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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Kollegen,
ich habe mal wieder eine Frage ![]()
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Gruß Stefan |
#2
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Hallo Stefan
mir gehts genauso, lege mein "neues" Gebrauchtboot ab April nach Kroatien. Nach Auskunft meines Händlers soll ich auch beidseitig am Bug anbringen, gilt überall, egal in welchem Revier man fährt. Sind aber jede Menge Leute hier, die schon lange in Kroatien fahren, da bekommst Du bestimmt noch eine fundiertere Antwort. Gruss, Michi |
#3
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das ist genau mein Problem, bei uns am Main zum Beispiel und wahrscheinlich auch anderen Gewässern kannst du das Kennzeichen am Heck anbringen (gefällt mir wesentlich besser) jetzt müsste ich halt wissen ob das stimmt mit Kroatien oder nicht. Ich will halt nicht jedesmal vor meinem Urlaub die Kennzeichen wechseln.
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Gruß Stefan |
#4
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Hallo Stefan, hast mich jetzt neugierig gemacht, so stehts beim ADAC:
Muss das Boot einen Namen haben? Boote, die von der Kennzeichnungsverordnung ausgenommenen sind, müssen mit dem Bootsnamen (auf beiden Außenseiten in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen) sowie mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers (innen) versehen sein, wenn sie nicht freiwillig ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Wo wird die Registriernummer und der Name am Boot angebracht? Die Nummer muss deutlich sichtbar über der Wasserlinie entweder am Heck oder an beiden Bugseiten - in mindestens 10 cm hohen arabischen Ziffern und lateinischen Buchstaben- angebracht werden. Für die Anbringung des Namens gibt es keine Vorschrift. Ich habe eine Registrierung vom Wasser- und Schifffahrtsamt und einen Internationalen Bootsschein vom ADAC. Müssen beide Nummern am Boot angebracht werden? Nein. Es darf nur ein Kennzeichen am Boot angebracht sein. Tragen Sie das Kennzeichen des Wasser- und Schifffahrtsamtes im IBS-Antragsformular unter SONSTIGES ein. Das amtliche Kennzeichen wird dann im Internationalen Bootsschein vermerkt Aber ob in Kroatien Heck oder Bug geht leider nicht draus hervor. Ich rufe am Montag beim ADAC an und schreib Dir dann hier, welche Antwort ich gekriegt habe. Gruss, Michi
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#5
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#6
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Habe mein Kennzeichen auch am Heck, hatte noch nie Probleme damit in HR und auch viele Boote mit Kennzeichen am Heck gesehen, im Normalfall sollte das die Kroaten nichts angehen wie du deine Kennzeichnung vornimmst, wenn du unter deutscher Flagge fährst
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Gruß Jörg |
#7
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Warum Du allerdings doppelt gemoppelt -WSA-Kennzeichen und IBS - fährst, ist mir nicht erklärlich! ![]() Hast Du womöglich beide kennzeichen am Boot angebracht? ![]() Eines der beiden genügt, wobei das WSA-Kennzeichen völlig ausreicht und nicht alle zwei Jahre (für das Ausland!) gegen Geld "erneuert" werden muss!
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Grüße Thomas |
#8
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Wir haben das Kennzeichen am Heck,- den Bootsnamen beidseitig am Bug,- Urlaub 2007 damit in Kroatien verbracht,- und keine Probleme damit gehabt.
![]() Gruß Arno
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#9
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Hallo,
habe die Kennzeichnung nur am Heck und weder auf der Donau noch in HR Probleme damit. Habe das auch mal beim ADAC nachgelesen. Dort steht "Der Bootseigner muss das amtlich anerkannte Kennzeichen außen an beiden Bugseiten oder am Heck des Bootes in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft ....... anbringen". In HR reicht es meines Wissen, wenn Du entweder Name oder Kennzeichen am Heck fährst. Ciao Herbert
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Herbert alias prokulus ![]() Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt. |
#10
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... auf keinen Fall vergessen, die Vignette beim freundlichen kroatischen Hafenmeister zu erstehen (dazu unbedingt Eigentumsnachweis/IBS und Versicherungsnachweis mitnehmen!) und erstandene Vignette an's Boot dran pappen.
Sonst geht gar nix oder es kann böse (teuer) enden, auch wenn Name/Kennzeichen am Bug, Heck oder der Badehose angebracht ist. Gruß Arno |
#11
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![]() Hallo Wolf, Also mir ist eine Situation bekannt, die (zumindest theoretisch) diesen Fall begründen könnte (wenn's wahr ist): Angenommen, du hast schon ein WSA-Kennzeichen und möchtest an die französische Küste. Seit der Abschaffung der Flaggenzertifikats-Pflicht reicht an der Küste von F der IBS. Die WSA-Zulassung gilt in F weiterhin nur binnen. Klingt theoretisch, in einem anderen Forum gabs vor kurzem einen solchen Fall.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#12
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Danke für die vielen und schnellen Antworten. Mit den Kennzeichen am Bug hat mir letztes Jahr ein Bootskollege erzählt, hatte ich vorher auch noch nie gehört. Aber wenn Ihr auch euer Kennzeichen am Heck habt und keine Probleme damit in HR habt, kann ich ja mein Kennzeichen auch mit ruhigen Gewissen am Heck setzen
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Gruß Stefan |
#13
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Hallo Stefan,
da kann ich nicht stillhalten! Welches denn nun? ![]() PS: Das WSA-Kennzeichen muss in min. 10cm hohen Buchstaben/Ziffern deutlich lesbar an beiden Seiten des Bootes angebracht werden! Tut mir leid! Alles zurück: Wie ist das Kennzeichen anzubringen? außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck. Das Kennzeichen muss in mindestens 10 cm hohen, lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern, dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund, Lt. WSA!
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Grüße Thomas Geändert von T.R. (19.01.2008 um 15:35 Uhr) |
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