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  #1  
Alt 07.01.2008, 23:52
Benutzerbild von viking22
viking22 viking22 ist offline
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Standard Sportschifferzeugnis

In Wipfeld am Main findet ab Freitag den 11.01.08 ein Lehrgang zum Erwerb des Sportschifferzeugnisses statt. Es sind 5-6 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Der Unterricht wird vom Kapitän Koslowski abgehalten.
Für alle aus der Region Würzburg/Schweinfurt eine einmalige Möglichkeit das Sportschifferzeugnis ohne große Anfahrt zu erwerben. Auch die Prüfung soll in Wipfeld stattfinden.
Einzelheiten per PN.
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Gruß Sepp

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  #2  
Alt 08.01.2008, 01:00
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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sportschifferzeugnis :gruebel: ... da würde ich mich über Infos freuen

Geändert von Sonnensegler (08.01.2008 um 01:06 Uhr)
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  #3  
Alt 08.01.2008, 05:09
Frank62 Frank62 ist offline
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Hallo Sepp,

habe ich in 2007 theoretisch abgelegt, Praxis soll in diesem Frühjahr stattfinden. Falls Du Infos benötigst, Kontakt per PN.

Gruß Frank
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  #4  
Alt 08.01.2008, 18:43
Benutzerbild von viking22
viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank62 Beitrag anzeigen
Hallo Sepp,

habe ich in 2007 theoretisch abgelegt, Praxis soll in diesem Frühjahr stattfinden. Falls Du Infos benötigst, Kontakt per PN.

Gruß Frank
Hast PN
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  #5  
Alt 08.01.2008, 20:10
Benutzerbild von Götz
Götz Götz ist offline
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......

Sportschiffer

Sportküstenschiffer

Sportseeschiffer

Sporthochseeschiffer

welcher denn, oder alle???


mfG Götz
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  #6  
Alt 08.01.2008, 20:24
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Götz Beitrag anzeigen
welcher denn, oder alle?
Das Sportschifferzeugnis ist ein Binnenschifffahrtspatent für Fahrzeuge von
mehr als 15 m Länge, für die der Sportbootführerschein See nicht genügt.
Mit den Sportschifferscheinen SKS, SSS und SHS, die für den Seebereich
gelten, hat das Sportschifferzeugnis nichts zu tun.

Belem
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  #7  
Alt 08.01.2008, 22:13
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viking22 viking22 ist offline
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Sportschifferzeugnis
Wer ein Sportfahrzeug mit einer Länge von
15 m bis 25 m führen will, benötigt eine
Fahrerlaubnis der Klasse E – Sportschifferzeugnis
– nach der Binnenschifferpatentverordnung.
Dieser Befähigungsnachweis
gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb
des Rhein und der streckenkundepflichtigen
Wasserstraßenabschnitte.
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Gruß Sepp

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Geändert von viking22 (08.01.2008 um 22:14 Uhr)
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  #8  
Alt 08.01.2008, 22:14
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Sepp, willst du dich vergrößern?
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  #9  
Alt 08.01.2008, 22:19
Benutzerbild von viking22
viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Sepp, willst du dich vergrößern?
Hallo Wolf,

zur Zeit noch nicht.
Eventuell später ein schönes Hausboot.

Mir bietet sich eben jetzt die Möglichkeit und etwas lernen und auffrischen hat noch niemand geschadet. Zudem hat ein Bekannter von mir ein 19 m Boot, das darf ich dann auch einmal fahren.
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Gruß Sepp

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  #10  
Alt 08.01.2008, 22:25
Benutzerbild von naut
naut naut ist offline
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Aber nicht auf dem Rhein, oder?

[edit] Ups, sorry, hattest Du ja selber schon gesagt... aber Elbe und Weser haben auch Abschnitte, wo man Streckenkunde nachweisen müsste, oder?[/edit]

Gruß,
Ulrich

Geändert von naut (08.01.2008 um 22:33 Uhr)
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  #11  
Alt 08.01.2008, 22:44
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von |naut| Beitrag anzeigen
Aber nicht auf dem Rhein, oder?

[edit] Ups, sorry, hattest Du ja selber schon gesagt... aber Elbe und Weser haben auch Abschnitte, wo man Streckenkunde nachweisen müsste, oder?[/edit]

Gruß,
Ulrich
Ja Ulrich, es gibt noch verschiedene Abschnitte für die man dann ein Streckenabschnittpatent benötigt. Der Rhein alleine hat 5 Abschnitte.
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  #12  
Alt 09.01.2008, 19:25
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von viking22 Beitrag anzeigen
Ja Ulrich, es gibt noch verschiedene Abschnitte für die man dann ein Streckenabschnittpatent benötigt. Der Rhein alleine hat 5 Abschnitte.
Nur aus Neugier:
Wie erwirbt man denn in der Praxis solche Streckenabschnittpatente oder
-kenntnisse? Muss man dazu häufig genug mit einem Skipper mitgefahren
sein? Gibt es eine Prüfung auf dem Abschnitt mit einem mitfahrenden Prüfer?

Danke im Voraus - Belem
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  #13  
Alt 09.01.2008, 19:30
Benutzerbild von nordic
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Ich gehe mal davon aus, dass es wie beim großen Patent ist. Da muß man einfach über ein Dienstbuch genügend Reisen für die betreffenden Abschnitte nachweisen und wird bei der Prüfung über die Örtlichkeiten befragt. Eine praktische Fahrprüfung gab es zumindest vor einigen Jahren nur beim Radarpatent.
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Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
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Alt 09.01.2008, 19:44
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
Nur aus Neugier:
Wie erwirbt man denn in der Praxis solche Streckenabschnittpatente oder
-kenntnisse? Muss man dazu häufig genug mit einem Skipper mitgefahren
sein? Gibt es eine Prüfung auf dem Abschnitt mit einem mitfahrenden Prüfer?

Danke im Voraus - Belem
das hat Rolf Karmineke mal zum Rheinsportschifferpatent geschrieben:

Vier Bergfahrten, 4 Talfahrten mit einem Sportfahrzeug über 15 Metern
unter Anleitung einer anerkannten Wassersportschule, sonst jeweils
8 Berg- und 8 Talfahrten.
__________________
Charly
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  #15  
Alt 09.01.2008, 19:45
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viking22 viking22 ist offline
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Für jeden Abschnitt musst du 16 Fahrten als Mannschaft in deinem Schifferdienstbuch nachweisen, das heißt auch am Ruder gestanden sein. Oder 4 Fahrten unter Aufsicht eines Prüfers oder so ähnlich.
Ich mache jetzt ersteinmal das Sportschifferzeugnis, die Streckenpatente kann man dann einzeln ohne großen Aufwand erwerben.
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Gruß Sepp

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  #16  
Alt 09.01.2008, 22:20
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von viking22 Beitrag anzeigen
.... die Streckenpatente kann man dann einzeln ohne großen Aufwand erwerben.
Der Aufwand für die Streckenzeugnisse ist weit größer als der für das Patent selbst.


Übrigens: Ja, die Streckenkunde wird auf dem Rhein in einer praktischen Prüfung abgenommen. Näheres findet man in der Rheinpatentverordnung:

§ 3.04 - Prüfung
  1. Der Bewerber hat in einer Prüfung vor einer Prüfungskommission nachzuweisen, dass er .....
    1. die erforderliche Streckenkenntnis hat.
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  #17  
Alt 10.01.2008, 11:13
atlas atlas ist offline
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Standard Sportpatent E oder Rheinsportschifferpatent

Moin moin,
mit dem Sportpatent E darf man zum Beispiel auf dem Mittellandkanal,
Main, Neckar, Mosel, Saar und Mittelweser fahren.
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich. Vorraussetzung ist ein
Binnenführerschein. Früher mußte man vor der Prüfung gefahrene km im Schifferdienstbuch nachweisen. Braucht man heute nicht mehr.
Für streckenpflichtige Patente wie zum Beispiel Rheinsportschifferpatent,
Elbe, untere Havel, Saale und Oberweser muß man 8 Berg- und
8 Talfahrten auf einem Sportfahrzeug über 15 Meter Länge oder
Berufsschiff nachweisen.
In diesen Patenten ist das Sportpatent E eingeschlossen.
Bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (DMYV) genügen bei einer
sachgerechten Ausbildung 4 Berg- und 4 Talfahrten.
Also Fahrten mit Ausbilder.
Ohne Binnenführerschein muß man eine praktische Prüfungsfahrt bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion durchführen.
Die schriftliche Patentprüfung vor der WSD dauert ca. 1 Stunde, die mündliche Streckenprüfung ca. 30 Minuten.
Der Lehrgang für die Theorie dauert ca. 5 Tage und direkt vor der Prüfung
2 Tage.
Das ist die Kurzfassung über ein grosses Thema.
Bis 15 Meter im Binnenbereich ist Spaß, dann kommt das Patent.
Weitere Fragen gerne über Tel. 0203/873054
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Karmineke
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  #18  
Alt 10.01.2008, 18:30
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von atlas Beitrag anzeigen
Das ist die Kurzfassung über ein grosses Thema.
Bis 15 Meter im Binnenbereich ist Spaß, dann kommt das Patent.
Herzlichen Dank für diese kompetente Darstellung.

Belem
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  #19  
Alt 15.01.2008, 15:07
atlas atlas ist offline
Commander
 
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Standard Sportschifferpatent E

Moin moin,
hier auch mal die Kosten für ein solches Patent:
Sportschifferpatent E, nur Theorie 1.000,00 €
Sportschifferstreckenzeugnis zum Beispiel
Lauenburg - Oortkaten mit 4 Pflichtreisen und Theorie 2.000,00 €
Rheinsportschifferpatent 1 von 5 Strecken Düsseldorf - Lahnstein
mit 4 Pflichtreisen 2.300,00 €, gesamter Rhein 11.500,00 € und man muß
tatsächlich auch noch viel "Lernen". Prüfung jeweils vor der Wasser- und
Schifffahrtsdirektion. (Sportfahrzeuge über 15 Meter Binnen)
Mit freudlichen Grüßen
Rolf Karmineke
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