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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an Euch. In einem Törnführer für die Elbe habe ich gelesen, dass man zum Fahren von Sportbooten mit einer Größe von 15m -25m Länge ein Sportschifferzeugnis benötigt (vergleichbar mit dem Rheinschifferpatent auf dem Rhein). Wenn ich mich aber so mal bei den Yachtschulen umschaue, dann interpretieren diese offensichtlich diesen Sportschifferschein als Sportseeschifferschein. Zitat von einer Yachtschule: "Dieser Führerschein gilt weltweit für alle Seegebiete bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie für die Ost- und Nordsee, den Kanal, den Bristolkanal, die Irische und die Schottische See, das Mittelmeer und das Schwarze Meer.". Was hat das aber mit Binnen zu tun ? Kann mir jemand etwas Genaueres zu diesem Sportschifferschein sagen und wo man den evtl. machen kann ? Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten. Grüße Ernst |
#2
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Moin
Mail mal den Rolf an. Atlas Schifffahrt Duisburg Hier im Forum unter "Atlas" Der Sportschifferschein ist für alle Binnenwasserstraßen außer dem Rhein, das Sportschifferpatent ist für alle Binnenwasserstraßen. Benötigt für Schiffe von 15 bis 25 Meter oder über 100Tonnen LxBxT
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#3
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Von einer solchen Regelung ist mir nichts bekannt. Meines Wissens hat sich an der "über 5PS: Sportbootführerschein"-Regel nichts geändert. Es mag sein, dass einige Chartervereine derartige Scheine sehen wollen. Aber gesetzlich vorgeschrieben ist er meines Wissens nicht.
EDIT: aber man lässt sich gerne eines Besseren belehren! ![]() ![]()
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Gruß Nils Geändert von Nils (31.08.2007 um 09:57 Uhr) Grund: Wenn man keine Ahnung hat... |
#5
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Achso. Komisch, wieso gelten für "Binnen" so viele Einschränkungen und zusätzliche Vorschriften im Gegensatz zu "See", während die Prüfung doch leichter ausfällt? Irgendwas passt da nicht so recht zusammen... .
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Gruß Nils |
#6
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Moin moin,
bis 15 Meter ist es Spaß mit dem Binnenführerschein. Über 15 Meter bis 25 Meter benötigt man ein Sportschifferzeugnis für die Elbe und den Rhein ein Rheinsportschifferpatent. Kanal Sportschifferzeugnis E ohne Streckenfahrten. Man muß jeweils in einer anerkannten Ausbildungsstätte 4 Berg- und 4 Talfahrten unter Anleitung mit einem über 15 Meter langen Sportfahrzeug die jeweilige gewünschte Strecke abfahren. (Streckenkunde) Anschließend ca. 5 - 8 Tage Theorie in Duisburg oder bei größeren Gruppen vor Ort. Abschluss ist die Patentprüfung vor der Wasser- und Schifffahrtdirektion Ost Magdeburg oder WSD West in Münster/Duisburg. 80 % eines Berufspatentes muß man erlernen. Wir bilden für die Elbe und den Rhein aus. Das ist nur ein kleiner Auszug über die Vorschriften. Weitere Auskünfte unter 0203/873054 Atlas Schiffahrt und Verlag GmbH Vinckeweg 19 47119 Duisburg - Ruhrort Mit freundlichen Grüßen Rolf Karmineke PS. Man sollte immer trennen zwischen Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt! |
#7
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![]() Zitat:
und den Seen usw. Gruß Axel
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#8
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hallo atlas,
du schreibst: "Man muß jeweils in einer anerkannten Ausbildungsstätte 4 Berg- und 4 Talfahrten unter Anleitung mit einem über 15 Meter langen Sportfahrzeug die jeweilige gewünschte Strecke abfahren. (Streckenkunde)" das heisst jetzt aber nicht, dass man nur da fahren darf - oder ![]() danke vorab gruss H²O |
#9
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Moin moin,
mit dem Sportpatent E darf man auf dem Kanal fahren. Für die "Streckenpflichtigen Flüsse" muß man jeweils 4 Berg- und 4 Talfahrten unter Anleitung befahren. Für diese Flussstrecke erwirbt man dann das Patent. Zum Beispiel: Oberweser Elbe Untere Havel Saale Rhein Donau Mittelweser fällt unter das E Patent Den Rhein habe ich in 5 Strecken eingeteilt. Offenes Meer - Düsseldorf (unterhalb Grenze keine Pflichtfahrten) Düsseldorf - Lahnstein Lahnstein - Mainz Mainz - Mannheim Mannheim - Iffezheim Iffezheim - Basel keine Pflichtfahrten erforderlich Die Strecken sind nach Lernstoff eingeteilt, so das jeder das auch schaffen kann. Größere Strecken sind kaum zu erlernen. Das heißt für den Rhein 5 Prüfungen vor der WSD... In den Streckenpatenten ist das Sportpatent E immer enthalten! Im Rheinsportschifferpatent ist der Seeführerschein enthalten, wer diesen Schein schon hat wird von Teilen der Prüfung befreit. (Hier nur ein kleiner Auszug der Vorschriften) Weitere Fragen unter 0203/873054... Mit freundlichen Grüßen Rolf Karmineke
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