfach eine Aufbauprüfung aufs BZ2 (deutsch) oder BZ1 gemacht, wärst Du jetzt fein raus.

@René
Du meinst wahrsch. das Beschränkt gültige UKW-Z. für Funker (BZ2, BZ1), welches auch heute noch in der Berufsschifffahrt anerkannt würde.
@all Der Kollege Mario meint aber das damalige "kleine" UKW-Sprechfunkzeugnis (richtig Mario???)
MfG
K-H
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Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #12  
Alt 13.02.2008, 16:13
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Er meint das hier abgebildete, und dafür gab es in den neunziger Jahren eine Zusatzprüfung für GMDSS, wer die verpasst hat, muss das SRC machen,
Siggi
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  #13  
Alt 13.02.2008, 16:51
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Er meint das hier abgebildete, und dafür gab es in den neunziger Jahren eine Zusatzprüfung für GMDSS, wer die verpasst hat, muss das SRC machen,
Siggi
Na gottseidank, dass ich die habe!

Volker
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  #14  
Alt 13.02.2008, 16:54
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Gehe mal auf die HP der RegTP, dort bekommst Du die Infos aus erster Hand.
Dein derzeitiges FZ ist nur noch für Geräte ohne GMDSS (also ohne DSC) verwendbar. Diese können nicht mehr zugelassen werden.
Das heißt für Dich das SRC neu zu machen (gilt nur für den Seebereich).
Inwiefern Du das UKW-Sprechfunkzeugnis noch Binnen nutzen kannst, weiß ich nicht (frage mal bei der RegTP nach, ob Du das evtl. ins UBI -das neue FZ für den Binnenbereich- umgeschrieben bekommst).........
K-H
Moin,
stimmt, nur heisst die RegTP seit geraumer Zeit Bundesnetzagentur. Die zuständige Gruppe für Frequenzzuteilungen usw findet man mit allen infos hier: http://www.bundesnetzagentur.de/enid...eefunk_d6.html
gruesse
Hanse
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  #15  
Alt 13.02.2008, 16:56
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Unser Ausbilder bot damals vor der großen Umstellung nur noch das BZ 1 an.
@marsvin
genau das ist das UKW-Sprechfunkzeugnis.
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Grüße
Karl-Heinz
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  #16  
Alt 13.02.2008, 16:59
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Dein derzeitiges FZ ist nur noch für Geräte ohne GMDSS (also ohne DSC) verwendbar.
Das ist richtig.


Zitat:
Diese können nicht mehr zugelassen werden.
Das hingegen ist unzutreffend. Es können weiterhin im Seefunk Geräte ohne
DSC zugelassen werden. Die Probleme mit der Zulassung älterer Sprechfunk-
geräte betreffen die geänderten Kanalbelegungen (75, 76, 87 und 88), nicht
das Fehlen von DSC.


Zitat:
Inwiefern Du das UKW-Sprechfunkzeugnis noch Binnen nutzen kannst, weiß ich nicht (frage mal bei der RegTP nach, ob Du das evtl. ins UBI -das neue FZ für den Binnenbereich- umgeschrieben bekommst).
Alle alten Sprechfunkzeugnisse gelten für den Bereich, für den sie auch ur-
sprünglich galten, insbesondere also für den Binnenschifffahrtsfunk. Eine Um-
schreibung in ein UBI ist möglich, aber völlig überflüssig.


Zitat:
Du meinst wahrsch. das Beschränkt gültige UKW-Z. für Funker (BZ2, BZ1), welches auch heute noch in der Berufsschifffahrt anerkannt würde.
Bis 2002 gab es einheitliche Funkzeugnisse für die gesamte Schifffahrt. Seit-
dem muss in der SOLAS-Schifffahrt das Funkzeugnis alle 5 Jahre bestätigt
werden (macht in Deutschland das BSH). Das SRC genügt übrigens auch in
der gewerblichen Schifffahrt unterhalb der SOLAS-Grenzen.

Belem
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  #17  
Alt 13.02.2008, 17:14
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Er meint das hier abgebildete, und dafür gab es in den neunziger Jahren eine Zusatzprüfung für GMDSS, wer die verpasst hat, muss das SRC machen,
Siggi
Richtig, genau das, eine Zusatzprüfung habe ich natürlich nicht
Habe ich wohl nicht mitbekommen und mir in der boote immer nur die Bilder angeschaut...

Man hat mir mal gesagt ich könne das Gerät auch auf See betreiben, nur den DSC offiziell nicht benutzen, stimmt also dann wohl nicht.

@jannie
Danke für den Link, werde mich da nochmals genau einlesen...
und mich dann in der Schule anmelden...

@all
Danke für Eure schnellen Antworten
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  #18  
Alt 13.02.2008, 17:30
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marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
@marsvin
das mit dem intensiven Lernen gefällt mir gar nicht...
Naja, mit über fünfzig dauert das eben etwas länger,
Siggi
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  #19  
Alt 13.02.2008, 17:33
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Naja, mit über fünfzig dauert das eben etwas länger,
Siggi
Meinst Du da bin ich mit Ende 30 noch besser dran?

Kann man den Schein nicht irgendwo kaufen? Kleiner Scherz
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  #20  
Alt 13.02.2008, 18:35
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nimmerland nimmerland ist offline
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Hallo erst einmal....
Spar Dir das Büffeln. In fast allen Ausrüster Katalogen findest Du Funken Binnen/See mit Atis OHNE DSC. Leider sind die etwas teurer. Ab ca. 240€. Kenne das Problem, denn ich habe auch noch den alten Schein.
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Gruß aus Hamburg
Sven


Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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  #21  
Alt 13.02.2008, 21:58
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Zitat:
Zitat von nimmerland Beitrag anzeigen
In fast allen Ausrüster Katalogen findest Du Funken Binnen/See mit Atis OHNE DSC. Leider sind die etwas teurer. Ab ca. 240€.
Hätte mich wohl eher hier schlaumachen sollen
Hab meines ja schon gekauft...
Aber danke, sont ein echt guter Tip!
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  #22  
Alt 14.02.2008, 01:55
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TomM TomM ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Richtig, genau das, eine Zusatzprüfung habe ich natürlich nicht
Habe ich wohl nicht mitbekommen und mir in der boote immer nur die Bilder angeschaut...

Man hat mir mal gesagt ich könne das Gerät auch auf See betreiben, nur den DSC offiziell nicht benutzen, stimmt also dann wohl nicht.
...
Lass Dich da nicht drauf ein - so wie bei ATIS wird bei DSC Geräten Dein Rufzeichen mitgesandt.

Soo schlimm ist die Prüfung für UKW auch wieder nicht - ich hab mal das allgemeine Sprechfunkzeugnis UKW, LW, GW gemacht und danach "nur" die Zusatzprüfung DSC für UKW. Die 20 englischen Sätze kannst lernen wie ein Papagei, der Rest ist simpel. Problematisch (na ja auch nicht wirklich) waren die LW GW Geschichten, weil je keiner so ein Gerät zuhause hat, die aber teilweise richtig blöde zu bedienen waren. Diese ollen Sailor Kästen.

UKW DSC ist wirklich kein Problem.
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #23  
Alt 14.02.2008, 06:50
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von TomM Beitrag anzeigen
Lass Dich da nicht drauf ein - so wie bei ATIS wird bei DSC Geräten Dein Rufzeichen mitgesandt.
Bei DSC-Seefunkgeräten wird eine Kennung (MMSI) nur bei expliziter Betäti-
gung von DSC übertragen, nicht im reinen Sprechfunkbetrieb. Im ATIS-Betrieb
hingegen wird das (kodierte) Rufzeichen bei jedem Loslassen der Sprechtaste
ausgesandt.

Belem
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  #24  
Alt 14.02.2008, 09:18
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
Bei DSC-Seefunkgeräten wird eine Kennung (MMSI) nur bei expliziter Betäti-
gung von DSC übertragen, nicht im reinen Sprechfunkbetrieb. Im ATIS-Betrieb
hingegen wird das (kodierte) Rufzeichen bei jedem Loslassen der Sprechtaste
ausgesandt.
Das würde dann ja doch heißen, dass ich funken kann und lediglich die DSC-Taste nicht nutzen darf, was mir in dem Moment egal sein dürfte wenn ich dabei bin mein Leben zu verlieren, dann bin ich auch gerne bereit eine Strafe zu zahlen.

Werde aber bei Gelegenheit den passenden Schein machen.
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  #25  
Alt 14.02.2008, 10:55
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Das würde dann ja doch heißen, dass ich funken kann und lediglich die DSC-Taste nicht nutzen darf, was mir in dem Moment egal sein dürfte wenn ich dabei bin mein Leben zu verlieren, dann bin ich auch gerne bereit eine Strafe zu zahlen.

Werde aber bei Gelegenheit den passenden Schein machen.
Not kennt kein Gebot.. aber im Normalfall wäre es doch besser bei der Netzagentur zu fragen ob nicht schon das bereitstellen einer Anlage mit DSC den entsprechenden Schein voraussetzt, was m.W. so ist.
Du benötigst ja eh die Frequenzzuteilung, die wird auf das Gerät das Du betreiben willst gemünzt. Ergo-DSC
__________________
Gruß
Kai
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