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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 17.05.2007, 18:06
Benutzerbild von Grigio
Grigio Grigio ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 03.10.2002
Beiträge: 165
5 Danke in 3 Beiträgen
Standard Seezugang

Servus,

das Bayerische Naturschutzgesetz regelt unter anderem auch den freien
Zugang zu den bayerischen Seeen.
Nun sind Gesetze ja auslegungsfähig bzw. auslegungsbedürftig. Hierfür gibt es "Verwaltungsvorschriften".
Ich suche nun eine bzw. die Verwaltungsvorschrift, die sich insbesondere
auf den Abschnitt V (Erholung in der freien Natur) des BayNatG bezieht.
Wer kann weiterhelfen?
__________________
Ciao
Hans Peter


*Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir
gönnen*
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