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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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![]() ![]() http://oncomputer.t-online.de/c/11/9...2786,si=0.html Gruß Willy
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#2
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Hatte ich schon heute morgen mit offenem Mund gelesen.
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Gruß, Marco |
#3
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Amtsgerichte, die Speerspitze der deutschen Justiz...
Zitat:
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#4
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Ich denke auch, dass das Urteil nicht rechtskräftig wird.
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
#5
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Um das beurteilen zu können, muß man schon die ganzen Umstände kennen. Aber wenn jemand einen Artikel weit unter dem Händlereinkaufspreis zum Festpreis ("sofort Kaufen") anbietet, sollte man schon mißtrauisch werden.
Gruß Ewald |
#6
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![]() Zitat:
![]() Das wird nie rechtskräftig. Achim |
#7
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Ich sag ja immer wieder - willkommen im Reich der Bekloppten !
Ich kann eine ähnliche Farce beifügen. Aus unserem Werk in Hannover wurden tausende (!) Werkzeuge und Kleinteile sowie KFZ-Teile von Mitarbeitern gestohlen und bei Ebay reingestellt. Meist natürlich "ab 1 €" und da gingen eben neuwertige Zangen für 10 € weg, die normal 20 € kosten. Bei Ebay eigentlich ganz normal. Eigentlich. Das Ende vom Lied : die Diebe wurden gottlob geschnappt. ok Ende vom Lied Teil 2 : gegen hunderte Käufer wird wegen Hehlerei staatsanwaltschaftlich ermittelt, da man "bei einem Startpreis von 1 € von Diebesgut ausgehen muss" ! Nochmal betont : Wichtig für die Staatsanwaltschaft war ausschließlich der STARTPREIS !!! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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#9
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Naja, wenn Ebay endlich auf verifizierte Verkäufer bestehen würde, sähe das anders aus ! Aber da könnten ja finanzielle Einbußen drohen...
PS : noch was zu Hannover (s.o.) gefunden : http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,470436,00.html |
#10
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![]() Zitat:
Das wurde hier auch schon mal abgehandelt. ![]() http://www.boote-forum.de/showthread...=Werkzeug+ebay
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]()
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#11
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![]() Zitat:
sehr kuriose Urteile.
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#12
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Hi,
Amtsgerichtsentscheidungen aus der Provinz sind ein Thema für sich. Dort wird häufig das Recht aus der Tiefe des richterlichen Gemüts anstatt aus dem Gesetz und der einschlägigen Rechtsprechung geschöpft und es wundert sich dann nicht nur der Laie. Zum Thema eBay. Ich mußte in meiner Praxis zu meiner grossen Verwunderung oft feststellen, dass sogar viele Richter in den Enddreißigern zu den allgegenwärtigen Gepflogenheiten des Internets überhaupt keinen eigenen praktischen Bezug haben. Viele kannten das Wort Internet nur aus der Presse oder den Akten, ohne jemals selbst im Internet gewesen zu sein. Viele Richter, vor allem die älteren, leben, was das gegenwärtige tatsächliche Leben angeht, voll hinter dem Mond. Gruß Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
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#13
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In gewisser weise hast du Recht Guido.
Wenn aber das Urteil rechtskräftig wird, müsste eBay sofort geschloßen werden. "Begünstigung einer Straftat". ![]() Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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#14
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![]() Zitat:
Und nicht nur Ebay sondern auch die Kleinanzeigen in der Zeitung wird es dann wohl nicht mehr geben. Unser Flohmarkt hier im Forum wäre dann auch betroffen
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#15
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![]() Zitat:
Dann dürfte man wohl gar nix mehr gebraucht kaufen. ![]() Und was bitte ist "diebstahlintensive Ware"?! Heutzutage wird doch alles geklaut, was nicht niet und nagelfest ist! ![]() In Berlin wurden in den letzten Tagen mehrfach Gullideckel geklaut. ![]() Man vermutet, dass die Diebe das Metall beim Schrotter zu Geld machen wollen. Ein Deckel soll wohl so 6,- € bringen. ![]() Gut dass ich keinen brauche, bei dem Preis könnt ich ja schwach werden. ![]()
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
#16
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Ich bekam auch schon Post von der Staatsanwaltschaft. Hatte bei E-Bay Software gekauft. Hat eigentlich ganz original ausgesehen. Mußte die Software bei der Polizei wieder abgeben und wurde vernommen. Ich konnte dort wegen verschiedener Umstände glaubhaft machen, daß ich mir nicht bewußt war Raubkopien gekauft zu haben. Das Verfahren wurde dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Interessanterweise, war die Software inzwischen schon wieder bei Ebay-halt von jemandem anders. Ich verstehe auch nicht, warum da Ebay nicht auch auf die Finger geklopft wird-die verdienen ja mit!! Selbst heute wird die Software immer wieder mal dort angeboten
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]() |
#17
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Hi,
es sind 2 verschiedene paar Stiefel, ob ich Käufer gestohlene Ware zurückgeben muß oder ob ich dafür zusätzlich noch als Hehler strafrechtlich belangt werde. Zu letzterem gehört zumindest bedingter Vorsatz, dh. es müssen für den eBay Käufer Indizien vorliegen, die mit großer Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass die Ware gestohlen sein muß. Dies allein aus dem Umstand zu schließen, dass das Anfangsgebot mit 1,-€ angegeben wurde und die Auktion mit einem Angebot endete, das deutlich unter dem Verkehrswert liegt, zeugt von fehlender Kenntnis der eBay-Regeln durch das Gericht. Die meisten eBay-Offerten beginnen aus taktischen Gründen bei 1,- € , um gleich am Anfang genug Interessenten "mit ins Boot" zu nehmen. Die Erfahrung zeigt, dass auf diese Weise am Ende meist höhere Preise erzielt werden, als wenn man mit einem adäquaten Mindestgebot gleich viele Interessenten abschreckt. Diese Regel wird eBay unerfahrenen Richtern schwer einleuchten. Und wie hoch letztendlich gesteigert wird, liegt an der zufälligen Anzahl der stark interessierten Bieter und der allgemeinen Begehrtheit der Ware zum jeweiligen Zeitpunkt. Bei offenkundig dubioser aber ansonsten gefragter Ware halten sich die Gebote in Grenzen. Das wäre dann der Fall, wenn bei neuer gefragter Ware der Sofortkaufpreis bei 50% oder darunter des üblichen Marktpreises angesetzt wird.. Aber so dämlich sind die wenigsten Verkäufer gestohlener Ware, dass sie so eindeutige Signale setzen. Von daher dürfte es in der Mehrheit der Fälle äusserst schwierig sein, einem Käufer wirklich Vorsatz nachzuweisen. Von Amts wegen wird jedoch die Staatsanwaltschaft meist routinemäßig Ermiitlungen wegen Verdachts der Hehlerei einleiten. Gruß Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) Geändert von aquacan (27.07.2007 um 17:51 Uhr)
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#18
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![]() Zitat:
![]() ![]() Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#19
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das Landgericht Karlsruhe hat das wirklich kaum nachvollziehbare Urteil des AG Pforzheim aufgehoben
Zitat:
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#20
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...Die haben offensichtlich nicht begriffen, dass ebay 2x Gebühren kriegt. Verkaufsprovision und Einstellgebühren. Letztere richten sich nunmahl nach der Höhe des Startgebotes. Da ist doch jeder bekloppt, der nicht mit 1 oder 1,99 startet seit es Mindestpreise gibt....
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#21
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Behalten darf man die Plörren trotzdem nicht. Mit etwas "Glück" ist die Kohle wech... Gruß Willy |
#22
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Wobei die nicht der erste Fall ist, aber der erste wo wirklich ein Urteil gesprochen wurde. Im A4 Forum ist das Thema oft wegen nachgerüsteten Navis, die 80% bei eBay geklaut sind. Einige Käufer bekamen deswegen schon Post vom Staatsanwalt, und musten die Sachen "unentgeltlich" abgeben. Da kenn ich ein dutzend Fälle. Das bei einem ein Staatsanwalt mal überreagiert war abzusehen. Sicher auch auf Druck der Automobilhersteller!
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
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