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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.05.2003, 15:24
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Standard Befreiung e. Wassersportfahrzgs. v. d. Befördgs.pflicht

Hallo Leute,

ihr erinnert Euch doch sicher an die Diskussion in den letzten beiden Jahren um die Grenzerlaubnis. Mit dem Ding an Bord geht man auf jeden Fall einer Ordnungswidrigkeit aus dem Weg.

Für die Zollabwicklung gibt es ein ähnliches Papier nämlich die "Befreiung eines Wassersportfahrzeugs von der Beförderungspflicht". Es ist der Vordruck 0061, den Ihr auf der Seite www.zoll-d.de
( http://www.zoll-d.de/e0_downloads/b0...rtfahrzeug.pdf ) ansehen könnt. Das Papier hat die Wirkung, daß Ihr nicht verpflichtet seid, Euch bei den zuständigen Stellen zolltechnisch ab- bzw. anzumelden, Voraussetzung ist natürlich, daß Ihr ein gesundes Verhältnis zu Zöllen und Steuern habt, d.h. Ihr schmuggelt nicht. Wie das in der Praxis aussieht, sei jetzt mal dahin gestellt. Jedenfalls kann einer bei einer Kontrolle ohne das Papier eine Ordnungswidrigkeit feststellen und Ihr dürft löhnen. Ausstellen tut die Befreiung das Hauptzollamt, das räumlich für den dauerhaften Liegeplatz des Bootes zuständig ist. Auskünfte zu diesem Thema kann Euch Herr Hanowski geben. Der arbeitet im
Hauptzollamt Kiel
- Zollamt Heiligenhafen -
Am Yachthafen 2
23774 Heiligenhafen

Das Dokument ist kostenlos und wird wirklich unbürokratisch ausgestellt. Notwendig ist ein ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar des Vordrucks 0061, eine Kopie des Kaufvertrags von Eurem Boot und ein Hinweis auf das Zollamt, das für den Liegeplatz zuständig ist.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
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  #2  
Alt 22.05.2003, 15:43
Thomas I.
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EY - GOIL !

Die Jungs haben nach Jahrzehnten endlich ein neues Formular

Der Wisch für meinen Kahn - in dem übrigens fast Wort für Wort das gleiche drinsteht - ist schon einige Jahre alt, knallgrün und heisst noch "Freistellung eines Sportfahrzeugs von der zollamtlichen Überwachung".

Auch in den Ämtern bewegt sich also noch was

Gruss
Thomas I.
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  #3  
Alt 22.05.2003, 18:28
Guido-E
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Zitat:
Zitat von Thomas I.
Auch in den Ämtern bewegt sich also noch was
...und zwar der Ventilator...
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  #4  
Alt 23.05.2003, 09:16
Benutzerbild von Smarty
Smarty Smarty ist offline
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Ach Jungs...immer diese Vorurteile...tsetsetse
Ich arbeite auf "ufm Amt", und kann nur sagen, hier werden die Zügel aber hart angezogen. Wir sind hier alle jung, dynamisch und kreativ! Es tut sich was.
Nix mehr mit "Beamtenmief" !!!
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  #5  
Alt 23.05.2003, 09:22
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öhm... kann das mal jmd. für einen begriffsstutzigen newbie erklären tun?
Wann brauch ich so einen Wisch? Hab ich mich schon strafbar gemacht, als ich letztes Jahr nach Dänemark mit dem Motorboot gefahren bin und wieder zurück?

Ich dummes Aussengeländer - nix wissen


saludos
Carlos
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  #6  
Alt 23.05.2003, 09:37
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Hallo Carlos,

in der Praxis sieht das ganz einfach so aus: Du schipperst los und gut is', keinen Menschen juckt und interessiert das. Theoretisch hättest Du Dich beim Zoll und beim Grenzer ordnungsgemäß abmelden müssen. Das macht aber niemand, weil das Zeitaufwand ist, und bei den Behörden dafür schlicht und einfach die Kapazitäten fehlen. Da es aber Bestimmungen gibt, die sowohl Du als auch die Behörden einzuhalten haben, sind die auf den tollen und unbürokratischen Dreh gekommen, daß Du ein Papierchen bekommst, das Dich von diesen Verpflichtungen befreit, weil Du eine Pauschalerlaubnis bekommen hast, loszufahren wann und von wo es Dir richtig erscheint. Hierbei unterstellen Dir die Behörden, daß Du Dich ordnungsgemäß verhälst. Kommst Du nun in eine Kontrolle - die wird es nach wie vor geben - kannst Du mit diesen Papierchen nachweisen, daß Du Deinen behördlichen Verpflichtungen nachgekommen bist, und begehst damit keine Ordnungswidirgkeit - vorausgesetzt natürlich, Du hast keine zwei Tonnen Rauschisch an Bord oder sonst was Illegales, dann nützen Dir auch keine Papierchen.

Das war das Ganze jetzt in Umgangsdeutsch. In den entsprechenden Merkblättern liest sich das etwas unverständlicher.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
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  #7  
Alt 23.05.2003, 10:19
Thomas I.
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Hi Jürgen,

genau so ist es.

Und es wird kontrolliert - UND WIE! Besonders vor Häfen, wo viele Charterboote beheimatet sind.

Vor G'brode kannst Du in der Saison mindestens alle 2 -3 Wochen das Spektakel erleben: In der nacht zu Freitag legt sich die Küstenwache mit ihrem Kreuzer so 1 - 2 Meilen vor der Küste vor Anker. Und dann wird Radarwache gegangen

Jedes Boot, das im Verlauf des Wochenendes augenscheinlich aus Dänemark und Schweden zurückkommt und direkt nach G'brode läuft, wird mit grosser wahrscheinlichkeit aufgebracht. Dafür haben die Jungs dann zwei schnelle Schlauchboote im Einsatz - jeweils mit 3 Leuten an Bord: Einer vom Grenzschutz, einer vom Zoll und einer von der WaschPo.

Und dann wird ALLES kontrolliert, Bootspapiere, Führerscheine, Zulassungsurkunden für UKW, Personalpapiere, etc. etc. - und auch reichlich Tickets geschrieben

Gruss
Thomas I.
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  #8  
Alt 23.05.2003, 10:36
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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hmm,

bekomme ich die Befreiung auch wenn mein ständiger Liegeplatz in Belgien/Holland liegt?
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Charly
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  #9  
Alt 23.05.2003, 10:46
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@Charly: Diese Befreiung bekommen nur Eigner mit ständigem Liegeplatz im deutschen Zollgebiet.

Außerdem ist man mit beantragung von diesem Papier vom Bezug von abgabenfreien Schiffsbedarf ausgeschlossen.


Gruß Jan
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  #10  
Alt 23.05.2003, 10:46
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Olaf Olaf ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas I.
Und dann wird ALLES kontrolliert, Bootspapiere, Führerscheine, Zulassungsurkunden für UKW, Personalpapiere, etc. etc. - und auch reichlich Tickets geschrieben
auch die o.g. "Befreiungsscheine"?

Bei uns (Grenzgebiet zu Holland) feiern die Zollis ja auch ab zu solche Kontrollorgien - aber bislang wollte niemand solch eine Befreiung sehen oder eine Ordnungswidrigkeit abkassieren.
__________________
Viele Grüsse,
Olaf
__________
wattsegler.de
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  #11  
Alt 23.05.2003, 10:48
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Zitat:
Zitat von jan_matthaei
@Charly: Diese Befreiung bekommen nur Eigner mit ständigem Liegeplatz im deutschen Zollgebiet.

Außerdem ist man mit beantragung von diesem Papier vom Bezug von abgabenfreien Schiffsbedarf ausgeschlossen.


Gruß Jan
na gut Jan,

dann tank ich lieber weiter roten Diesel
__________________
Charly
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  #12  
Alt 23.05.2003, 13:18
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toll, dieses Europa... Fortfall der Grenzen... eine Währung....
__________________
Handbreit Jens
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  #13  
Alt 23.05.2003, 15:56
Guido-E
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Zitat:
Zitat von Tamino
toll, dieses Europa... Fortfall der Grenzen... eine Währung....

Tolles Europa, wirklich!!!
Es gibt einen "Europa-Führerschein" und nur Deutschland verlangt eine eigene Anhängerprüfung!! Und wozu?!? Nur um uns Bootfahrer zu ärgern und uns Geld abzuknüpfen...
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  #14  
Alt 25.05.2003, 02:13
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Tilo Tilo ist offline
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Anhängerprüfung?????????????????????


Watt datt denn?

Gruß
Tilo
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  #15  
Alt 25.05.2003, 15:40
C. Goldberg C. Goldberg ist offline
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Diese zolltechnische Prozedur gab es früher auch am Rhein zwischen Karlsruhe und Basel. Hier ist der Rhein ja ein Grenzgewässer zwischen Deutschland und Frankreich. Spätestens seit Schengen ist das alles hinfällig. In Wirklichkeit war es aber eine verkappte Methode um den Booten auf die Spur zu kommen für die die Mehrwersteuer nicht entrichtet worden ist.
MFG
CG
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  #16  
Alt 25.05.2003, 16:24
Smutje Smutje ist offline
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Nun muß ich auch mal ganz doof fragen:

Gilt diese Befreiungspflicht auch für ins Ausland getrailerte Boote
Beispiel:

Ich will mit meinem Boot im Spätsommer nach Kroatien und evtl noch weiter nach Bulgarien/Rumänien.

Benötige ich dafür solch ein Papier oder ein anderes?

__________________
Smutje
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  #17  
Alt 25.05.2003, 20:53
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Pit Pit ist offline
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Pit eine Nachricht über ICQ schicken
Standard den Anhängerführerschein...

...bzw. die ZUsatzprüfung gibt es erst seit Kurzem. Wer seinen Schein schon hat, für den gelten die alten Regeln, also keine Sorge!

(Auf Tilo's Frage hin)

Gruss

Pit
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #18  
Alt 20.06.2003, 10:52
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Rauti Rauti ist offline
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Zitat:
Zitat von C. Goldberg
Diese zolltechnische Prozedur gab es früher auch am Rhein zwischen Karlsruhe und Basel. Hier ist der Rhein ja ein Grenzgewässer zwischen Deutschland und Frankreich. Spätestens seit Schengen ist das alles hinfällig. In Wirklichkeit war es aber eine verkappte Methode um den Booten auf die Spur zu kommen für die die Mehrwersteuer nicht entrichtet worden ist.
MFG
CG
Habe spasseshalber Kaufvertrag und Formular mal abgeschickt.

So nach 3 Wochen Antwortschreiben erhalten, Inhalt (sinngemäß ) der Kram ist hinfällig, wenn der Grenzübertritt innerhalb der 12sm Zone erfolgt. Das ist wahrscheinlich bei den meisten von uns der Fall. Falls nicht, sollte ich das noch einmal expliziet dem Zoll mitteilen.

Bei Bedarf veröffentliche ich das Schreiben hier.
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #19  
Alt 21.06.2003, 13:08
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Carlo-2 Carlo-2 ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Ey, Keule, what's up?
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[quote="Rauti"]
Zitat:
Zitat von C. Goldberg
Bei Bedarf veröffentliche ich das Schreiben hier.

Bitte Öffentlichkeit schaffen, je mehr um so besser!!

Amtsschreiben, da weht immer so eine seltsamer Wind! :-o
__________________
mit maritimen Grüssen
- Carlo-2 -


.....Der Tankwart ist mein bester Freund,
hui, wenn ich komm, wie der sich freut....
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  #20  
Alt 22.06.2003, 11:12
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Rauti Rauti ist offline
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Bitte sehr
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Gruss Thomas,

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