boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 12.07.2003, 13:54
Benutzerbild von Tilo
Tilo Tilo ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: München
Beiträge: 456
10 Danke in 5 Beiträgen
Standard Fahrerlaubnis (Neue SportBootFSV)

Ich habe mir mal wieder eine unserer schönen Verordnungen angeschaut, diesmal die Sportbootführerscheinverordnung (SportBootFSV) in der neuen Fassung vom 19.3.2003.

--->Hier steht sie.

Danach lese ich folgendes heraus:

1. Als Deutscher muss man eine Fahrerlaubnis für bestimmte Boote (>5PS etc.) auf "den Seeschifffahrtsstrassen" haben, also egal wo und nicht nur auf deutschen Hoheitsgebiet. (§1.1)

1a. Im Ausland selbst dann, wenn dieses Land diese Führerscheinpflicht nicht vorschreibt oder Ausnahmen macht. ($1.1)

2. Statt des SBF See gelten auch SKS, SSS, SHS. Also man muss den SBF See nicht haben, wenn man stattdessen den SKS hat. (§1.2 und §12.4)

3. Der BR-Schein wird nur bis zum 18.3.2003 ohne erneute Prüfung in den SKS umgeschrieben ($13.1).


All das widerspricht dem, was sonst in diesem und anderen Foren bisher behauptet worden ist. (Ich habe diverse Suchen hinter mir...) Insbesondere interessiert mich dabei der Punkt 1 und 1a, da dies am häufigsten anders dargestellt wird (z.B. als Deutscher bräuchte man keine Fahrerlaubnis in den NL auf einem nl-ischen Schiff, wenn <15m usw.).

Daher meine Frage an die Rechtsexperten unter uns: liege ich mit meiner Interpretation richtig?

Gruß
Tilo
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 12.07.2003, 14:05
Benutzerbild von Dirk_S
Dirk_S Dirk_S ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.01.2003
Ort: 31683 Obernkirchen
Beiträge: 121
1 Danke in 1 Beitrag
Standard

Zu 1.: Das kann doch eigentlich im Ausland höchstens für Fahrzeuge unter deutscher Flagge gelten, oder?
Ich meine, auch andere Staaten machen doch die Gesetze, die in ihrem Hoheitsgebiet gelten, immernoch selber
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 12.07.2003, 19:46
albert albert ist offline
Commander
 
Registriert seit: 01.02.2002
Beiträge: 397
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard

deutsche gesetzte können eigentlich nur auf deutschen hohheitsgebiet gelten,,,,,,,,
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 13.07.2003, 00:18
Benutzerbild von provence
provence provence ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 852
Boot: Hasla 21
447 Danke in 180 Beiträgen
Standard

Auch wenn ich kein Rechtsexperte bin!

Als ich Führerschein machte und auch auf Anfrage bei der Waschpo auf der Boot vor ein paar Jahren sagte man mir in Bezug auf NL: Auf Deutschem Schiff gilt Deutsches Recht! Auf Holländischem Schiff = Holländisches Recht! Im Gegenzug dürfen Holländer ohne Führerschein auf Deutschen Gewässern mit Holländischen Booten fahren wenn diese auch in NL nicht der Führerscheinpflicht unterliegen!

Diese Information ist aber schon ein paar Jahre alt und sollte auch damals nicht als "Gesetz" verstanden werden, sondern mehr als Abmachung unter den beiden Nachbarländern!

Sowas ähnliches haben sie damals bei den Zweirädern, die hier im allgemeinen als 80er bekannt waren, praktiziert!
In Deutschland durften diese Fahrzeuge ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden! In Holland durfte man diese Zweiräder erst ab 18 fahren!
Nach fast einem Jahr kam dann so eine "Sonderregelung" nachdem einige deutsche Jugendliche wegen "Fahren ohne Führerscheins" verdonnert wurden!


Mein Vater ist da ganz übel dran! Der hat als Deutscher den Holländischen Führerschein, darf aber damit in Deutschland nicht fahren. In Holland darf er damit so ziemlich alles und überall fahren. Auch unter deutscher Flagge!

Übrigens!
In Holland wollte bisher erst einmal bei einer Kontrolle ein Polizist den Deutschen Führerschein sehen! Aber nur damit seine Auszubildende mal sieht, wie so ein Deutscher Führerschein aussieht!
Die meisten Kontrollen zielen auf Rettungsmittel, Ausrüstung und Alkohol.
__________________
Grüße vom Pottkind
Ricky
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 13.07.2003, 01:12
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.429
19.799 Danke in 14.364 Beiträgen
Standard

Hallo Tilo,
zu 1-1a, das ist so korrekt, im Forum der Zeitschrift Boote ist schon oft darauf hingewiesen worden, in Ländern wie NL wird einem auch ohne Führerschein ein Charterboot ausgehändigt, das erst kritsch wenn man in einen Unfall verwickelt wird, da kann man als Deutscher schnell in große Probleme kommen.

Die Sache mit 80 ccm Kleinkrafträder kenne ich von einem Arbeitskollegen, dessen Sohn wurde in NL aus dem Verkehr gezogen weil er keine 18 war und dort nicht damit fahren durfte, also mußte der Papa das Kleinkraftrad zurück bis über die Grenze fahre.

Ralf Schmidt
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 14.07.2003, 12:27
Benutzerbild von Kielschwein
Kielschwein Kielschwein ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: 48°28,1'N 008°56,4'E
Beiträge: 209
22 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Hai Tilo,

bin ja, wie Du weißt, auch kein Berufsjurist, lasse also gerne vom ventum veritatis korrigieren...

Aber - das weiß ich aus der SSS/SHS-Ausbildung:

* Auf Schiffen unter deutscher Flagge gilt deutsches Recht. Sie stellen deutsches Hoheitsgebiet dar, auch im Ausland. Auf (!!) diesem Schiff gilt demnach die FS-Pflicht.

* Auf den Gewässern gilt nationales Recht. Deshalb gilt auf den holländischen (oder auch italienischen) Gewässern keine FS-Pflicht.

Faktisch läuft das Ganze wohl so ab, dass sich im Ausland keiner dafür zuständig fühlt, das deutsche Recht auf einem deutschen Schiff durchzusetzen (darf er wohl auch nicht). Und deutsche Autoritäten treten im Ausland nicht kontrollierend auf (dürfen sie wohl auch nicht).

Anekdote dazu vom März diesen Jahres: Um Mitternacht stehen wir mitten in der Bucht von Triest in gleißendem Scheinwerfer-Licht. Die (italienische) Guardia di Finanza hatte uns mit einem ihrer Tarnkappen-Schiffe (auf keinem Radar erkennbar) aufgebracht. Die wollten alle sehen - Pässe, Eigentumsverhältnisse, Schiffszeugnis, Funkschein, Versicherung. Nur eines nicht: Führerschein.
Am nächsten morgen einklarieren in Koper (SL0). Dort gilt FS-Pflicht. Der Kapitan wollte Pässe sehen, die Quittung über die Leuchtturm-Steuer - und den Führerschein...

Bei SSS/SHS ist das Ganze insofern von Bedeutung, als diese Scheine in der gewerblichen Sportschiffahrt (z.B. Ausbildungsfahrten) vorgeschrieben sind. D.h., ein solches Schiff darf (auch im Ausland!) nach deutschem Recht nur von einem Inhaber von SSS und SHS geführt werden. SKS oder SBF See reichen dafür in keinem Fall aus. Das interessiert im Ausland natürlich keinen, ist aber spätestens im Versicherungsfall ganz wichtig. Im genannten Fall geht es übrigens nicht nur um Scheine, sondern auch zB um Bemannungsvorschriften (wie bei LKW: Wird mehr als 10 std. gefahren, muss ein zweiter Schein-Inhaber als Vertreter des erholungsbedürftigen Schiffsführers an Bord sein...).

Dass SHS/SSS/SKS jeweils den niedrigeren Schein ersetzen und auch den ´SBF See, ist leicht zu erklären: Man bekommt keinen dieser Scheine ohne den SBF See.

Das Ende der BR-Umschreibmöglichkeit ist mir neu. Werd ich mal nachgucken, ob ich was dazu finde.
__________________
Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken
wünscht
Friedhold

http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV"
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.