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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Leute,
ihr erinnert Euch doch sicher an die Diskussion in den letzten beiden Jahren um die Grenzerlaubnis. Mit dem Ding an Bord geht man auf jeden Fall einer Ordnungswidrigkeit aus dem Weg. Für die Zollabwicklung gibt es ein ähnliches Papier nämlich die "Befreiung eines Wassersportfahrzeugs von der Beförderungspflicht". Es ist der Vordruck 0061, den Ihr auf der Seite www.zoll-d.de ( http://www.zoll-d.de/e0_downloads/b0...rtfahrzeug.pdf ) ansehen könnt. Das Papier hat die Wirkung, daß Ihr nicht verpflichtet seid, Euch bei den zuständigen Stellen zolltechnisch ab- bzw. anzumelden, Voraussetzung ist natürlich, daß Ihr ein gesundes Verhältnis zu Zöllen und Steuern habt, d.h. Ihr schmuggelt nicht. Wie das in der Praxis aussieht, sei jetzt mal dahin gestellt. Jedenfalls kann einer bei einer Kontrolle ohne das Papier eine Ordnungswidrigkeit feststellen und Ihr dürft löhnen. Ausstellen tut die Befreiung das Hauptzollamt, das räumlich für den dauerhaften Liegeplatz des Bootes zuständig ist. Auskünfte zu diesem Thema kann Euch Herr Hanowski geben. Der arbeitet im Hauptzollamt Kiel - Zollamt Heiligenhafen - Am Yachthafen 2 23774 Heiligenhafen Das Dokument ist kostenlos und wird wirklich unbürokratisch ausgestellt. Notwendig ist ein ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar des Vordrucks 0061, eine Kopie des Kaufvertrags von Eurem Boot und ein Hinweis auf das Zollamt, das für den Liegeplatz zuständig ist. |
#2
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EY - GOIL !
Die Jungs haben nach Jahrzehnten endlich ein neues Formular ![]() Der Wisch für meinen Kahn - in dem übrigens fast Wort für Wort das gleiche drinsteht - ist schon einige Jahre alt, knallgrün und heisst noch "Freistellung eines Sportfahrzeugs von der zollamtlichen Überwachung". Auch in den Ämtern bewegt sich also noch was ![]() Gruss Thomas I. |
#3
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![]() Zitat:
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#4
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Ach Jungs...immer diese Vorurteile...tsetsetse
Ich arbeite auf "ufm Amt", und kann nur sagen, hier werden die Zügel aber hart angezogen. Wir sind hier alle jung, dynamisch und kreativ! Es tut sich was. Nix mehr mit "Beamtenmief" !!! ![]() |
#5
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![]() ![]() Wann brauch ich so einen Wisch? Hab ich mich schon strafbar gemacht, als ich letztes Jahr nach Dänemark mit dem Motorboot gefahren bin und wieder zurück? Ich dummes Aussengeländer - nix wissen ![]() saludos Carlos |
#6
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Hallo Carlos,
in der Praxis sieht das ganz einfach so aus: Du schipperst los und gut is', keinen Menschen juckt und interessiert das. Theoretisch hättest Du Dich beim Zoll und beim Grenzer ordnungsgemäß abmelden müssen. Das macht aber niemand, weil das Zeitaufwand ist, und bei den Behörden dafür schlicht und einfach die Kapazitäten fehlen. Da es aber Bestimmungen gibt, die sowohl Du als auch die Behörden einzuhalten haben, sind die auf den tollen und unbürokratischen Dreh gekommen, daß Du ein Papierchen bekommst, das Dich von diesen Verpflichtungen befreit, weil Du eine Pauschalerlaubnis bekommen hast, loszufahren wann und von wo es Dir richtig erscheint. Hierbei unterstellen Dir die Behörden, daß Du Dich ordnungsgemäß verhälst. Kommst Du nun in eine Kontrolle - die wird es nach wie vor geben - kannst Du mit diesen Papierchen nachweisen, daß Du Deinen behördlichen Verpflichtungen nachgekommen bist, und begehst damit keine Ordnungswidirgkeit - vorausgesetzt natürlich, Du hast keine zwei Tonnen Rauschisch an Bord oder sonst was Illegales, dann nützen Dir auch keine Papierchen. Das war das Ganze jetzt in Umgangsdeutsch. In den entsprechenden Merkblättern liest sich das etwas unverständlicher. |
#7
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Hi Jürgen,
genau so ist es. Und es wird kontrolliert - UND WIE! Besonders vor Häfen, wo viele Charterboote beheimatet sind. Vor G'brode kannst Du in der Saison mindestens alle 2 -3 Wochen das Spektakel erleben: In der nacht zu Freitag legt sich die Küstenwache mit ihrem Kreuzer so 1 - 2 Meilen vor der Küste vor Anker. Und dann wird Radarwache gegangen ![]() Jedes Boot, das im Verlauf des Wochenendes augenscheinlich aus Dänemark und Schweden zurückkommt und direkt nach G'brode läuft, wird mit grosser wahrscheinlichkeit aufgebracht. Dafür haben die Jungs dann zwei schnelle Schlauchboote im Einsatz - jeweils mit 3 Leuten an Bord: Einer vom Grenzschutz, einer vom Zoll und einer von der WaschPo. Und dann wird ALLES kontrolliert, Bootspapiere, Führerscheine, Zulassungsurkunden für UKW, Personalpapiere, etc. etc. - und auch reichlich Tickets geschrieben ![]() Gruss Thomas I. |
#8
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hmm,
bekomme ich die Befreiung auch wenn mein ständiger Liegeplatz in Belgien/Holland liegt? ![]()
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Charly |
#9
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@Charly: Diese Befreiung bekommen nur Eigner mit ständigem Liegeplatz im deutschen Zollgebiet.
Außerdem ist man mit beantragung von diesem Papier vom Bezug von abgabenfreien Schiffsbedarf ausgeschlossen. ![]() Gruß Jan |
#10
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![]() Zitat:
Bei uns (Grenzgebiet zu Holland) feiern die Zollis ja auch ab zu solche Kontrollorgien - aber bislang wollte niemand solch eine Befreiung sehen oder eine Ordnungswidrigkeit abkassieren. |
#11
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![]() Zitat:
dann tank ich lieber weiter roten Diesel ![]()
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Charly |
#12
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toll, dieses Europa... Fortfall der Grenzen... eine Währung....
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Handbreit Jens |
#13
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![]() Zitat:
Tolles Europa, wirklich!!! Es gibt einen "Europa-Führerschein" und nur Deutschland verlangt eine eigene Anhängerprüfung!! Und wozu?!? Nur um uns Bootfahrer zu ärgern und uns Geld abzuknüpfen... ![]() ![]() ![]() ![]() |
#14
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Anhängerprüfung?????????????????????
![]() Watt datt denn? Gruß Tilo |
#15
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Diese zolltechnische Prozedur gab es früher auch am Rhein zwischen Karlsruhe und Basel. Hier ist der Rhein ja ein Grenzgewässer zwischen Deutschland und Frankreich. Spätestens seit Schengen ist das alles hinfällig. In Wirklichkeit war es aber eine verkappte Methode um den Booten auf die Spur zu kommen für die die Mehrwersteuer nicht entrichtet worden ist.
MFG CG |
#16
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Nun muß ich auch mal ganz doof fragen:
Gilt diese Befreiungspflicht auch für ins Ausland getrailerte Boote ![]() Beispiel: Ich will mit meinem Boot im Spätsommer nach Kroatien und evtl noch weiter nach Bulgarien/Rumänien. Benötige ich dafür solch ein Papier oder ein anderes? ![]() ![]()
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Smutje |
#17
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...bzw. die ZUsatzprüfung gibt es erst seit Kurzem. Wer seinen Schein schon hat, für den gelten die alten Regeln, also keine Sorge!
(Auf Tilo's Frage hin) Gruss Pit
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#18
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![]() Zitat:
So nach 3 Wochen Antwortschreiben erhalten, Inhalt (sinngemäß ![]() Bei Bedarf veröffentliche ich das Schreiben hier.
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Gruss Thomas, Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc |
#19
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[quote="Rauti"]
Zitat:
Bitte Öffentlichkeit schaffen, je mehr um so besser!! Amtsschreiben, da weht immer so eine seltsamer Wind! :-o
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mit maritimen Grüssen - Carlo-2 - .....Der Tankwart ist mein bester Freund, hui, wenn ich komm, wie der sich freut.... |
#20
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Bitte sehr
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Gruss Thomas, Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc |
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