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  #1  
Alt 24.11.2007, 12:10
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polierpapst polierpapst ist offline
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Standard Ankerlieger mit Ball

Hallo zusammen,
gestern hatte ich eine wilde Diskussion mit ein paar "neuen SBS-See-Kapitänen", ob ein Ankerlieger unter 12 Meter auch einen schwarzen Ball führen muss.
Am Ende wußte keiner mehr, wo man das genau nachlesen kann. Da dann auch noch Wetten abgeschlossen wurden, brauche ich nun unbedingt qualifizierte Hilfe.

Gruß

Ralf
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  #2  
Alt 24.11.2007, 13:06
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7m ist die Grenze, darunter brauchst Du keinen. Auch wenn die Hamburger Wasserschutzpolizei das anders sieht, darauf lasse ich es ankommen...
Ich müsste es jetzt suchen, wo das genau steht, bin mir aber sicher.

Gruß Torben
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  #3  
Alt 24.11.2007, 15:14
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oberfreak oberfreak ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
7m ist die Grenze, darunter brauchst Du keinen. Auch wenn die Hamburger Wasserschutzpolizei das anders sieht, darauf lasse ich es ankommen...
Ich müsste es jetzt suchen, wo das genau steht, bin mir aber sicher.

Gruß Torben
7m ist laut Sbf-See Prüfungsfragen nur die Grenze für 360° Licht + Seitenlichter bei Nacht in Fahrt bzw über 7m Bug, Heck und Seitenlichter.

Ich würde jedenfalls immer einen Ball setzen (und hab das auch bei meiner <4m Schale immer gemacht).
__________________
MfG Dennis
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  #4  
Alt 24.11.2007, 15:25
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Zitat:
Zitat von oberfreak Beitrag anzeigen
7m ist laut Sbf-See Prüfungsfragen nur die Grenze für 360° Licht + Seitenlichter bei Nacht in Fahrt bzw über 7m Bug, Heck und Seitenlichter.

Ich würde jedenfalls immer einen Ball setzen (und hab das auch bei meiner <4m Schale immer gemacht).
Dann muss ich wohl doch noch mal die Gesetzestexte durchstöbern...

So:

KVR, Teil C, Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund

e) Ein Fahrzeug von weniger als 7m Länge vor Anker, das sich nicht in einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne oder auf einer Reede oder in der Nähe davon oder dort befindet, wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren, braucht nicht die unter den Buchstaben a und b vorgeschriebene Lichter oder den dort vorgeschriebenen Signalkörper zu führen.

So der offizielle Teil.

Gruß Torben

Geändert von GrunAIR (24.11.2007 um 15:35 Uhr)
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  #5  
Alt 24.11.2007, 16:06
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Dann muss ich wohl doch noch mal die Gesetzestexte durchstöbern...

So:

KVR, Teil C, Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund

e) Ein Fahrzeug von weniger als 7m Länge vor Anker, das sich nicht in einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne oder auf einer Reede oder in der Nähe davon oder dort befindet, wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren, braucht nicht die unter den Buchstaben a und b vorgeschriebene Lichter oder den dort vorgeschriebenen Signalkörper zu führen.

So der offizielle Teil.

Gruß Torben
Mit dieser Formulierung ist ja nicht wirklich eine klare Aussage getroffen worden
Ich würde es auch mit Kleinfahrzeugen immer vorziehen einen Ankerball zu setzen, ist einfach sicherer und alle Beteiligten wissen über deinen Status bescheid. Und warum erst eine Diskussion mit der WaSchPo provozieren, i.d.R. zieht man bei sowas den kürzeren

Grüße Jan
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  #6  
Alt 24.11.2007, 16:58
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Vielen Dank für die Beiträge. Trotzdem ist es ja schon seltsam, dass beim Ankern, was ja wohl jeder mal macht, unterschiedliche Meinungen herschen. Und das sogar bei erst gerade bestandener Prüfung SBF-See in meinem Bekanntenkreis (bei mir ist das schon über 10 Jahre her, da weiß man ja auch nicht mehr, ob man so alles richtig macht). Aus dem amtlichen Lehrbuch geht das auch nicht so ganz klar hervor.

Ralf
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  #7  
Alt 25.11.2007, 10:31
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Standard Ankerball

Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
7m ist die Grenze, darunter brauchst Du keinen. Auch wenn die Hamburger Wasserschutzpolizei das anders sieht, darauf lasse ich es ankommen...
Ich müsste es jetzt suchen, wo das genau steht, bin mir aber sicher.

Gruß Torben
Ich weiß auch nicht, wo das steht, bin mir aber andersherum ziemlich sicher.

Grund:
In der Umgebung unseres Liegeplatzes sieht man im Sommer oft dutzende von winzigen Ankerliegern. Viele von diesen Booten sind kaum über zwei Meter lang. Aber ausnahmelos alle tragen einen Ankerball und haben eigens dafür einen Minimast errichtet, der sie bei ihren beengten Raumverhältnissen zweifellos erheblich strören muß.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die das ohne zwingende Gründe tun, und Polizeikontrollen sehen wir hier oft.

Wir selbst ankern meistens in Dänemark, Schweden und Norwegen. Hinsichtlich der Ballgebräuche richten wir uns dann nach der Mehrheit der Boote mit einheimischen Flaggen.
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  #8  
Alt 25.11.2007, 11:10
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Das lässt sich sicher aus den KVR (s.oben) ableiten, ist ja Auslegungssache...

Gruß Torben
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  #9  
Alt 25.11.2007, 11:44
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Auslegungssache kann ja irgendwie nicht sein. Wir sprechen ja immerhin von gesetzlichen Vorschriften, die man nicht nach eigenem Ermessen auslegen kann. Das man von der Sache natürlich einen Ball setzen sollte, ist selbstredend. Aber jetzt mal angenommen, ich habe aus welchen Gründen auch immer mal keinen dabei? Werde ich dann evtl. zur Kasse gebeten?
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  #10  
Alt 25.11.2007, 11:54
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Binnen brauchst du wohl keinen.

§ 3.36a Tagbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen



  1. Ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb beim Ankern, ausgenommen Kleinfahrzeuge, oder als Teil eines Verbandes, der vom Ufer entfernt stillliegt (ohne mittelbare oder unmittelbare Verbindung zum Ufer), muss führen:

    einen schwarzen Ball an geeigneter Stelle auf dem Vorschiff und so hoch, dass er von allen Seiten sichtbar ist.
  2. Die Bezeichnung nach Nummer 1 ist nicht erforderlich,
    1. wenn das Fahrzeug in einer Wasserstraße stillliegt, deren Befahren vorübergehend nicht möglich oder verboten ist;
    2. wenn das Fahrzeug außerhalb des Fahrwassers an einer eindeutig sicheren Stelle stillliegt.
  3. Die Bestimmungen des Paragrafen gelten nicht für die in § 3.41 genannten Fahrzeuge.
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Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

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  #11  
Alt 25.11.2007, 11:59
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Gottseidank besteht mein Warm-Wasser-Duschwasser-Behälter aus einem dicken, prall gefüllten runden schwarzen Sack, den ich - vor Anker - sowieso immer am Babystag hochziehe. Und der ist sogar ein 'richtiger' Ball im Gegensatz zu den ineinandergesteckten Scheiben....

Gibt es Vorschriften über die genaue Größe und Form/Ausführung eines Ankerballs? BSH-Zulassung???

Gruss

Volker
SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #12  
Alt 25.11.2007, 11:59
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Zitat:
Zitat von oberfreak Beitrag anzeigen
.....Ich würde jedenfalls immer einen Ball setzen (und hab das auch bei meiner <4m Schale immer gemacht).
genau so halte ich es auch. selbst wenn ich öfters der einzige bin in einer schönen bucht mit zahlreichen booten, der den ankerball zeigt. auch nachts gehöre ich zur verschwindenden minderheit der boote mit ankerlicht.
obwohl ich mir nicht selten deren geschwafel anhören darf von ausgeglichener energiebilanz mit solar- und windstrom
__________________
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  #13  
Alt 25.11.2007, 11:59
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Also Binnen haben wir ja nun geklärt. Aber was ist mit See?
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  #14  
Alt 25.11.2007, 12:01
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Gottseidank besteht mein Warm-Wasser-Duschwasser-Behälter aus einem dicken, prall gefüllten runden schwarzen Sack, den ich - vor Anker - sowieso immer am Babystag hochziehe. Und der ist sogar ein 'richtiger' Ball im Gegensatz zu den ineinandergesteckten Scheiben....

Gibt es Vorschriften über die genaue Größe und Form/Ausführung eines Ankerballs? BSH-Zulassung???

Gruss

Volker
SY JASNA
hallo Volker,

über die Ausführung und Größe des Ankerballs habe ich auch noch nichts gefunden.
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Gruß Sepp

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  #15  
Alt 25.11.2007, 12:08
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50 cm Durchmesser hat mir mal einer gesagt. Weiß aber auch nicht, wo das steht.

Ralf
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  #16  
Alt 25.11.2007, 12:10
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@Volker
In der Binnenschifffahrt müssen Bälle einen Durchmesser von min. 60 Zentimeter haben. Für Kleinfahrzeuge heißt es allerdings nur: Ein Ihrer Größe angemessener Ball, der von den Vorschriften abweichen darf.
Soviel ich weiß, gilt das so auch auf See.
__________________
Gruß Karl-Heinz

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