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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Servus,
das Bayerische Naturschutzgesetz regelt unter anderem auch den freien Zugang zu den bayerischen Seeen. Nun sind Gesetze ja auslegungsfähig bzw. auslegungsbedürftig. Hierfür gibt es "Verwaltungsvorschriften". Ich suche nun eine bzw. die Verwaltungsvorschrift, die sich insbesondere auf den Abschnitt V (Erholung in der freien Natur) des BayNatG bezieht. Wer kann weiterhelfen?
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
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