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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich hatte auf meinem alten Boot ein Sailor A1 Funkgerät mit einer Glomexantenne von etwa 1,5 m Länge. Ich möchte mir auf meinem neuen, viel kleineren Boot aber nur ein Handfunkgerät (RAY 101E) gönnen - daher meine Frage:
Was schätzt Ihr wie viele Seemeilen von der Hafenanlage entfernt man mit diesen Dingern bei 5W Sendeleitung noch funken kann? Bin ich da mit 10 Sm schon am Limit?
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Servus felix |
#2
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....unter Umständen kommt das Limit noch viiiiiiel früher.....
genaues laßt sich global natürlich nicht sagen außer, ...dass ein Einbaugerät durch nichts zu ersetzen ist........ Grüße Peter
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#3
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1. Handquetsche ohne Einbaugerät ist nicht zulassungsfähig.
2. Sendeleistung ist nur zweitrangig für die Reichweite. Antennenhöhe über Grund ist viel wichtiger. Handgerät reicht ca. 2 sm weit. Abhängig vom Standort des Empfänger (s. Antennenhöhe)
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Käpt´n Blaubär, der im richtigen Leben Jürgen heißt.
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#4
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Hallo Felix,
Die Ausbreitungscharakteristik von UKW ist quasi optisch, d.h., die beiden Antennen müssen "sich sehen". Ausnahmen gibt es nur bei Reflexionen. Wenn beide Antennen sich fast auf Höhe des Meeresspiegels befinden, dürfte die Reichweite etwa bei knapp 3 sm liegen. Wenn die Antenne der Landstation z.B. auf einem Turm oder Hochhaus steht, sieht sie Sache besser aus. 10 sm sind aber kaum zu erreichen, wenn eines der beiden Geräte eine Handfunke mit der üblichen Gummiwurst als Antenne ist. Die 5 Watt helfen auch nur bedingt weiter. Der Unterschied zwischen 1 Watt und 5 Watt Sendeleistung ist gerade mal 1 S-Stufe. Allerdings werden die 5 Watt ganz schnell zu einem leeren Akku führen. Servus Paul |
#5
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Danke für Eure Erklärungen - dass ein Handfunkgerät nicht zulässig ist, weiss ich eh, aber ich fahr in Italien und dort kümmern niemanden die Vorschriften im gesetzestreuen Deutschland (ich hab dort im Lauf der Jahre noch nie irgendwelche Unterlagen zeigen müssen - weder Funkzeugnis noch eine Anmeldung - obwohl ich beides hatte
![]() Da die Hafenstation auf einem Dach montiert ist, werde ich wohl ein paar Seemeilen zusammenbringen - mehr brauch ich eh nicht....
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Servus felix |
#6
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Hallo Felix,
denke daran, meist wenn du das Handfunkgerät brauchst, ist gerade der Akku leer. ![]() So ist es wenigstens mir ergangen. ![]()
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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#7
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Wieso das ? Seit wann ?
Ich hatte noch im April 2005 ein Handfunkgerät als einziges Funkgerät für ein kleines Sportboot (20 Fuss) angemeldet und die Zulassung bekommen, bei kleineren Sportbooten ist das möglich. Ich hab das dann zwar in 2006 wieder abgemeldet, aber die Rechtslage hat sich doch nicht geändert, oder doch ??? Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#8
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![]() Zitat:
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Servus felix |
#9
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Uns Medien-Mogul-Felix ist in Italien unterwegs....
So don´t worry about german laws. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#10
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Hallo,
UKW-Handy (alleine) ist im Seefunk zulassungsfähig. Infos gibt es bei der www.bundesnetzagentur.de
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN!
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#11
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Also ich hatte auf meinem Rib auch nur ein Handfungerät und wenn ich etwas weiter weck war, dafür hatte ich eine Festantenne aud dem Boot die man normalerweise für Festeunbau Geräte verwendet., die ich dann mit dem Hanfunkgerät verbunden habe über BNC-etc. Stecker, damit hat sich die Reichweite erheblich erhöht.
Gruss,Arthur |
#12
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Hallo,
leider bin ich auf der Seite der Bundesnetzagentur nicht fündig geworden ... Aber das interessiert mich schon. Habe vor 3 Monaten meine Funkscheine gemacht (UBI + SRC) und da hieß es noch, dass für den Binnenfunk ein UKW-Funkgerät fest (!) eingebaut sein muss. Wenn das jetzt geändert wurde, und für Kleinfahrzeuge auch ein Handsprechgerät ausreicht ... SUPER!!! Wer weiß mehr darüber??? Viele Grüße aus dem Mainzer Winterhafen Peter
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#14
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![]() Zitat:
Die festeingebaute Antenne an einer Handfunke würde aufgrund der wesentlich größeren Montagehöhe auf dem Mast eines Segelbootes sehr viel bringen. Der Gewinn einer Festantenne auf einem Motorboot kann die Reichweite nicht erheblich erhöhen. Beide Antennen müssen sich über dem Horizont sehen, sonst hilft die ganze Leistung, in diesem Fall der Antennengewinn, nichts. Die peitschenähnlichen UKW-Antennen, bei denen der eigentlich strahlende Teil auf einem 5m langen "Dummy" sitzt, bringen allerdings richtig was. Also, noch einmal: die Antennenhöhe macht es. Die Erfahrungen aus dem CB-Funk sind nicht übertragbar. Der spielt sich auf der Kurzwelle ab. Da ist die Ausbreitung anders. Servus Paul
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#15
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Hallo Peter,
Jan hat es ja schon beantwortet - Handfunkgeräte sind leider nur im Seefunk erlaubt. Infos hier: http://www.bundesnetzagentur.de/enid...eefunk_d6.html
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#16
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Hallo Tom,
kannst Du nähere Angaben machen, wo die Zulassung von Handfunken für den Seefunkdienst näher beschrieben ist? Ich kann nichts finden. Wichtig wäre auch zu wissen, ob die Bundesnetzagentur eine Frequenzzuteilung für ein Boot erteilt, das ausschließlich mit einer Handfunke ausgestattet wird. Als Zweitfunke dürfte es keine Probleme geben. Es wäre mal interessant, den legalen Rahmen zu kennen, nachdem es so viele unterschiedliche Mutmaßungen und Meinungen gibt. Danke und servus Paul
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#17
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Hallo Paul,
ruf doch einfach den für Deinen Bootsnamen zuständigen direkten Ansprechpartner an. Dieser wird Dir alle Fragen, entsprechend der aktuellen Rechtslage, beantworten. Und das mit normaler Festnetz-Rufnummer ohne Mehrwertdienst-Abzocke. Das ist schneller und besser als viel lesen und danach nicht zu wissen, ob man alles so verstanden hat, wie es das Beamtendeutsch auch gemeint hat. ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#18
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![]() Zitat:
s [km] = 3,89*wurzel ((Höhe Antenne1 [m])+Wurzel(Höhe Antenne 2 [m])) Das ergibt an max. Reichweite z.B.: 2 MoBo mit je 3m Antennenhöhe 13,5 km (7,3 nm) 2 Segler mit je 18m Antennenhöhe 33,0 km (17,8 nm) Mobo 3m Küstenfunkstelle 30m 28,0 km (15,1 nm) Segler 18m KüFu 30m 37,8 km (20,4 nm) Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#19
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klar - gemeint habe ich auch nur seefunk,
denn im binnen ist ein alleiniges handfunkgerät nicht zulassungsfähig, aber das ausgangsposting war ja nur als "SEEFUNK"-Frage zu verstehen gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#20
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Hallo Lutz,
diese Tabelle ist auch ganz interessant für denjenigen, der es nicht so sehr mit der Rechnerei hat. http://home.arcor.de/thuernagel/horizont.htm Ich rechne normalerweise mit Formel aus dem Antennenbuch von Rothammel: Distanz (d/km) = Wurzel/Höhe Antenne 1 + Wurzel/Höhe Antenne 2. Da ergäbe sich z.B. bei Deinem Beispiel mit den beiden 3m hohen Antennen eine Reichweite von ca. 3,5 km = knapp 2 sm. Das ist doch ein signifikanter Unterschied gegenüber Deiner Formel. Wo hast Du die her? Ich kannte sie bisher nicht. Paul
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#21
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@ Tom: Merci - besten Dank für die Info ... Hätte mich auch gewundert. Schade eigentlich
![]() Viele Grüße an den Bodensee Peter |
#22
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Hallo Paul,
sehr interessant Deine Seite mit der "Horizonttabelle", kannte ich noch nicht. Die Formel mit den "3,89" habe ich hier gefunden. Muss aber in "Deiner" Tabelle nicht 2 x 7 km, also 14 km (7,5 nm) zur Reichweitenermittlung herangezogen werden ![]() Wenn z.B. eine Küstenfunkstelle eine 30 m hohe Antenne hat, dann ist der Horizont 21 km entfernt und 7 km hinter dem Horizont trifft die Strahlung auf eine z.B. 3 m hohe Antenne. Dann ist die Reichweite 28 km. Dann wäre auch "meine" Formel mit 13,5 km wieder im richtigen Bereich. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#23
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Hallo Lutz,
Du hast eine Wurzel unterschlagen: Die entsprechende Berechnungsformel für die Ermittlung der Reichweite lautet:
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Gruß Oscar
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#24
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Die Formel von Rothammel gilt m.W. für Sichtverbindung, d.h. Ausbreitung des Lichts.
Da UKW nur quasi-optische Eigenschaften besitzt (aufgrund der deutlich höheren Wellenlänge), kann es ein wenig hinter den Horizont schauen. Um dieses Auszugleichen werden/ wurden die Korrekturfaktoren eingeführt. Auf Grund der geringen Sendeleistung einer Handquetsche würde ich die Sendereichweite nach Rothammel nehmen und mich über eine eventuell höhere Sendereichweite freuen. Auf Grund der geringen Sendeleistung und der eher spaßigen Antenne einer Handquetsche würde ich eine sichere Reichweite von 5km auf See als realistisch ansehen.
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Gruß Oscar
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#25
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Hallo Oscar,
Du hast recht, ich habe die Formel falsch geschrieben ![]() Die Wurzeln sind zwar beide in der Formel (wenn auch eine kleine und eine große Wurzel), aber die erste Klammer ist falsch gesetzt. Aber nochmal zu Paul "seiner" Tabelle. Ist es nicht so, dass die Entfernungen beider Antennen bis zum Horizont addiert werden müssen? Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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