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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 01.02.2008, 06:24
sasche sasche ist offline
 
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Standard Darf ich als Mieter fristlos kündigen wenn der Fall vorliegt .....

Hy hab eine Frage!!

Mein Vermieter renoviert die EG- Wohnung seit einigen Monaten. Ich Wohne im Dachgeschoss, folgende Dinge sind aufgetreten.
Es ist ein sehr altes Haus. Durch Wände abreissen und rum boren im EG,
Sind bei mir große Risse aufgetretten die von unten nach Oben gehen (Keine aussen wände).
Die Fenster haben sich verzogen und Kratzen beim zumachen oder aufmachen.
Es ist eiskalt in der Wohnung, es ist nichts isoliert.
Die Bauarbeiter haben öfters nicht aufgepasst so das bei uns kein Warmes Wasser ging und die Heizungen sind nicht warm geworden, erst nach 3-4 Tagen ging alles wieder, es war schon öfters so.
Wir haben den Vermieter schon öfters aufmerksam gemacht wegen den Dingen aber er macht nichts deswegen.
Was kann ich tun? Darf ich die Wohnung fristlos Kündigen??

BITTE HELFT MIR.
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  #2  
Alt 01.02.2008, 06:30
Benutzerbild von WoSo
WoSo WoSo ist offline
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Vielleicht bezweckt er ja derartiges. Eigentlich läuft das so das du den VM schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitigung auf die Mängel aufmerksam
machst und ihm androhst die Miete zu kürzen. Lässt er die Frist verstreichen erst einmal die Miete kürzen. Wenn das alles nichts bringt kannst du fristlos kündigen

Guß
Wolfgang
__________________
Gruß
Wolfgang
----------------------------------
Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #3  
Alt 01.02.2008, 06:35
billi billi ist offline
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Hallo

Erst mal ich bin selbst Vermieter und das Verhalten deines Vermieters läßt den Schluss zu das er dich aus der Wohnung haben will.

Fristlose Kündigung ist meiner Meinung nach allerdings nicht möglich. Aber eine Mietminderung wegen erheblicher Sachmängel würde ich machen.
Wegen der höhe der Mietminderung würde ich mal mit einem vom Mieterbund sprechen aber ich denke so 30-50% sind da schon drin.

Bei so einem alten haus müssen die Nebenkosten ja erheblich sein. Ich würde auch mal schauen wie es mit einer neuen Wohnung aussieht (Mehr an miete läßt sich durch geringe nebenkosten kompwensieren).
Bei einer Fristgerechten Kündigung beträgt ddie Kündigungsfrist ja "nur" 3 Monate. Ich denke das ist ein überschaubarer Bereich.

Nur mal so zum vergleich. Mein Mieter zahlt für 100m² Wohnung und 40m² Kellerreum ca. 150€ Nebenkosten im Monat und kriegt für 2007 wahrscheinlich noch was raus. Ich wohne selbst in dem Haus und zahle 80€ an nebenkosten bei 80m² Dachwohnung.
Ich kenn Mieter bei dehnen belaufen sich die Nebenkosten auf 450€. Bei solchen Beträgen würde ich mich schnell nach einer Wohnung umschauen bei der die Nebenkosten in einem Maße sind welches erträglich ist.
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  #4  
Alt 01.02.2008, 06:51
sasche sasche ist offline
 
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Hy danke euch zwei!
Jap Ich habe eine neue wohnung schon die heute unterschrieben wird.
Aber ich halte es nicht mehr aus!
Mir ist kalt, der Boden gibt nach, das ich ein glas auf dem Tisch stehen hab und man sieht das gleich wenn man geht oder ganz leicht hüpft.
selbst die arbeiter in der EG arbeiten sonntags, das ist nicht normal anscheinend sind das schwarz arbeiter!

Muss ich das 3 Monate aushalten??
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  #5  
Alt 01.02.2008, 07:21
Benutzerbild von Christo Cologne
Christo Cologne Christo Cologne ist offline
Fleet Admiral
 
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Sag mal sasche,

für so ein Thema meldest du dich in einem Boote-Forum an?

Meinst du nicht da bist du etwas fehl am Platz?
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #6  
Alt 01.02.2008, 07:28
Benutzerbild von Käpt´n Blaubär
Käpt´n Blaubär Käpt´n Blaubär ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von Chris Beitrag anzeigen
Sag mal sasche,

für so ein Thema meldest du dich in einem Boote-Forum an?

Meinst du nicht da bist du etwas fehl am Platz?
Gleiches dachte ich mir auch... Ziemlich ungewöhnlich für einen Erstbeitrag
Trotzdem herzlich willkommen im

Zu Deinem Problem: um die Kündigungsfrist wirst Du nicht herumkommen.

Gruss
Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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  #7  
Alt 01.02.2008, 07:35
sasche sasche ist offline
 
Registriert seit: 01.02.2008
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Hy ja ich weis!! Ich habe foren duchgesucht die mir nicht weiter geholfen haben und hier habe ich mir gedacht weil so viele nette und hilfbereite menschen herinnen sind die mir zuhören und mir vielleicht weiter helfen können, das ich mal nachfrage. Ich weis hier geht es ausschließlich um boote und ich fahr auch gerne boot, aber in letzter zeit komm ich kaum dazu!
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  #8  
Alt 01.02.2008, 07:56
minerve minerve ist offline
Lieutenant
 
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Du hast gelesen was schon geschrieben wurde.
Ja Du mußt aushalten und den beschriebenen Weg gehen. Ausziehen kannst Du natürlich, mußt aber die Kaltmiete und die nicht verbrauchsabhängigen Nebenkosten zahlen.
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  #9  
Alt 01.02.2008, 07:57
Benutzerbild von Christo Cologne
Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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Wenn du so gerne Boot fährst, warum regst du dich dann über ein bißchen Zugluft, Lärm und schief stehede Gläser auf?
__________________

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  #10  
Alt 01.02.2008, 08:01
sasche sasche ist offline
 
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Zitat:
Zitat von Chris Beitrag anzeigen
Wenn du so gerne Boot fährst, warum regst du dich dann über ein bißchen Zugluft, Lärm und schief stehede Gläser auf?
Weil auf dem Boot das normal ist und ich das schön finde, aber ich brauch das nicht in meiner eigenen wohnung da ist das nicht mehr so schön und auserdem wenn ich die wohnung einheitze im winter bei minus grade und ich es schön warm haben möchte nutzt das nicht weil die wärme wieder irgendwo verschwindet.
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  #11  
Alt 01.02.2008, 08:03
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Antaris Antaris ist offline
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Moin,

herzlich willkommen im Forum,

bitte dokumentiere alle Mißstände, (Bilder, Beschreibungen mit
Datum und Uhrzeit) dann sind die Chancen auf eine
fristlose Kündigung der Wohnung garnicht schlecht,
besorge dir aber eine Rechtsschutzversicherung,
oder vielleicht noch besser, tritt dem Mieterschutzbund bei,
die können dir sofort helfen,
dann muss der Vermieter, falls du nicht zahlst, die Miete
einklagen, das wird schwierig für ihn, gut Chancen bestehen
da, das er sein Geld oder einen Teil davon nicht bekommt.

Gruß
Axel
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  #12  
Alt 01.02.2008, 08:28
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T.R. T.R. ist offline
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@Axel:
Zitat:
besorge dir aber eine Rechtsschutzversicherung,


Dazu ist es zu spät!
Bereits eingetretene Fälle werden nicht versichert!

Wartezeit i.d.R. 3 Monate nach Abschluß des Vertrags, ab dann eintretende Fälle sind versichert!
__________________
Grüße Thomas
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  #13  
Alt 01.02.2008, 08:44
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Flybridge Flybridge ist offline
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Nur mal so nebenbei...

In einer Hütte, die sich durch Baurabiten verzieht und sich Risse bilden, würde ich keinen Fuß mehr setzen.

Ruf doch mal im Bauamt deiner Gemeinde an, und schildere deine Beobachtungen. Mal sehen, wie lange da noch der Hammer geschwungen wird....
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #14  
Alt 01.02.2008, 09:29
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Martl Martl ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ruf doch mal im Bauamt deiner Gemeinde an, und schildere deine Beobachtungen. Mal sehen, wie lange da noch der Hammer geschwungen wird....
Jawoll und gleich wieder feste drauf, ist auf jeden Fall zeitgemäß.
Für was eine einvernehmliche, vernünftige Lösung suchen die wahrschinlich auch schneller geht und deutlich weniger Arbeit macht?

Sasche du hast in drei Monaten eine neue Wohnung. Hast du eine Übergangs-Schlafstääte für die Zeit?

Wenn ja: Suche das Gespräch mit dem Vermieter, mache ihm klar was dich stört, was du für Möglichkeiten hast (Mietminderung, Bauamt, Sonntagsarbeit etc...) und versuche dich mit ihm darauf zu verständigen dass du in 4 oder 6 Wochen rauskannst (schriftlich festhalten) Ich kann mir vorstellen dass er sich auf so etwas einlässt.

Wenn nein: Mängel schriftlich melden und Miete kürzen und hart sein


Falls du fristlos kündigst, kündige immer gleichzeitig vorsorglich fristgerecht
mit. Dann hast du wenigstens eine Kündigung "sicher".

Gruß
Martl
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  #15  
Alt 01.02.2008, 09:46
sasche sasche ist offline
 
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Vielen vielen dank euch alle!!!

ihr habt mir echt weiter geholfen!!!!!

lg Sandra
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  #16  
Alt 01.02.2008, 09:47
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
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Hi Sasche

Ich bevorzuge bei so einer Gelegenheit immer das persönliche Gespräch.

Wie das aussieht, möchte er dich aus der Wohnung haben.
Allerdings will er nicht auf die Miete verzichten.

Sage ihm, das die Wohnung unter diesen Umständen (schööön breit alles erklären) nicht bewohnbar ist und du zum .... ausziehen möchtest.

Falls er damit nicht einverstanden ist, alles nochmal lang und breit erklären, dabei einfließen lassen, das du dokumentiert hast, wer wann wo wie lange gearbeitet hat, Fotos sind auf dem Compi und dein Schulfreund, der beim Ordnungsamt arbeitet interessiert sich auch schon dafür.
Die Berufsgenossenschaft müßte ja auch über die Arbeiten informiert sein.

Nach einer Überschlagsrechnung, was ihn der Spaß kostet, lässt er dich sicher (schriftlich) aus dem Vertrag.

Wenn das nichts bringt, Miete erheblich mindern, bei Kälte ins Hotel mit Rechnung an Ihn, gleichzeitig kündigen, ach ja, die Restmiete auf ein extra Konto überweisen, damit es hinterher keine böse Überraschung gibt.

Handbreit und Gruß Klaus
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.

Geändert von klastey (01.02.2008 um 09:48 Uhr) Grund: upps, Martl war schneller
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  #17  
Alt 01.02.2008, 09:48
minerve minerve ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von Chris Beitrag anzeigen
Wenn du so gerne Boot fährst, warum regst du dich dann über ein bißchen Zugluft, Lärm und schief stehede Gläser auf?
das ist gut!!
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  #18  
Alt 01.02.2008, 10:14
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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...am besten alles dokumentieren und wenn Du eine Rechtsschutz hast, dann gleich ab zum Anwalt deines Vertrauens. Und wegen der andauernden Mietmängel die Miete reduzieren. Wenn sich´s länger hinzieht, kannst Du aber wahrscheinlich erstmal Deine Mietkaution abschreiben...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #19  
Alt 01.02.2008, 11:16
billi billi ist offline
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Hi

wenn die sonntags Arbeiten würde ich die Polizei rufen wegen Ruhestörung.
Wenn du eine Neue Wohnung hast kündige Fristgerecht und kürze die miete ( Sprich dich mit dem Mieterbund ab) Der Vermieter wird den Klageweg nicht eingehen glaub mir.
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  #20  
Alt 01.02.2008, 11:17
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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wenn die am nächsten Sonntag wieder Radau machen, gleich die Polizei rufen. Wenn die da nach dem Rechten schauen, wird vermutlich, ob dem Vermieter das recht ist oder nicht, zukünftig sehr viel Ruhe sein
Offensichtlich ist ja das Haus einsturzgefährdet und somit eine Sache für das Ordnungsamt. Wenn die das feststellen, kannst du selbstverständlich fristlos kündigen
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #21  
Alt 01.02.2008, 12:00
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von Martl Beitrag anzeigen
Jawoll und gleich wieder feste drauf, ist auf jeden Fall zeitgemäß.
In diesem Fall bin ich nicht deiner Meinung!

Er schrieb, dass (tagende?) Wände heraus gerissen werden und sich die Fenster verzogen hätten sowie der Boden arbeitet...

Das ist für mich ein Zeichen für einen massiven Eingriff in die Statik des Hauses, ohne dabei entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei einem solchen Sachverhalt ist für mich die Ebene für nette Gespräche nicht mehr vorhanden.

Das wirst du als Immo-Spezi doch wohl nachvollziehen können....
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  #22  
Alt 01.02.2008, 12:13
billi billi ist offline
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Hi

wenn die sonntags Arbeiten würde ich die Polizei rufen wegen Ruhestörung.
Wenn du eine Neue Wohnung hast kündige Fristgerecht und kürze die miete ( Sprich dich mit dem Mieterbund ab) Der Vermieter wird den Klageweg nicht eingehen glaub mir.
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  #23  
Alt 01.02.2008, 12:15
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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frag doch mal bei der Gemeinde nach ob dort eine Baugenehmigung vorliegt.
Bei Wänderausreisen braucht man sowas.
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  #24  
Alt 01.02.2008, 13:45
minerve minerve ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
frag doch mal bei der Gemeinde nach ob dort eine Baugenehmigung vorliegt.
Bei Wänderausreisen braucht man sowas.
Unsinn!
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  #25  
Alt 01.02.2008, 14:42
Grisu Grisu ist offline
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Wenn ein Gespräch mit Deinem Vermieter micht zum Erfolg führt, dann ab zum Mieterbund und Miete kürzen.
Ich an Deiner Stelle würde vom Bauordnungsamt die Statik des Hauses überprüfen lassen, denn die scheint, Deinen Schilderungen nach zu urteilen, definitif nicht mehr das zu halten was sie soll.
Ich persöblich wäre schon längst raus aus dem Haus solange das nicht geklärt ist, denn ich möchte nicht in einem Einsturzgefährdetem Haus leben.
Mieterbund ist aber in solchen Fällen die richtige anlaufstelle, denn die sind wie die Kletten wenn es darum geht "ihre" Mieter zu vertreten (wir durften das schon mal als Eigentümer erleben und das völlig unverschuldet).
Ich denke das Du bestimmt 40 -60% der Miete kürzen kannst. Aber mach das nicht eigenständig!!!!
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