boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 63
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 22.11.2007, 08:07
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.711
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.527 Danke in 8.116 Beiträgen
Standard Überholverbot mit Trailer

...ich komme mit dem Text aus der ADAC Zeitschrift Motorwelt nicht ganz klar?

hat ein Trailergespann im Fall dieses Verkehrszeichens jetzt Überholverbot oder nicht ?

Ich war bisher der Meinung, ja .... lasse mich aber gerne eines besseren belehren

__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #2  
Alt 22.11.2007, 08:14
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.422 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

In dem Text steht "nein", man darf also überholen. Darauf würde ich mich auf der Autobahn nicht verlassen, die Beamten kennen sehr oft die Gesetze selber nicht. Kein Wunder bei dem Chaos an zulässigen Gesamtgewichten, Achsenanzahl und unsinnigen Fahrverboten durch Unterscheidung LKW/PKW.

Ist eigentlich im letzteren Fall mal jemandem der absolute Nonsens aufgefallen? Mit einem LKW darf ich sonntags auf einer BAB keinen Anhänger ziehen, mit dem PKW dagegen schon. Wo ist der Unterschied? Ich darf sowieso nur 80 km/h fahren egal, womit!

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 22.11.2007, 08:20
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.711
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.527 Danke in 8.116 Beiträgen
Standard

Ich hab ein bischen gegoogelt... hier auszüge:

Das Verkehrsrecht in D ist ja nun eindeutig nach Gewicht (3,5t) aufgeschlüsselt. Nur das Sonntagsfahrverbot und das 3te-Spurverbot spricht von Lastkraftwagen. Was besagen aber die Schilder in Östereich, Frankreich, Italien und der sonstigen EU? In Östereich gelten Wohnmobile und Gespanne in der STVO nicht als LKW. Das uns bekannte Überholverbot für KFZ über 3,5t gilt dort für Lastkraftwagen. Überholen für Wohnmobile und Gespanne erlaubt. Gleiches gilt für Durchfahrtverbote mit LKW-Zeichen.
Wie das in der übrigen EU aussieht, konnte mir selbst der ADAC nicht mitteilen.

oder

Aber: Vorsicht Falle bei Verkehrszeichen! Hier steht das Symbol des Lkw nicht nur für Lkw selbst, sondern für sämtliche Kraftfahrzeuge (ausgenommen Pkw und Busse), die 3,5 t überschreiten (siehe § 39 Abs. 4 StVO).




Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse


...ich glaube, ich bleibe bei dem Verkehrszeichen mit meinen 6 to lieber auf der rechten Spur
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 22.11.2007, 08:28
spitzi spitzi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.12.2005
Ort: austria wien
Beiträge: 422
Boot: wallerdundee one
53 Danke in 35 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen


...ich glaube, ich bleibe bei dem Verkehrszeichen mit meinen 6 to lieber auf der rechten Spur


warum das denn?
dieses zeichen zeigt doch an LKW in der linken spur PKW in der rechten spur
__________________
liebe grüsse aus wien
franz
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 22.11.2007, 08:45
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.711
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.527 Danke in 8.116 Beiträgen
Standard

wenn du mich so fragst..? .... weil ich ein silbernes zugfahrzeug habe und links muss man aanscheinend rot sein....
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 22.11.2007, 09:31
Benutzerbild von Hexe-Crew
Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 24.06.2004
Ort: Ostwestfalen
Beiträge: 1.731
Boot: irgendetwas was man chartern kann
9.495 Danke in 2.902 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
wenn du mich so fragst..? .... weil ich ein silbernes zugfahrzeug habe und links muss man aanscheinend rot sein....
Deswegen fahre ich, wenn ich LKW fahre, auch nur rote LKw's. Aber die haben sowieso freie Bahn
__________________
Grüsse Ulli
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 22.11.2007, 09:39
Benutzerbild von Ebro Skipper
Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 21.12.2002
Ort: Ratingen
Beiträge: 1.700
Boot: "Rocky" Bayliner 2255 Ciera
8.827 Danke in 1.703 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von usprenger Beitrag anzeigen
Deswegen fahre ich, wenn ich LKW fahre, auch nur rote LKw's. Aber die haben sowieso freie Bahn
...und ein blaues Lämpchen
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 22.11.2007, 09:50
Benutzerbild von Ebro Skipper
Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 21.12.2002
Ort: Ratingen
Beiträge: 1.700
Boot: "Rocky" Bayliner 2255 Ciera
8.827 Danke in 1.703 Beiträgen
Standard

Hier gibt es Aufklärung zum Schild 277.
http://www.sicherestrassen.de/VKZKat...log/Kat277.htm
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 22.11.2007, 11:06
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Hallo

also ich finde den Text des ADAC eindeutig.
Das schild ist ein Überholverbot für LKW nicht aber für PKW und Omnibuse.
Dabei ist es egal wie schwer der PKW ist. oder ob er einen Anhänger dran hat es ist und bleibt ein PKW.
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 22.11.2007, 11:07
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Leipzig, Haus am Wald
Beiträge: 1.728
Boot: Sea Ray 240 SSE | Sprint Badeboot
Rufzeichen oder MMSI: Ingeeee...
12.764 Danke in 4.831 Beiträgen
Standard

Nachdem bei einem solchen Schild ein guter Bekannter mit Pkw und beladenem Autotrailer eine Lkw-Kolonne überholte, wurde er von den Jungs von der Verkehrskasperei wegen Überholen bei Überholverbot und (natürlich) zu schnellen Fahrens kostenpflichtig zum nächsten Parkplatz eskortiert....
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 22.11.2007, 11:09
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Leipzig, Haus am Wald
Beiträge: 1.728
Boot: Sea Ray 240 SSE | Sprint Badeboot
Rufzeichen oder MMSI: Ingeeee...
12.764 Danke in 4.831 Beiträgen
Standard

...wobei der letzte Absatz eindeutig besagt, dass es für Pkw NICHT gilt. Aber wissen das auch die Kontrolleure..
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 22.11.2007, 11:13
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

usere gerichte haben das meiste dmit zu tun die sch... der Verkehrskasper wieder auszubügeln.
WEnn ich im betrieb so Arbeiten würde wäre ich jeden Tag beim Chef. Aber ich bin ja auch kein Beamter.
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 22.11.2007, 11:20
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Bornheim, Rheinland
Beiträge: 6.567
Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
14.958 Danke in 5.632 Beiträgen
Standard

In diesem Zusammenhang auch noch ein Hinweis:
Das Überholen mit Gespann von mehr als 7,5m Gesamtlänge auf der linken Spur bei 3- und mehrspurigen Straßen ist auch verboten.
Das hat mich aber nur € 20,- gekostet. (Die Geschwindigkeitsübertretung konnte man mir nicht nachweisen)
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 22.11.2007, 13:30
Benutzerbild von Rocky_HB
Rocky_HB Rocky_HB ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Bremen
Beiträge: 995
5.834 Danke in 1.780 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
In diesem Zusammenhang auch noch ein Hinweis:
Das Überholen mit Gespann von mehr als 7,5m Gesamtlänge auf der linken Spur bei 3- und mehrspurigen Straßen ist auch verboten.
Das hat mich aber nur € 20,- gekostet. (Die Geschwindigkeitsübertretung konnte man mir nicht nachweisen)

Und wo gibt es so was nachzulesen?
Es ist mir nicht bekannt.
__________________
Ruhe suchen kann man an mancherlei Ort, Ruhe finden nur in sich selbst.

Grüße aus Bremen Ady
Mitglied im BYC-Bremen
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 22.11.2007, 14:03
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Rocky_HB Beitrag anzeigen
Und wo gibt es so was nachzulesen?
Es ist mir nicht bekannt.
Da muss ich huebi recht geben.
dies hab ich beim LKW-Führerschein auch gelernt. bei einer dreispurigen Strasse für eine Fahrtrichtung ist die linke fahrbahn dem Schnellfließendem Verkehr (Laut definition Fahrzeuge >80km/h) vorbehalten.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 22.11.2007, 14:26
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.345
Boot: Glastron MX 175
2.658 Danke in 1.484 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
bei einer dreispurigen Strasse für eine Fahrtrichtung ist die linke fahrbahn dem Schnellfließendem Verkehr (Laut definition Fahrzeuge >80km/h) vorbehalten.
Das habe ich auch gehört, aber weiss jemand wo das steht? Dann könnte man auch sehen, ob das auch für Trailer mit 100 km/h Zulassung gilt.

Viele Grüße

Volker
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 22.11.2007, 14:48
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.711
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.527 Danke in 8.116 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
usere gerichte haben das meiste dmit zu tun die sch... der Verkehrskasper wieder auszubügeln.
WEnn ich im betrieb so Arbeiten würde wäre ich jeden Tag beim Chef. Aber ich bin ja auch kein Beamter.
...genau da liegt das Problem.... ich habe keine Lust Zeit und evlt. auch Geld für so etwas zu verplemern....

meine bisherige Meinung, dass das Schild auch für mich mit meinem Anhänger gilt stammte auch von einem Sheriff...
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 22.11.2007, 15:10
Benutzerbild von idefix01
idefix01 idefix01 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2007
Ort: Franken
Beiträge: 1.676
Boot: Azimut
2.050 Danke in 942 Beiträgen
Standard

Bei Zeichen 277 ist das Überholen für PKW mit Hänger erlaubt, außer es steht das drunter

Wolfgang
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 22.11.2007, 16:28
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.12.2005
Beiträge: 5.451
4.273 Danke in 2.564 Beiträgen
Standard

Hi zusammen
nach meinem Kenntnisstand und der Textgenauen Interpretation gilt folgendes: PKW und Busse mit einem zul. Gg unter 3,5t dürfen überholen.
Pkw und Busse mit einem zul Gg. über 3,5t dürfen überholen.
PKW und Busse mit Anhängern und einem zul. Gesamtzuggewicht über 3,5t dürfen nicht überholen.

Geändert von sporty (22.11.2007 um 17:45 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 22.11.2007, 17:52
Benutzerbild von idefix01
idefix01 idefix01 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2007
Ort: Franken
Beiträge: 1.676
Boot: Azimut
2.050 Danke in 942 Beiträgen
Standard

Man, ist das so schwer zu verstehen

ÜBERHOLVERBOT. Viele sind verunsichertt ob das Lkw-Überholverbot (Zeichen 277) auch für ihr Wohnwagengespann und Wohnmobil gilt. Wo dieses Schild steht, gilt ein Überholverbot für Kfz über 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger, nicht aber für Pkw und Kraftomnibusse. Eindeutig ist, dass Wohnmobile unter das Verbot fallen, wenn sie allein oder als Gespann die Gewicntgrenze überschreiten: Wohnmobile sind weder Pkw noch Bus. Da aber der Gesetzgeber alle Pkw ausdrücklich vom Verbot ausgenommen hat, kommt es bei Pkw-Gespannen nicht darauf an, ob das zulässige Gesamtgewicht der Kombination über 3500 kg liegt. Auch bei schweren Anhängern bleibt ein Pkw privilegiert. Er wird nur dann vom Überholverbot erfasst, wenn ein allgemeines« Überholverbot (Zeichen 276) angeordnet Ist.

So das ist die einfache Fassung. Habe heute Nachtdienst, werde mal in der Straßenverkehrordnung genau suchen die § einstellen

Wolfgang

Geändert von idefix01 (22.11.2007 um 17:54 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 22.11.2007, 18:05
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.711
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.527 Danke in 8.116 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Man, ist das so schwer zu verstehen

...ääääh... so wie es geschrieben ist.. jein
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 22.11.2007, 23:19
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 3.994
6.563 Danke in 3.118 Beiträgen
Standard

In den vergangenen Jahren habe ich mich auch an das Überholverbot (277) gehalten. Im Frühjahr wurde ich von der Verkehrspolizei aufgeklärt, dass davon nur LKW´s betroffen wären und ich mit meinem PKW-Gespann
überholen dürfte.
Also das Überholverbots-Schild 277 gilt nicht für PKW mit Anhänger.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 23.11.2007, 06:15
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Man, ist das so schwer zu verstehen

ÜBERHOLVERBOT. Viele sind verunsichertt ob das Lkw-Überholverbot (Zeichen 277) auch für ihr Wohnwagengespann und Wohnmobil gilt. Wo dieses Schild steht, gilt ein Überholverbot für Kfz über 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger, nicht aber für Pkw und Kraftomnibusse. Eindeutig ist, dass Wohnmobile unter das Verbot fallen, wenn sie allein oder als Gespann die Gewicntgrenze überschreiten: Wohnmobile sind weder Pkw noch Bus. Da aber der Gesetzgeber alle Pkw ausdrücklich vom Verbot ausgenommen hat, kommt es bei Pkw-Gespannen nicht darauf an, ob das zulässige Gesamtgewicht der Kombination über 3500 kg liegt. Auch bei schweren Anhängern bleibt ein Pkw privilegiert. Er wird nur dann vom Überholverbot erfasst, wenn ein allgemeines« Überholverbot (Zeichen 276) angeordnet Ist.

So das ist die einfache Fassung. Habe heute Nachtdienst, werde mal in der Straßenverkehrordnung genau suchen die § einstellen

Wolfgang
Noch mal für Alle als verständnis

KFZ = Kraftfashrzeug (LKW,Busse, Motorrader, Mofas also alle Fahrzeuge die mit eigenern Kraft fahren theoretisch auch ein Boot)
PKW = Personenkraftwagen (sind Fahrzeuge die ausschlieslich Personen Befördern dazu zählen auch Busse)

daher ist diese satz entscheidend. Da aber der Gesetzgeber alle Pkw ausdrücklich vom Verbot ausgenommen hat, kommt es bei Pkw-Gespannen nicht darauf an, ob das zulässige Gesamtgewicht der Kombination über 3500 kg liegt. Auch bei schweren Anhängern bleibt ein Pkw privilegiert.

Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 23.11.2007, 06:35
Benutzerbild von Martl
Martl Martl ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.11.2004
Ort: München
Beiträge: 655
178 Danke in 101 Beiträgen
Martl eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Ich hab da schon immer überholt. Sonst wäre ja das oft angebrachte Zusatzschild "auch PKW mit Anhänger ab 750KG" äusserst sinnlos.
Bei dem Schild überhole ich dann auch nicht mehr

Gruß
Martl
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 23.11.2007, 08:14
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.711
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.527 Danke in 8.116 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
In den vergangenen Jahren habe ich mich auch an das Überholverbot (277) gehalten. Im Frühjahr wurde ich von der Verkehrspolizei aufgeklärt, dass davon nur LKW´s betroffen wären und ich mit meinem PKW-Gespann
überholen dürfte.
Also das Überholverbots-Schild 277 gilt nicht für PKW mit Anhänger.

..ist mir schon klar, -daher auch das "j"ein..... ich hoffe das wissen andere Sheriffs auch ..
(wieder mal ist der Mensch das Problem )
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 63



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.