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  #1  
Alt 13.09.2007, 11:16
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Bis wieviel Ps sind Boote Führerscheinfrei? Gibts auch ne Altersbegrenzung.Will nach Frankreich mit meinen Sohn .der ist 8 Jahre und soll das Boot auch nutzen!!
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  #2  
Alt 13.09.2007, 11:58
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Boote sind bis 5 PS Führerscheinfrei
Der Bootslenker muss mindestens 16 Jahre und geistig und körperlich geeignet sein.
hat der Schiffsführer einen Führerschein darf jeder das boot lenken der min. 16 Jahre ist und gei........ .Der Schiffsführer muss nur jederzeit eingreifen können.

so sind die deutschen bestimmungen. Meines Wissens gelten diese für deutsche Staatsbürger auch in auch in Frankreich.

Aber wo kein kläger da kein Richter. Also nicht erwischen lassen.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 13.09.2007, 12:00
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Moin!

Zitat:
Zitat von love69mp Beitrag anzeigen
Will nach Frankreich mit meinen Sohn .der ist 8 Jahre und soll das Boot auch nutzen!!
kuckst Du hier: www.m4s.de/eu-sportbootfuehrerscheine.html

mfg
Martin
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  #4  
Alt 13.09.2007, 12:46
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Moin!



kuckst Du hier: www.m4s.de/eu-sportbootfuehrerscheine.html

mfg
Martin
Hallo Martin

Die Tabelle kannte ich noch gar nicht aber ist sehr interresannt.
Gilt aber im Ausland für Deutsche Staatsbürgenr nicht deutsches Führerscheinrecht ??????
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  #5  
Alt 13.09.2007, 12:57
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Gilt aber im Ausland für Deutsche Staatsbürgenr nicht deutsches Führerscheinrecht ??????

Hmm, warum sollte das so sein ? Wenn ich mir den umgekehrten Fall vorstelle: ein Norweger, 13 Jahre, darf in seinem Fjord mit 600 PS und 16m LÜA rumdüsen. Und der fährt jetzt damit auf der Havel in Berlin rum und zeigt der WaPo dann seinen norwegischen Kinderpass als Führerscheinersatz ? Kommt mir wenig wahrscheinlich vor

Gruß

Andreas
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  #6  
Alt 13.09.2007, 13:38
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Hmm, warum sollte das so sein ? Wenn ich mir den umgekehrten Fall vorstelle: ein Norweger, 13 Jahre, darf in seinem Fjord mit 600 PS und 16m LÜA rumdüsen. Und der fährt jetzt damit auf der Havel in Berlin rum und zeigt der WaPo dann seinen norwegischen Kinderpass als Führerscheinersatz ? Kommt mir wenig wahrscheinlich vor

Gruß

Andreas
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  #7  
Alt 13.09.2007, 14:43
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Moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Gilt aber im Ausland für Deutsche Staatsbürgenr nicht deutsches Führerscheinrecht ??????
Nö. Aber mal unabhängig davon, welches Führerscheinrecht gilt: Weder in Frankreich noch in Deutschland würde ich mein 8-jähriges Kind mit nennenswert mehr als 2PS allein bootfahren lassen. Vor ein paar Jahren habe ich auf der Weser bzw. im Rintelner "Hafenbecken" ein paar ca. 9-10-jährige mit angeblich 5 PS an einem 3.80-Schlauchboot gleichaltrige Kinder auf Wasserskiern ziehen sehen, ohne daß ein Erwachsener zu sehen gewesen wäre. Da kann man sich doch echt nur an den Kopf fassen

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Martin
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  #8  
Alt 13.09.2007, 14:54
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Ich denke das kommt immer auf das vertrauen an.Es gibt vernünftige und auch weniger venünftige Kinder.Das hängt nicht vom Alter ab !!!
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  #9  
Alt 13.09.2007, 15:05
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Zitat:
Zitat von love69mp Beitrag anzeigen
Bis wieviel Ps sind Boote Führerscheinfrei? Gibts auch ne Altersbegrenzung.Will nach Frankreich mit meinen Sohn .der ist 8 Jahre und soll das Boot auch nutzen!!
ich bin erstaunt, nach deiner zunächst generellen Frage nach Führerscheinvoraussetzungen.

du hast ihn doch selbst gemacht und solltest daher wissen wie die Vorschriften dafür sind

Klar im Ausland sind die u.U. anders aber gewiss nicht soooo weit abweichend
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  #10  
Alt 13.09.2007, 15:19
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von love69mp Beitrag anzeigen
Es gibt vernünftige und auch weniger venünftige Kinder.Das hängt nicht vom Alter ab !!!
Natürlich hängt es davon ab. Bei einem achtjährigen würde ICH mich jedenfalls nicht drauf verlassen, dass er in einer kritischen Situation vernünftig reagiert, ganz egal, wie er sich im Alltag anstellt.

mfg
Martin
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  #11  
Alt 13.09.2007, 15:34
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Natürlich hängt es davon ab. Bei einem achtjährigen würde ICH mich jedenfalls nicht drauf verlassen, dass er in einer kritischen Situation vernünftig reagiert, ganz egal, wie er sich im Alltag anstellt.

mfg
Martin

genau,

nicht ohne Grund gäbe es den kleinen Führerschein nicht erst
ab 12 Jahren.

"Die Jugendabteilung des DMYV hat es sich zur Aufgabe gesetzt, die Jugend an den motorisierten Wassersport heranzuführen.
Dafür dient in erster Linie der Schlauchbootsport und - die Klasse MS 11 die vor 7 Jahren eingeführt wurde. In dieser Klasse werden Match - Races veranstaltet.
Hier liegt das Einstiegsalter bei 12 Jahren".

mit dem Führerschein können 12 Jährige bis 5 PS Boote
auf den Binnengewässern dann alleine fahren.

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...ein/index.html

Gruß
Axel

www.wyce.de

Geändert von Antaris (13.09.2007 um 15:41 Uhr) Grund: Link
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  #12  
Alt 13.09.2007, 16:00
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Danke Martin für die Liste. Das habe ich gesucht.Im Grunde ist damit die Frage schon beantwortet.

Klar falls was passiert macht man sich vorwürfe.Das ein Kind selbständig erzogen wir bringt ihm mehr im Leben als das er Bemutter wird.Ich denke jeder meint eh das seine Erziehungsmethode die richtige ist. Im asiatischen Teil ist es normal das Kinder Boote fahren.Bestes Beispiel Thailand.

Und die Bürokratie in Deutschland ist ohne Worte. Für alles braucht man ne Genehmigun,Bescheinigung und und
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  #13  
Alt 13.09.2007, 16:04
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen

Moin,
Nö. [...]

mfg
Martin
Nö.

Weil deutsches Recht für deutsche Staatsbürger auch im Ausland gilt. Guck mal bspw. hier: http://www.segeln-info.de/fuehrerschein.htm

Zitat:
Generell gilt im Ausland:
Der Schein, der für Deutsche in Deutschland vorgeschrieben ist, ist für Deutsche auch im Ausland vorgeschrieben!
Das bedeutet zum Beispiel in italienischen Gewässern: Obwohl ein Italiener in Italien erst ab 20 PS einen Führerschein braucht, muß ein Deutscher in Italien ab 5 PS einen Sportbootführerschein haben!
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André
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  #14  
Alt 13.09.2007, 16:16
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Zitat:
Zitat von quappo Beitrag anzeigen
Weil deutsches Recht für deutsche Staatsbürger auch im Ausland gilt.
Aus welcher Vorschrift (eigentlich brauchen wir ein internationales Abkommen als Quelle ) sollen das denn hervorgehen ?

Deinen Text mal weitergesponnen : Der italienische Polizist muß also nicht nur seine eigenen Regeln kennen, sondern auch noch wissen, welche Regeln und Führerscheine der freundliche Herr aus Burkina Faso zu befolgen und vorzuweisen hat ?

Na, ich weiß nicht...

Geändert von boneman (13.09.2007 um 16:18 Uhr)
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  #15  
Alt 13.09.2007, 16:19
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Panna Panna ist offline
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Deutsches Recht ich könnt k.....
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  #16  
Alt 13.09.2007, 16:27
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Hi,

Zitat:
Zitat von love69mp Beitrag anzeigen
Im asiatischen Teil ist es normal das Kinder Boote fahren.Bestes Beispiel Thailand.
Die sind dann aber vermutlich auch auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder gerade dabei.

Zitat:
Zitat von love69mp Beitrag anzeigen
Und die Bürokratie in Deutschland ist ohne Worte. Für alles braucht man ne Genehmigun,Bescheinigung und und
Ich bin ganz sicher auch kein Freund übertriebener Formalismen und sehe das durchaus ähnlich. Es gibt natürlich Situationen und Vorschriften, die ich einfach ignoriere und "aussitze". Aber wenn es um die Sicherheit von Kindern/Jugendlichen geht, sehe ich das heute nicht mehr ganz so locker wie zu der Zeit, als ich selbst Betroffener war. Ein achtjähriger hat im Verkehr (auf der Straße oder auf dem Wasser) nun mal nicht die Übersicht/Umsicht, die ein zwölfjähriger vielleicht schon an den Tag legt. (Normalerweise. Auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahmen) Und auch, wenn ich ein Autohaus habe und es Gelegenheiten genug gegeben hätte: Meine Kinder sind nicht allein Auto gefahren, bevor sie den Führerschein hatten. (Im Gegensatz zu mir, wie ich heute gestehen muß. Ich habe mit 9 meinen ersten Goggo aufs Dach gelegt)

Um mal wieder auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Mit was willst Du Deinen Junior denn überhaupt aufs Wasser schicken? Sprechen wir hier von irgendwas im 5PS-Bereich, oder geht es um was größeres?

mfg
Martin
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  #17  
Alt 13.09.2007, 16:39
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Moin!

Zitat:
Zitat von quappo Beitrag anzeigen
Nö.
Sachichdoch!

Zitat:
Der Schein, der für Deutsche in Deutschland vorgeschrieben ist, ist für Deutsche auch im Ausland vorgeschrieben!


So eine Aussage auf der Homepage einer Schule für Bootsführerscheine zu finden, kommt jetzt nicht wirklich überraschend, oder? Wenn dem so wäre, würde z.B. die kürzlich erfolgte Modifizierung der Führerscheinpflicht in Krroatien für nicht-SBF-Inhaber (und vor allem für nicht-Kroaten) herzlich wenig Sinn ergeben.

mfg
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  #18  
Alt 13.09.2007, 17:43
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War am überlegen ob 10Ps oder 5 Ps zukaufen.260 Ps darf er nur mit Papa fahren.
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  #19  
Alt 13.09.2007, 18:17
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oberfreak eine Nachricht über ICQ schicken
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Ich hab sogar eine Versicherung bekommen und bin erst seit kurzen 16, deshalb wird keiner was sagen, wenn er nicht 16 ist, ich habe mit 12 angefangen mit dem eigenen Boot.
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MfG Dennis
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Mangelnde PS werden durch Wahnsinn ersetzt
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  #20  
Alt 13.09.2007, 19:02
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Also dass Dein Kurzer nicht darf haben wir ja bereits durch. Allerdings würd ich da mal ein Auge zudrücken und sagen, kauft euch nen 10 PS Außenborder, pappt da ne "5" drauf und gut ist.

Ich geh mal davon aus, dass du weißt, wie verantwortungsvoll und umsichtig dein Sohnemann ist. Dann lieber den 10 PS, der hat Reserven und ist nicht gleich am Ende, wenn das Schlauchi mal vollgepackt ist.

Hatten selber mal ein Schlauchboot mit 5PS Rührfix (guter alter Zündapp!!) hinten dran, da war bei 3 Personen nur noch Verdrängen angesagt.
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Viele Grüße,

André
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  #21  
Alt 14.09.2007, 06:25
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ich hab noch mal nachgeschlagen.
Es gelten die regeln des herkunftslandes wenn die Regeln des Landes in dem mann sich befindet lockerer sind.

d.H. Ein Engländer (in England braucht mann keinen SBV) braucht in Deutschland einen SBV da in Deutschland der SBV vorschrift ist. Ein Deutscher braucht aber auch in England einen SBV da in seinem Herkunftsland der SBV vorschrift ist. Ausnahmen sind die Führerscheinfreien Charterboote.
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  #22  
Alt 14.09.2007, 07:28
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Moin.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich hab noch mal nachgeschlagen.
Wo?

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es gelten die regeln des herkunftslandes wenn die Regeln des Landes in dem mann sich befindet lockerer sind.
Lockerer? In D ist genau festgelegt, wer einen Führerschein braucht und wer nicht. Eine ähnliche Frage gab es hier schon einmal, Antwort mit Auszug aus der SBF-Verordnung Binnen siehe hier.

Das gilt auch für den 13-jährigen Norweger, wenn er so ein Geschoß zu Hause ohne Schein fahren darf... Allerdings nicht, wenn seine Fjord tatsächlich 16m LÜA hat - dann gilt nicht mehr die SBF-Verordnung Binnen. Die Leistung des Motors ist dabei unerheblich.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
d.H. Ein Engländer (in England braucht mann keinen SBV) braucht in Deutschland einen SBV da in Deutschland der SBV vorschrift ist.
Nö, siehe o.g. Verordnung §3, Absatz1.1:

[...] Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen [...] Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. [...]

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ein Deutscher braucht aber auch in England einen SBV da in seinem Herkunftsland der SBV vorschrift ist.
Bist Du Sicher? Aus welcher Quelle hast Du die Info?

Gruß Frank

P.S. oder reden wir an einander vorbei - was ist eigentlich ein SBV
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  #23  
Alt 14.09.2007, 09:05
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Zitat:
Zitat von agapanthus Beitrag anzeigen
Moin.



Wo?



Lockerer? In D ist genau festgelegt, wer einen Führerschein braucht und wer nicht. Eine ähnliche Frage gab es hier schon einmal, Antwort mit Auszug aus der SBF-Verordnung Binnen siehe hier.

Das gilt auch für den 13-jährigen Norweger, wenn er so ein Geschoß zu Hause ohne Schein fahren darf... Allerdings nicht, wenn seine Fjord tatsächlich 16m LÜA hat - dann gilt nicht mehr die SBF-Verordnung Binnen. Die Leistung des Motors ist dabei unerheblich.



Nö, siehe o.g. Verordnung §3, Absatz1.1:

[...] Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen [...] Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. [...]



Bist Du Sicher? Aus welcher Quelle hast Du die Info?

Gruß Frank

P.S. oder reden wir an einander vorbei - was ist eigentlich ein SBV
ich hab das in den regeln zur gegenseitigen annerkennung der Führerscheine gelesen.
Diese regelung bezieht sich auf EU-Bürger und gilt auch nur in den unterzeichneten Staaten.
der SBF(Schreibfehler von mir Tschuldigung)=Sportbootführerschein
zum Lockerer bezieht sich allgemein und nicht auf EU am Beispiel England sieht man das. Ein Englischer Schiffsführer braucht auch in Deutschland einen SBF. Wenn man in einem Land keinen Autoführerschein braucht muss man in Deutschland trotzdem einen Vorweisen um ein Auto zu fahren (rein spekulativ ich kenne kein Land in dem es keinen Autoführerschein gibt).
In Griechenland ist ab 10 PS ein Führerschein vorgeschrieben. wenn man im Urlaub ist gibt es dort immer wieder schilder mit Bootsverleih Führerscheinfrei. Ich hab mich das letzte jahr erkundigt und es bestand sogar die Möglichkeit ein 260 PS stakes Schlauchboot zu mieten, angeblich Führerscheinfrei. Wenn dann was Passiert möchte ich nicht in der Haut des Schiffsführers stecken. selbst wenn das boot 10 PS hat kann sich eine Deutsche Versicherung mit blick auf Deutsches recht herausreden. da ein Deutscher Schiffsführer den Führerschein ab 5PS benötigt.
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