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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
ich habe mir ein Boot aus den USA importiert und wollte es in Deutschland zulassen. In meiner Glastron befindet sich ein Mercruiser 5,0 L Vergaser Model. Mein Problem ist, dass mir keiner bescheinigen kann, dass der Motor den Abgasbestimmungen entspricht. Der Motorhersteller war mit meiner Frage leicht überfordert, hatte ich den Eindruck. Ein Boot zu Zertifizieren ist wohl nicht mehr das Problem, sondern ehr der Motor. Kann mir jemand helfen? Gruß Uwe |
#2
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wo willst du denn damit fahren, bzw. um welche Vorsdchriften geht es dir denn genau?
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Gruß Christian |
#3
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Hallo Uwe. Ich habe ein ähnliches Problem und brauche Referenzabgaswerte von einem Ford oder GM Motor 5,7l 260-280PS. (Vergaser)
Habe eine Auflage bekommen 153g/km CO2 einzuhalten.... |
#4
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![]() Zitat:
Wie soll das gehen ![]()
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Gruß Florian ![]()
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#5
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Frag mich ja auch wie das gehen soll aber schau mal in $46a SächsWG und die damit verbundene Richtlinie 94/25/EG Seite 24 http://www.bootsport.info/files/16061994.pdf
Komme mit der Tabelle und 191kw auf 153g/km CO2... vielleicht rechne ich auch was falsch ![]() |
#6
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Hallo
Ich habe mich noch nie damit beschäftigt ![]() ![]()
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Gruß Florian ![]() |
#7
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Die Richtlinien werden bald für alle Sportboote gelten. Habe nur den Zonk weil unsere Gewässer hier erst seit ein paar Jahren existieren und daher die "neusten Vorschriften" gelten...
Das ist nicht vergleichbar wenn man auf einem offenen Gewässer oder Fluss fahren möchte. Hier braucht man extra Anträge,Gutachten etc... ![]() |
#8
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...die Richtlinie die du angeführt hast spricht von CO= Kohlenmonoxid
...in der DAT-Tabelle wird von CO2= Kohlendioxid gesprochen. Dazu würde ich die Richtlinie auch lieber mathematisch falsch berechnen -nämlich A+B = 750 geteilt durch Kw ...würde in deinem Fall 3,93 ergeben. Das hiesse bei Feinstaubarlarm bleibst du aussen vor. Die Grenze liegt da glaub´ich bei 1,5gr/km. Du fährst aber vmtl. nicht mit dem Boot in die Stadt ![]() |
#9
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richtig steht ja auch Kohlenmonoxid drüber ...
![]() Wird dieser Wert so berechnet und garnicht bei einer Abgassmessung gemessen? |
#10
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Hallo danke für eure Antworten,
aber so richtig weiter bin ich jetzt auch nicht. Ich wollte auf dem Rhein fahren. Gibt es den keinen der mein Boot mit Motor Zertifiziert oder so? Das Boot hat ja schon ein paar Jahre auf dem Buckel, aber hätte ich mal vorher gewusst dass es Probleme mit dem Motor gibt. Gruß Uwe |
#11
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Moin Uwe,
ich versteh das Problem noch nicht hundertprozentig. Hat man bei der Zulassung nach Certifizierungen gefragt? Diesen CE-Krams musst Du erst ab einem bestimmten Bj nachweisen, weiß jetzt aber nicht genau ab wann. Sonst laß es doch drauf ankommen und laß das Bj weg... Gruß Torben PS: http://www.boote-forum.de/showthread...4tserkl%E4rung ab Bj 98 steht da, also mach Dir keinen Kopp... Geändert von GrunAIR (31.12.2007 um 09:43 Uhr)
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#12
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Hmm
Konformitätserklärung Sportboote dürfen nur dann in den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr (Handelsverkehr) gebracht werden, wenn sie mit den Baubestimmungen der EU konform sind. Dies wird durch den Hersteller durch die Konformitätserklärung bescheinigt. Diese erhält der Käufer eines Bootes jedoch nur als Kopie. Was nur wenige wissen: Die Konformitätserklärung ist üblicherweise in dem Begleitbuch (Bedienungsanleitung) abgedruckt. Diese Kopie der Konformitätserklärung ist bei der Antragstellung zur Bootsregistrierung vorzulegen. Hier gibt es jedoch Ausnahmen. Keine Konformitätserklärung ist notwendig bei:
Also wie ich das verstehe ist das Boot nach 1998 in die EU eingebracht worden dann ist das Ganze doch nicht so einfach. ![]() Gruss Tomas ![]()
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![]() Immer ein Hand breit Wasser unter dem Antrieb Gruß Tomas
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#13
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Dann würde ich das Boot einem Bekannten verkaufen und es anschließend von ihm mit Vertrag, den man vorzeigen kann, zurückkaufen.
Schon hat man einen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis und kann nicht mehr nachvollziehen, wann das Boot eigentlich in die EU eingeführt wurde. Gruß Torben
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#14
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![]() Zitat:
Und wenn´s auch nur auf dem Papier stattfindet. Das sollte reichen ![]() ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() Geändert von 45meilen (31.12.2007 um 13:03 Uhr)
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#15
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Danke nidelv610 für deine ausführliche Antwort
Sollte es den wirklich so einfach sein, Kaufvertrag und anmelden? Bei welcher Anmeldestelle kann ich es versuchen, möchte natürlich nicht durch die BRD reisen. Auch wenn es milde ausgesprochen was Spitzbuben haft ist. Gruß uwe |
#16
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Hallo Uwe also bei uns hier im Raum Stuttgart ist das Wasser und Schifffahrtsamt Stuttgart zuständig.
Normal langt da für die Anmeldung,Erlangung eines gültigen Kennzeichen 1.Personalausweis 2.Eigentumsnachweis( Kaufvertrag) 3.Konformitätserklärung falls das Boot nach dem 15.7.1998 in die Eu eingeführt wurde ( in Deinem Fall würde ich nicht erwähnen das Du das Boot jetzt selbst überführt hast) Normal müsste es da keine Probleme geben. Suche das für die zuständige WSA. Gruss Tomas ![]()
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![]() Immer ein Hand breit Wasser unter dem Antrieb Gruß Tomas |
#17
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Hallo UweNRW,
ich beim WSA Duisburg-Meiderich bisher nur gute Erfahrungen gemacht, wenn ich das richtig gesehen habe steht auf dem Antrag-Formular nichts von CE ![]() mit dem Formular habe ich letztes Jahr noch ein Schlauchboot angemeldet, eine CE wolte keiner sehen obwohl ich die habe http://www.wsa-duisburg-meiderich.ws...gen/index.html http://www.wsa-duisburg-meiderich.ws...f/kfz-boot.PDF
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#18
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Hallo,
ich habe gehört, dass die Firma NAVALIS in Hamburg die Konformitätserklärung auch mit dem Motor macht. Hat jemand Erfahrung mit der Firma? Gruß uwe |
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