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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 23.11.2007, 12:04
Benutzerbild von hartmut2801
hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
da hab ich aber bisher sahne gehabt . ich hab mit meinem womo, clou 570, zugl. ges. gew. 4,6 t, immer munter überholt. ich war der festen überzeugung, jedenfalls bisher, das wäre ab 7,5 t.

bis denn
__________________
theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #27  
Alt 23.11.2007, 13:02
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...... ich hoffe das wissen andere Sheriffs auch ..
Davon können wir ausgehen und wenn nicht müssen wir ihnen das erklären.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #28  
Alt 23.11.2007, 13:37
spitzi spitzi ist offline
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franz
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  #29  
Alt 23.11.2007, 13:47
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Plattner Plattner ist offline
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Ist das ein fake?
__________________
mit sportlichem Gruß
Michael
BreakOutAnotherThousand
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  #30  
Alt 23.11.2007, 13:53
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Rocky_HB Rocky_HB ist offline
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Zitat:
Zitat von Plattner Beitrag anzeigen
Ist das ein fake?
Na, was glaubs du?
__________________
Ruhe suchen kann man an mancherlei Ort, Ruhe finden nur in sich selbst.

Grüße aus Bremen Ady
Mitglied im BYC-Bremen
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  #31  
Alt 23.11.2007, 16:36
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Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Plattner Beitrag anzeigen
Ist das ein fake?
Nein, in Österreich.
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #32  
Alt 24.11.2007, 06:00
spitzi spitzi ist offline
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ja steht in austria an vielen orten



















siehst aber nur im grenzgebiet von deutschland kommend



i like
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  #33  
Alt 24.11.2007, 08:35
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alfoat alfoat ist offline
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hallo leute

bitte lest euch die bestimmungen die ich unten angehängt durch. dann ergibt es sich ja von selbst wer wo überholen darf.
die lkw sind ja mit 80km/h beschränkt.
in österreich werden wohnmobile die das höchstzulässige gesammtgewicht von 3,5t nicht übersteigen als pkw gewertet.

wie ihr unten sehen könnt erledigt sich ein überholen mit einem gespann, wenn das höchstgewicht 3,5t übersteigt.
da hilft auch kein anhänger der auf 100Km/h typisiert ist.

grüße alex


bei Führerschein B OHNE E:

Eigengewicht PKW : höchst zulässiges Gesamtgewicht Anhänger = 1 : 1 (max.)
UND
höchst zulässiges Gesamtgewicht PKW + höchst zulässiges Gesamtgewicht Anhänger = max. 3500 kg


Wichtig:
Beim Ziehen von schweren Anhänger gelten andere Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wenn die Summer der höchst zulässigen Gesamtgewichte unter 3.500 Kg liegt, gelten folgende Geschwindigketisbeschränkungen:
50 80 80 100



bei Besitz des Führerscheines B+E:
Dies gilt nur, wenn der Anhänger nur mit einer Auflaufbremse ausgestattet ist.


höchst zulässiges Gesamtgewicht PKW + tatsächliches Gewicht (Gesamtgewicht) Anhänger =
maximal 1 : 1


Bei geländegängigen Kfz (Zulassungsschein Kürzel M1G oder N1G)

höchst zulässiges Gesamtgewicht geländegängiger PKW : Gesamtgewicht Anhänger =
maximal 1 : 1,5


Wichtig:
Außerdem gelten für das Ziehen von schweren Anhängern, wenn die Summer der höchst zulässigen Gesamtgewichte über 3.500 Kg liegt, folgende Geschwindigketisbeschränkungen:
50 70 70 80

Geändert von alfoat (24.11.2007 um 08:39 Uhr)
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  #34  
Alt 29.11.2007, 05:19
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coronet coronet ist offline
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alfoat,
Du hast hier unsere A-Stvo zitiert.Die Jungs die da diskutieren, reden aber über die Deutsche und die ist ein wenig anders!
Bei uns darfst Du auch mit einem als LKW typisierten Kombi am Sonntag das Schlauchi nicht am Anhänger mitführen !
__________________
Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #35  
Alt 29.11.2007, 07:37
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von coronet Beitrag anzeigen
Bei uns darfst Du auch mit einem als LKW typisierten Kombi am Sonntag das Schlauchi nicht am Anhänger mitführen !
...wenn lkw im schein steht und dann mit anhänger ist in D auch verboten - am Sonntag... ...
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servus
dieter

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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #36  
Alt 29.11.2007, 07:57
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idefix01 idefix01 ist offline
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Zitat:
Zitat von alfoat Beitrag anzeigen
hallo leute

bitte lest euch die bestimmungen die ich unten angehängt durch. dann ergibt es sich ja von selbst wer wo überholen darf.
die lkw sind ja mit 80km/h beschränkt.
in österreich werden wohnmobile die das höchstzulässige gesammtgewicht von 3,5t nicht übersteigen als pkw gewertet.

wie ihr unten sehen könnt erledigt sich ein überholen mit einem gespann, wenn das höchstgewicht 3,5t übersteigt.
da hilft auch kein anhänger der auf 100Km/h typisiert ist.
Ich habs jetzt 3 mal gelesen, aber wo steht da was von ÜBERHOLEN ??? Oder habe ich beginnende Linsentrübung

Wolfgang
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  #37  
Alt 29.11.2007, 20:52
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...wenn lkw im schein steht und dann mit anhänger ist in D auch verboten - am Sonntag... ...
Na dann bin ich ja beruhigt, dachte schon nur wir sind solche Korintenkackerbürokratenärsche.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #38  
Alt 07.12.2007, 22:20
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alfoat alfoat ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Ich habs jetzt 3 mal gelesen, aber wo steht da was von ÜBERHOLEN ??? Oder habe ich beginnende Linsentrübung

Wolfgang

hallo wolfgang.

war so zu verstehen das in österreich ein tempolimit für
gespanne über 3,5 t besteht und dieses liegt eben bei 80 km/h auf der autobahn.
dadurch ist es dann auch nicht erlaubt einen lkw der seine erlaubten 80 fährt zu überholen.

alex
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  #39  
Alt 08.12.2007, 10:19
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von coronet Beitrag anzeigen
alfoat,
Du hast hier unsere A-Stvo zitiert.Die Jungs die da diskutieren, reden aber über die Deutsche und die ist ein wenig anders!
Bei uns darfst Du auch mit einem als LKW typisierten Kombi am Sonntag das Schlauchi nicht am Anhänger mitführen !

Das stimmt aber nur, wenn der Kombi oder der Anhänger über 3,5 t GG hat.
Siehe:STVO 1960
§ 42. Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
(1) An Samstagen von 15 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00 Uhr bis 22 Uhr ist das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen mit Anhänger verboten, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt.
(2) In der im Abs. 1 angeführten Zeit ist ferner das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten
__________________
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Gruß Werner
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  #40  
Alt 02.01.2008, 19:00
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
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Ist mir gestern passiert:

- 3-spurige Autobahn
- linke und mittlere Spur max. 100 km/h
- rechte Spur max. 40 km/h (leuchtende Schilderbrücke)

- rechte Spur nahezu frei (Sonntagsfahrverbot LKW)
- linke und mittlere Spur wurde mäßig befahren

- ich mit Anhänger (darf nur 80 km/h)

Wo fährt man dann? Wegen Rechtsfahrgebot auf der rechten Spur
mit 40? In der Mitte mit 80?

War übrigens keine kurze Strecke so. Waren mehrere Kilometer.
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  #41  
Alt 02.01.2008, 20:01
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Ist mir gestern passiert:

- 3-spurige Autobahn
- linke und mittlere Spur max. 100 km/h
- rechte Spur max. 40 km/h (leuchtende Schilderbrücke)
Das kann ich mir nicht vorstellen, max. 40 km/h

Auf der Autobahn gibt es vielleicht eine MINDEST-Geschwindigkeit von 40 km/h.
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Gruß Werner

Geändert von Flipperskipper (02.01.2008 um 20:39 Uhr)
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  #42  
Alt 02.01.2008, 20:17
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War so eine elektronische Schilderbrücke
mit leuchtenden Verkehrszeichen.
Raum Stuttgart. An einer langen Steigung
bzw. Gefälle.
Kam mir vor, als hätte da jemand vergessen
die auf Feiertag zu stellen.
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  #43  
Alt 02.01.2008, 20:18
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Conni Conni ist offline
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Sorry Lesefehler

Geändert von Conni (02.01.2008 um 20:20 Uhr)
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  #44  
Alt 02.01.2008, 20:42
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He Conni!

Lies das mal durch, war es da?

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1031120.html
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Gruß Werner
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  #45  
Alt 02.01.2008, 20:50
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Pfrommer Peter Pfrommer Peter ist offline
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Zitat:
Zitat von alfoat Beitrag anzeigen
hallo wolfgang.

war so zu verstehen das in österreich ein tempolimit für
gespanne über 3,5 t besteht und dieses liegt eben bei 80 km/h auf der autobahn.
dadurch ist es dann auch nicht erlaubt einen lkw der seine erlaubten 80 fährt zu überholen.

alex
Hallo Alex,
was ist dann wen ein LKW mit 50/60 oder 70 Kmh eine Steigung hochfährt,
weil er einfach nicht schneller kann, darf ich Ihn Trotzdem nicht überholen obwohl ich 80 Kmh fahren könnte?

Gruß Peter
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Gruß Peter
Grün lebt Blau bewegt

Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt...
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  #46  
Alt 02.01.2008, 21:41
Frieslandfan Frieslandfan ist offline
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Standard Elzer Berg

Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Das kann ich mir nicht vorstellen, max. 40 km/h

Auf der Autobahn gibt es vielleicht eine MINDEST-Geschwindigkeit von 40 km/h.
Na, dann fahre mal die A 3 Richtung Frankfurt über den Elzer Berg.
Dort gelten die 40 Km/h nicht nur für LKW, sondern auch für PKW mit Anhänger. Ich würde selbst an Sonn./ und Feiertagen da nicht schneller fahren. Selbst unsere Holländischen Freunde kennen fast alle diesen Autobahnabschnitt und halten sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Die wenigen die mich dort mit 120 und mehr überholten hatten ein Kennzeichen mit dem A davor.
So bekommen wir wenigstens etwas von deren Maut zurück
__________________
mit windigem Gruss
Gerd

ein Frieslandverehrer
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  #47  
Alt 03.01.2008, 08:24
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
He Conni!

Lies das mal durch, war es da?

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1031120.html

Jau - genau da war das (Stuttgart stimmte nicht)
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  #48  
Alt 03.01.2008, 08:28
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
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Zitat:
Zitat von Frieslandfan Beitrag anzeigen
Na, dann fahre mal die A 3 Richtung Frankfurt über den Elzer Berg.
Dort gelten die 40 Km/h nicht nur für LKW, sondern auch für PKW mit Anhänger. Ich würde selbst an Sonn./ und Feiertagen da nicht schneller fahren. Selbst unsere Holländischen Freunde kennen fast alle diesen Autobahnabschnitt und halten sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Die wenigen die mich dort mit 120 und mehr überholten hatten ein Kennzeichen mit dem A davor.
So bekommen wir wenigstens etwas von deren Maut zurück
Bist Du sicher, daß das Überholverbot immer auch für Fahrzeuge
mit Anhängern gilt?
Habe ich so nicht in Erinnerung (Vielleicht nur temporär eingeblendet?)
Vielleicht lag es aber auch daran, daß die rechte Spur frei war
und ich somit auch niemanden überholt habe.
Wobei wir bei der nächsten interessanten Problematik wären.
Ist das rechtens?
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  #49  
Alt 05.01.2008, 07:05
Joggel Joggel ist offline
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Hallo
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 kmh, ist dafür gedacht, um Auffahrunfalle von LKWs zu verhindern. Wer schon mal mit 40t,und 80 kmh einen Berg runter gefahren ist, und da " steht" einer mit 30-40kmh, weiß wovon ich spreche.
Gruß Joggel
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  #50  
Alt 05.01.2008, 09:07
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Conni Conni ist offline
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Zitat:
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Hallo
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 kmh, ist dafür gedacht, um Auffahrunfalle von LKWs zu verhindern. Wer schon mal mit 40t,und 80 kmh einen Berg runter gefahren ist, und da " steht" einer mit 30-40kmh, weiß wovon ich spreche.
Gruß Joggel
Zweifelt ja auch keiner an, daß das sinnvoll ist.
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