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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute,
![]() durch einen familieninternen Kommunikationsstau ist etwas schiefgelaufen und es wurde ein DSL-Vertrag abgeschlossen. ![]() Sind am Telefon abgeschlossene Verträge gültig und ab wann? Sofort? Oder muss ich noch ein schriftlichen Vertrag unterschreiben? Wie lang ist die Widerrufsfrist und ab wann zählt sie? ![]()
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#2
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2 Wochen, der Verweis auf § 355 BGB kommt aus § 312d BGB
§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. |
#3
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kann mich dem nur anschließen. fernabsatzgesetz...
grüße, tom
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Boot: Maxum 2300 SCR 4,3LX ![]() |
#4
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freut mich, aber das Gesetz gibt es nicht mehr.
![]() Es wurde am 1.1.02 ins BGB überführt, siehe oben |
#5
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Vielleicht noch der Hinweis, daß die Frist erst beginnt, wenn das Unternehmen dich über dein Rücktrittsrecht (schriftlich, Email, auf keinen Fall aber nur per Telefon) belehrt.
Gruß, Jörg |
#6
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![]() Zitat:
entscheidende Frage ! Auf den Fristbeginn kann es bei Dir ankommen, wenn Du erst später "durch Zufall" von dem Abschluss des Vertrages und einem Widerrufsrecht (nicht zu verwechseln mit "Rücktrittsrecht") Kenntnis erhalten hast. Siehe dazu Absatz 2 und 3 des § 355 BGB: (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Dabei habe ich den wirksamen Vertragsschluss einmal unterstellt. Eine andere Frage ist natürlich, wer da aus Deiner Familie was erklärt hat: Nur einmal unterstellt, ein 17 jähriges Kind hat Erklärungen abgegeben, dann wäre der Vertrag schwebend unwirksam und könnte durch einfache Erklärung man wolle das nicht und genehmige das nicht, aus der welt geschafft werden. Du siehst, es gibt - theoretisch - viele Möglichkeiten, aus der Sache herauszukommen. Je nach konkretem Sachverhalt ... Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) Geändert von Lars Ostsee (16.07.2007 um 22:55 Uhr) |
#7
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Ist man am Haff nicht froh, wenn es endlich DSL gibt?
![]() fragt sich Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#8
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Ja Ecki, ist man. Wir haben sogar schon elektrisches Licht.
![]() Aber einen anderen Anbieter wollte ich haben. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Fühl mich richtig gut beraten.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#9
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Welcher Telefondienstversager war's denn diesmal ? Tele2 ?
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