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  #1  
Alt 12.09.2007, 17:40
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KaiB KaiB ist offline
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Standard Wegfall Grenzerlaubnis

http://www.bundespolizeiamt-see.de/frame.htm

Falls noch nicht bekannt bezgl. des Wegfalls der Grenzerlaubnis.

Auf dem Link folgend bitte unten rechts "Einreise über See..." klicken.
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Gruß
Kai
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  #2  
Alt 12.09.2007, 18:00
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Standard

Hat mich nie interessiert bin bis jetzt immer dahin gefahren wo ich hin wollte und hab nie eine Kontrolle oder auch nur irgendwie Ärger gehabt.
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #3  
Alt 12.09.2007, 23:31
Tide Tide ist offline
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Schön, ich zumindest ziehe es vor, über die aktuelle Gesetzeslage informiert zu sein, da ich es für keinen Fehler halte, mich auch daran zu halten. Hat was mit meinem Rechtsstaatsverständnis zu tun.
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  #4  
Alt 13.09.2007, 06:22
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Der Link ist ja nicht mehr ganz neu aber die Neuregelung ist an mir spurlos vorübergegangen.
Aufgefallen war einem Mitsegler, das sein Erlaubnis im Gegensatz zu meiner wesentlich kürzer befristet war, trotz späteren Ausstellungsdatums, dass wird dann wohl der Grund für die kurze Frist gewesen sein.

Ich bin übrigens bis dato nur zweimal in Vergangenheit gefragt worden (Küstenwache Ostsee und holländische Küstenwache Nordsee) woher und wohin ich möchte.
Aber einmal ohne die entsprechenden Papiere kann ja schon für Ärger reichen
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Gruß
Kai
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  #5  
Alt 13.09.2007, 06:39
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Der Titel ist halbwahr und somit irreführend

Nur von und nach Schengen-Vollanwenderstaaten entfällt die Notwendigkeit der Grenzerlaubnis.

Kommt man z.B. über die Oder in die Ostsee, fährt man durch Polen und braucht, sofern kein als Grenzübergangsstelle zugelassener Hafen angelaufen werden soll, weiterhin die Grenzerlaubnis.

Auch wenn man aus Russland, Lettland, Litauen und Estland, aber auch aus Großbritannien und Irland kommt gilt:
Zugelassenen Grenzhafen anfahren oder Grenzerlaubnis bei haben..

Gruß Lutz

P.S. muss mal nachgucken, aber meine Grenzerlaubnis ist unbefristet.
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  #6  
Alt 13.09.2007, 06:52
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Der Titel ist halbwahr und somit irreführend

Nur von und nach Schengen-Vollanwenderstaaten entfällt die Notwendigkeit der Grenzerlaubnis.
Du hast völlig Recht, hier ist die offizielle Information:
http://www.bundespolizeiamt-see.de/A...assersport.htm

Zitat:
P.S. muss mal nachgucken, aber meine Grenzerlaubnis ist unbefristet.
Das wiederum würde mich wundern. Sieh mal nach!

Belem
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  #7  
Alt 13.09.2007, 07:12
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Kann leider erst heute Abend nachsehen, poste dann aber das Ergebnis.

Hier gibt es eine Broschüre zu dem Thema im PDF-Format.

Gruß Lutz
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Geändert von B4-Skipper (13.09.2007 um 07:32 Uhr)
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  #8  
Alt 13.09.2007, 08:44
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Ich habe mir gerade eine frische (August 2007) Grenzbescheinigung besorgt, gilt drei Jahre (31.08.2010). Die benötigt man übrigens auch, um diese Bescheinung vom Finanzamt zu bekommen, dass man nicht nach der Einreise zum Zoll muß.

Gruß

Andreas
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  #9  
Alt 13.09.2007, 21:43
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@Belem

hast recht, die Grenzerlaubnis ist befristet .
Meine ist ausgestellt am 07.05.2004 und gültig bis 31.05.2009, also 5 Jahre.

Die "Befreiung eines Wassersportfahrzeuges ..." (Zollbefreiung) ist (bei mir) unbefristet.

@boneman
Ich brauchte für die "Zollbefreiung" die Grenzerlaubnis nicht vorlegen.


IWäre eigentlich auch unlogisch. Das Eine ist unabängig von dem Anderen. Sind doch unterschiedliche Behörden .

Sind die Bescheinigungen immer noch "kostenneutral", 2004 habe ich keine Gebühren zahlen müssen.

Gruß Lutz
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  #10  
Alt 14.09.2007, 23:09
DarknessAngel DarknessAngel ist offline
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DarknessAngel eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Inwiefern gilt das für Boote unter nicht EU Flagge?

Das wäre für mich nämlich Interessant,bin zwar derzeit nicht im Besitz eines Segelkahnes (die suche geht noch weiter),aber ein alter Bekannter hat mir seinen Kahn angeboten .Problem :der Segler ist unter Australienflagge ,und ich selbst kann fast ausschliessen das mein (zukünftiger)Segler den Adenauer flaggt.
Inwiefern gilt die Reglung für jmd mit EU Pass wenn aber das Schiff aus einem Nicht EU Land bzw einem Land ohne Schengen Abkommen ist`?

Gruss,Julian
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  #11  
Alt 15.09.2007, 07:59
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
hast recht, die Grenzerlaubnis ist befristet.
Meine ist ausgestellt am 07.05.2004 und gültig bis 31.05.2009, also 5 Jahre.
Ich wäre sonst neidisch geworden und hätte auch eine unbefristetet haben
wollen.

Zitat:
Sind die Bescheinigungen immer noch "kostenneutral", 2004 habe ich keine Gebühren zahlen müssen.
Auf der Webseite der Bundespolizei wird nur von einem frankierten Rückumschlag
gesprochen, der dem Antrag beizufügen ist. Die Grenzerlaubnis scheint somit
immer noch gebührenfrei zu sein.

Belem
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  #12  
Alt 17.09.2007, 06:06
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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na, dann hoffe ich mal, dass das 2009 immer noch so ist oder für die Einreise aus Polen keine Grenzerlaubnis mehr erforderlich ist.

@ Julian
Das Einreiseprozedere bzw. die Grenzerlaubnis bezieht sich auf die einreisende(n) Person(en).
In der von mir weiter oben geposteten Broschüre heißt es:
"... können Deutsche und in Deutschland wohnende Ausländer ... eine Grenzerlaubnis erhalten."

Die Flagge des Schiffes spielt dabei m.E. keine Rolle. Evtl. wird ein "Australier" eher kontrolliert als ein "Adenauer".

Gruß Lutz
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