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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Habe ein ziemlich baufälliges Boot zugelegt (fast geschenkt). Ist ein Eigenbau (DDR) ca. 1980 - 1985. Ich habe nur einen Kaufvertrag bekommen mit Motornummer und eine alte Nummer vom Schiffartsamt war noch dran. Jetzt bin ich dabei den Kahn wieder auf Vordermann zu bringen. Aufbauten erneuern usw.
Um den Kahn ins Wasser zu bekommen muß ich den Kahn auf mich bei meiner zuständigen Wasserbehörde anmelden. Muß ich denn zu einem TüV oder so???? Was brauche ich noch an Papierkram um den Kahn ins Wasser zu bekommen????? Fahren wollte ich auf Elbe, Saale und vieleicht mal in MeckPom. Danke René |
#2
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Du brauchst zu keinem TÜV.
Mit dem Kaufvertrag und Deinem PA kannst Du das Boot bei jedem WSA registrieren lassen.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#3
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gute frage! und was is wenn er nur in der ostsee damit fahn will??? ( mal angenommen )
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#4
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![]() Zitat:
dann einfach das Boot zu Wasser bringen, Maschine an, ablegen und los gehts. Ach so, die Registrierung bei Fahrten nur auf der Ostsee kann man sich dann schenken. Jörg
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#5
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dann hab ich ja zufällig alles richtig gemacht
![]() wozu eine reg???? und warum nicht auf der ostsee?? ![]() |
#6
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Wie schon geschrieben, TÜV gibts nicht.
Das heißt aber nicht das Du mit jedem " Stück Treibholz " unterwegs sein sein solltest. Dann gefährdest Du nämlich Dich und andere. Und da hört der Spaß bekanntlich auf. Also ein bischen mal gucken ob alles so halbwegs funktioniert, bevor man die Leinen lostüdelt schadet bestimmt nicht. ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#7
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Hallo und guten Morgen,
Glückwunsch zum Bootskauf und viel Spaß, Geduld und Ausdauer beim Restaurieren.Für die Registrierung (ab 3,5PS) benötigst Du Eigentumsnachweis für Boot und Motor (Kaufvertrag) und die technischen Daten. Hat das Teil auch einen Motor? Hoffentlich ist der zuverlässig wenn Du auf der Elbe unterwegs sein willst. Habe vor Jahren mit Schlauchboot und Weterok Außenborder in Coswig wegen Motorschaden fast eine Kollision mit einem Schubverband gehabt. Zum Glück waren Ruder dabei - ist aber kein Vergnügen auf der Elbe. Viele Grüße nach Halle Jürgen www.juergen-freund.de |
#8
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![]() Zitat:
![]() Wie kann er nachweisen, dass er das Boot nicht einfach geklaut hat? Ich hätte schon lieber IBS, Flaggenzertifikat oder WSA-Registrierung dabei. Servus Paul |
#9
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Hallo,
hier gibt es den Antrag zur Zulassung. http://www.wsa-magdeburg.de/wsa11_67.html Da steht eigentlich alles drin. Der ist vom WSA Magdeburg. Wenn du Fragen hast ruf Frau Kandorra an. Die ist supernett. Wenn es mal schnell gehen muß kannst du auch direkt hinfahren. So mach ich das meistens. |
#10
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Wow habt Ihr es schön!! Bei uns IN DER sCHWEIZ muss jedes Boot alle drei Jahre zum TüF . Selbst wenn nur der Motor gewechselt wird bei einem AB-Boot.
Gruss Oliver
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482 |
#11
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![]() Zitat:
Auf Binnenseen in Bayern sind TÜV und Zulassung für Boote mit Übernachtungs- und Kochgelegenheiten (Kajütboote) ebenfalls erforderlich. Die Elbe ist eine Binnenwasserstraße. Servus Paul
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#12
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![]() Zitat:
als Eigentumsnachweis taugt auch der Kaufvertrag. Wird wohl auch akzeptiert, ist nur blöde den immer mitzunehmen. ![]() Daher machen IBS oder öhnliches schon Sinn... ![]() Gruß Jan
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Immer auf der richtigen Seite des Strandes bleiben!
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#13
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Ich finde den Personalausweis auch praktischer als die Geburtsurkunde.
![]() Einen Kaufvertrag kann sich doch jeder selbst schreiben. Ein Papier mit Adler ist schon etwas amtlicher. Muss ja nicht gerade die Verpackung der deutschen Markenbutter sein. Servus Paul
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#14
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![]() Zitat:
Moin, eine Registrierung ist auf Binnenwasserstrassen Vorschrift, auf der Ostsee (noch) nicht. Auf der Ostsee: Als Eigentumsnachweis, kannst Du deinen Kaufvertrag mit an Bord nehmen oder im Vorfeld Dein Boot amtlich registrieren lassen. Brauchst Du aber nicht. Von den Behörden, sei es bei der Registrierung oder bei Beantragung eines Zollanschreibebuches (zum zollfreien Einkauf) langt als Eigentumsnachweis der Kaufvertrag. Wenn es einer darauf anlegt, fälscht er den Kaufvertrag vor der Registrierung. Fazit: ob Kaufvertrag, Registrierung mit Bundesadler oder gar nichts an Bord, es macht alles keinen Unterschied. Jörg
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#15
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Das es in Deutschland noch so etwas gibt
![]() Ich mag es kaum glauben das unserer sonst so fleißigen Beamten in der Richtung noch nichts unternommen haben ![]() Kein Abgastest! Keine wichtige und teuere amtlichen Aufkleber auf dem Kahn. Ich glaubs ja fast nicht. Da gibt es doch bestimmt noch ne Planstelle für einen Beamten pro Wasserstaße zu generieren. ![]() Trotzdem Schönen Dank für die Antworten !!!!! René |
#16
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![]() Zitat:
sie arbeiten daran ![]() Jörg |
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